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   BSG, 07.07.2005 - B 3 P 8/04 R   

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https://dejure.org/2005,949
BSG, 07.07.2005 - B 3 P 8/04 R (https://dejure.org/2005,949)
BSG, Entscheidung vom 07.07.2005 - B 3 P 8/04 R (https://dejure.org/2005,949)
BSG, Entscheidung vom 07. Juli 2005 - B 3 P 8/04 R (https://dejure.org/2005,949)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • Wolters Kluwer

    Ermittlung des Pflegebedarfs für die Gewährung von Pflegegeld; Einstellung der Pflegegeldleistung ohne Anhörung; Wesentliche Änderung der für die Bewilligung des Pflegegeldes maßgeblichen Verhältnisse gemäß § 48 Zehntes Buch Sozialgesetzbuch (SGB X); Vermutung der ...

  • Judicialis

    SGB X § 45; ; SGB X § 48 Abs 1 S 1; ; SGB XI § 14; ; SGB XI § 15 Abs 1 S 1 Nr 1; ; SGB XI § 15 Abs 3 Nr 1

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Rücknahme eines Pflegegeld bewilligenden Verwaltungsaktes

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • archive.org (Leitsatz/Kurzinformation)

    Täglicher Grundpflegebedarf von 16 Minuten unterschreitet den zeitlichen Mindestwert der Pflegestufe I

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BSGE 95, 57
  • NZS 2006, 250 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (197)Neu Zitiert selbst (15)

  • BSG, 10.02.1993 - 9a RVs 5/91

    Kein Vertrauensschutz in die unrichtige Feststellung einer Krankheit - Rücknahme

    Auszug aus BSG, 07.07.2005 - B 3 P 8/04 R
    Mit der Revision rügt die Klägerin die Verletzung des § 48 Abs. 1 SGB X. Sie ist der Ansicht, bei Leistungsbescheiden aus der sozialen Pflegeversicherung bestehe die vom LSG befürwortete, aus dem Schwerbehindertenrecht übernommene Vermutung der Rechtmäßigkeit (BSG SozR 3-1300 § 48 Nr. 25) nicht.

    Es kann dahinstehen, ob der Rechtsauffassung des LSG, die Ungewissheit über den seinerzeitigen Pflegebedarf gehe zu Lasten der Klägerin, weil dem Ausgangsbescheid die Vermutung der Rechtmäßigkeit zukomme (so BSG SozR 3-1300 § 48 Nr. 25 zum Schwerbehindertenrecht; anders BSGE 7, 295 zum Rentenrecht), für den Bereich der sozialen Pflegeversicherung in dieser Allgemeinheit zu folgen ist.

    Wohl wird in der Rechtsprechung angenommen, dass auf dem Gebiet des Schwerbehindertenrechts im Zweifel die Festsetzung eines GdB als zutreffend anzusehen ist, weil sie eine Bewertung enthält, die auch auf den glaubhaft behaupteten Funktionseinschränkungen des Antragstellers beruht, die im Einzelnen nicht dokumentiert werden (BSG SozR 3-1300 § 48 Nr. 25).

  • BSG, 28.05.2003 - B 3 P 6/02 R

    Pflegeversicherung - richterliche Schätzung des Hilfebedarfs - Begleitung des

    Auszug aus BSG, 07.07.2005 - B 3 P 8/04 R
    Der erkennende Senat hat in diesem Zusammenhang wiederholt den Beweiswert eines sog Pflegetagebuchs betont (vgl zuletzt BSG SozR 4-3300 § 15 Nr. 1 RdNr 13).

    An den zeitlichen Schnittstellen der jeweiligen Pflegestufen (§ 15 Abs. 3 SGB XI) sind unterschiedliche Schätzwerte hingegen problematisch: Hier ist eine besondere Sorgfalt bei den Schätzungen, evtl auch eine Zeitmessung geboten, die im Einzelfall auch einer Pflegeperson überantwortet werden kann (vgl BSG SozR 4-3300 § 15 Nr. 1 RdNr 12 und 13).

  • BSG, 11.12.1992 - 9a RV 20/90

    Verwaltungsakt - Rücknahme - Wesentliche Änderung - Aufhebung mit Wirkung für die

    Auszug aus BSG, 07.07.2005 - B 3 P 8/04 R
    Damit erweist sich die Anfechtung der Bescheide als gegenstandslos, weil ins Leere gehend, soweit die Beklagte die Aufhebung des Bescheides vom 11. August 2000 verfügt hat; soweit die Beklagte es unterlassen hat, den Bescheid vom 11. Juni 2001 ausdrücklich aufzuheben, weil sie diesen nicht als maßgeblich erkannt hat, sind die angefochtenen Bescheide nicht schon aus diesem Grunde aufzuheben (BSGE 72, 1, 3 = SozR 3-1300 § 48 Nr. 22).

    Während bei rechtmäßiger Leistungsbewilligung in der Regel nur zu prüfen ist, ob die geänderten Verhältnisse tatbestandliche Voraussetzungen oder Modalitäten des Leistungsanspruchs betreffen mit der Folge, dass die Leistung bei einer Neubewilligung nicht oder nicht in dieser Weise zu gewähren wäre (BSGE 72, 1 = SozR 3-1300 § 48 Nr. 22), versagt dieser Prüfungsmaßstab bei rechtswidrigen Leistungsbewilligungen, wenn die tatsächliche Änderung gerade jene Leistungsvoraussetzung betrifft, die rechtsfehlerhaft zur Leistungsbewilligung geführt hat.

  • BSG, 13.08.1996 - 12 RK 76/94

    Verjährung von Beitragsansprüchen in der Rentenversicherung für Praxiszeiten der

    Auszug aus BSG, 07.07.2005 - B 3 P 8/04 R
    Ließe sich das im Einzelnen feststellen, erschiene es als treuwidrig und deshalb möglicherweise unbeachtlich, wenn im Nachhinein geltend gemacht würde, die früheren Angaben hätten nicht der Wahrheit entsprochen, um daraus nunmehr einen Vorteil zu ziehen (zur Anwendbarkeit des Grundsatzes von Treu und Glauben im Sozialrecht vgl BSGE 46, 187, 189 = SozR 2200 § 315a Nr. 7; BSGE 62, 96 = SozR 1200 § 14 Nr. 26; BSG SozR 3-2200 § 543 Nr. 1; BSG SozR 3-2400 § 25 Nr. 6).
  • BSG, 09.12.1993 - 2 RU 49/92

    Festsetzung von Unfallversicherungsbeiträgen als versicherungspflichtiger

    Auszug aus BSG, 07.07.2005 - B 3 P 8/04 R
    Ließe sich das im Einzelnen feststellen, erschiene es als treuwidrig und deshalb möglicherweise unbeachtlich, wenn im Nachhinein geltend gemacht würde, die früheren Angaben hätten nicht der Wahrheit entsprochen, um daraus nunmehr einen Vorteil zu ziehen (zur Anwendbarkeit des Grundsatzes von Treu und Glauben im Sozialrecht vgl BSGE 46, 187, 189 = SozR 2200 § 315a Nr. 7; BSGE 62, 96 = SozR 1200 § 14 Nr. 26; BSG SozR 3-2200 § 543 Nr. 1; BSG SozR 3-2400 § 25 Nr. 6).
  • BSG, 12.02.1997 - 9 RVs 5/96

    Wesentliche Änderung der Verhältnisse iS. des § 48 Abs. 1 SGB X

    Auszug aus BSG, 07.07.2005 - B 3 P 8/04 R
    Im Fall der unrechtmäßigen Bewilligung einer Leistung ist es zur Wahrung des Vertrauensschutzes des Betroffenen allerdings erforderlich, dass die Umstände, deren Änderung geltend gemacht wird, aus dem Bescheid als maßgeblich erkennbar sind (BSG SozR 3-1300 § 48 Nr. 60).
  • BGH, 26.11.1968 - VI ZR 212/66

    Hühnerpest - Beweislastgrundsätze bei der Produkthaftung

    Auszug aus BSG, 07.07.2005 - B 3 P 8/04 R
    Zwar sind Ausnahmen der Beweislastumkehr für bestimmte Fallgestaltungen anerkannt, in denen etwa der Gegner der beweisbelasteten Partei den Beweis vereitelt oder erschwert (Rosenberg/Schwab/Gottwald aaO) oder die Beweisführung unmöglich ist, weil die zu beweisenden Tatsachen sich im Bereich des Gegners abgespielt haben (vgl BGHZ 51, 91).
  • BSG, 19.05.1978 - 3 RK 4/76

    Rentenablehnung - Nichtzulassungsbeschwerde - Endgültige Ablehnung - Fristablauf

    Auszug aus BSG, 07.07.2005 - B 3 P 8/04 R
    Ließe sich das im Einzelnen feststellen, erschiene es als treuwidrig und deshalb möglicherweise unbeachtlich, wenn im Nachhinein geltend gemacht würde, die früheren Angaben hätten nicht der Wahrheit entsprochen, um daraus nunmehr einen Vorteil zu ziehen (zur Anwendbarkeit des Grundsatzes von Treu und Glauben im Sozialrecht vgl BSGE 46, 187, 189 = SozR 2200 § 315a Nr. 7; BSGE 62, 96 = SozR 1200 § 14 Nr. 26; BSG SozR 3-2200 § 543 Nr. 1; BSG SozR 3-2400 § 25 Nr. 6).
  • BSG, 12.08.1987 - 10 RKg 16/86

    Rechtsmißbrauch - Verjährung - Beratungspflicht - Herstellungsanspruch

    Auszug aus BSG, 07.07.2005 - B 3 P 8/04 R
    Ließe sich das im Einzelnen feststellen, erschiene es als treuwidrig und deshalb möglicherweise unbeachtlich, wenn im Nachhinein geltend gemacht würde, die früheren Angaben hätten nicht der Wahrheit entsprochen, um daraus nunmehr einen Vorteil zu ziehen (zur Anwendbarkeit des Grundsatzes von Treu und Glauben im Sozialrecht vgl BSGE 46, 187, 189 = SozR 2200 § 315a Nr. 7; BSGE 62, 96 = SozR 1200 § 14 Nr. 26; BSG SozR 3-2200 § 543 Nr. 1; BSG SozR 3-2400 § 25 Nr. 6).
  • BSG, 29.06.1994 - 1 RK 45/93

    Krankengeldbewilligung - Aufrechnung - Rückwirkende Aufhebung

    Auszug aus BSG, 07.07.2005 - B 3 P 8/04 R
    Ein Verwaltungsakt mit Dauerwirkung liegt vor, wenn sich der Verwaltungsakt nicht in einem einmaligen Gebot oder Verbot oder in einer einmaligen Gestaltung der Rechtslage erschöpft, sondern ein auf Dauer berechnetes oder in seinem Bestand vom Verwaltungsakt abhängiges Rechtsverhältnis begründet bzw inhaltlich verändert (vgl BT-Drucks 8/2034, S 34; ferner BSGE 56, 165, 170 = SozR 1300 § 45 Nr. 6; BSGE 69, 255, 257 = SozR 3-1300 § 48 Nr. 13; BSGE 74, 287, 288 = SozR 3-1300 § 48 Nr. 33; von Wulffen/Wiesner, SGB X, 5. Aufl 2005, § 48 RdNr 4, 5 mwN).
  • BSG, 14.02.2001 - B 9 V 12/00 R

    Einschätzung der MdE, Minderung um 95 vH für Erwerbsunfähigkeit

  • BSG, 26.09.1991 - 4 RK 5/91

    Aufhebung von Beitragsbescheiden

  • BSG, 19.02.1998 - B 3 P 7/97 R

    Pflegeversicherung - Voraussetzung für Leistungen nach Pflegestufe III - Anstieg

  • BSG, 17.07.1958 - 5 RKn 34/57
  • BSG, 16.02.1984 - 1 RA 15/83

    Nichtleistungsbescheid - Dauerwirkung eines Verwaltungsaktes - Vormerkung einer

  • BSG, 07.04.2016 - B 5 R 26/15 R

    Rente wegen teilweiser Erwerbsminderung - nachträgliche Bewilligung einer Rente

    Bindungswirkung und Wirksamkeit dieses (Gegen-)Verwaltungsakts entfielen jedoch "auf andere Weise" (§ 39 Abs. 2 SGB X; vgl dazu BSG Urteil vom 7.7.2005 - B 3 P 8/04 R - BSGE 95, 57 RdNr 10 = SozR 4-1300 § 48 Nr. 6, RdNr 11) durch die erneut verlautbarte Aufhebung im Bescheid vom 23.5.2012, die weder als wiederholende Verfügung (nachfolgend 1.) noch als negative Zugunstenentscheidung (nachfolgend 2.) in dem Sinne zu verstehen ist, dass die Beklagte das Verwaltungsverfahren, das mit dem Erlass des Gegenverwaltungsakts im Rentenbescheid vom 4.11.2011 bereits abgeschlossen war (§ 8 SGB X) , von Amts wegen gemäß § 44 Abs. 1 S 1 SGB X wieder aufgegriffen, aber dessen Rücknahme abgelehnt hat.
  • BSG, 10.09.2013 - B 4 AS 89/12 R

    Grundsicherung für Arbeitsuchende - Aufhebung der Leistungsbewilligung für die

    Diese hat das BSG zB für tatsächliche Fallgestaltungen anerkannt, in denen der Gegner der beweisbelasteten Partei den Beweis vereitelt oder erschwert oder die Beweisführung unmöglich ist, weil die zu beweisenden Tatsachen sich im Bereich des Gegners abgespielt haben und dieser an der ihm möglichen Sachverhaltsaufklärung nicht oder nicht rechtzeitig mitgewirkt hat (vgl insgesamt BSGE 95, 57, 64 = SozR 4-1300 § 48 Nr. 6; auch BSG SozR 4-1500 § 128 Nr. 5) .
  • BSG, 13.11.2008 - B 14 AS 2/08 R

    Grundsicherung für Arbeitsuchende - Hilfebedürftigkeit - Berücksichtigung des

    § 48 SGB X kann auch bei rechtswidrigem Ausgangsbescheid zur Anwendung kommen (vgl BSG SozR 3-1300 § 48 Nr. 47 S 105; BSGE 95, 57, 62 = SozR 4-1300 § 48 Nr. 6 S 10; Schütze in von Wulffen, SGB X, 6. Aufl 2008, § 48 RdNr 6).
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