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   BSG, 20.03.2013 - B 5 R 16/12 R   

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https://dejure.org/2013,10423
BSG, 20.03.2013 - B 5 R 16/12 R (https://dejure.org/2013,10423)
BSG, Entscheidung vom 20.03.2013 - B 5 R 16/12 R (https://dejure.org/2013,10423)
BSG, Entscheidung vom 20. März 2013 - B 5 R 16/12 R (https://dejure.org/2013,10423)
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Volltextveröffentlichungen (12)

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 133 BGB, § 31 SGB 10, § 33 Abs 1 SGB 10, § 35 Abs 1 SGB 10, § 45 SGB 10
    Rentenversicherung - Bestimmtheit eines Korrekturbescheides - unbestimmte Regelung - Zuständigkeit der Widerspruchsstelle

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Anrechnungsfähigkeit einer Verletztenrente aus der gesetzlichen Unfallversicherung auf eine große Witwenrente aus der gesetzlichen Rentenversicherung

  • Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung PDF (Volltext/Leitsatz)

    Zusammentreffen von Verletztenrente aus der UV und großer Witwenrente aus der RV - fehlende Bestimmtheit des Korrektur- und Rückforderungsbescheids eines RV-Trägers - Kompetenz des Widerspruchsausschusses des RV-Trägers

  • rewis.io

    Rentenversicherung - Bestimmtheit eines Korrekturbescheides - unbestimmte Regelung - Zuständigkeit der Widerspruchsstelle

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Anrechnungsfähigkeit einer Verletztenrente aus der gesetzlichen Unfallversicherung auf eine große Witwenrente aus der gesetzlichen Rentenversicherung

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Bundessozialgericht (Terminbericht)

    Gesetzliche Rentenversicherung; Recht der Überführung von Ansprüchen und Anwartschaften aus Zusatz- und Sonderversorgungssystemen des Beitrittsgebiets

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZS 2013, 718
 
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Wird zitiert von ... (50)Neu Zitiert selbst (10)

  • BSG, 02.12.1992 - 6 RKa 33/90

    Reformatio in peius - Zulässigkeit - Widerspruchsführer - Krankenhausarzt -

    Auszug aus BSG, 20.03.2013 - B 5 R 16/12 R
    Weitergehende Entscheidungen der Widerspruchsbehörde sind unter kompetenzrechtlichen Gesichtspunkten nur zulässig, wenn dieser eine eigene Verwaltungskompetenz zukommt und sie nicht nur auf die Rechtsschutzgewährung beschränkt ist (vgl BSGE 71, 274, 279 = SozR 3-1500 § 85 Nr. 1 S 6) .
  • BSG, 23.06.1994 - 4 RK 3/93

    Widerspruch - Belastender Verwaltungsakt - Klagefrist - Ablauf - Vorverfahren

    Auszug aus BSG, 20.03.2013 - B 5 R 16/12 R
    Die Kompetenz des Widerspruchsausschusses der Beklagten beschränkt sich damit auf die Rechtsschutzgewährung (vgl auch BSGE 75, 241, 245 f; BSG SozR 3-1500 § 87 Nr. 1 S 5 f).
  • BSG, 14.12.1994 - 4 RLw 4/93

    Teilnichtigkeit von Mindesthöhenbeschlüssen

    Auszug aus BSG, 20.03.2013 - B 5 R 16/12 R
    Die Kompetenz des Widerspruchsausschusses der Beklagten beschränkt sich damit auf die Rechtsschutzgewährung (vgl auch BSGE 75, 241, 245 f; BSG SozR 3-1500 § 87 Nr. 1 S 5 f).
  • BSG, 21.06.2000 - B 4 RA 57/99 R

    Sachliche Unzuständigkeit der Widerspruchsstelle als Verfahrensfehler

    Auszug aus BSG, 20.03.2013 - B 5 R 16/12 R
    Eine ursprüngliche sachliche (Verwaltungs-)Zuständigkeit der Widerspruchsstelle ist nicht gegeben (BSG vom 21.6.2000 - B 4 RA 57/99 R - Juris RdNr 17 - auch zur Beachtlichkeit dieses Verfahrensfehlers iS von § 62 Halbs 2, § 42 S 1 SGB X) .
  • BSG, 06.03.2003 - B 4 RA 35/02 R

    Hinzuverdienst bei Renten wegen verminderter Erwerbsfähigkeit - Bestandsrente -

    Auszug aus BSG, 20.03.2013 - B 5 R 16/12 R
    Ausweislich der Bescheidbegründung hat die Beklagte lediglich die Höhe des monatlichen Zahlungsanspruchs wegen Nichtberücksichtigung anrechnungsfähigen Einkommens verringern wollen und nicht die Voraussetzungen für die Bewilligung einer Witwenrente dem Grunde nach in Frage gestellt (vgl zu der gebotenen Unterscheidung zwischen dem Anspruch auf Rente dem Grunde nach und dem Einzelanspruch auf Zahlung BSG SozR 4-2600 § 313 Nr. 1 RdNr 14 mwN) .
  • BSG, 17.12.2009 - B 4 AS 20/09 R

    Keine Absenkung des Arbeitslosengeld II - Nichtantritt einer angebotenen

    Auszug aus BSG, 20.03.2013 - B 5 R 16/12 R
    Hinreichend bestimmt ist ein Verwaltungsakt nur dann, wenn die von ihm getroffene Regelung, die verfügte Rechtsfolge, vollständig, klar und unzweideutig erkennbar ist (vgl BSGE 105, 194 = SozR 4-4200 § 31 Nr. 2 RdNr 13 mwN; BSG SozR 4-4200 § 31 Nr. 3 RdNr 16 mwN; BSG vom 15.12.2010 - B 14 AS 92/09 R - Juris RdNr 18; BSG SozR 4-1300 § 33 Nr. 1 RdNr 16 mwN; s auch U. Stelkens in Stelkens/Bonk/Sachs, VwVfG, 7. Aufl 2008, § 37 RdNr 27) .
  • BSG, 15.12.2010 - B 14 AS 92/09 R

    Absenkung des Arbeitslosengeld II - Sanktionsbescheid - Bestimmtheit -

    Auszug aus BSG, 20.03.2013 - B 5 R 16/12 R
    Hinreichend bestimmt ist ein Verwaltungsakt nur dann, wenn die von ihm getroffene Regelung, die verfügte Rechtsfolge, vollständig, klar und unzweideutig erkennbar ist (vgl BSGE 105, 194 = SozR 4-4200 § 31 Nr. 2 RdNr 13 mwN; BSG SozR 4-4200 § 31 Nr. 3 RdNr 16 mwN; BSG vom 15.12.2010 - B 14 AS 92/09 R - Juris RdNr 18; BSG SozR 4-1300 § 33 Nr. 1 RdNr 16 mwN; s auch U. Stelkens in Stelkens/Bonk/Sachs, VwVfG, 7. Aufl 2008, § 37 RdNr 27) .
  • BSG, 17.04.2012 - B 13 R 15/11 R

    Verletztenrente aus der gesetzlichen Unfallversicherung - Hinterbliebenenrente

    Auszug aus BSG, 20.03.2013 - B 5 R 16/12 R
    Die im Urteil des BSG vom 17.4.2012 - B 13 R 15/11 R - RdNr 15 aufgeworfene Frage, ob § 114 Abs. 1 SGB IV im Wege teleologischer Reduktion lediglich zu Gunsten der Betroffenen anzuwenden sei, sei zu verneinen.
  • VGH Baden-Württemberg, 19.01.2001 - 8 S 2121/00

    Verböserung im Widerspruchsverfahren - vorherige Anhörung

    Auszug aus BSG, 20.03.2013 - B 5 R 16/12 R
    Aus diesem Grund darf die Widerspruchsbehörde einen Widerspruch nicht zum Anlass nehmen, rechtlich selbständige Regelungen zu treffen, die über den Inhalt des angefochtenen Verwaltungsakts hinausgehen (VGH Mannheim NVwZ-RR 2002, 3, 5; Dolde/Porsch in Schoch/Schmidt-Aßmann/Pietzner, VwGO, § 68 RdNr 36 und 47 mwN - Stand: Oktober 2005).
  • VGH Bayern, 10.02.1993 - 23 B 90.503
    Auszug aus BSG, 20.03.2013 - B 5 R 16/12 R
    Schließlich verstößt der Widerspruchsbescheid vom 29.4.2009, soweit er die Erstattung von 2749, 62 Euro fordert, ebenfalls gegen das Gebot der hinreichenden Bestimmtheit iS von § 33 Abs. 1 SGB X mit der Folge der Rechtswidrigkeit, weil er nur die Gesamtsumme, nicht aber die einzelnen Berechnungsposten benennt (vgl U. Stelkens, aaO, § 37 RdNr 40; VGH München NVwZ-RR 1994, 113) .
  • BSG, 22.03.2018 - B 5 RE 5/16 R

    Befreiung von der Rentenversicherungspflicht - approbierter Apotheker - Tätigkeit

    Maßstab der Auslegung ist insofern der verständige und Zusammenhänge berücksichtigende Beteiligte (BSG SozR 4-5075 § 3 Nr. 1 RdNr 15 mwN; BSG Urteil vom 20.3.2013 - B 5 R 16/12 R - Juris RdNr 18) .
  • BSG, 28.06.2018 - B 5 RE 2/17 R

    Rentenversicherung - Befreiung von der Versicherungspflicht -

    Maßstab der Auslegung ist insofern der verständige und Zusammenhänge berücksichtigende Beteiligte (BSG SozR 4-5075 § 3 Nr. 1 RdNr 15 mwN; BSG Urteil vom 20.3.2013 - B 5 R 16/12 R - Juris RdNr 18) .

    Maßstab der Auslegung ist insofern der verständige und Zusammenhänge berücksichtigende Beteiligte (vgl BSG SozR 4-5075 § 3 Nr. 1 RdNr 15 mwN; BSG Urteil vom 20.3.2013 - B 5 R 16/12 R - Juris RdNr 18) .

  • LSG Nordrhein-Westfalen, 05.12.2019 - L 19 AS 1608/18

    SGB II-Ausschluss von EU-Ausländern bei Minijob

    Zur Ermittlung des wirklichen Willens sind dabei auch die zur Aufhellung des Inhalts der Verfügung beitragenden Umstände und Gesichtspunkte heranzuziehen, wenn sie dem Beteiligten bekannt sind und der Verwaltungsakt sich erkennbar auf sie bezieht (BSG, Urteile vom 29.04.2015 - B 14 AS 31/14 R m.w.N. und vom 20.03.2013 - B 5 R 16/12 R - m.w.N).

    Maßstab der Auslegung eines Verwaltungsaktes ist daher der "Empfängerhorizont eines verständigen Beteiligten, der die Zusammenhänge berücksichtigt, welche die Behörde nach ihrem wirklichen Willen (§ 133 BGB) erkennbar in ihre Entscheidung einbezogen hat" (BSG, Urteile vom 13.08.2014 - B 6 KA 38/13 R m.w.N. und vom 20.03.2013 - B 5 R 16/12 R).

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