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   BSG, 29.10.2002 - B 4 RA 27/02 R   

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BSG, 29.10.2002 - B 4 RA 27/02 R (https://dejure.org/2002,700)
BSG, Entscheidung vom 29.10.2002 - B 4 RA 27/02 R (https://dejure.org/2002,700)
BSG, Entscheidung vom 29. Oktober 2002 - B 4 RA 27/02 R (https://dejure.org/2002,700)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • Wolters Kluwer

    Voraussetzungen eines Anspruchs auf höhere Witwenrente im Zugunstenverfahren ; Zur Aufhebung einer Höchstwertfestsetzung; Zur Anwendung der besonderen Rangstellenwertzuweisung des § 307b Sozialgesetzbuch VI (SGB VI); Voraussetzungen einer nachträglichen wesentlichen Änderung ...

  • Judicialis

    SGB X § 44 Abs 1; ; SGB VI § 307b

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Rückwirkende Einbeziehung in ein Zusatzversorgungssystem des Beitrittsgebiets, Neuberechnung einer Bestandsrente

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BSGE 90, 102
 
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Wird zitiert von ... (63)Neu Zitiert selbst (3)

  • BSG, 27.01.1993 - 4 RA 40/92

    Sozialversicherungs- und Versorgungsrente - Kürzung - Politische Begünstigung -

    Auszug aus BSG, 29.10.2002 - B 4 RA 27/02 R
    Dies hat der Senat in ständiger Rechtsprechung seit dem 27. Januar 1993 (BSGE 72, 50), näher ausgeführt ua schon im Teilurteil und Vorlagebeschluss vom 14. Juni 1995 (4 RA 98/94), geklärt.
  • BSG, 14.06.1995 - 4 RA 98/94
    Auszug aus BSG, 29.10.2002 - B 4 RA 27/02 R
    Dies hat der Senat in ständiger Rechtsprechung seit dem 27. Januar 1993 (BSGE 72, 50), näher ausgeführt ua schon im Teilurteil und Vorlagebeschluss vom 14. Juni 1995 (4 RA 98/94), geklärt.
  • BSG, 24.03.1998 - B 4 RA 27/97 R

    Zeiten der Zugehörigkeit zu einem Zusatzversorgungssystem

    Auszug aus BSG, 29.10.2002 - B 4 RA 27/02 R
    Das BSG ("Urteil vom 24. März 1998, SozR 3-8570 § 5 Nr. 3 und Urteil vom 30. Juni 1998 - B 4 RA 11/96 R -") habe entschieden, dass eine Zugehörigkeit zu einem Zusatzversorgungssystem nach § 5 AAÜG nicht voraussetze, dass eine Versorgungszusage in der DDR erteilt worden sei.
  • BVerfG, 23.06.2004 - 1 BvL 3/98

    Zur Begrenzung der berücksichtigungsfähigen Arbeitsentgelte und Arbeitseinkommen

    Es verweist hierzu auf seine Rechtsprechung, nach der nur vorläufige Verwaltungsakte des Rentenversicherungsträgers über die Höhe der Rente zulässig seien, solange die Entgelt-Überführungsbescheide des Versorgungsträgers noch nicht bestandskräftig geworden sind (vgl. BSG SozR 3-2600 § 307 b Nr. 10).
  • BSG, 14.12.2011 - B 5 R 2/10 R

    Sonderversorgung der Angehörigen des ehemaligen Ministeriums für

    Entsprechende Mitteilungen des Versorgungsträgers stellen keine den Rentenversicherungsträger gemäß § 8 Abs. 5 S 2 AAÜG bindenden Verwaltungsakte, sondern lediglich unverbindliche Hinweise auf die Gesetzeslage dar (BSG Urteile vom 18.7.1996 - 4 RA 7/95 - SozR 3-8570 § 8 Nr. 2; 20.12.2001 - B 4 RA 6/01 R - SozR 3-8570 § 8 Nr. 7; 29.10.2002 - B 4 RA 27/02 R - BSGE 90, 102, 109 = SozR 3-2600 § 307b Nr. 10 und 14.5.2003 - B 4 RA 65/02 R - SozR 4-8570 § 6 Nr. 1) .

    Solche Aussagen überschreiten die Entscheidungskompetenz des Versorgungsträgers (BSG Urteil vom 29.10.2002 aaO) .

  • BSG, 20.03.2013 - B 5 R 2/12 R

    Witwenrentenberechnung - Versorgungsausgleich - Besitzschutz - persönliche

    Auch wenn sich das Recht auf Hinterbliebenenrente aus dem Rechtsverhältnis zwischen dem Versicherten und dem Rentenversicherungsträger ableitet, geht es keinesfalls kraft Rechtsnachfolge über, sondern vermittelt dem Hinterbliebenen ein eigenständiges Recht auf entsprechende Leistungen (BSG SozR 4-2600 § 307b Nr. 4; BSGE 90, 102 = SozR 3-2600 § 307b Nr. 10) .
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