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   BSG, 11.10.2017 - B 6 KA 29/17 B   

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https://dejure.org/2017,43432
BSG, 11.10.2017 - B 6 KA 29/17 B (https://dejure.org/2017,43432)
BSG, Entscheidung vom 11.10.2017 - B 6 KA 29/17 B (https://dejure.org/2017,43432)
BSG, Entscheidung vom 11. Oktober 2017 - B 6 KA 29/17 B (https://dejure.org/2017,43432)
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Volltextveröffentlichungen (10)

  • openjur.de
  • christmann-law.de (Kurzinformation und Volltext)

    Regress gegen fachärztliches MVZ wegen gestaltungsmißbräuchlicher Praxisgemeinschaft mit hausärztlich tätiger Internistin

  • Wolters Kluwer

    Begründung der Nichtzulassungsbeschwerde im sozialgerichtlichen Verfahren; Darlegung der grundsätzlichen Bedeutung der Rechtssache; Anwendbarkeit der Grundsätze zum Gestaltungsmissbrauch auf die Zusammenarbeit einer Hausärztin mit einem hauptsächlich fachärztlich ...

  • rewis.io

    Vertragsärztliche Versorgung - Medizinisches Versorgungszentrum - Geltung der Grundsätze zum Gestaltungsmissbrauch - Umfang der Patientenidentität - kein Zusammenhang zwischen einer Richtigstellung infolge eines Gestaltungsmissbrauchs und einer unrichtigen ...

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Vertragsarzthonorar; Honorarrückforderung; Grundsatzrüge; Grundsätze zum Gestaltungsmissbrauch; Missbrauch der Rechtsform; Umfang der Patientenidentität

  • rechtsportal.de

    Begründung der Nichtzulassungsbeschwerde im sozialgerichtlichen Verfahren

  • datenbank.nwb.de

    Vertragsärztliche Versorgung - Medizinisches Versorgungszentrum - Geltung der Grundsätze zum Gestaltungsmissbrauch - Umfang der Patientenidentität - kein Zusammenhang zwischen einer Richtigstellung infolge eines Gestaltungsmissbrauchs und einer unrichtigen ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • IWW (Kurzinformation)

    Honorarregress | Gestaltungsmissbrauch bei Praxisgemeinschaft zwischen Hausärztin und MVZ

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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (90)Neu Zitiert selbst (6)

  • BSG, 23.06.2010 - B 6 KA 7/09 R

    Vertragsarzt - Gemeinschaftspraxis - keine Tätigkeit in freier Praxis bei Fehlen

    Auszug aus BSG, 11.10.2017 - B 6 KA 29/17 B
    Gestaltungsmissbrauch in Form eines Missbrauchs der Rechtsform liegt immer dann vor, wenn die formal gewählte Rechtsform nicht den tatsächlichen Gegebenheiten entspricht (BSGE 106, 222 = SozR 4-5520 § 32 Nr. 4, RdNr 54).

    Wenn der Kläger einwendet, dass bei der Zusammenarbeit von Praxen mit verschiedenen Versorgungsbereichen Doppelabrechnungen und eine künstliche Fallzahlvermehrung nicht eintreten könne, ist dies zum einen im Hinblick auf allgemeine übergreifende Gebührenpositionen, die von allen Ärzten abgerechnet werden können, nicht zutreffend, zum anderen begründet bereits der Verstoß gegen die formalen Regeln einen normativen Schaden (vgl BSGE 106, 222 = SozR 4-5520 § 32 Nr. 4, RdNr 67).

    Der Senat hat im Fall einer vorgetäuschten Gemeinschaftspraxis auch eine Verpflichtung des Arztes zur vollständigen Erstattung der zu Unrecht erhaltenen Honorare gebilligt und betont, diese Rechtsfolge sei unvermeidlich, um die Funktionsfähigkeit der vertragsärztlichen Versorgung zu erhalten (BSGE 106, 222 = SozR 4-5520 § 32 Nr. 4, RdNr 66 f).

  • BSG, 17.02.2016 - B 6 KA 50/15 B

    Vertragsärztliche Versorgung - Kassenärztliche Vereinigung -

    Auszug aus BSG, 11.10.2017 - B 6 KA 29/17 B
    In der Folgezeit hat der Senat aber auch für die Zusammenarbeit eines Facharztes für Allgemeinmedizin und eines fachärztlich tätigen Internisten die Grundsätze des Gestaltungsmissbrauchs angewandt (Beschluss vom 17.2.2016 - B 6 KA 50/15 B - GesR 2016, 311).

    Nach der Rechtsprechung des Senats besteht kein Zusammenhang zwischen einer Richtigstellung infolge eines Gestaltungsmissbrauchs und einer unrichtigen Abrechnungssammelerklärung (Beschluss vom 17.2.2016 - B 6 KA 50/15 B - GesR 2016, 311).

  • BSG, 22.03.2006 - B 6 KA 76/04 R

    Vertragsärztliche Versorgung - Verletzung vertragsärztlicher Pflichten bei

    Auszug aus BSG, 11.10.2017 - B 6 KA 29/17 B
    Zwar ist der Hinweis zutreffend, dass es in der grundlegenden Entscheidung des Senats zum Gestaltungsmissbrauch vom 22.3.2006 (BSGE 96, 99 = SozR 4-5520 § 33 Nr. 6) um die Zusammenarbeit zweier Fachärzte für Allgemeinmedizin ging.

    Der Kläger verkennt im Übrigen, dass es für die sachlich-rechnerische Richtigstellung nach einem Verstoß gegen Vorschriften über formale oder inhaltliche Voraussetzungen der Leistungserbringung keines Verschuldens bedarf (BSGE 96, 99 = SozR 4-5520 § 33 Nr. 6, RdNr 28-29).

  • BSG, 29.11.2006 - B 6 KA 23/06 B

    Zurückweisung der Berufung durch Beschluss ohne Fristsetzung für Stellungnahme,

    Auszug aus BSG, 11.10.2017 - B 6 KA 29/17 B
    Die grundsätzliche Bedeutung einer Rechtssache setzt eine Rechtsfrage voraus, die in dem angestrebten Revisionsverfahren klärungsfähig (entscheidungserheblich) sowie klärungsbedürftig und über den Einzelfall hinaus von Bedeutung ist (vgl BSG SozR 4-1500 § 153 Nr. 3 RdNr 13 mwN; BSG SozR 4-1500 § 160 Nr. 5 RdNr 3).
  • BSG, 17.09.1997 - 6 RKa 86/95

    Unrichtigkeit der Abrechnungs-Sammelerklärung über die ordnungsgemäße Erbringung

    Auszug aus BSG, 11.10.2017 - B 6 KA 29/17 B
    Diese Rechtsfolge setzt voraus, dass unrichtige Angaben in den Behandlungsausweisen zumindest grob fahrlässig erfolgt sind (BSG SozR 3-5550 § 35 Nr. 1 S 5).
  • BSG, 28.04.2005 - B 9a/9 VG 15/04 B

    Grundsätzliche Bedeutung - Verweisungsvorschrift - einheitliche Auslegung -

    Auszug aus BSG, 11.10.2017 - B 6 KA 29/17 B
    Die grundsätzliche Bedeutung einer Rechtssache setzt eine Rechtsfrage voraus, die in dem angestrebten Revisionsverfahren klärungsfähig (entscheidungserheblich) sowie klärungsbedürftig und über den Einzelfall hinaus von Bedeutung ist (vgl BSG SozR 4-1500 § 153 Nr. 3 RdNr 13 mwN; BSG SozR 4-1500 § 160 Nr. 5 RdNr 3).
  • BGH, 19.08.2020 - 5 StR 558/19

    Verurteilung wegen Abrechnungsbetrugs im Zusammenhang mit dem Betrieb eines

    Ein solcher liegt vor, wenn die vorgegebenen formalen Verhältnisse nicht den tatsächlichen Gegebenheiten entsprechen (vgl. BSGE 106, 222 Rn. 54; BSG, Beschluss vom 11. Oktober 2017 - B 6 KA 29/17 B Rn. 8).
  • BSG, 13.02.2019 - B 6 KA 17/18 B

    Vertragsärztliche Honorarberichtigung wegen Abrechnung nicht persönlich

    Die Klärungsbedürftigkeit fehlt, wenn die aufgeworfene Frage bereits geklärt ist und/oder wenn sich die Antwort ohne Weiteres aus den Rechtsvorschriften und/oder aus schon vorliegender Rechtsprechung klar ergibt (BSG Beschluss vom 11.10.2017 - B 6 KA 29/17 B - Juris RdNr 4) .
  • BSG, 13.02.2019 - B 6 KA 20/18 B

    Entziehung einer vertragsärztlichen Zulassung wegen Verletzung der

    Die Klärungsbedürftigkeit fehlt, wenn die aufgeworfene Frage bereits geklärt ist und/oder wenn sich die Antwort ohne Weiteres aus den Rechtsvorschriften und/oder aus schon vorliegender Rechtsprechung klar beantworten lässt (BSG Beschluss vom 11.10.2017 - B 6 KA 29/17 B - Juris RdNr 4) .
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