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BSG, 27.10.2009 - B 5 R 494/08 B |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichung
Verfahrensgang
- SG Schwerin - S 7 R 58/07
- LSG Mecklenburg-Vorpommern - L 7 R 96/08
- BSG, 27.10.2009 - B 5 R 494/08 B
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (5)
- BSG, 11.12.2002 - B 5 RJ 14/00 R
Entgeltpunkte für Beitragszeiten im Beitrittsgebiet - Angehörige der Deutschen …
Auszug aus BSG, 27.10.2009 - B 5 R 494/08 B
Dieser Einschätzung stehe auch das Urteil des erkennenden Senats vom 11.12.2002 (B 5 RJ 14/00 R - BSGE 90, 197 = SozR 3-2600 § 256a Nr. 10) nicht entgegen, da dieses sich in erster Linie mit der Berücksichtung des Steigerungssatzes von 1, 5 für Angehörige der Deutschen Reichsbahn auseinanderzusetzen gehabt habe.Dies gilt umso mehr, als das LSG dem Urteil des BSG vom 11.12.2002 (aaO) entnommen hat, dass dieses explizit entschieden habe, die Nichtberücksichtung der zusätzlichen Belohnung sei mangels Bestehens einer Beitragspflicht verfassungsgemäß.
- BSG, 25.09.1975 - 12 BJ 94/75
Revision - Rechtsfrage - Klärungsbedürftigkeit - Rentenwiedergewährung - Dritte …
Auszug aus BSG, 27.10.2009 - B 5 R 494/08 B
Liegen bereits höchstrichterliche Entscheidungen zur aufgeworfenen Frage vor, so muss substantiiert vorgetragen werden, aus welchen Gründen die Frage klärungsbedürftig geblieben oder erneut geworden ist (vgl BSG SozR 1500 § 160a Nr. 13, 65). - BSG, 25.09.2002 - B 7 AL 142/02 B
Begründung der Nichtzulassungsbeschwerde
Auszug aus BSG, 27.10.2009 - B 5 R 494/08 B
Um seiner Darlegungspflicht zu genügen, muss ein Beschwerdeführer mithin eine konkrete Rechtsfrage, ihre (abstrakte) Klärungsbedürftigkeit, ihre (konkrete) Klärungsfähigkeit (Entscheidungserheblichkeit) sowie die über den Einzelfall hinausgehende Bedeutung der von ihm angestrebten Entscheidung (sog Breitenwirkung) darlegen (zum Ganzen BSG SozR 3-1500 § 160a Nr. 34 S 70 mwN). - BSG, 21.01.1993 - 13 BJ 207/92
Nachehelicher Unterhaltsanspruch - Verwirkung - Witwenrente
Auszug aus BSG, 27.10.2009 - B 5 R 494/08 B
Als höchstrichterlich geklärt muss eine Rechtsfrage auch dann angesehen werden, wenn das Revisionsgericht bzw das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) sie zwar noch nicht ausdrücklich entschieden hat, jedoch schon eine oder mehrere höchstrichterliche Entscheidungen ergangen sind, die ausreichende Anhaltspunkte zur Beurteilung der von der Beschwerde als grundsätzlich herausgestellten Rechtsfrage geben (vgl BSG SozR 3-1500 § 160 Nr. 8; s hierzu auch Kummer, Die Nichtzulassungsbeschwerde, 1990, RdNr 117 mwN). - BVerfG, 30.08.2005 - 1 BvR 616/99
Keine Sonderversorgung ehemaliger Angehöriger der Deutschen Reichsbahn
Auszug aus BSG, 27.10.2009 - B 5 R 494/08 B
Dasselbe gelte für den (auf Grund einer Verfassungsbeschwerde ua gegen das vorgenannte Urteil ergangenen) Nichtannahmebeschluss des BVerfG vom 30.8.2005 (1 BvR 616/99, 1 BvR 1028/03 - SozR 4-2600 § 256a Nr. 1), der in erster Linie eine Verletzung von Grundrechten bei der Versagung einer Sonderversorgung ehemaliger Mitarbeiter der Deutschen Reichsbahn in der DDR nach Rentenüberleitung in die gesamtdeutsche Rentenversicherung verneint habe.
- LSG Berlin-Brandenburg, 02.12.2010 - L 3 R 82/08
Keine rentenerhöhende Berücksichtigung einer "sonstigen Belohnung" für Angehörige …
Das BSG hat in zwei, ebenfalls von ehemaligen Angehörigen der DR betriebenen Verfahren diese Grundsätze in jüngster Zeit bestätigt (vgl. Beschlüsse über die Zurückweisung der Nichtzulassungsbeschwerde vom 27. Oktober 2009, B 5 R 494/08 B, Vorinstanz: LSG Mecklenburg-Vorpommern, L 7 R 96/08, und vom 09. September 2010, B 13 R 233/10 B, Vorinstanz: LSG Berlin-Brandenburg, L 22 R 1428/08).