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   BSG, 09.11.2010 - B 4 AS 37/09 R   

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BSG, 09.11.2010 - B 4 AS 37/09 R (https://dejure.org/2010,1659)
BSG, Entscheidung vom 09.11.2010 - B 4 AS 37/09 R (https://dejure.org/2010,1659)
BSG, Entscheidung vom 09. November 2010 - B 4 AS 37/09 R (https://dejure.org/2010,1659)
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Volltextveröffentlichungen (12)

  • Sozialgerichtsbarkeit.de

    Grundsicherung für Arbeitsuchende

  • lexetius.com

    Sozialrechtliches Verwaltungsverfahren - Verfahrensfehler - Heilung - Nachholung einer fehlenden Anhörung im Klageverfahren - Widerspruchsverfahren - grobe Fahrlässigkeit

  • openjur.de

    Sozialrechtliches Verwaltungsverfahren; Verfahrensfehler; Verletzung der Anhörungspflicht; erstmals im Widerspruchsbescheid angeführte innere Tatsache bzgl grober Fahrlässigkeit gem § 45 Abs 2 S 3 Nr 3 SGB 10; Heilung; Nachholung einer fehlenden Anhö ...

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 24 Abs 1 SGB 10, § 41 Abs 1 Nr 3 SGB 10, § 41 Abs 2 SGB 10, § 45 Abs 2 S 3 Nr 3 SGB 10, § 48 SGB 10
    Sozialrechtliches Verwaltungsverfahren - Verfahrensfehler - Verletzung der Anhörungspflicht - erstmals im Widerspruchsbescheid angeführte innere Tatsache bzgl grober Fahrlässigkeit gem § 45 Abs 2 S 3 Nr 3 SGB 10 - Heilung - Nachholung einer fehlenden Anhörung im ...

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Zulässigkeit der Nachholung einer fehlenden Anhörung im Klageverfahren

  • rewis.io

    Sozialrechtliches Verwaltungsverfahren - Verfahrensfehler - Verletzung der Anhörungspflicht - erstmals im Widerspruchsbescheid angeführte innere Tatsache bzgl grober Fahrlässigkeit gem § 45 Abs 2 S 3 Nr 3 SGB 10 - Heilung - Nachholung einer fehlenden Anhörung im ...

  • ra.de
  • rewis.io

    Sozialrechtliches Verwaltungsverfahren - Verfahrensfehler - Verletzung der Anhörungspflicht - erstmals im Widerspruchsbescheid angeführte innere Tatsache bzgl grober Fahrlässigkeit gem § 45 Abs 2 S 3 Nr 3 SGB 10 - Heilung - Nachholung einer fehlenden Anhörung im ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Zulässigkeit der Nachholung einer fehlenden Anhörung im Klageverfahren

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Bundessozialgericht (Terminbericht)

    Grundsicherung für Arbeitsuchende

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Die unterbliebene Anhörung im sozialrechtlichen Verwaltungsverfahren

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2011, 1996
  • NZS 2011, 438
  • AnwBl 2011, 142
 
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Wird zitiert von ... (172)Neu Zitiert selbst (9)

  • BSG, 06.04.2006 - B 7a AL 64/05 R

    Versäumung der Jahresfrist für die Aufhebung bzw Rücknahme der

    Auszug aus BSG, 09.11.2010 - B 4 AS 37/09 R
    Die Nachholung der fehlenden Anhörung während des Gerichtsverfahrens setzt voraus, dass die beklagte Behörde dem Kläger in angemessener Weise Gelegenheit zur Äußerung einräumt und danach zu erkennen gibt, ob sie nach Prüfung dieser Tatsachen am bisher erlassenen Verwaltungsakt festhält (Bestätigung von BSG vom 31.10.2002 - B 4 RA 15/01 R = SozR 3-1300 § 24 Nr. 22; BSG vom 6.4.2006 - B 7a AL 64/05 R).

    Zwar sei der 7a. Senat der Auffassung, es sei für die Heilung nicht ausreichend, dass der Betroffene - wie im Widerspruchsverfahren - auf Grund des Bescheides die Möglichkeit habe, Stellung zu nehmen (BSG Urteil vom 6.4.2006 - B 7a AL 64/05 R) .

    Der Senat folgt der bisherigen Rechtsprechung des BSG, wonach eine Nachholung der Anhörung im Gerichtsverfahren jedenfalls ein entsprechendes "mehr oder minder" förmliches Verwaltungsverfahren - ggf unter Aussetzung des Gerichtsverfahrens - voraussetzt (BSG SozR 3-1300 § 24 Nr. 22 S 74; BSG Urteil vom 6.4.2006 - B 7a AL 64/05 R; vgl auch BSG SozR 4-5868 § 3 Nr. 3 RdNr 17) .

  • BSG, 31.10.2002 - B 4 RA 15/01 R

    Aberkennung einer Entschädigungsrente - Beitrittsgebiet - Anhörung durch das

    Auszug aus BSG, 09.11.2010 - B 4 AS 37/09 R
    Die Nachholung der fehlenden Anhörung während des Gerichtsverfahrens setzt voraus, dass die beklagte Behörde dem Kläger in angemessener Weise Gelegenheit zur Äußerung einräumt und danach zu erkennen gibt, ob sie nach Prüfung dieser Tatsachen am bisher erlassenen Verwaltungsakt festhält (Bestätigung von BSG vom 31.10.2002 - B 4 RA 15/01 R = SozR 3-1300 § 24 Nr. 22; BSG vom 6.4.2006 - B 7a AL 64/05 R).

    Zwar sei eine Heilung im Klageverfahren nach der Rechtsprechung des 4. Senats des BSG (SozR 3-1300 § 24 Nr. 22) ausgeschlossen, wenn die Behörde die Anhörungspflicht vorsätzlich, rechtsmissbräuchlich oder durch Organisationsverschulden verletzt.

    Der Senat folgt der bisherigen Rechtsprechung des BSG, wonach eine Nachholung der Anhörung im Gerichtsverfahren jedenfalls ein entsprechendes "mehr oder minder" förmliches Verwaltungsverfahren - ggf unter Aussetzung des Gerichtsverfahrens - voraussetzt (BSG SozR 3-1300 § 24 Nr. 22 S 74; BSG Urteil vom 6.4.2006 - B 7a AL 64/05 R; vgl auch BSG SozR 4-5868 § 3 Nr. 3 RdNr 17) .

  • BSG, 26.09.1991 - 4 RK 4/91

    Anhörung bei Massenverwaltungsakten, Widerspruchseinlegung, Nachholung,

    Auszug aus BSG, 09.11.2010 - B 4 AS 37/09 R
    Entscheidungserheblich iS von § 24 Abs. 1 SGB X sind alle Tatsachen, die zum Ergebnis der Verwaltungsentscheidung beigetragen haben, dh, auf die sich die Verwaltung auch gestützt hat (BSGE 69, 247 = SozR 3-1300 § 24 Nr. 4) .

    Insbesondere soll der Betroffene Gelegenheit erhalten, durch sein Vorbringen zum entscheidungserheblichen Sachverhalt die bevorstehende Verwaltungsentscheidung zu beeinflussen (BSGE 75, 159 = SozR 3-1300 § 24 Nr. 10; BSGE 69, 247, 252 = SozR 3-1300 § 24 Nr. 4; BSG SozR 3-1300 § 24 Nr. 21) .

  • BSG, 23.01.2008 - B 10 LW 1/07 R

    Alterssicherung der Landwirte - Stipendium ist kein dem Arbeitsentgelt oder

    Auszug aus BSG, 09.11.2010 - B 4 AS 37/09 R
    Der Senat folgt der bisherigen Rechtsprechung des BSG, wonach eine Nachholung der Anhörung im Gerichtsverfahren jedenfalls ein entsprechendes "mehr oder minder" förmliches Verwaltungsverfahren - ggf unter Aussetzung des Gerichtsverfahrens - voraussetzt (BSG SozR 3-1300 § 24 Nr. 22 S 74; BSG Urteil vom 6.4.2006 - B 7a AL 64/05 R; vgl auch BSG SozR 4-5868 § 3 Nr. 3 RdNr 17) .
  • BSG, 11.06.2003 - B 5 RJ 28/02 R

    Rehabilitation - gleichzeitiger Bezug von Übergangsgeld und Erwerbseinkommen -

    Auszug aus BSG, 09.11.2010 - B 4 AS 37/09 R
    Darüber hinaus kann eine Heilung des Verfahrensmangels nach den mit der Anhörung verfolgten Funktionen noch während des Widerspruchsverfahrens erfolgen, wenn dem Betroffenen während des Vorverfahrens - zB durch Einlegung des Widerspruchs - hinreichende Gelegenheit gegeben worden ist, sich zu den für die Entscheidung erheblichen Tatsachen zu äußern (BSGE 89, 111, 114 = SozR 3-1300 § 1 Nr. 1; BSG SozR 4-1300 § 24 Nr. 1) .
  • BSG, 06.10.1994 - GS 1/91

    Verwaltungsverfahren - Anhörung - Ermessen - Verwaltungsakt

    Auszug aus BSG, 09.11.2010 - B 4 AS 37/09 R
    Insbesondere soll der Betroffene Gelegenheit erhalten, durch sein Vorbringen zum entscheidungserheblichen Sachverhalt die bevorstehende Verwaltungsentscheidung zu beeinflussen (BSGE 75, 159 = SozR 3-1300 § 24 Nr. 10; BSGE 69, 247, 252 = SozR 3-1300 § 24 Nr. 4; BSG SozR 3-1300 § 24 Nr. 21) .
  • BSG, 05.02.2008 - B 2 U 6/07 R

    Unterlassene Anhörung Beteiligter durch Versicherungsträger - Heilung des

    Auszug aus BSG, 09.11.2010 - B 4 AS 37/09 R
    Diese einschränkende Auslegung werde zutreffend vom 2. Senat des BSG nicht geteilt (SozR 4-1300 § 41 Nr. 1) .
  • BSG, 13.12.2001 - B 13 RJ 67/99 R

    Einstellung der Rentenzahlung an Bewohner der Colonia Dignidad wegen nicht

    Auszug aus BSG, 09.11.2010 - B 4 AS 37/09 R
    Darüber hinaus kann eine Heilung des Verfahrensmangels nach den mit der Anhörung verfolgten Funktionen noch während des Widerspruchsverfahrens erfolgen, wenn dem Betroffenen während des Vorverfahrens - zB durch Einlegung des Widerspruchs - hinreichende Gelegenheit gegeben worden ist, sich zu den für die Entscheidung erheblichen Tatsachen zu äußern (BSGE 89, 111, 114 = SozR 3-1300 § 1 Nr. 1; BSG SozR 4-1300 § 24 Nr. 1) .
  • BSG, 15.08.2002 - B 7 AL 38/01 R

    Sozialrechtliches Verwaltungsverfahren - Verfahrensfehler - Verletzung der

    Auszug aus BSG, 09.11.2010 - B 4 AS 37/09 R
    Insbesondere soll der Betroffene Gelegenheit erhalten, durch sein Vorbringen zum entscheidungserheblichen Sachverhalt die bevorstehende Verwaltungsentscheidung zu beeinflussen (BSGE 75, 159 = SozR 3-1300 § 24 Nr. 10; BSGE 69, 247, 252 = SozR 3-1300 § 24 Nr. 4; BSG SozR 3-1300 § 24 Nr. 21) .
  • BSG, 29.11.2012 - B 14 AS 6/12 R

    Sozialrechtliches Verwaltungsverfahren - Aufhebung von Verwaltungsakten -

    Denn bezüglich der Frage, ob ein Anhörungsfehler vorliegt, ist von der materiell-rechtlichen Rechtsansicht der handelnden Verwaltungsbehörde auszugehen, mag sie auch falsch sein (BSGE 69, 247, 252 = SozR 3-1300 § 24 Nr. 4 und BSG SozR 3-4100 § 117 Nr. 1; dazu auch BSG vom 9.11.2010 - B 4 AS 37/09 R - SozR 4-1300 § 41 Nr. 2 RdNr 12) .

    Da der Beklagte im Grundsatz nach § 41 Abs. 2 SGB X befugt ist, die fehlende Anhörung bis zur letzten Tatsacheninstanz eines sozialgerichtlichen Verfahrens nachzuholen (dazu etwa BSG Urteil vom 31.10.2002 - B 4 RA 15/01 R - SozR 3-1300 § 24 Nr. 22; BSG Urteil vom 9.11.2010 - B 4 AS 37/09 R - SozR 4-1300 § 41 Nr. 2) , fehlt für die von der Klägerin geäußerte Auffassung, der Beklagte habe "sein Anhörungsrecht verwirkt" eine nachvollziehbare Grundlage.

  • BSG, 26.07.2016 - B 4 AS 47/15 R

    Sozialrechtliches Verwaltungsverfahren - Aufhebung einer Bewilligungsentscheidung

    Wie der Senat bereits entschieden hat, ist für den Fall, dass sich eine Behörde erstmals im Widerspruchsbescheid auf die innere Tatsache, dass die betroffene Person die Rechtswidrigkeit des Bescheids zumindest infolge grober Fahrlässigkeit nicht erkannt hat, bezieht, weil sie den Ausgangsbescheid noch auf § 48 SGB X gestützt hat, erneut Gelegenheit zu einer vorherigen Stellungnahme einzuräumen (BSG Urteil vom 9.11.2010 - B 4 AS 37/09 R - SozR 4-1300 § 41 Nr. 2, RdNr 12 f) .

    Dieses formalisierte Verfahren erfordert regelmäßig ein gesondertes Anhörungsschreiben, eine angemessene Äußerungsfrist, die Kenntnisnahme des Vorbringens durch die Behörde und deren abschließende Äußerung zum Ergebnis der Überprüfung (BSG Urteil vom 9.11.2010 - B 4 AS 37/09 R - SozR 4-1300 § 41 Nr. 2, RdNr 15; zustimmend hierzu Vogelgesang, SGb 2011, 483, 484; BSG Urteil vom 20.12.2012 - B 10 LW 2/11 R - SozR 4-5868 § 12 Nr. 1, RdNr 39; für die Notwendigkeit des durch die Behörde selbst durchzuführenden Anhörungsverfahrens mit zumindest formloser Entscheidung über das Festhalten an ihrer Entscheidung bereits BSG Urteil vom 6.4.2006 - B 7a AL 64/05 R - juris RdNr 15).

  • BSG, 07.07.2011 - B 14 AS 153/10 R

    Sprungrevision - Schriftform der Zustimmungserklärung - elektronischer

    b) Im Hinblick auf die mögliche Heilung einer unterlassenen Anhörung, wird das LSG zu berücksichtigen haben, dass die Nachholung der Anhörung nach § 41 Abs. 2 SGB X im Gerichtsverfahren ein eingeständiges, nicht notwendigerweise förmliches Verwaltungsverfahren - ggf unter Aussetzung des Gerichtsverfahrens - voraussetzt, das auch die Erklärung der Behörde umfasst, sie halte nach erneuter Prüfung unter Berücksichtigung des Ergebnisses der Anhörung am bisher erlassenen Verwaltungsakt fest (ausführlich BSG vom 9.11.2010 - B 4 AS 37/09 R - SozR 4-1300 § 41 Nr. 2 mwN, auch zur Veröffentlichung in BSGE vorgesehen) .
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