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   BSG, 14.03.2001 - B 6 KA 37/00 R   

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https://dejure.org/2001,5888
BSG, 14.03.2001 - B 6 KA 37/00 R (https://dejure.org/2001,5888)
BSG, Entscheidung vom 14.03.2001 - B 6 KA 37/00 R (https://dejure.org/2001,5888)
BSG, Entscheidung vom 14. März 2001 - B 6 KA 37/00 R (https://dejure.org/2001,5888)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • Judicialis

    SGG § 54 Abs 1 Satz 2

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Erteilung einer Sonderzulassung zur Ausübung der belegärztlichen Tätigkeit

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (8)

  • BSG, 10.05.2000 - B 6 KA 9/99 R

    Zulassung eines Arztes zur vertragsärztlichen Versorgung bei Kooperationsvertrag

    Auszug aus BSG, 14.03.2001 - B 6 KA 37/00 R
    Drittschutz vermitteln jedoch nur solche Vorschriften, die nach dem in ihnen enthaltenen, durch Auslegung zu ermittelnden Entscheidungsprogramm auch der Rücksichtnahme auf Interessen eines individualisierbaren, dh sich vor der Allgemeinheit unterscheidenden Personenkreis dienen (vgl zuletzt: Senatsurteil vom 10. Mai 2000 - BSG SozR 3-2500 § 101 Nr. 4 S 22; BVerwG NJW 2001, 909).

    Sie sind vielmehr nur im Interesse der Allgemeinheit, nämlich im Interesse der Versicherten an einer möglichst leistungsfähigen lückenlosen ambulanten vertragsärztlichen Versorgung, erlassen worden (BSG SozR 3-2500 § 101 Nr. 4 S 23).

    Soweit die Regelungen über die Zulassungsbeschränkungen generell die bereits niedergelassenen Ärzte faktisch dadurch begünstigen, daß diese vor Konkurrenz geschützt werden, handelt es sich lediglich um rechtlich unerhebliche Folgewirkungen (vgl BSG SozR 3-1500 § 54 Nr. 40 S 84 ff; SozR 3-2500 § 101 Nr. 4 S 23).

    Die Zubilligung der Anfechtungsbefugnis für die in § 103 Abs. 7 SGB V angesprochenen Ärzte steht mit der bisherigen Rechtsprechung des Senats in Konkurrenzschutzfällen, an der uneingeschränkt festgehalten wird (zuletzt Senatsurteil vom 10. Mai 2000, BSG SozR 3-2500 § 101 Nr. 4), in Einklang.

    Damit ist er faktisch weitgehend vor Konkurrenz durch neu zugelassene Ärzte geschützt, obwohl die Vorschriften über Zulassungsbeschränkungen bei Überversorgung - wie bereits dargestellt - gerade nicht den Schutz der wirtschaftlichen Interessen der bereits zugelassenen Ärzte dienen (BSG SozR 3-2500 § 101 Nr. 4 S 23).

  • BSG, 29.09.1999 - B 6 KA 30/98 R

    Sonderzulassung - Belegarzt - überversorgter Planungsbereich - Klagebefugnis -

    Auszug aus BSG, 14.03.2001 - B 6 KA 37/00 R
    Die Vorschriften über die Ermächtigung von Krankenhausärzten sind nicht dazu bestimmt, den Interessen der niedergelassenen Ärzte zu dienen, und dem objektiv-rechtlichen Grundsatz des Vorrangs der niedergelassenen Ärzte bei der ambulanten Versorgung der Versicherten ist keine Schutzwirkung zugunsten der niedergelassenen Ärzte immanent (vgl zuletzt BSG SozR 3-1500 § 54 Nr. 40 S 84 f mwN).

    Soweit die Regelungen über die Zulassungsbeschränkungen generell die bereits niedergelassenen Ärzte faktisch dadurch begünstigen, daß diese vor Konkurrenz geschützt werden, handelt es sich lediglich um rechtlich unerhebliche Folgewirkungen (vgl BSG SozR 3-1500 § 54 Nr. 40 S 84 ff; SozR 3-2500 § 101 Nr. 4 S 23).

  • BSG, 05.07.2000 - B 3 KR 20/99 R
    Auszug aus BSG, 14.03.2001 - B 6 KA 37/00 R
    Darüber hinaus besteht keine praktisch durchsetzbare Verpflichtung des Krankenhausträgers, allen interessierten Bewerbern Mitteilung davon zu machen, daß er beabsichtige, mit einem externen Bewerber den Belegungsvertrag abzuschließen, und den übergangenen Bewerbern so Gelegenheit zu geben, ihre tatsächlichen oder vermeintlich bestehenden Rechte im Verfahren des einstweiligen Rechtsschutzes zu sichern (s dazu in anderem Zusammenhang Kopp/Schenke, VwGO, 12. Aufl 2000, § 123 RdNr 3, 5; vgl auch Urteil des 3. Senats des BSG vom 5. Juli 2000 - B 3 KR 20/99 R = SozR 3-2500 § 109 Nr. 7 zur Situation konkurrierender Krankenhausträger).
  • BSG, 14.03.2001 - B 6 KA 35/00 R

    Erteilung einer Sonderzulassung zur Ausübung der belegärztlichen Tätigkeit

    Auszug aus BSG, 14.03.2001 - B 6 KA 37/00 R
    Der Kläger hat ein Drittel der außergerichtlichen Kosten des Beklagten sowie der Beigeladenen zu 1. und 11. zu erstatten, die diesen in den Revisionsverfahren B 6 KA 34/00 R, B 6 KA 37/00 R und B 6 KA 35/00 R insgesamt entstanden sind.
  • BSG, 05.11.1997 - 6 RKa 52/97

    Gegenstandswert bei vertragsärztlichen Zulassungsverfahren

    Auszug aus BSG, 14.03.2001 - B 6 KA 37/00 R
    Unabhängig davon, ob dies generell mit den Grundsätzen der Rechtsprechung des Senats zu § 20 Abs. 2 der Zulassungsverordnung für Vertragsärzte - Ärzte-ZV - (BSGE 76, 59 ff = SozR 3-5500 § 20 Nr. 1; BSGE 81, 143 = SozR 3-2500 § 95 Nr. 16) vereinbar wäre, könnte in einem solchen Fall in der Regel keine Sonderzulassung nach § 103 Abs. 7 SGB V erteilt werden.
  • BSG, 14.03.2001 - B 6 KA 34/00 R

    Krankenhauspflegesätze; Genehmigung von Krankenhauspflegesätzen; Anfechtung der

    Auszug aus BSG, 14.03.2001 - B 6 KA 37/00 R
    Der Kläger hat ein Drittel der außergerichtlichen Kosten des Beklagten sowie der Beigeladenen zu 1. und 11. zu erstatten, die diesen in den Revisionsverfahren B 6 KA 34/00 R, B 6 KA 37/00 R und B 6 KA 35/00 R insgesamt entstanden sind.
  • BVerwG, 03.08.2000 - 3 C 30.99

    Krankenhaus - Versorgungsvertrag - Klage - ermessensfehlerfreie

    Auszug aus BSG, 14.03.2001 - B 6 KA 37/00 R
    Drittschutz vermitteln jedoch nur solche Vorschriften, die nach dem in ihnen enthaltenen, durch Auslegung zu ermittelnden Entscheidungsprogramm auch der Rücksichtnahme auf Interessen eines individualisierbaren, dh sich vor der Allgemeinheit unterscheidenden Personenkreis dienen (vgl zuletzt: Senatsurteil vom 10. Mai 2000 - BSG SozR 3-2500 § 101 Nr. 4 S 22; BVerwG NJW 2001, 909).
  • BSG, 15.03.1995 - 6 RKa 23/94
    Auszug aus BSG, 14.03.2001 - B 6 KA 37/00 R
    Unabhängig davon, ob dies generell mit den Grundsätzen der Rechtsprechung des Senats zu § 20 Abs. 2 der Zulassungsverordnung für Vertragsärzte - Ärzte-ZV - (BSGE 76, 59 ff = SozR 3-5500 § 20 Nr. 1; BSGE 81, 143 = SozR 3-2500 § 95 Nr. 16) vereinbar wäre, könnte in einem solchen Fall in der Regel keine Sonderzulassung nach § 103 Abs. 7 SGB V erteilt werden.
  • BSG, 14.03.2001 - B 6 KA 35/00 R

    Keine Anfechtungsbefugnis von niedergelassenen Vertragsärzten gegen

    Die Klägerin hat ein Drittel der außergerichtlichen Kosten des Beklagten sowie der Beigeladenen zu 2. und 11. zu erstatten, die diesen in den Revisionsverfahren B 6 KA 34/00 R, B 6 KA 37/00 R und B 6 KA 35/00 R insgesamt entstanden sind.
  • BSG, 14.03.2001 - B 6 KA 34/00 R

    Klagebefugnis niedergelassener Ärzte gegen Sonderbedarfszulassung

    Der Kläger hat ein Drittel der außergerichtlichen Kosten des Beklagten sowie der Beigeladenen zu 2. und 11. zu erstatten, die diesen in den Revisionsverfahren B 6 KA 34/00 R, B 6 KA 37/00 R und B 6 KA 35/00 R insgesamt entstanden sind.
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 18.02.2009 - L 3 KA 98/08

    Anfechtung der Belegarztanerkennung durch andere Ärzte (sog. defensive

    Er begründete seinen Beschluss damit, dass er die in den Urteilen des Bundessozialgerichts (BSG), vom 14. März 2001 (Az: B 6 KA 34/00 R, B 6 KA 35/00 R und B 6 KA 37/00 R) genannten Anforderungen für die Zulassung des Ast geprüft habe.
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