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   BSG, 21.06.2000 - B 4 RA 52/99 R   

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BSG, 21.06.2000 - B 4 RA 52/99 R (https://dejure.org/2000,1880)
BSG, Entscheidung vom 21.06.2000 - B 4 RA 52/99 R (https://dejure.org/2000,1880)
BSG, Entscheidung vom 21. Juni 2000 - B 4 RA 52/99 R (https://dejure.org/2000,1880)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • Wolters Kluwer

    Zuzahlung - Leistung - Rehabilitation - Befreiung - Gleichbehandlung

  • Judicialis

    SGB VI § 32 Abs 1

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Maßgebliches Recht bei der Höhe der Zuzahlung zu einer stationären medizinischen Leistung zur Rehabilitation

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (24)Neu Zitiert selbst (25)

  • BSG, 29.08.1996 - 4 RA 116/94

    Übergangsrecht bei Rentengewährung nach fehlgeschlagener medizinischer

    Auszug aus BSG, 21.06.2000 - B 4 RA 52/99 R
    Umgekehrt wird auf diese Weise (bezogen auf das Leistungs verhältnis "Rehabilitation" beginnend mit der Antragstellung und endend mit dem letzten Tag der Durchführung der Rehabilitation) gleichzeitig auch das Vertrauen des Versicherten auf eine überschaubare Gesetzeslage geschützt und er so in die Lage versetzt, Vor- und Nachteile eines künftigen Rehabilitationsverfahrens gegeneinander abzuwägen (vgl Urteil des Senats in SozR 3-2600 § 301 Nr. 1 S 7); insofern ist folglich das Ergebnis dieses am Beginn des Verfahrens stehenden (und der bescheidmäßigen Konkretisierung einzelner Leistungsansprüche vorgelagerten) Abwägungsprozesses hinsichtlich der (vorläufigen) Entscheidung über das "ob" der Durchführung jedenfalls nicht mehr der Gefahr einer nachträglichen Infragestellung durch eine Veränderung des gesetzlichen Leistungsrahmens ausgesetzt.

    Wie der Senat im übrigen bereits entschieden hat (SozR 3-2600 § 301 Nr. 1 S 6), liegt dem Gesamtbereich der Rehabilitation ein allgemeiner Grundsatz der Erkennbarkeit und Überschaubarkeit der Verhältnisse für den Versicherten bereits bei Antragstellung und vor Beginn der Rehabilitationsmaßnahme zugrunde.

    Der Senat hat unter Hinweis auf BT-Drucks 11/4124 bereits ausdrücklich entschieden (SozR 3-2600 § 301 Nr. 1), daß § 301 Abs. 1 SGB VI unmittelbar allein den Fall regelt, daß Versicherte, die vor Inkrafttreten der neuen Vorschriften Leistungen zur Rehabilitation beantragt oder bezogen haben, diese Leistungen einheitlich nach dem vor Inkrafttreten der neuen Regelungen geltenden Recht erhalten.

  • BSG, 16.12.1993 - 4 RK 5/92

    Krankenkasse - Zuzahlung - Richtlinien - Diagnose - Versicherungsfall -

    Auszug aus BSG, 21.06.2000 - B 4 RA 52/99 R
    Auf diese Weise soll dem Umstand Rechnung getragen werden, daß der Versicherte während der stationären Heilbehandlung durch die regelmäßig vorliegende Ersparnis von Aufwendungen für seine häusliche Lebenshaltung (BSG aaO und in SozR 1500 § 149 Nr. 12 sowie Urteil des Senats in SozR 3-2200 § 1243 Nr. 2 mwN), mit Erhalt der vollkostenfreien Vorleistung durch den Träger eine rechtsgrundlose Vermögensmehrung erfährt (vgl entsprechend zur gesetzlichen Krankenversicherung Urteil des Senats in SozR 3-2500 § 13 Nr. 4 S 31), deren pauschaler Geldwert durch den Zuzahlungsanspruch abgeschöpft wird; im wirtschaftlichen Endergebnis verbleibt dem Versicherten damit der mit den erbrachten Naturalleistungen verbundene Vorteil allein insofern, als dieser gerade durch Krankheit und Erwerbsminderung bedingt war, während ein Eintreten der Versichertengemeinschaft für Aufwendungen zum gewöhnlichen Lebensunterhalt, das den von ihr solidarisch zu tragenden Risiken erkennbar fremd ist, vermieden wird.

    Vergleichbar der gesetzlichen Krankenversicherung (vgl hierzu Urteil des Senats in SozR 3-2500 § 13 Nr. 4) entsteht damit im Rahmen einer Kostenlastregelung auch hier (erst) im Augenblick der vollkostenfreien Erbringung der Maßnahme in natura ein - zuvor entsprechend aufschiebend bedingter (vgl § 158 Abs. 1 Bürgerliches Gesetzbuch) - Erstattungsanspruch des Versicherungsträgers gegen den Versicherten in der gesetzlich jeweils vorgegebenen pauschalierten Höhe.

  • BSG, 21.08.1986 - 11a RA 49/85

    Begriff des öffentlich-rechtlichen Rückerstattungsanspruchs - keine entsprechende

    Auszug aus BSG, 21.06.2000 - B 4 RA 52/99 R
    Auf diese Weise soll dem Umstand Rechnung getragen werden, daß der Versicherte während der stationären Heilbehandlung durch die regelmäßig vorliegende Ersparnis von Aufwendungen für seine häusliche Lebenshaltung (BSG aaO und in SozR 1500 § 149 Nr. 12 sowie Urteil des Senats in SozR 3-2200 § 1243 Nr. 2 mwN), mit Erhalt der vollkostenfreien Vorleistung durch den Träger eine rechtsgrundlose Vermögensmehrung erfährt (vgl entsprechend zur gesetzlichen Krankenversicherung Urteil des Senats in SozR 3-2500 § 13 Nr. 4 S 31), deren pauschaler Geldwert durch den Zuzahlungsanspruch abgeschöpft wird; im wirtschaftlichen Endergebnis verbleibt dem Versicherten damit der mit den erbrachten Naturalleistungen verbundene Vorteil allein insofern, als dieser gerade durch Krankheit und Erwerbsminderung bedingt war, während ein Eintreten der Versichertengemeinschaft für Aufwendungen zum gewöhnlichen Lebensunterhalt, das den von ihr solidarisch zu tragenden Risiken erkennbar fremd ist, vermieden wird.

    Auch kann die Sachleistung in Höhe der Zuzahlung nicht als "überzahlt" gelten; vielmehr handelt es sich bei der Zuzahlungspflicht um eine selbständige, dem Versicherungsträger gegenüber bestehende gesetzliche Zahlungspflicht, die zwar ihrerseits auf einem sozialrechtlichen Leistungsverhältnis beruht, aber nicht etwa umgekehrt den Rechtsgrund bzw die Rechtmäßigkeit der erbrachten (Sach-)Leistung als solche tangiert (so bereits der 1. Senat zu § 20 AVG in SozR 1500 § 149 Nr. 11; ebenso bestätigend der 11a Senat in SozR 1500 § 149 Nr. 12).

  • BSG, 23.02.2000 - B 5 RJ 6/99 R

    Zuzahlungshöhe bei stationären medizinischen Leistungen zur Rehabilitation,

    Auszug aus BSG, 21.06.2000 - B 4 RA 52/99 R
    Ergänzend hat der Kläger auf das Urteil des 5. Senats vom 23. Februar 2000 im Rechtsstreit B 5 RJ 6/99 R und den Umstand hingewiesen, daß sich aus dem Abstellen auf den Zeitpunkt der Antragstellung nach der eigenen Auffassung der Beklagten in den BfA-Mitteilungen Nr. 2/2000 vom 14. März 2000 nachteilige Auswirkungen nicht ergäben.

    Zwar erheben nämlich die §§ 300 ff SGB VI nach Wortlaut und Entstehungsgeschichte über den Wechsel vom AVG zum SGB VI hinaus den umfassenden Anspruch, im Vorgriff bereits die Modalitäten künftiger Rechtsänderungen innerhalb des SGB VI zu bestimmen (vgl bereits Urteil des Senats in SozR 3-2600 § 300 Nr. 3 S 4; ebenso zuletzt Urteil des 5. Senats vom 23. Februar 2000, B 5 RJ 6/99 R, zur Veröffentlichung vorgesehen, mwN sowie BT-Drucks 11/4124 S 206).

  • BSG, 11.01.1989 - 7 RAr 88/87

    Inhalt der Arbeitsbescheinigung nach § 133 AFG , Schadensersatz nach § 145 AFG

    Auszug aus BSG, 21.06.2000 - B 4 RA 52/99 R
    Einer derartigen Annahme steht vielmehr bereits durchgreifend entgegen, daß die oberstgerichtliche Rechtsprechung seit jeher die Bedeutung des § 144 Abs. 1 SGG ausschließlich dem Regelungszusammenhang der Bestimmung innerhalb des sozialgerichtlichen Verfahrensrechts entnommen hat (vgl BSGE 3, 234, 235 f; 5, 140, 141; 6, 47, 50; 30, 230, 232; 64, 233, 234 f).
  • BSG, 29.01.1991 - 4 RA 56/89

    Vergleichbarkeit der stationären Heilbehandlung eines Betreuten ist iS des § 20

    Auszug aus BSG, 21.06.2000 - B 4 RA 52/99 R
    Auf diese Weise soll dem Umstand Rechnung getragen werden, daß der Versicherte während der stationären Heilbehandlung durch die regelmäßig vorliegende Ersparnis von Aufwendungen für seine häusliche Lebenshaltung (BSG aaO und in SozR 1500 § 149 Nr. 12 sowie Urteil des Senats in SozR 3-2200 § 1243 Nr. 2 mwN), mit Erhalt der vollkostenfreien Vorleistung durch den Träger eine rechtsgrundlose Vermögensmehrung erfährt (vgl entsprechend zur gesetzlichen Krankenversicherung Urteil des Senats in SozR 3-2500 § 13 Nr. 4 S 31), deren pauschaler Geldwert durch den Zuzahlungsanspruch abgeschöpft wird; im wirtschaftlichen Endergebnis verbleibt dem Versicherten damit der mit den erbrachten Naturalleistungen verbundene Vorteil allein insofern, als dieser gerade durch Krankheit und Erwerbsminderung bedingt war, während ein Eintreten der Versichertengemeinschaft für Aufwendungen zum gewöhnlichen Lebensunterhalt, das den von ihr solidarisch zu tragenden Risiken erkennbar fremd ist, vermieden wird.
  • BSG, 08.02.1996 - 13 RJ 65/95

    Fehlen der Urteilsgründe nach § 551 Nr. 7 ZPO , Beratung des Rehabilitanden im

    Auszug aus BSG, 21.06.2000 - B 4 RA 52/99 R
    Erst mit dem Eingang des grundsätzlich vorweg zu stellenden Antrags eröffnet sich für den Rehabilitationsträger die Möglichkeit, im Rahmen eines umfassend auf das Ziel der Eingliederung in das Arbeitsleben gerichteten einheitlichen Verfahrens und eines Gesamtplanes zur Rehabilitation (vgl etwa BSG in SozR 3-1200 § 14 Nr. 19 und SozR 3-2200 § 1236 jeweils mwN) die ihm zugewiesene(n) zukunftsorientierte(n) und mit prognoseähnlichen Elementen vermischte(n) Abwägungsentscheidung(en) zu treffen.
  • BSG, 09.08.1995 - 13 RJ 43/94

    Erstattungsanspruch der Krankenkasse bei rückwirkender Bewilligung einer

    Auszug aus BSG, 21.06.2000 - B 4 RA 52/99 R
    Der Versicherte kann demzufolge nur vom Eintritt der äußeren Wirksamkeit der Bewilligungsentscheidung (§ 39 Abs. 1 Satz 1 Zehntes Buch Sozialgesetzbuch) bis zum Ablauf der einmonatigen Widerspruchsfrist die ihn treffende Belastung konkret und individuell kalkulieren, um ggf seinen einleitend gestellten Antrag noch zurückzunehmen (vgl entsprechend zur Rücknahme des Rentenantrages BSG in SozR 3-2500 § 50 Nr. 3) und auf diese Weise der Mitwirkungsverpflichtung rechtmäßig die Grundlage zu entziehen; demgegenüber hat die von der Beklagten in der mündlichen Verhandlung angedeutete Möglichkeit, der bewilligten Maßnahme im Widerspruch zu einer - allerdings nicht nachteilsbewehrten - rechtlichen Verpflichtung fernzubleiben, ersichtlich außer Betracht zu bleiben.
  • BSG, 19.11.1996 - 1 RK 18/95

    Klage auf Befreiung von der Zuzahlungspflicht nach § 61 Abs. 1 SGB V , Zulassung

    Auszug aus BSG, 21.06.2000 - B 4 RA 52/99 R
    Sie hat hieran auch unter Geltung des neuen Rechts festgehalten und ermittelt demgemäß dessen Bedeutungsgehalt gerade auch durch einen Vergleich mit der Vorgängerbestimmung (vgl SozR 3-1500 § 158 Nr. 1 S 4).
  • BSG, 29.01.1997 - 6 RKa 5/96

    Berücksichtigung von Apothekenrabatt und Patientenzuzahlungen bei der Festsetzung

    Auszug aus BSG, 21.06.2000 - B 4 RA 52/99 R
    Spiegelbildlich ergibt sich in identischer Höhe beim jeweils leistungsgewährenden Träger eine Reduktion des Ausgabevolumens (vgl entsprechend zur Schadensbemessung im Rahmen des Arzneimittelregresses durch die Berücksichtigung von Apothekenrabatt und Patientenzuzahlungen BSG in SozR 3-2500 § 106 Nr. 38).
  • BSG, 15.12.1994 - 4 RA 44/93

    Ermessensausübung bei Rehabilitationsleistungen - Kraftfahrzeughilfe

  • BSG, 29.08.1996 - 4 RA 54/95

    Erhöhung der Altersrente wegen Hinausschiebens des Versicherungsfalls

  • BSG, 18.12.1969 - 2 RU 314/67

    Unternehmereigeschaft eines Bauherren - Haftung eines Bauherren für BG-Beiträge

  • BSG, 11.10.1994 - 1 RK 34/93

    Voraussetzung - öffentlich-rechtlicher Erstattungsanspruch - Schwerbeschädigter -

  • BSG, 15.10.1957 - 3 RK 80/55

    Nachentrichtung von Beiträgen zur Sozialversicherung - Beitragspflicht für die

  • BSG, 21.03.1991 - 1 RA 51/89

    Ausfallzeit wegen Arbeitslosengeldbezuges, Eintragung in die Handwerksrolle

  • BVerfG, 06.10.1959 - 1 BvL 13/58

    Richtervorlage bei Vereinbarkeitsprüfung zwischen Landes- und späterem

  • BSG, 23.06.1994 - 4 RA 70/93

    Angestelltenversicherung - Altersruhegeld - Anspruchshöhe

  • BFH, 27.05.1987 - X R 25/80

    Gemeinnütziger Zweck - Gemeinnützigkeit

  • BFH, 29.09.1992 - VII R 56/91

    Keine zwingende Etikettenbesteuerung bei Auslagerung in Kleinverkaufsbehältnisse

  • BVerwG, 10.08.1990 - 4 C 3.90

    Änderung der Bauleitplanung - Ersetzung eines Bebauungsplanes - Normenkollision -

  • BVerfG, 24.02.1953 - 1 BvL 21/51

    Normenkontrolle II

  • BVerfG, 19.02.1957 - 1 BvL 13/54

    Anforderungen an eine Richtervorlage nach Art. 100 Abs. 1 GG

  • BAG, 30.01.1985 - 4 AZR 117/83

    Einzelhandel-Buchhandel - Anrechnung von Berufsjahren - Verkaufsbuchhandel -

  • BVerfG, 08.07.1976 - 1 BvL 19/75

    Contergan

  • BSG, 15.12.2015 - B 1 KR 14/15 R

    Sozialrechtliches Verwaltungsverfahren - Erstattungsanspruch - keine

    Die Zuzahlungspflichten beruhen zwar auf sozialrechtlichen Leistungsverhältnissen, berühren aber den Rechtsgrund und die Rechtmäßigkeit der erbrachten Naturalleistung als solche nicht (vgl zur Rentenversicherung BSG SozR 1500 § 149 Nr. 11 S 13, zur Zuzahlungspflicht nach § 20 Abs. 1 AVG; BSG SozR 1500 § 149 Nr. 12 S 16; BSG SozR 3-2600 § 301 Nr. 3 S 26, zur Zuzahlungspflicht nach § 32 SGB VI; soweit BSGE 85, 293, 297 f = SozR 3-2600 § 301 Nr. 2 S 13 f darauf abstellt, dass eine Vorschrift, die eine Zuzahlung regelt, auch als eine Vorschrift für die Leistung iS des § 301 Abs. 1 SGB VI angesehen werden müsse, handelt es sich um die Antwort auf eine völlig andere Fragestellung, nämlich die Reichweite einer intertemporalen Norm).
  • BSG, 21.08.2008 - B 13 RJ 44/05 R

    Berufsunfähigkeitsrente und gleichzeitiger Bezug von Arbeitslosengeld in den

    Ist jedoch keine harmonisierende Auslegung möglich, so spricht im vorliegenden Fall alles für den Vorrang des § 96a Abs. 3 Satz 3 SGB VI aufgrund des "lex posterior"-Satzes, wonach themenidentisches späteres Recht in seinem zeitlichen Geltungsbereich das ältere Recht verdrängt (BSG vom 2.8.2000, SozR 3-2600 § 99 Nr. 5 S 19 f; zur gewohnheitsrechtlichen Geltung der sog lex posterior derogat legi priori-Regel s auch BSG vom 21.3.1991, SozR 3-2200 § 1259 Nr. 5 S 17; BSG vom 21.6.2000, SozR 3-2600 § 301 Nr. 3 S 18 f, beide mwN; zur Herleitung dieses Satzes eingehend Vranes, ZaöRV 65, 391, 395 ff).
  • BSG, 23.11.2005 - B 12 RA 5/03 R

    Rentenversicherung - selbstständiger Lehrer - Beschäftigung von mehreren

    Mangels Deckungsgleichheit der Regelungsgegenstände beansprucht unter diesen Umständen auch nicht etwa der spätere Gesetzgeber des Gesetzes zu Korrekturen in der Sozialversicherung und zur Sicherung der Arbeitnehmerrechte einen Vorrang des von ihm geschaffenen Rechts vor bereits Bestehendem (lex-posterior-Regel, vgl zuletzt Bundessozialgericht , Urteil vom 21. Juni 2000, - B 4 RA 52/99 R - SozR 3-2600 § 301 Nr. 3).
  • BSG, 27.03.2007 - B 13 RJ 44/05 R

    Berufsunfähigkeitsrente und gleichzeitiger Bezug von Arbeitslosengeld in der Zeit

    Denn dann wäre auf den demokratischen Grundsatz abzustellen, dass themenidentisches späteres Recht in seinem zeitlichen Geltungsbereich das ältere Recht verdrängt (BSG 4. Senat vom 2.8. 2000, SozR 3-2600 § 99 Nr. 5 S 19 f; zur gewohnheitsrechtlichen Geltung der sog lex posterior derogat legi priori-Regel s auch BSG 4. Senat vom 21.3. 1991, SozR 3-2200 § 1259 Nr. 5 S 17; BSG 4. Senat vom 21.6. 2000, SozR 3-2600 § 301 Nr. 3 S 18 f, beide mwN).
  • BSG, 21.06.2000 - B 4 RA 57/99 R

    Sachliche Unzuständigkeit der Widerspruchsstelle als Verfahrensfehler

    Auf die Rechtmäßigkeit der getroffenen Sachentscheidung ist unter diesen Umständen nicht mehr näher einzugehen; insofern wird auf die einschlägigen Entscheidungen vom heutigen Tage in den Rechtsstreitigkeiten B 4 RA 52/99 R und B 4 RA 72/99 R hingewiesen.
  • SG Dresden, 11.11.2005 - S 14 RA 477/02

    Befreiung von der Zuzahlung zu den Kosten stationär erbrachter medizinischer

    Die Geltung des bis zum 30. Juni 2001 geltenden Rechts beruht auf der entsprechenden Anwendung des § 301 Abs. 1 Satz 1 SGB VI, vgl. hierzu zB BSG, Urteil vom 21. Juni 2000 - B 4 RA 52/99 R - SozR 3-2600 § 301 Nr. 3.

    Denn "Aufgabe der Zuzahlung ... war bereits bei Einführung der entsprechenden Regelungen ... den Versicherten im Rahmen einer besonderen Art von Kostenbeteiligung zum Ausgleich von Vorteilen heranzuziehen, die ihm durch die gewährte Sachleistung über diesen Zweck hinaus erwachsen ... Auf diese Weise soll dem Umstand Rechnung getragen werden, daß der Versicherte während der stationären Heilbehandlung durch die regelmäßig vorliegende Ersparnis von Aufwendungen für seine häusliche Lebenshaltung ..., mit Erhalt der vollkostenfreien Vorleistung durch den Träger eine rechtsgrundlose Vermögensvermehrung erfährt ..., deren pauschaler Geldwert durch den Zuzahlungsanspruch abgeschöpft wird ...", vgl. BSG, Urteil vom 21. Juni 2000 - B 4 RA 52/99 R - aaO und mwN.

  • LSG Niedersachsen, 03.07.2001 - L 1 RA 47/00

    Nichtzulassungsbeschwerde im Rahmen der Überprüfung der Zuzahlung zu einer

    Nur ergänzend sei auf Folgendes hingewiesen: Die Zuzahlung für die Reha-Maßnahme des Klägers richtete sich nach dem Recht des am 1. Januar 1997 in Kraft getretenen Wachstums- und Beschäftigungsförderungsgesetzes (WFG) - neues Recht -, da die Maßnahme zwar noch im Jahre 1996 beantragt worden, aber erst im Jahre 1997 bewilligt und durchgeführt worden war (BSG, Urteile vom 21.6.2000, B 4 RA 52/99 R, B 4 RA 65/99 R und B 4 RA 72/99 R).

    Diese unterschiedliche Zwecksetzung ist in der Rechtsprechung des BSG anerkannt (für § 32 SGB VI: BSG, Urteile vom 21.6.2000, a.a.O.; für SGB V: BSG, Urteil vom 21.11.1991, 3 RK 8/90, SozR 3 - 2500 § 13 Nr. 4, S. 30, 31), weshalb der Rechtssache keine grundsätzliche Bedeutung zukommt.

  • SG Fulda, 20.04.2012 - S 1 R 61/11

    Zuzahlungspflicht zu einer medizinischen Rehabilitationsmaßnahme trotz

    21 Nach der Rechtsprechung des Bundessozialgerichts (Urteil vom 11.06.1986 - 1 RA 51/85 - Breithaupt 1987, 984 (986); Urteil vom 23.02.2000 - BSGE 85, 293 (296 f.); Urteil vom 21.06.2000 - B 4 RA 52/99 - Juris Rn. 33) handelt es sich bei der Zuzahlungspflicht - früher nach § 20 Abs. 1 AVG, § 1243 RVO, nunmehr nach § 32 SGB VI - um eine selbstständige, dem Versicherungsträger gegenüber bestehende gesetzliche Zahlungspflicht, die zwar auf einem sozialrechtlichen Leistungsverhältnis beruht, aber den Rechtsgrund bzw. die Rechtmäßigkeit der erbrachten Sachleistungen als solche nicht berührt.

    Im wirtschaftlichen Endergebnis verbleibt dem Versicherten damit der mit den erbrachten Naturalleistungen verbundene Vorteil allein insofern, als dieser gerade durch Krankheit und Erwerbsminderung bedingt war, während ein Eintreten der Versichertengemeinschaft für Aufwendungen zum gewöhnlichen Lebensunterhalt, das den von ihr solidarisch zu tragenden Risiken erkennbar fremd ist, vermieden wird (BSG, Urteil vom 21.06.2000 - a.a.O.).

  • LSG Hessen, 26.10.2012 - L 5 R 142/12

    Medizinische Rehabilitation - Zuzahlungsrichtlinien des Trägers der gesetzlichen

    Ein Ausgleich dieses Nebeneffektes wird durch die Zuzahlungen bewirkt (BSG vom 21. Juni 2000 - B 4 RA 52/99 R - SozR 3-2600 § 301 Nr. 3).
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 18.12.2012 - L 18 KN 249/11
    Nach allgemeinen Kollisionsgrundsätzen wäre dieser Konflikt ohnehin zu Gunsten der Anwendung des späteren Rechts (sog lex posterior-Regel) aufzulösen, also hier des § 96a Abs. 3 SGB VI. Nach dieser Regel verdrängt themenidentisches späteres Recht in seinem zeitlichen Geltungsbereich das ältere Recht (BSG, Urteil vom 21.8.2008, Az B 13 RJ 44/05/R = SozR 4-2600 § 96a Nr. 12; BSG vom 2.8.2000, SozR 3-2600 § 99 Nr. 5 S 19 f; zur gewohnheitsrechtlichen Geltung der sog lex posterior derogat legi priori-Regel s auch BSG vom 21.3.1991, SozR 3-2200 § 1259 Nr. 5 S 17; BSG vom 21.6.2000, SozR 3-2600 § 301 Nr. 3 S 18 f, beide mwN; zur Herleitung dieses Satzes eingehend Vranes, ZaöRV 65 (2005), 391, 395 ff).
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 28.02.2003 - L 2 B 10/02

    Kostenerstattung der Beteiligten nach billigem Ermessen des Gerichts;

  • SG Duisburg, 23.03.2016 - S 3 R 897/14

    Zuzahlungsanspruch zu den Kosten einer stationären Leistung zur medizinischen

  • LSG Sachsen-Anhalt, 22.10.2012 - L 3 R 280/09

    Gesetzliche Rentenversicherung: Zuzahlung zu den Kosten einer stationären

  • LSG Bayern, 18.12.2001 - L 5 RJ 81/01

    Anspruch auf Rente wegen verminderter Erwerbsfähigkeit; Fehlender Nachweis

  • LSG Bayern, 30.10.2001 - L 5 RJ 158/98

    Anspruch auf Gewährung von Rente wegen verminderter Erwerbsfähigkeit ; Minderung

  • LSG Bayern, 14.05.2002 - L 5 RJ 2/00

    Anspruch auf Rente wegen Berufsunfähigkeit oder Erwerbsunfähigkeit; Die

  • LSG Bayern, 24.07.2001 - L 5 RJ 461/99
  • SG Münster, 31.05.2021 - S 14 R 142/21
  • LSG Baden-Württemberg, 16.07.2020 - L 10 R 4859/17
  • LSG Baden-Württemberg, 12.08.2019 - L 10 R 3219/18
  • LSG Bayern, 14.05.2002 - L 5 RJ 578/01

    Gewährung von Rente wegen Berufsunfähigkeit oder Erwerbsunfähigkeit; Bezug

  • LSG Bayern, 19.02.2002 - L 5 RJ 158/01

    Anspruch eines Teulzeitbeschäftigten auf Berufs- und Erwerbsunfähigkeitsrente bei

  • LSG Bayern, 02.10.2001 - L 5 RJ 118/01
  • LSG Bayern, 24.07.2001 - L 5 RJ 338/97
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