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   BSG, 11.06.2002 - B 4 RA 216/01 B   

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https://dejure.org/2002,15430
BSG, 11.06.2002 - B 4 RA 216/01 B (https://dejure.org/2002,15430)
BSG, Entscheidung vom 11.06.2002 - B 4 RA 216/01 B (https://dejure.org/2002,15430)
BSG, Entscheidung vom 11. Juni 2002 - B 4 RA 216/01 B (https://dejure.org/2002,15430)
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Wird zitiert von ... (10)Neu Zitiert selbst (3)

  • BSG, 02.12.1987 - 1 RA 23/87

    Beitragserstattung - Rücknahme von VA - Anfechtung - Unzulässige Rechtsausübung

    Auszug aus BSG, 11.06.2002 - B 4 RA 216/01 B
    Das LSG hat in der angefochtenen Entscheidung ua ausgeführt: Rechtsgrundlage für einen Rücknahmeanspruch sei § 45 SGB X und nicht § 44 Abs. 2 SGB X. Da ein Beitragserstattungsbescheid die beantragte Beitragserstattung zumindest bestätige, handele es sich um einen begünstigenden Verwaltungsakt (BSG, Urteil vom 2. Dezember 1987 - 1 RA 23/87 = SozR 2200 § 1303 Nr. 33).

    Der Kläger hat noch nicht einmal die vom LSG angegebene Entscheidung speziell zur Rücknahme rechtswidriger Beitragserstattungsbescheide im Lichte der §§ 44, 45 SGB X (vgl hierzu BSG SozR 2200 § 1303 Nr. 33) erwähnt und sich mithin auch nicht mit ihr auseinander gesetzt.

  • BSG, 25.10.1978 - 3 RK 28/77

    Revision - Grundsätzliche Bedeutung einer Rechtssache - Darlegung - Anforderungen

    Auszug aus BSG, 11.06.2002 - B 4 RA 216/01 B
    Insoweit hätte er zunächst darlegen müssen, dass die Frage, ob die Rücknahme eines rechtswidrigen Beitragserstattungsbescheides sich nach § 44 oder nach § 45 SGB X beurteilt, nicht geklärt ist (vgl hierzu BSG SozR 1500 § 160a Nr. 31, 39, 59, 65).
  • BSG, 31.05.1990 - 10 BKg 4/90

    Verstoß gegen die Sollvorschriften des § 134 S. 2 und § 135 SGG als

    Auszug aus BSG, 11.06.2002 - B 4 RA 216/01 B
    Der Beschwerdeführer muss in der Beschwerdebegründung mithin die zu entscheidende Rechtsfrage klar bezeichnen und ausführen, ob diese klärungsbedürftig und klärungsfähig, dh rechtserheblich in dem zu entscheidenden Revisionsverfahren ist (vgl BSG SozR 3-1500 § 160 Nr. 1).
  • BSG, 13.02.2019 - B 6 KA 17/18 B

    Vertragsärztliche Honorarberichtigung wegen Abrechnung nicht persönlich

    Die in der Beschwerdebegründung aufgestellte allgemeine Behauptung der Klärungsbedürftigkeit genügt den Darlegungsanforderungen des § 160a Abs. 2 S 3 SGG nicht (vgl BSG Beschluss vom 11.6.2002 - B 4 RA 216/01 B - Juris RdNr 7) .
  • BSG, 31.08.2018 - B 6 KA 26/18 B

    Rückforderung von Honorar wegen Abrechnung nicht persönlich erbrachter Leistungen

    Die in der Beschwerdebegründung aufgestellte allgemeine Behauptung der Klärungsbedürftigkeit genügt den Anforderungen nicht (vgl BSG Beschluss vom 11.6.2002 - B 4 RA 216/01 B - Juris RdNr 7).
  • BSG, 31.08.2018 - B 6 KA 25/18 B

    Rückforderung von Fördergeldern für die Beschäftigung eines

    Die in der Beschwerdebegründung aufgestellte allgemeine Behauptung der Klärungsbedürftigkeit genügt den Anforderungen nicht (vgl BSG Beschluss vom 11.6.2002 - B 4 RA 216/01 B - Juris RdNr 7).
  • BSG, 16.03.2015 - B 12 KR 27/14 B

    Höhe eines GKV-Beitrages

    Hierfür genügt nicht die schlichte Behauptung, die Frage sei in der Rechtsprechung des BSG noch nicht geklärt (vgl BSG vom 11.6.2002 - B 4 RA 216/01 B).
  • BSG, 16.05.2012 - B 5 R 442/11 B
    Allein diese pauschale Behauptung ist für die Darlegung der Klärungsbedürftigkeit einer grundsätzlichen Rechtsfrage im Rahmen einer Nichtzulassungsbeschwerde jedoch nicht ausreichend (vgl hierzu BSG vom 11.6.2002 - B 4 RA 216/01 B - juris RdNr 7).
  • BSG, 03.03.2014 - B 10 LW 16/13 B

    Alterssicherung der Landwirte - Altersrente - gesetzliches Erfordernis der

    Soweit der Kläger methodisch in Wirklichkeit eine analoge Anwendung der Vorschrift anstreben sollte - darauf lässt sein Hinweis auf den Gleichheitsgrundsatz aus Art. 3 Abs. 1 GG schließen - fehlt es für eine substantiierte Darlegung der Klärungsbedürftigkeit ebenfalls an der Auseinandersetzung mit der bisher ergangenen Rechtsprechung und der veröffentlichten Literatur (vgl BSG, Beschluss vom 11.6.2002 - B 4 RA 216/01 B -, juris; grundsätzlich zu den Voraussetzungen einer Analogie vgl etwa BSG, Beschluss vom 8.2.2013 - B 10 EG 18/12 B -, juris) .
  • BSG, 30.01.2013 - B 4 AS 174/12 B
    Ungenügend für formgerechte Darlegung ist die schlichte Behauptung, die Frage sei in der Rechtsprechung des BSG bisher nicht geklärt (BSG vom 11.6.2001 - B 4 RA 216/01 B).
  • BSG, 12.07.2012 - B 5 R 14/12 B
    Allein diese pauschale Behauptung ist für die Darlegung der Klärungsbedürftigkeit einer grundsätzlichen Rechtsfrage im Rahmen einer Nichtzulassungsbeschwerde jedoch nicht ausreichend (vgl hierzu BSG vom 11.6.2002 - B 4 RA 216/01 B - juris RdNr 7).
  • BSG, 26.07.2012 - B 5 R 22/12 B
    Allein diese pauschale Behauptung ist für die Darlegung der Klärungsbedürftigkeit einer grundsätzlichen Rechtsfrage im Rahmen einer Nichtzulassungsbeschwerde jedoch nicht ausreichend (vgl hierzu BSG vom 11.6.2002 - B 4 RA 216/01 B - Juris RdNr 7).
  • BSG, 08.07.2011 - B 11 AL 22/11 B
    Ungenügend für eine formgerechte Darlegung ist die unsubstanziierte Behauptung, die Frage sei in der Rspr des BSG bisher nicht geklärt (vgl Beschluss des BSG vom 11.6.2002, B 4 RA 216/01 B).
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