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   BSG, 08.08.2018 - B 6 KA 24/17 R   

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BSG, 08.08.2018 - B 6 KA 24/17 R (https://dejure.org/2018,26237)
BSG, Entscheidung vom 08.08.2018 - B 6 KA 24/17 R (https://dejure.org/2018,26237)
BSG, Entscheidung vom 08. August 2018 - B 6 KA 24/17 R (https://dejure.org/2018,26237)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • Sozialgerichtsbarkeit.de

    Vertragsarztangelegenheiten

  • openjur.de
  • Bundessozialgericht

    Vertragsärztliche Versorgung - Vorliegen einer Laborgemeinschaft - Direktabrechnung der Analysekosten für allgemeine Laboratoriumsuntersuchungen gegenüber Kassenärztlicher Vereinigung

  • christmann-law.de

    Laborleistungen in ausgelagerten Praxisräumen einer Laborgemeinschaft darf Arzt nicht abrechnen

  • rewis.io

    Vertragsärztliche Versorgung - Vorliegen einer Laborgemeinschaft - Direktabrechnung der Analysekosten für allgemeine Laboratoriumsuntersuchungen gegenüber Kassenärztlicher Vereinigung

  • degruyter.com(kostenpflichtig, erste Seite frei)
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Vergütung vertragsärztlicher Leistungen

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (5)

  • meyer-koering.de (Kurzinformation)

    Die (Mit-)Nutzung von externen Laborräumen

  • christmann-law.de (Kurzinformation)

    Ärzte können Untersuchungen in mitbenutztem externen Labor nicht als eigene Leistungen abrechnen

  • hartmannbund.de (Kurzinformation)

    Arzt darf Laborleistungen in ausgelagerten Praxisräumen nicht abrechnen

  • aerztezeitung.de (Pressemeldung, 08.08.2018)

    Strikte Regeln für das eigene Labor

  • Bundessozialgericht (Terminbericht)

    Dr. R. ./. KÄV Nordrhein

    Vertrags(zahn)arztrecht

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZS 2019, 545
 
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Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (8)

  • BSG, 13.05.2015 - B 6 KA 27/14 R

    Vertragsärztliche Vergütung - Honorarforderung einer Kassenärztlichen Vereinigung

    Auszug aus BSG, 08.08.2018 - B 6 KA 24/17 R
    Der Senat hat aus diesen Vorgaben abgeleitet, dass nur die Laborgemeinschaft selbst einen Vergütungsanspruch für die in Abschnitt 32.2 EBM-Ä aufgeführten Kosten der laboratoriumsmedizinischen Analysen ( Nr. 1 S 1 der Präambel, s auch § 25 Abs. 1 S 2 Nr. 3 BMV-Ä ) geltend machen kann ( BSG Urteil vom 13.5.2015 - B 6 KA 27/14 R - SozR 4-5540 § 25 Nr. 1 RdNr 16) .

    Er hat in diesem Zusammenhang darauf hingewiesen, dass es das wesentliche Ziel der Einführung der Direktabrechnung und der gleichzeitig vorgesehenen Begrenzung der Vergütung auf die der Laborgemeinschaft tatsächlich entstandenen Kosten war, die in der Praxis nicht nur vereinzelt anzutreffenden (rechtswidrigen) Kick-back-Modelle im Verhältnis zwischen den Vertragsärzten, den Laborgemeinschaften und den sie betreuenden Laborärzten zu unterbinden ( BSG Urteil vom 13.5.2015 - B 6 KA 27/14 R - aaO RdNr 26; s dazu auch Möller in Ratzel/Luxenburger , Handbuch Medizinrecht, 3. Aufl 2015, Kap 16 RdNr 462) .

    Die Befugnis der Partner des BMV-Ä , eine solche Abrechnungsregelung zu treffen, ergibt sich aus § 87 Abs. 1 S 2 SGB V ; danach sind in den Bundesmantelverträgen auch die Regelungen, die zur Organisation der vertragsärztlichen Versorgung erforderlich sind, zu vereinbaren ( vgl BSG Urteil vom 13.5.2015 - B 6 KA 27/14 R - SozR 4-5540 § 25 Nr. 1 RdNr 35) .

    Das Direktabrechnungsgebot bzw der Formenzwang für die Erbringung und Abrechnung von Laborleistungen enthält zudem eine Regelung der Berufsausübung iS des Art. 12 Abs. 1 S 2 GG , welche durch vernünftige Erwägungen des Gemeinwohls legitimiert wird und deren geringe Eingriffsintensität in einem angemessenen Verhältnis zu dem damit verfolgten Zweck steht, rechtswidrige Kick-back-Modelle zu unterbinden ( vgl BSG Urteil vom 13.5.2015 - B 6 KA 27/14 R - aaO RdNr 26, 36) .

  • BSG, 20.01.1999 - B 6 KA 9/98 R

    Beschränkung - Abrechenbarkeit - vertragsärztliche Leistung -Honorarpolitik -

    Auszug aus BSG, 08.08.2018 - B 6 KA 24/17 R
    Diesem in erster Linie wirtschaftlichen Interesse des Klägers, zu vermeiden, dass er dabei anfallende Kosten möglicherweise nicht erstattet erhält und endgültig selbst tragen muss, kann im Rahmen des Dauerrechtsverhältnisses seiner Teilnahme an der vertragsärztlichen Versorgung selbst dann die Berechtigung nicht abgesprochen werden, wenn es sich um nicht sehr hoch bewertete Leistungen handelt (zum berechtigten Interesse an einer Vorab-Klärung vgl BSG Urteil vom 20.1.1999 - B 6 KA 9/98 R - BSGE 83, 218, 219 = SozR 3-2500 § 87 Nr. 21 S 108) .
  • BSG, 27.06.2006 - B 2 U 77/06 B

    sozialgerichtliches Verfahren - Unzulässigkeit einer Feststellungsklage -

    Auszug aus BSG, 08.08.2018 - B 6 KA 24/17 R
    Hiergegen wendet sich der Kläger zutreffend mit der kombinierten Anfechtungs- und Feststellungsklage (§ 54 Abs. 1 S 1 iVm § 55 Abs. 1 Halbs 1 Nr. 1, § 56 SGG ; s hierzu BSG Beschluss vom 27.6.2006 - B 2 U 77/06 B - SozR 4-1500 § 55 Nr. 4 RdNr 8; BSG Urteil vom 19.2.2014 - B 6 KA 8/13 R - SozR 4-2500 § 85 Nr. 80 RdNr 20 f; BSG Urteil vom 21.3.2018 - B 6 KA 46/16 R - SozR 4-2500 § 311 Nr. 2 RdNr 11) .
  • BSG, 23.06.2010 - B 6 KA 7/09 R

    Vertragsarzt - Gemeinschaftspraxis - keine Tätigkeit in freier Praxis bei Fehlen

    Auszug aus BSG, 08.08.2018 - B 6 KA 24/17 R
    Das umfasst nach der Rechtsprechung des Senats eine ausreichende Handlungsfreiheit in beruflicher und persönlicher Hinsicht und damit die Befugnis des Vertragsarztes, über die räumlichen und sächlichen Mittel sowie ggf über den Einsatz von Hilfspersonal zu disponieren oder jedenfalls an der Disposition mitzuwirken; erhebliche Einflussnahmen Dritter müssen insoweit ausgeschlossen sein ( BSG Urteil vom 23.6.2010 - B 6 KA 7/09 R - BSGE 106, 222 = SozR 4-5520 § 32 Nr. 4, RdNr 38 f, 50; BSG Urteil vom 29.11.2017 - B 6 KA 31/16 R - SozR 4-2500 § 95 Nr. 33 RdNr 35) .
  • BSG, 19.02.2014 - B 6 KA 8/13 R

    (Erweiterte Honorarverteilung zur Sicherstellung der Altersversorgung der

    Auszug aus BSG, 08.08.2018 - B 6 KA 24/17 R
    Hiergegen wendet sich der Kläger zutreffend mit der kombinierten Anfechtungs- und Feststellungsklage (§ 54 Abs. 1 S 1 iVm § 55 Abs. 1 Halbs 1 Nr. 1, § 56 SGG ; s hierzu BSG Beschluss vom 27.6.2006 - B 2 U 77/06 B - SozR 4-1500 § 55 Nr. 4 RdNr 8; BSG Urteil vom 19.2.2014 - B 6 KA 8/13 R - SozR 4-2500 § 85 Nr. 80 RdNr 20 f; BSG Urteil vom 21.3.2018 - B 6 KA 46/16 R - SozR 4-2500 § 311 Nr. 2 RdNr 11) .
  • BSG, 29.11.2017 - B 6 KA 33/16 R

    Vertragsarzt - Honorarabrechnung für belegärztlich erbrachte stationäre

    Auszug aus BSG, 08.08.2018 - B 6 KA 24/17 R
    Rechtlich nicht ordnungsgemäß erbrachte oder abgerechnete Leistungen sind von der KÄV gemäß § 106a Abs. 2 S 1 Halbs 1 SGB V (in der bis zum 31.12.2016 geltenden und hier zur Beurteilung der Anfechtungsklage noch anzuwendenden Fassung ; nunmehr inhaltsgleich § 106d Abs. 2 S 1 Halbs 1 SGB V idF von Art. 2 Nr. 9 GKV -Versorgungsstärkungsgesetz vom 16.7.2015, BGBl I 1211) sachlich-rechnerisch richtig zu stellen, dh von der Honorierung auszuschließen ( BSG Urteil vom 29.11.2017 - B 6 KA 33/16 R - SozR 4-2500 § 106a Nr. 17 RdNr 19 mwN ) .
  • BSG, 29.11.2017 - B 6 KA 31/16 R

    Vertragsärztliche Versorgung - Zulassungsbegehren - Berücksichtigung von

    Auszug aus BSG, 08.08.2018 - B 6 KA 24/17 R
    Das umfasst nach der Rechtsprechung des Senats eine ausreichende Handlungsfreiheit in beruflicher und persönlicher Hinsicht und damit die Befugnis des Vertragsarztes, über die räumlichen und sächlichen Mittel sowie ggf über den Einsatz von Hilfspersonal zu disponieren oder jedenfalls an der Disposition mitzuwirken; erhebliche Einflussnahmen Dritter müssen insoweit ausgeschlossen sein ( BSG Urteil vom 23.6.2010 - B 6 KA 7/09 R - BSGE 106, 222 = SozR 4-5520 § 32 Nr. 4, RdNr 38 f, 50; BSG Urteil vom 29.11.2017 - B 6 KA 31/16 R - SozR 4-2500 § 95 Nr. 33 RdNr 35) .
  • BSG, 21.03.2018 - B 6 KA 46/16 R

    Vertragsärztliche Versorgung - ärztlich geleitete kommunale

    Auszug aus BSG, 08.08.2018 - B 6 KA 24/17 R
    Hiergegen wendet sich der Kläger zutreffend mit der kombinierten Anfechtungs- und Feststellungsklage (§ 54 Abs. 1 S 1 iVm § 55 Abs. 1 Halbs 1 Nr. 1, § 56 SGG ; s hierzu BSG Beschluss vom 27.6.2006 - B 2 U 77/06 B - SozR 4-1500 § 55 Nr. 4 RdNr 8; BSG Urteil vom 19.2.2014 - B 6 KA 8/13 R - SozR 4-2500 § 85 Nr. 80 RdNr 20 f; BSG Urteil vom 21.3.2018 - B 6 KA 46/16 R - SozR 4-2500 § 311 Nr. 2 RdNr 11) .
  • BSG, 06.04.2022 - B 6 KA 12/21 R

    Vertragsärztliche Versorgung - ausgelagerte Praxisräume iSd § 24 Abs 5 Ärzte-ZV -

    Mit einer Entfernung von 9 km zwischen dem Vertragsarztsitz in P und der R-Straße 79 und einer Fahrtzeit mit dem privaten Kfz von 17 Minuten in verkehrsschwachen und 19 Minuten in verkehrsstarken Zeiten liege jedenfalls kein räumlicher Nahbereich mehr vor (Hinweis auf BSG Urteil vom 8.8.2018 - B 6 KA 24/17 R - SozR 4-5540 § 25 Nr. 2 RdNr 17) .

    Die Klägerin hat zu keinem Zeitpunkt die Bitte nach einem "Bescheid" geäußert (anders der Sachverhalt in BSG Urteil vom 8.8.2018 - B 6 KA 24/17 R - SozR 4-5540 § 25 Nr. 2 RdNr 11).

    Diese Regelung konkretisiert die Vorgabe in § 98 Abs. 2 Nr. 13 SGB V, nach der die Zulassungsverordnungen auch Vorschriften zu den Voraussetzungen enthalten müssen, unter denen nach den Grundsätzen der Ausübung eines freien Berufs die Vertragsärzte ihre vertragsärztliche Tätigkeit an weiteren Orten als dem Ort ihrer Niederlassung als Arzt bzw des MVZ (§ 95 Abs. 1 Satz 5 SGB V) ausüben können (vgl BSG Urteil vom 8.8.2018 - B 6 KA 24/17 R - SozR 4-5540 § 25 Nr. 2 RdNr 16) .

    Der Senat hatte aber Zweifel geäußert, ob von der erforderlichen räumlichen Nähe noch auszugehen war, wenn zwischen den Orten mehr als nur wenige Kilometer Entfernung lagen, zum Beispiel, wenn zwischen einem als Laboreinrichtung ausgelagerten Raum und dem Vertragsarztsitz eine Distanz von ca 9 bis 11 km zurückzulegen war, ohne dass allerdings Feststellungen getroffen worden waren, welche Zeit benötigt wurde, um diese Entfernung üblicherweise zurückzulegen (vgl BSG Urteil vom 8.8.2018 - B 6 KA 24/17 R - SozR 4-5540 § 25 Nr. 2 RdNr 17) .

  • LSG Nordrhein-Westfalen, 11.03.2021 - L 11 KA 50/18

    Vergütung vertragsärztlicher Leistungen Anforderungen an das Vorliegen einer

    Das Urteil des BSG vom 8. August 2018 (B 6 KA 24/17 R) bestätige demgegenüber ihre, der Beklagten, Rechtsauffassung.

    Ohne zu dieser Problematik im Einzelnen Stellung nehmen zu müssen, hat das BSG - obiter dictum - ausgeführt, bei einer Entfernung von 9 km bzw. 11 km drängten sich Zweifel an der räumlichen Nähe auf (BSG, Urteil vom 8. August 2018 - B 6 KA 24/17 R - SozR 4-5540 § 25 Nr. 2 - Rn. 17).

  • BSG, 25.11.2020 - B 6 KA 28/19 R

    Vertragsärztliche Versorgung - Abrechnung von anästhesiologischen Leistungen nach

    Auch das in erster Linie wirtschaftliche Interesse an der Vermeidung von Kosten für die Erbringung nicht abrechenbarer Leistungen kann geeignet sein, ein Feststellungsinteresse zu begründen (BSG Urteil vom 8.8.2018 - B 6 KA 24/17 R - SozR 4-5540 § 25 Nr. 2 RdNr 12) .
  • LSG Baden-Württemberg, 28.10.2020 - L 5 KA 2789/17

    Vertragsärztliche Versorgung - Kassenärztliche Vereinigung - Festlegung des

    In einem solchen Fall ist die kombinierte Anfechtungs- und Feststellungsklage statthaft (BSG, Urteil vom 08.08.2018 - B 6 KA 24/17 R -, in juris, Rn. 11 m.w.N.).

    Die Vorabklärung von Rechtsfragen, die für den Erlass des Honorarbescheids von Bedeutung sind, ist grundsätzlich zulässig (vgl. BSG, Urteil vom 08.08.2018 - B 6 KA 24/17 R -, in juris, Rn. 11).

  • BSG, 23.03.2023 - B 6 KA 4/22 R

    Erforderlichkeit einer zulassungsrechtlichen Befugnis für eine Kinderärztin

    Der zu 1. beigeladenen Kinder- und Jugendärztin wäre es nicht zuzumuten, zunächst Leistungen zu erbringen, die sie nach Auffassung der klagenden KÄV weder erbringen noch abrechnen darf, um dann erst im Nachhinein - im Zusammenhang mit der Honorarabrechnung oder im Rahmen eines Disziplinarverfahrens - Klarheit darüber zu gewinnen, ob sie rechtmäßig gehandelt hat (zum berechtigten Interesse an einer Vorabklärung vgl BSG Urteil vom 20.1.1999 - B 6 KA 9/98 R - BSGE 83, 218, 219 = SozR 3-2500 § 87 Nr. 21 S 108 zur Abrechenbarkeit einer bestimmten GOP; BSG Urteil vom 16.5.2001 - B 6 KA 87/00 R - SozR 3-5533 Nr. 2249 Nr. 2 S 7 = juris RdNr 13 zum Abschluss privater Honorarvereinbarungen im Zusammenhang mit der Erbringung bestimmter Operationen; BSG Urteil vom 8.8.2018 - B 6 KA 24/17 R - SozR 4-5540 § 25 Nr. 2 RdNr 12 zur Abrechnung allgemeiner Laboruntersuchungen) .
  • LSG Berlin-Brandenburg, 09.12.2020 - L 24 KA 6/18

    Vertragsarztsitz - ausgelagerte Praxisräume

    Das BSG hat in seiner neuesten Rechtsprechung aber bereits Zweifel an dem Einhalten des Tatbestandsmerkmals der räumlichen Nähe geäußert, wenn die Räumlichkeiten mehr als 9 km bzw 11 km auseinanderliegen (BSG v. 8. August 2018 - B 6 KA 24/17 R - juris Rn 17).
  • SG Düsseldorf, 23.05.2018 - S 2 KA 188/17
    Dort war fraglich, ob ein Vertragsarzt in ausgelagerten Praxisträumen im Sinne des § 24 Abs. 5 Ärzte-ZV tätig wird, wenn er gegen Entgelt Räume und Laboreinrichtungen einer Betreibergesellschaft nutzt, die diese Räume und Einrichtungen auch anderen Nutzern zur Verfügung stellt (vgl. Anhängige Rechtsfragen beim 6. Senat des BSG zu B 6 KA 24/17 R -).
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