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   VG Bayreuth, 29.06.2007 - B 5 K 06.838   

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VG Bayreuth, 29.06.2007 - B 5 K 06.838 (https://dejure.org/2007,76713)
VG Bayreuth, Entscheidung vom 29.06.2007 - B 5 K 06.838 (https://dejure.org/2007,76713)
VG Bayreuth, Entscheidung vom 29. Juni 2007 - B 5 K 06.838 (https://dejure.org/2007,76713)
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Wird zitiert von ... (3)

  • VG Bayreuth, 05.12.2008 - B 5 K 08.134

    örtliche Zuständigkeit für die Klage eines entlassenen Probebeamten gegen die

    Auf die hiergegen gerichtete Klage (Az.: B 5 K 06.838) hob das Bayerische Verwaltungsgericht Bayreuth die Probezeitbeurteilung des Direktors des Amtsgerichts Bamberg vom 12. April 2006 in der Gestalt des Widerspruchsbescheides des Präsidenten des Landgerichts Bamberg vom 11. August 2006 durch Urteil vom 29. Juni 2007 auf und verpflichtete den Beklagten, den Kläger für die Zeit vom 30. November 2005 bis 31. Mai 2006 unter Beachtung der Rechtsauffassung des Gerichts neu zu beurteilen.

    Hinsichtlich der weiteren Einzelheiten des Sachverhalts wird gemäß § 117 Abs. 3 Satz 2 Verwaltungsgerichtsordnung - VwGO - auf die Gerichtsakten in diesem Verfahren und im Streitverfahren B 5 K 06.838 sowie die vom Beklagten vorgelegten Personalakten Bezug genommen.

    So war das Bayerische Verwaltungsgericht Bayreuth vorliegend auch für die erste, rechtskräftig abgeschlossene Beurteilungsklage unter dem Aktenzeichen B 5 K 06.838 örtlich zuständig.

    42Der Dienstherrn kann bei der erneuten Erstellung der Probezeitbeurteilung, zu der er aufgrund des Urteils vom 29. Juni 2007 im Verwaltungsstreitverfahren B 5 K 06.838 verpflichtet gewesen ist, auch weitere, ihm zwischenzeitlich bekannt gewordene Fehler des Klägers bei der Bearbeitung von Grundbuchangelegenheiten aufnehmen und in die Bewertung einfließen lassen.

  • VGH Bayern, 28.02.2014 - 3 CE 14.32

    Beamtenrecht; Dienstpostenbesetzung; Anlassbeurteilung; Überschneidung mit

    Ein allgemeiner Grundsatz, dass sich Beurteilungen nicht überschneiden dürften ("Grundsatz der lückenlos fortfahrenden, jedoch nicht überlappenden oder wiederholenden Beurteilung", vgl. VG Bayreuth U.v. 29.6.2007 - B 5 K 06.838 - juris Rn. 41) kann der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts so nicht entnommen werden (vgl. BVerwG U.v. 18.7.2001 - 2 C 41/00 a.a.O.).
  • VGH Bayern, 19.07.2012 - 3 ZB 10.544

    Entlassung eines Rechtspflegers aus dem Beamtenverhältnis auf Probe

    Ernstliche Zweifel i.S.v. § 124 Abs. 2 Nr. 1 VwGO bestehen auch nicht deshalb, weil das Verwaltungsgericht mit Urteil vom 29. Juni 2007 (Az. B 5 K 06.838) die der Entlassungsverfügung zugrunde liegende Probezeitbeurteilung vom 12. April 2006 i.d.F. des Widerspruchsbescheids vom 11. August 2006 aufgehoben und den Beklagten verpflichtet hat, für den Zeitraum vom 30. November 2005 bis 31. Mai 2006 eine neue Probezeitbeurteilung unter Beachtung der Rechtsauffassung des Gerichts zu erstellen.
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