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   BSG, 20.03.2013 - B 6 KA 26/12 R   

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https://dejure.org/2013,10378
BSG, 20.03.2013 - B 6 KA 26/12 R (https://dejure.org/2013,10378)
BSG, Entscheidung vom 20.03.2013 - B 6 KA 26/12 R (https://dejure.org/2013,10378)
BSG, Entscheidung vom 20. März 2013 - B 6 KA 26/12 R (https://dejure.org/2013,10378)
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Volltextveröffentlichungen (13)

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 32 Abs 1 SGB 10, § 32 Abs 2 Nr 1 SGB 10, § 32 Abs 2 Nr 2 SGB 10, § 116 S 1 SGB 5 vom 21.12.1992, § 116 S 1 SGB 5 vom 22.12.2011
    Vertragsärztliche Versorgung - Ausscheiden aus Funktion als leitender Krankenhausarzt - keine Ermächtigung für geringfügige Beschäftigung bei seinem früheren Arbeitgeber

  • IWW
  • IWW
  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Voraussetzungen für die Ermächtigung zur Teilnahme an der vertragsärztlichen Versorgung für einen Krankenhausarzt nach einem Beschäftigungsende und fortgeführter geringfügiger Beschäftigung

  • rewis.io

    Vertragsärztliche Versorgung - Ausscheiden aus Funktion als leitender Krankenhausarzt - keine Ermächtigung für geringfügige Beschäftigung bei seinem früheren Arbeitgeber

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    SGB V § 116; SGB X § 32; Ärzte-ZV § 31
    Fortführung einer Ermächtigung zur Teilnahme an der vertragsärztlichen Versorgung für einen Krankenhausarzt nach einem Beschäftigungsende und fortgeführter geringfügiger Beschäftigung

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • Bundessozialgericht (Terminbericht)

    Angelegenheiten des Vertragszahnarztrechts und Angelegenheiten des Vertragsarztrechts

  • aerztezeitung.de (Pressemeldung)

    Minijob reicht nicht zum Klinikarzt

  • hartmannbund.de (Kurzinformation)

    Ermächtigung nur für mindestens halbtags tätige Krankenhausärzte

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZS 2013, 636
 
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Wird zitiert von ... (12)Neu Zitiert selbst (8)

  • BSG, 27.02.1992 - 6 RKa 15/91

    Isolierte Anfechtbarkeit der einem begünstigenden Verwaltungsakt beigefügten

    Auszug aus BSG, 20.03.2013 - B 6 KA 26/12 R
    Das hätte er tun können (vgl BSGE 70, 167, 168 f = SozR 3-2500 § 116 Nr. 2 S 10 f) .

    Die Beschränkung der Beteiligungsmöglichkeit auf "leitende Krankenhausärzte (Chefärzte und Leiter selbständiger Fachabteilungen)", die sich aus § 368a Abs. 8 Satz 1 RVO ergab (vgl BSGE 70, 167, 170 f = SozR 3-2500 § 116 Nr. 2 S 12) , ist mit dem Inkrafttreten des SGB V zum 1.1.1989 entfallen.

    Der Senat hat schon in seinem Urteil vom 27.2.1992 zur Befristung von Ermächtigungen auf den Zusammenhang zwischen der sachgerechten Fassung von Ermächtigungen und einer Begrenzung der Teilnahmemöglichkeiten von Krankenhausärzten allein als Folge der aufschiebenden Wirkung von Rechtsmitteln hingewiesen (BSGE 70, 167, 173 f = SozR 3-2500 § 116 Nr. 2 S 15 f) .

  • BSG, 31.05.2006 - B 6 KA 62/04 R

    Keine Kostenerstattung der Rechtsverteidigung eines (Zahn-) Arztes als Konkurrent

    Auszug aus BSG, 20.03.2013 - B 6 KA 26/12 R
    Die Erstattung außergerichtlicher Kosten der Beigeladenen ist einzig hinsichtlich der Beigeladenen zu 5. veranlasst, weil nur diese im Revisionsverfahren einen Sachantrag gestellt hat (§ 162 Abs. 3 VwGO, vgl dazu BSG, 31.5.2006 - B 6 KA 62/04 R - BSGE 96, 257 = SozR 4-1300 § 63 Nr. 3, RdNr 16) .
  • BSG, 19.06.1996 - 6 RKa 15/95

    Bedarf für die Ermächtigung zu prä- und postoperativen Leistungen in der

    Auszug aus BSG, 20.03.2013 - B 6 KA 26/12 R
    Im Übrigen trifft die Schlussfolgerung, die der Kläger aus dem Senatsurteil vom 19.6.1996 (SozR 3-2500 § 116 Nr. 13) zieht, um die Rechtswidrigkeit der Bedingung zu begründen, nicht zu.
  • BSG, 05.02.2003 - B 6 KA 22/02 R

    Vertragsärztliche Versorgung - Wirksamkeit der Zulassung mit Bedingung -

    Auszug aus BSG, 20.03.2013 - B 6 KA 26/12 R
    Die Bestandskraft der Bedingung kann - jedenfalls bei einer auflösenden Bedingung - nicht dadurch faktisch umgangen werden, dass generell keine Rechtsfolgen aus einer rechtswidrigen Nebenbestimmung abgeleitet werden dürfen (vgl BSG vom 5.2.2003 - B 6 KA 22/02 R - SozR 4-2500 § 95 Nr. 2 RdNr 9 = Juris RdNr 22: Wirksamkeit reicht aus; vgl auch Gmati, in: jurisPK-SGB X, § 47 SGB X - Stand 3.1.2013 - RdNr 32) .
  • LSG Baden-Württemberg, 20.08.2003 - L 5 KR 3769/02
    Auszug aus BSG, 20.03.2013 - B 6 KA 26/12 R
    a) Auf der Grundlage des § 116 SGB V können nur Ärzte ermächtigt werden, die hauptberuflich in einem Krankenhaus bzw einer der anderen dort genannten Einrichtung beschäftigt sind (so auch LSG Baden-Württemberg vom 20.8.2003 - L 5 KR 3769/02 - Juris RdNr 26; Dalichau, SGB V, § 116 - Stand 1.2.2013, S 2 f; Hencke, in: Peters, Handbuch der Krankenversicherung, § 116 - Stand 1.1.2012 - RdNr 2; Kremer/Wittmann, in: Liebold/Zalewski, Kassenarztrecht, § 116 - Stand Dezember 2012 - C 116-15; aA Köhler-Hohmann, in: jurisPK-SGB V, 1. Aufl 2007, § 116 RdNr 19) .
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 13.01.1999 - L 11 KA 185/98

    Auslegung des Tatbestandsmerkmal "Krankenhausärzte" ; Personenkreis der

    Auszug aus BSG, 20.03.2013 - B 6 KA 26/12 R
    Maßgebliches Kriterium ist, dass der Arzt seiner Weiterbildung entsprechend in die Wahrnehmung des Versorgungsauftrags des Krankenhauses eingebunden ist (LSG Nordrhein-Westfalen vom 13.1.1999 - L 11 KA 185/98 - Juris RdNr 29; vgl auch Hencke, in: Peters, Handbuch der Krankenversicherung, § 116 - Stand 1.1.2012 - RdNr 2; Köhler-Hohmann, in: jurisPK-SGB V, 2. Aufl 2012, § 116 RdNr 16) , die Ermächtigung also nur gelegentlich einer ohnehin ausgeübten Tätigkeit an dem Krankenhaus erteilt wird.
  • BVerwG, 21.11.1986 - 8 C 33.84

    Wohnungsmodernisierungs-Zuschuß - § 49 Abs. 2 Nr. 1 VwVfG (Hinweis: beachte die

    Auszug aus BSG, 20.03.2013 - B 6 KA 26/12 R
    Die Bedingung als integrierter Bestandteil der Regelung beschränkt die Wirksamkeit eines Verwaltungsakts auch dann, wenn sie rechtswidrig sein sollte (vgl BVerwG NVwZ 1987, 498, 499; zur Bedeutungslosigkeit der Rechtswidrigkeit eines Widerrufsvorbehalts vgl BVerwG NJW 1991, 766, 767).
  • BVerfG, 23.07.1963 - 1 BvL 1/61

    Verfassungsmäßigkeit des § 368a Abs. 1 S. 1 RVO

    Auszug aus BSG, 20.03.2013 - B 6 KA 26/12 R
    Dazu bestand auch kein Anlass, weil insbesondere durch den Beschluss des BVerfG vom 23.7.1963 (BVerfGE 16, 286 = SozR Nr. 8 zu Art. 12 GG) geklärt war, dass der Chefarzt seine Arbeitskraft in erster Linie der stationären Behandlung der Krankenhauspatienten zu widmen hat und dadurch seine Arbeitskraft "im Wesentlichen" in Anspruch genommen wird.
  • BFH, 14.12.2023 - V R 28/21

    Zum Zweckbetrieb "Krankenhaus" im Sinne des § 67 der Abgabenordnung (AO)

    Diese Ansicht werde auch durch die Rechtsprechung des BSG gestützt, da danach die technisch-apparative Infrastruktur der Krankenhäuser für die ambulante Versorgung eine Rolle spiele und über § 116 SGB V die Qualifikation des Arztes mit den sächlichen Mitteln, die in den Krankenhäusern vorgehalten werden, verbunden und die personellen und sächlichen Ressourcen für die ambulante Versorgung nutzbar gemacht würden (BSG-Urteil vom 20.03.2013 - B 6 KA 26/12 R, NZS 2013, 636, Rz 34).
  • BFH, 14.12.2023 - V R 2/21

    Teilweise inhaltsgleich mit BFH-Urteil vom 14.12.2023 V R 2/21 - Zum Zweckbetrieb

    Diese Ansicht werde auch durch die Rechtsprechung des BSG gestützt, da danach die technisch-apparative Infrastruktur der Krankenhäuser für die ambulante Versorgung eine Rolle spiele und über § 116 SGB V die Qualifikation des Arztes mit den sächlichen Mitteln, die in den Krankenhäusern vorgehalten werden, verbunden und die personellen und sächlichen Ressourcen für die ambulante Versorgung nutzbar gemacht würden (BSG-Urteil vom 20.03.2013 - B 6 KA 26/12 R, NZS 2013, 636, Rz 34).
  • BSG, 20.03.2013 - B 6 KA 17/12 R

    Vertragsärztliche Versorgung - Regress gegen einen Arzt wegen fehlerhaft

    Ermächtigungen für Krankenhausärzte werden diesen mit Blick auf einen Versorgungsbedarf und ihre persönliche Qualifikation iVm den ihnen im Krankenhaus zur Verfügung stehenden Möglichkeiten erteilt (vgl § 116 SGB V iVm § 31a Abs. 1 und 2 Zulassungsverordnung für Vertragsärzte und dazu BSG vom 20.3.2013 - B 6 KA 26/12 R - RdNr 26 am Ende und RdNr 34, zur Veröffentlichung in SozR vorgesehen) ; eine Ermächtigung berechtigt den ermächtigten Arzt nur persönlich.
  • BSG, 12.12.2018 - B 6 KA 50/17 R

    Müssen ermächtigte Krankenhausärzte am ärztlichen Notdienst teilnehmen?

    Auf der Grundlage des § 116 SGB V iVm § 31a Ärzte-ZV können nämlich nur Ärzte ermächtigt werden, die hauptberuflich in einem Krankenhaus bzw einer der anderen dort genannten Einrichtungen beschäftigt sind ( BSG Urteil vom 20.3.2013 - B 6 KA 26/12 R - SozR 4-2500 § 116 Nr. 8 RdNr 30 mwN ) .

    Bereits aus der Entstehungsgeschichte sowie aus Sinn und Zweck der Regelung des § 116 SGB V ist abzuleiten, dass es bei der Beteiligung/Ermächtigung von Krankenhausärzten stets um die Einbeziehung der an Krankenhäuser gebundenen ärztlichen Kompetenz in die ambulante Versorgung geht ( BSG Urteil vom 20.3.2013 - B 6 KA 26/12 R - SozR 4-2500 § 116 Nr. 8 RdNr 34; Düring in Schnapp/Wigge, Handbuch des Vertragsarztrechts, 3. Aufl 2017, § 5 B RdNr 32) .

  • BFH, 06.06.2019 - V R 39/17

    Abgabe von Zytostatika an ambulant behandelte Patienten

    Auf der Grundlage des § 116 SGB V können Ärzte ermächtigt werden, die hauptberuflich in einem Krankenhaus oder einer der anderen dort genannten Einrichtung beschäftigt sind (BSG-Urteil vom 20. März 2013 - B 6 KA 26/12 R, Sozialrecht 4-2500 § 116 Nr. 8, unter 3.a).
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 29.10.2014 - L 11 KA 46/13

    Nebenamtliche Tätigkeit (6 - 12,5 Stunden in der Woche) eines mit vollem

    Zum einen sei darauf hinzuweisen, dass dieses Urteil nicht rechtskräftig geworden, sondern vor dem Bundessozialgericht (BSG) unter dem Aktenzeichen B 6 KA 26/12 R noch anhängig sei.

    Zu dieser Annahme zwinge auch nicht das Urteil des BSG vom 20.03.2013 - B 6 KA 26/12 R -.

    Das BSG habe in seinem Urteil vom 20.03.2013 - B 6 KA 26/12 R - klargestellt, dass ein Krankenhausarzt im Sinne des § 116 SGB V nur ein Arzt sei, der hauptberuflich in einem Krankenhaus beschäftigt sei.

    Das Urteil des BSG vom 20.03.2013 - B 6 KA 26/12 R - stehe diesem Ergebnis nicht entgegen.

    Auf der Grundlage des § 116 SGB V i.V.m. § 31a Ärzte-ZV können nur Ärzte ermächtigt werden, die hauptberuflich in einem Krankenhaus bzw. einer der anderen dort genannten Einrichtungen beschäftigt sind (BSG, Urteil vom 20.03.2013 - B 6 KA 26/12 R - m.w.N.).

  • BSG, 03.04.2019 - B 6 KA 44/18 B

    Grundsatzrüge im Nichtzulassungsbeschwerdeverfahren

    Der Beschäftigungsumfang muss aber so ausgestaltet sein, dass er die ärztliche Berufstätigkeit des Arztes prägt und darf - ausgedrückt in Stunden der regelmäßigen vertragsgemäßen Beschäftigung - die Hälfte des insoweit für einen vollzeitbeschäftigten Arzt maßgeblichen Volumens nicht unterschreiten (BSG Urteil vom 20.3.2013 - B 6 KA 26/12 R - SozR 4-2500 § 116 Nr. 8 RdNr 30; BSG Urteil vom 12.12.2018 - B 6 KA 50/17 R - RdNr 38 zur Veröffentlichung für BSGE und SozR 4 vorgesehen) .
  • SG Schwerin, 30.08.2016 - S 3 KA 18/16

    Vertragsärztliche Versorgung - Ermächtigung eines Krankenhausarztes - grds keine

    Nach der Rechtsprechung des BSG (v. 20.03.2013 - B 6 KA 26/12 R -, juris) ist zwar eine Voraussetzung für die Anerkennung als Krankenhausarzt nach § 116 SGB V die hauptberufliche Beschäftigung/Tätigkeit des Arztes im Krankenhaus.
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 26.09.2018 - L 3 KA 102/16
    Dabei müsse der Beschäftigungsumfang so ausgestaltet sein, dass er die ärztliche Berufstätigkeit des Arztes präge, und dürfe die Hälfte des insoweit für einen vollzeitbeschäftigten Arzt maßgeblichen Volumens nicht unterschreiten (Hinweis auf das Urteil des Bundessozialgerichts (BSG) vom 20. März 2013 - B 6 KA 26/12 R).

    Dies hat das SG unter Hinweis auf das BSG-Urteil vom 20. März 2013 (B 6 KA 26/12 R = SozR 4-2500 § 116 Nr. 8) zutreffend dargelegt.

  • LSG Nordrhein-Westfalen, 30.05.2014 - L 11 KA 101/13

    Widerruf der Genehmigung zur Übernahme des Versorgungsauftrags als

    Die Widerrufsvorbehalt ist eine Nebenbestimmung, die als solche gesondert anfechtbar ist und angefochten werden muss, um Bestandskraft zu unterbinden (vgl. BSG, Urteil vom 20.03.2013 - B 6 KA 26/12 R - zur Nebenbestimmung "Bedingung"; siehe auch Engelmann in: von Wulffen/Schütze, a.a.O., § 32 Rdn. 35a m.w.N.).
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 14.07.2021 - L 3 KA 19/19

    Ablauf der Bindung der Zulassung als Vertragsarzt an eine belegärztliche

  • SG Marburg, 28.05.2014 - S 11 KA 651/12

    Nachweis einer äzrtlichen Falschabrechnung durch Tages- und Quartalsprofile

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