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   BSG, 25.01.2017 - B 6 KA 22/16 B   

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BSG, 25.01.2017 - B 6 KA 22/16 B (https://dejure.org/2017,7196)
BSG, Entscheidung vom 25.01.2017 - B 6 KA 22/16 B (https://dejure.org/2017,7196)
BSG, Entscheidung vom 25. Januar 2017 - B 6 KA 22/16 B (https://dejure.org/2017,7196)
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Volltextveröffentlichungen (10)

  • openjur.de
  • rechtsprechung-im-internet.de

    Art 3 Abs 1 GG, Art 12 Abs 1 GG, § 84 Abs 6 S 1 SGB 5, § 106 Abs 5a S 3 SGB 5, § 106 Abs 5a S 5 SGB 5
    Vertragsärztliche Versorgung - Wirtschaftlichkeitsprüfung - Regress wegen Überschreitung des Richtgrößenvolumens - grundsätzlich kein unzulässiger Eingriff in die Grundrechte des Vertragsarztes - Fehlen von Daten - Anerkennung von Praxisbesonderheiten - Begründung des ...

  • Wolters Kluwer

    Richtgrößenregress; Grundsatzrüge; Überschreitung des Richtgrößenvolumens; Gesetzliche Einschränkungen; Begründung der Nichtzulassungsbeschwerde im sozialgerichtlichen Verfahren; Darlegung der grundsätzlichen Bedeutung der Rechtssache; Rechtmäßigkeit sog. ...

  • rewis.io

    Vertragsärztliche Versorgung - Wirtschaftlichkeitsprüfung - Regress wegen Überschreitung des Richtgrößenvolumens - grundsätzlich kein unzulässiger Eingriff in die Grundrechte des Vertragsarztes - Fehlen von Daten - Anerkennung von Praxisbesonderheiten - Begründung des ...

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Begründung der Nichtzulassungsbeschwerde im sozialgerichtlichen Verfahren; Darlegung der grundsätzlichen Bedeutung der Rechtssache; Rechtmäßigkeit sog. Richtgrößenprüfungen in der vertragsärztlichen Versorgung

  • rechtsportal.de

    Begründung der Nichtzulassungsbeschwerde im sozialgerichtlichen Verfahren

  • datenbank.nwb.de

    Vertragsärztliche Versorgung - Wirtschaftlichkeitsprüfung - Regress wegen Überschreitung des Richtgrößenvolumens - grundsätzlich kein unzulässiger Eingriff in die Grundrechte des Vertragsarztes - Fehlen von Daten - Anerkennung von Praxisbesonderheiten - Begründung des ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZS 2017, 520
 
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Wird zitiert von ... (18)Neu Zitiert selbst (18)

  • BVerfG, 18.12.1991 - 1 BvR 1411/91

    Vertretungszwang und Rechtsweggarantie vor dem Bundessozialgericht

    Auszug aus BSG, 25.01.2017 - B 6 KA 22/16 B
    Diese Anforderungen sind verfassungsrechtlich unbedenklich (s die zitierte BVerfG-Rspr und zB BVerfG , SozR 3-1500 § 160a Nr. 7 S 14) .

    Die Revisionszulassung wegen grundsätzlicher Bedeutung setzt eine Rechtsfrage voraus, die in dem angestrebten Revisionsverfahren klärungsfähig (entscheidungserheblich) sowie klärungsbedürftig und über den Einzelfall hinaus von Bedeutung ist (vgl BVerfG , SozR 3-1500 § 160a Nr. 7 S 14; s auch BSG SozR 3-1500 § 160a Nr. 19 S 34 f; BSG SozR 3-1500 § 160a Nr. 30 S 57 f mwN) .

  • BSG, 22.06.2005 - B 6 KA 80/03 R

    Vertragsärztliche Versorgung - Berechnung der regionalisierten Praxisbudgets des

    Auszug aus BSG, 25.01.2017 - B 6 KA 22/16 B
    Es entspricht ständiger Rechtsprechung des Senats, dass der Begriff der Praxisbesonderheiten bei der Richtgrößenprüfung nicht anders zu verstehen ist als im Rahmen der Wirtschaftlichkeitsprüfung nach Durchschnittswerten (vgl BSG SozR 4-2500 § 84 Nr. 2 RdNr 38; BSG SozR 4-2500 § 87 Nr. 10 RdNr 35; BSG SozR 4-2500 § 106 Nr. 53 RdNr 32) .

    Danach sind Praxisbesonderheiten anzuerkennen, wenn ein spezifischer, vom Durchschnitt der Vergleichsgruppe signifikant abweichender Behandlungsbedarf des Patientenklientels und die hierdurch hervorgerufenen Mehrkosten nachgewiesen werden (BSG SozR 4-2500 § 87 Nr. 10 RdNr 35; BSG SozR 4-2500 § 106 Nr. 53 RdNr 32) .

  • BSG, 13.05.1997 - 13 BJ 271/96

    Darlegung der Klärungsbedürftigkeit einer Rechtsfrage

    Auszug aus BSG, 25.01.2017 - B 6 KA 22/16 B
    Für die Geltendmachung der grundsätzlichen Bedeutung einer Rechtssache muss nach § 160a Abs. 2 Satz 3 SGG in der Beschwerdebegründung eine konkrete Rechtsfrage in klarer Formulierung bezeichnet (vgl BVerfGE 91, 93, 107 = SozR 3-5870 § 10 Nr. 5 S 31; BSG SozR 3-1500 § 160a Nr. 21 S 37 f) und ausgeführt werden, inwiefern diese Rechtsfrage in dem mit der Beschwerde angestrebten Revisionsverfahren entscheidungserheblich (klärungsfähig) sowie klärungsbedürftig ist.

    Die Klärungsbedürftigkeit fehlt, falls die Rechtsfrage schon beantwortet ist, ebenso dann, wenn Rechtsprechung zu dieser Konstellation zwar noch nicht vorliegt, sich aber die Antwort auf die Rechtsfrage ohne Weiteres ergibt (zur Verneinung der Klärungsbedürftigkeit im Falle klarer Antwort s zB BSG SozR 3-1500 § 146 Nr. 2 S 6; BSG SozR 3-2500 § 75 Nr. 8 S 34; BSG SozR 3-1500 § 160a Nr. 21 S 38) .

  • BSG, 16.07.2003 - B 6 KA 14/02 R

    Statistische Wirtschaftlichkeitsprüfung - Begründung - Honorarkürzungsbescheid -

    Auszug aus BSG, 25.01.2017 - B 6 KA 22/16 B
    Soweit es um Beurteilungsmaßstäbe geht, die sich in der Praxis der Prüfgremien herausgebildet haben, ist wiederum durch die Rechtsprechung des Senats geklärt, welche Anforderungen an die Begründung der Prüfbescheide zu stellen sind: Nach ständiger Rechtsprechung des Senats müssen die Prüfgremien ihre Ausführungen zum Vorliegen der Voraussetzungen für Maßnahmen der Wirtschaftlichkeitsprüfung derart verdeutlichen, dass im Rahmen der - in Folge von Beurteilungs- und Ermessensspielräumen eingeschränkten - gerichtlichen Überprüfung zumindest die zutreffende Anwendung der einschlägigen Beurteilungsmaßstäbe erkennbar und nachvollziehbar ist (BSG SozR 4-2500 § 106 Nr. 1 RdNr 13; BSG SozR 4-2500 § 106 Nr. 2 RdNr 11 - jeweils unter Hinweis auf BSG SozR 3-2500 § 106 Nr. 25 S 139; BSG SozR 4-2500 § 106 Nr. 33 RdNr 17; BSG SozR 4-2500 § 106 Nr. 49 RdNr 58, 61; zuletzt BSG Urteil vom 30.11.2016 - B 6 KA 29/15 R -, zur Veröffentlichung in SozR vorgesehen) .

    Diese Anforderungen dürfen zwar nicht überspannt werden, da sich gerade Maßnahmen der Wirtschaftlichkeitsprüfung regelmäßig an einen sachkundigen Personenkreis richten, sodass sich die Begründung auf die Angabe der maßgebend tragenden Erwägungen beschränken kann (vgl BSGE 74, 70, 75 = SozR 3-2500 § 106 Nr. 23 S 129; BSG SozR 4-2500 § 106 Nr. 1 RdNr 13; BSG SozR 4-2500 § 106 Nr. 2 RdNr 11) ; jedoch müssen die Ausführungen erkennen lassen, wie das Behandlungsverhalten des Arztes bewertet wurde und auf welchen Erwägungen die betroffene Kürzungsmaßnahme beruht (BSG SozR 4-2500 § 106 Nr. 1 RdNr 13; BSG SozR 4-2500 § 106 Nr. 2 RdNr 11; BSG SozR 4-2500 § 106 Nr. 49 RdNr 61; s schon BSG SozR 3-2500 § 106 Nr. 41 S 225) .

  • BSG, 21.05.2003 - B 6 KA 32/02 R

    Wirtschaftlichkeitsprüfung - statistische Prüfmethode - Ausübung des

    Auszug aus BSG, 25.01.2017 - B 6 KA 22/16 B
    Soweit es um Beurteilungsmaßstäbe geht, die sich in der Praxis der Prüfgremien herausgebildet haben, ist wiederum durch die Rechtsprechung des Senats geklärt, welche Anforderungen an die Begründung der Prüfbescheide zu stellen sind: Nach ständiger Rechtsprechung des Senats müssen die Prüfgremien ihre Ausführungen zum Vorliegen der Voraussetzungen für Maßnahmen der Wirtschaftlichkeitsprüfung derart verdeutlichen, dass im Rahmen der - in Folge von Beurteilungs- und Ermessensspielräumen eingeschränkten - gerichtlichen Überprüfung zumindest die zutreffende Anwendung der einschlägigen Beurteilungsmaßstäbe erkennbar und nachvollziehbar ist (BSG SozR 4-2500 § 106 Nr. 1 RdNr 13; BSG SozR 4-2500 § 106 Nr. 2 RdNr 11 - jeweils unter Hinweis auf BSG SozR 3-2500 § 106 Nr. 25 S 139; BSG SozR 4-2500 § 106 Nr. 33 RdNr 17; BSG SozR 4-2500 § 106 Nr. 49 RdNr 58, 61; zuletzt BSG Urteil vom 30.11.2016 - B 6 KA 29/15 R -, zur Veröffentlichung in SozR vorgesehen) .

    Diese Anforderungen dürfen zwar nicht überspannt werden, da sich gerade Maßnahmen der Wirtschaftlichkeitsprüfung regelmäßig an einen sachkundigen Personenkreis richten, sodass sich die Begründung auf die Angabe der maßgebend tragenden Erwägungen beschränken kann (vgl BSGE 74, 70, 75 = SozR 3-2500 § 106 Nr. 23 S 129; BSG SozR 4-2500 § 106 Nr. 1 RdNr 13; BSG SozR 4-2500 § 106 Nr. 2 RdNr 11) ; jedoch müssen die Ausführungen erkennen lassen, wie das Behandlungsverhalten des Arztes bewertet wurde und auf welchen Erwägungen die betroffene Kürzungsmaßnahme beruht (BSG SozR 4-2500 § 106 Nr. 1 RdNr 13; BSG SozR 4-2500 § 106 Nr. 2 RdNr 11; BSG SozR 4-2500 § 106 Nr. 49 RdNr 61; s schon BSG SozR 3-2500 § 106 Nr. 41 S 225) .

  • BSG, 01.11.2010 - B 14 AS 3/10 C

    Sozialgerichtliches Verfahren - Anhörungsrüge - Anforderungen an die Darlegung

    Auszug aus BSG, 25.01.2017 - B 6 KA 22/16 B
    Das Vorbringen in dem nach der Beschlussfassung und außerhalb der Begründungsfrist des § 160a SGG eingegangenen Schriftsatz vom 20.2.2017, das damit als eigenständige, tragende Begründung ohnehin nicht mehr zu berücksichtigen war (vgl BSG Beschluss vom 1.11.2010 - B 14 AS 3/10 C - RdNr 5 - Juris, mwN) , führt auch als Verdeutlichung des bislang Vorgebrachten zu keinem anderen Ergebnis.
  • BSG, 02.11.2005 - B 6 KA 63/04 R

    Vertragsärztliche Versorgung - Wirtschaftlichkeitsprüfung der

    Auszug aus BSG, 25.01.2017 - B 6 KA 22/16 B
    Bei der Feststellung und Bewertung von Praxisbesonderheiten steht den Prüfgremien ein Beurteilungsspielraum zu (BSG SozR 4-2500 § 84 Nr. 2 RdNr 38; BSGE 95, 199 = SozR 4-2500 § 106 Nr. 11, RdNr 36; BSG SozR 4-2500 § 106 Nr. 41 RdNr 16) , nicht zuletzt, weil sich Praxisbesonderheiten nicht anhand eines Vergleichs statistischer Daten ermitteln lassen, sondern es hierzu einer fachkundigen Beurteilung bedarf (BSGE 95, 199 = SozR 4-2500 § 106 Nr. 11, RdNr 36) .
  • BSG, 16.11.1995 - 11 BAr 117/95

    Verletzung des Grundsatzes der Mündlichkeit als Zulassungsgrund für die Revision

    Auszug aus BSG, 25.01.2017 - B 6 KA 22/16 B
    Die Revisionszulassung wegen grundsätzlicher Bedeutung setzt eine Rechtsfrage voraus, die in dem angestrebten Revisionsverfahren klärungsfähig (entscheidungserheblich) sowie klärungsbedürftig und über den Einzelfall hinaus von Bedeutung ist (vgl BVerfG , SozR 3-1500 § 160a Nr. 7 S 14; s auch BSG SozR 3-1500 § 160a Nr. 19 S 34 f; BSG SozR 3-1500 § 160a Nr. 30 S 57 f mwN) .
  • BSG, 30.11.1994 - 6 RKa 16/93

    Grenzwerte - Festlegung - Vertragsarzt - Wirtschaftlichkeitsprüfung

    Auszug aus BSG, 25.01.2017 - B 6 KA 22/16 B
    Soweit es um Beurteilungsmaßstäbe geht, die sich in der Praxis der Prüfgremien herausgebildet haben, ist wiederum durch die Rechtsprechung des Senats geklärt, welche Anforderungen an die Begründung der Prüfbescheide zu stellen sind: Nach ständiger Rechtsprechung des Senats müssen die Prüfgremien ihre Ausführungen zum Vorliegen der Voraussetzungen für Maßnahmen der Wirtschaftlichkeitsprüfung derart verdeutlichen, dass im Rahmen der - in Folge von Beurteilungs- und Ermessensspielräumen eingeschränkten - gerichtlichen Überprüfung zumindest die zutreffende Anwendung der einschlägigen Beurteilungsmaßstäbe erkennbar und nachvollziehbar ist (BSG SozR 4-2500 § 106 Nr. 1 RdNr 13; BSG SozR 4-2500 § 106 Nr. 2 RdNr 11 - jeweils unter Hinweis auf BSG SozR 3-2500 § 106 Nr. 25 S 139; BSG SozR 4-2500 § 106 Nr. 33 RdNr 17; BSG SozR 4-2500 § 106 Nr. 49 RdNr 58, 61; zuletzt BSG Urteil vom 30.11.2016 - B 6 KA 29/15 R -, zur Veröffentlichung in SozR vorgesehen) .
  • BSG, 15.08.2012 - B 6 KA 94/11 B

    Vertragsärztliche Versorgung - Wirtschaftlichkeitsprüfung - Prüfmaßstab für

    Auszug aus BSG, 25.01.2017 - B 6 KA 22/16 B
    Ebenso hat der Senat festgestellt, dass ein Regress wegen Überschreitung des Richtgrößenvolumens grundsätzlich keinen unzulässigen Eingriff in das Grundrecht des Vertragsarztes aus Art. 12 Abs. 1 GG darstellt (BSG Beschluss vom 15.8.2012 - B 6 KA 94/11 B - RdNr 10 - Juris) .
  • BVerfG, 07.11.1994 - 2 BvR 2079/93

    Überspannung der Anforderungen an die Darlegungspflicht an die Berufungszulassung

  • BSG, 30.11.2016 - B 6 KA 29/15 R

    Wirtschaftlichkeitsprüfung - Prüfgremien - Einzelleistungsvergleich - eingehende

  • BSG, 02.10.1996 - 6 BKa 54/95

    Gegenstandswert bei Ermächtigungsstreitigkeit im sozialgerichtlichen Verfahren

  • BSG, 31.03.1993 - 13 BJ 215/92

    Rentenzahlung - Berufung - Nachzahlung

  • BSG, 09.03.1994 - 6 RKa 18/92

    RLV 2009 - Verlangen Sie eine Offenlegung der Fallwertberechnung

  • BSG, 14.08.2000 - B 2 U 86/00 B

    Grundsätzliche Bedeutung der Rechtssache bei einem Maßnahmegesetz

  • BVerfG, 14.06.1994 - 1 BvR 1022/88

    Kindergeld

  • BSG, 18.06.1997 - 6 RKa 52/96

    Bestimmung der Grenze zum offensichtlichen Mißverhältnis in der

  • SG Stuttgart, 26.03.2019 - S 5 KA 3864/17

    Festsetzung eines Regresses wegen Überschreitung des Richtgrößenvolumens i.R.d.

    Es entspricht ständiger Rechtsprechung des BSG, dass der Begriff der Praxisbesonderheiten bei der Richtgrößenprüfung nicht anders zu verstehen ist als im Rahmen der Wirtschaftlichkeitsprüfung nach Durchschnittswerten (BSG, Beschluss vom 25.01.2017 - B 6 KA 22/16 B = juris RdNr. 13).

    Dies ergibt sich vielmehr aus einer wertenden Betrachtung, welche zum einen zum Gegenstand hat, ob die vorgetragenen spezifischen Besonderheiten des Patientenklientels im Vergleich zur Fachgruppe tatsächlich bestehen und zum anderen, ob diese Besonderheiten die Annahme rechtfertigen, dass sich diese auf das Verordnungsverhalten ausgewirkt haben (BSG, Beschluss vom 25.01.2017 - B 6 KA 22/16 B).

    Das BSG räumt den Prüfgremien in ständiger Rechtsprechung deshalb einen Beurteilungsspielraum ein, weil sich die die Wirtschaftlichkeit der ärztlichen Behandlungs- und Verordnungsweise betreffenden Fragen zum Teil nur im Rahmen einer fachkundigen Beurteilung beantworten lassen (BSG, Beschluss vom 25.01.2017 - B 6 KA 22/16 B; SozR 2200 § 368n Nr. 31 S. 106).

    Darüber hinaus ist zu beachten, dass den Prüfgremien (als Verwaltungseinrichtung) - wie bereits dargelegt - ein Beurteilungsspielraum eingeräumt ist (vgl. nur BSG, Beschluss vom 25.01.2017 - B 6 KA 22/16 B = juris) und sie im Hinblick auf die Höhe der Honorarkürzung auch einen Ermessensspielraum haben (vgl. hierzu Engelhard, a.a.O., § 106 RdNr. 560 ff. m.w.N.).

  • LSG Rheinland-Pfalz, 23.08.2022 - L 5 KA 15/21

    Vertragsärztliche Versorgung - Wirtschaftlichkeitsprüfung - Verordnung von in das

    Da die Entscheidung sich an einen fachkundigen Personenkreis richte, dürften die Anforderungen jedoch auch nicht überspannt werden (Hinweis auf BSG, 25.01.2017 - B 6 KA 22/16 B, Rn. 18).
  • LSG Baden-Württemberg, 15.11.2023 - L 5 KA 3043/21

    Vertragsärztliche Versorgung - Wirtschaftlichkeitsprüfung - Streit über

    Es obliegt dem geprüften Arzt, etwaige Besonderheiten seiner Praxis darzulegen (vgl. BSG, Beschluss vom 25.01.2017 - B 6 KA 22/16 B -, in juris, Rn. 13 m.w.N.).
  • LSG Baden-Württemberg, 17.05.2023 - L 5 KA 856/20

    Vertragszahnärztliche Vergütung - Wirtschaftlichkeitsprüfung - Zulässigkeit der

    Es obliegt dem geprüften Arzt, etwaige Besonderheiten seiner Praxis darzulegen (vgl. BSG, Beschluss vom 25.01.2017 - B 6 KA 22/16 B -, in juris, Rn. 13 m.w.N.; BSG, Urteil vom 13.05.2020 - B 6 KA 25/19 R -, in juris).
  • LSG Baden-Württemberg, 03.05.2022 - L 5 KA 1906/21

    Voraussetzungen der Festsetzung eines Regresses der Prüfungsstelle der

    Es obliegt dem geprüften Arzt, etwaige Besonderheiten seiner Praxis darzulegen (vgl. BSG, Beschluss vom 25.01.2017 - B 6 KA 22/16 B -, in juris, Rn. 13 m.w.N.).
  • LSG Baden-Württemberg, 23.11.2021 - L 5 KA 3451/18
    Es obliegt dem geprüften Arzt, etwaige Besonderheiten seiner Praxis darzulegen (vgl. BSG, Beschluss vom 25.01.2017 - B 6 KA 22/16 B -, in juris, Rn. 13 m.w.N.; BSG, Urteil vom 13.05.2020 - B 6 KA 25/19 R -, in juris).
  • LSG Baden-Württemberg, 30.03.2022 - L 5 KA 2311/19
    Es obliegt dem geprüften Arzt, etwaige Besonderheiten seiner Praxis darzulegen (vgl. BSG, Beschluss vom 25.01.2017 - B 6 KA 22/16 B -, in juris, Rn. 13 m.w.N.).
  • LSG Baden-Württemberg, 23.11.2021 - L 5 KA 846/19

    Vertragsärztliche Vergütung - Wirtschaftlichkeitsprüfung - Richtgrößenprüfung -

  • BSG, 28.02.2020 - B 6 KA 31/19 B

    Vergütungsansprüche aus einem Vertrag zur Durchführung der hausarztzentrierten

  • LSG Berlin-Brandenburg, 28.11.2018 - L 7 KA 63/16

    Vertragsarzt - Heilmittelregress - Nachholung der besonderen Begründung für

  • LSG Nordrhein-Westfalen, 31.01.2019 - L 11 KA 44/18

    Vergütung vertragsärztlicher Leistungen

  • SG Kiel, 23.05.2018 - S 13 KA 381/15

    Wirtschaftlichkeitsprüfung von Einzelleistungen nach Durchschnittswerten -

  • SG Kiel, 20.06.2018 - S 13 KA 253/16

    Vertragszahnärztliche Versorgung - Prüfung der Erbringung und Abrechnung

  • SG Kiel, 06.02.2019 - S 2 KA 257/16

    Vertragsärztliche Versorgung - Wirtschaftlichkeitsprüfung nach

  • LSG Baden-Württemberg, 30.03.2022 - L 5 KA 2708/20
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