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   BSG, 10.02.2005 - B 4 RA 48/04 R   

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https://dejure.org/2005,564
BSG, 10.02.2005 - B 4 RA 48/04 R (https://dejure.org/2005,564)
BSG, Entscheidung vom 10.02.2005 - B 4 RA 48/04 R (https://dejure.org/2005,564)
BSG, Entscheidung vom 10. Februar 2005 - B 4 RA 48/04 R (https://dejure.org/2005,564)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • Wolters Kluwer

    Feststellung von Zeiten der Zugehörigkeit zum Zusatzversorgungssystem der Altersversorgung der technischen Intelligenz (AVItech) sowie der dabei erzielten Arbeitsentgelte; Bestehen eines materiell-rechtlichen Zahlungsanspruchs des Klägers gegen einen Versorgungsträger ...

  • Judicialis

    AAÜG § 1

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Zugehörigkeit zur zusätzlichen Altersversorgung der technischen Intelligenz, Zulässigkeit der Anschlussberufung im sozialgerichtlichen Verfahren, Klageänderung

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (101)Neu Zitiert selbst (11)

  • BSG, 31.07.2002 - B 4 RA 20/01 R

    Parteiwechsel in der Berufungsinstanz - erstinstanzliche Entscheidung des

    Auszug aus BSG, 10.02.2005 - B 4 RA 48/04 R
    2.2.1 Die unselbstständige Anschlussberufung war schon deshalb unzulässig, weil sie nicht den gleichen prozessualen Anspruch (vgl BSG SozR 3-1500 § 96 Nr. 6; SozR 3-1500 § 29 Nr. 1) wie die selbstständige Berufung der Beklagten betraf (vgl BSG, Urteil vom 23. Juni 1998, B 4 RA 33/97 R, mwN) und damit ein neuer Streitgegenstand in das Verfahren eingeführt worden ist.

    Der prozessuale Anspruch ergibt sich durch das vom Kläger auf Grund eines konkreten Sachverhalts an das Gericht gerichtete und im Klageantrag zum Ausdruck gekommene Begehren sowie aus dem Klagegrund, aus dem sich die Rechtsfolge ergeben soll (vgl BSG SozR 3-1500 § 29 Nr. 1 mwN).

  • BSG, 27.07.2004 - B 4 RA 9/04 R

    Zugehörigkeit zur zusätzlichen Altersversorgung der technischen Intelligenz -

    Auszug aus BSG, 10.02.2005 - B 4 RA 48/04 R
    Nach Bundesrecht, wie es im Einigungsvertrag (EinigVtr) ausformuliert worden ist, war bzw ist eine wirksam erfolgte Einbeziehung jedoch unverzichtbare Voraussetzung für das Entstehen eines Versorgungsanspruchs oder einer Versorgungsanwartschaft (stRspr des Bundessozialgerichts , stellvertretend: Urteil vom 27. Juli 2004, B 4 RA 9/04 R, zur Veröffentlichung vorgesehen, mwN).

    Hingegen beurteilt sich der vom Kläger mit der Anschlussberufung geltend gemachte Anspruch auf eine Versorgungsrente für Dezember 1991 nicht nach dem erst am 1. August 1991 in Kraft getretenen AAÜG; dieses Gesetz regelt gerade nicht, ob ein Recht auf eine Zusatzversorgungsrente für Dezember 1991 bestanden hat (vgl Urteil des erkennenden Senats vom 27. Juli 2004, B 4 RA 9/04 R).

  • BSG, 29.07.2004 - B 4 RA 4/04 R

    Zugehörigkeit zur zusätzlichen Altersversorgung der technischen Intelligenz -

    Auszug aus BSG, 10.02.2005 - B 4 RA 48/04 R
    Aus welchen Gründen vor dem 30. Juni 1990 eine der drei Voraussetzungen entfallen ist, ist unerheblich (vgl hierzu auch: Urteile des Senats vom 29. Juli 2004, B 4 RA 4/04 R, zur Veröffentlichung vorgesehen, und B 4 RA 12/04 R; ferner Urteil vom 8. Juni 2004, B 4 RA 56/03 R).

    Art. 3 Abs. 1 und 3 Grundgesetz gebietet nicht, von jenen zu sekundärem Bundesrecht gewordenen Regelungen der Versorgungssysteme sowie den historischen Fakten, aus denen sich etwa Ungleichheiten ergeben, abzusehen und sie "rückwirkend" zu Lasten der heutigen Beitrags- und Steuerzahler auszugleichen (stRspr des BSG, vgl stellvertretend: Urteil vom 29. Juli 2004, B 4 RA 4/04 R, mwN, zur Veröffentlichung vorgesehen, vgl hierzu auch entsprechend: BVerfG, Beschluss vom 4. August 2004, 1 BvR 1557/01, NVwZ 2005, 81).

  • BSG, 29.07.1997 - 4 RA 60/96

    Zusatzversorgungssystem der technischen Intelligenz, Pflichtbeitragszeiten in der

    Auszug aus BSG, 10.02.2005 - B 4 RA 48/04 R
    Denn der Kläger war - worauf bereits hingewiesen - zu keinem Zeitpunkt auf Grund eines staatlichen Akts oder einer einzelvertraglichen Zusage (vgl hierzu: Urteile des Senats vom 9. und 10. April 2002, SozR 3-8570 § 1 Nr. 1 bis 9) in ein Versorgungssystem einbezogen worden.
  • BSG, 23.06.1998 - B 4 RA 61/97 R

    Entgeltbegrenzung bei Beitragserstattung - Zugehörigkeit zu mehreren

    Auszug aus BSG, 10.02.2005 - B 4 RA 48/04 R
    2.1.5 Soweit sich das LSG auf die Entscheidung des Senats vom 23. Juni 1998 (SozR 3-8570 § 5 Nr. 4) berufen hat, hat es verkannt, dass diese Entscheidung zu § 5 AAÜG ergangen ist, der einen von § 1 Abs. 1 AAÜG abweichenden Prüfungsmaßstab beinhaltet.
  • BSG, 08.06.2004 - B 4 RA 56/03 R

    Zugehörigkeit zur zusätzlichen Altersversorgung der technischen Intelligenz bei

    Auszug aus BSG, 10.02.2005 - B 4 RA 48/04 R
    Aus welchen Gründen vor dem 30. Juni 1990 eine der drei Voraussetzungen entfallen ist, ist unerheblich (vgl hierzu auch: Urteile des Senats vom 29. Juli 2004, B 4 RA 4/04 R, zur Veröffentlichung vorgesehen, und B 4 RA 12/04 R; ferner Urteil vom 8. Juni 2004, B 4 RA 56/03 R).
  • BFH, 29.10.2002 - VII R 48/01

    Eigenständigkeit des verbrauchssteuerrechtlichen Begriffs des Entziehens eines

    Auszug aus BSG, 10.02.2005 - B 4 RA 48/04 R
    Damit fehlt es an der für die Anschlussrevision insoweit erforderlichen Beschwer (BFH, Urteil vom 29. Oktober 2002, BFHE 200, 66; BGH, Urteil vom 31. Mai 1995, LM ZPO § 556 Nr. 29).
  • BVerfG, 04.08.2004 - 1 BvR 1557/01

    Zur Anerkennung von Zeiten der Zugehörigkeit zu einem Zusatzversorgungssystem der

    Auszug aus BSG, 10.02.2005 - B 4 RA 48/04 R
    Art. 3 Abs. 1 und 3 Grundgesetz gebietet nicht, von jenen zu sekundärem Bundesrecht gewordenen Regelungen der Versorgungssysteme sowie den historischen Fakten, aus denen sich etwa Ungleichheiten ergeben, abzusehen und sie "rückwirkend" zu Lasten der heutigen Beitrags- und Steuerzahler auszugleichen (stRspr des BSG, vgl stellvertretend: Urteil vom 29. Juli 2004, B 4 RA 4/04 R, mwN, zur Veröffentlichung vorgesehen, vgl hierzu auch entsprechend: BVerfG, Beschluss vom 4. August 2004, 1 BvR 1557/01, NVwZ 2005, 81).
  • BSG, 23.06.1998 - B 4 RA 33/97 R

    Zulässigkeit der unselbständigen Anschlußberufung - Gegenstand des

    Auszug aus BSG, 10.02.2005 - B 4 RA 48/04 R
    2.2.1 Die unselbstständige Anschlussberufung war schon deshalb unzulässig, weil sie nicht den gleichen prozessualen Anspruch (vgl BSG SozR 3-1500 § 96 Nr. 6; SozR 3-1500 § 29 Nr. 1) wie die selbstständige Berufung der Beklagten betraf (vgl BSG, Urteil vom 23. Juni 1998, B 4 RA 33/97 R, mwN) und damit ein neuer Streitgegenstand in das Verfahren eingeführt worden ist.
  • BSG, 29.07.2004 - B 4 RA 12/04 R

    Zugehörigkeit zur zusätzlichen Altersversorgung der technischen Intelligenz -

    Auszug aus BSG, 10.02.2005 - B 4 RA 48/04 R
    Aus welchen Gründen vor dem 30. Juni 1990 eine der drei Voraussetzungen entfallen ist, ist unerheblich (vgl hierzu auch: Urteile des Senats vom 29. Juli 2004, B 4 RA 4/04 R, zur Veröffentlichung vorgesehen, und B 4 RA 12/04 R; ferner Urteil vom 8. Juni 2004, B 4 RA 56/03 R).
  • BSG, 07.02.1996 - 6 RKa 61/94

    Anwendbarkeit von § 96 SGG auf Folgebescheide in vertragsärztlichen

  • BSG, 15.06.2010 - B 5 RS 16/09 R

    Zugehörigkeit zur zusätzlichen Altersversorgung der technischen Intelligenz -

    bis 2.10.1990 aus, bundesrechtlich auch auf hierin noch erfolgte Einbeziehungen abzustellen, weil andernfalls das Neueinbeziehungsverbot des § 22 Abs. 1 Satz 2 RAnglG unterlaufen würde (BSG SozR 4-8570 § 1 Nr. 6 RdNr 23; SozR 3-8570 § 1 Nr. 2 S 13 und S 16 sowie BSG Urteile vom 8.6.2004 - B 4 RA 56/03 R - Juris RdNr 21 und vom 10.2.2005 - B 4 RA 48/04 R - Juris RdNr 30) .
  • BSG, 21.03.2018 - B 13 R 19/14 R

    Feststellung von rentenversicherungsrechtlich bedeutsamen Tatbeständen im

    Die hiermit erhobene Verpflichtungsklage - hier in der Form der Vornahmeklage - setzt das Vorliegen eines im Vorverfahren angegriffenen und überprüften Verwaltungsakts voraus (§§ 54 Abs. 1, 78 Abs. 1 S 1 und Abs. 3 SGG; vgl BSG Urteil vom 10.2.2005 - B 4 RA 48/04 R - Juris RdNr 36; Keller in Meyer-Ladewig/Keller/Leitherer/Schmidt, SGG, 12. Aufl 2017, § 54 RdNr 6a, 20, 21) .
  • BSG, 26.10.2017 - B 8 SO 12/16 R

    Sozialgerichtliches Verfahren - Zulässigkeit einer Anschlussberufung -

    Für die Zulässigkeit der Anschlussberufung ist es deshalb erforderlich, dass sie den gleichen prozessualen Anspruch wie die Hauptberufung betrifft (stRspr; vgl BSGE 106, 110 = SozR 4-2500 § 106 Nr. 27, RdNr 18 ff; BSG SozR Nr. 12 zu § 521 ZPO; BSG Urteil vom 10.2.2005 - B 4 RA 48/04 R - Juris RdNr 33 f; BSG Urteil vom 23.6.1998 - B 4 RA 33/97 R - Juris RdNr 16 ff) .
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