Rechtsprechung
   BSG, 09.02.2011 - B 6 KA 44/10 B   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2011,12167
BSG, 09.02.2011 - B 6 KA 44/10 B (https://dejure.org/2011,12167)
BSG, Entscheidung vom 09.02.2011 - B 6 KA 44/10 B (https://dejure.org/2011,12167)
BSG, Entscheidung vom 09. Februar 2011 - B 6 KA 44/10 B (https://dejure.org/2011,12167)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2011,12167) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (11)

  • openjur.de
  • rechtsprechung-im-internet.de

    VÄndG, Art 12 Abs 1 S 2 GG, § 85 Abs 4 SGB 5 vom 22.12.2006, § 95 Abs 3 S 1 SGB 5 vom 22.12.2006, § 98 Abs 2 Nr 13 SGB 5 vom 22.12.2006
    Vertragsärztliche Versorgung - Flexibilisierungsoptionen des Vertragsarztrechtsänderungsgesetzes - kein Einfluss auf verfassungsrechtlich zulässigen Grundsatz bezüglich Vertragsarztsitz und vollem Versorgungsauftrag

  • IWW
  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Grundsatz der Zuordnung eines Vertragsarztsitzes und eines vollen Versorgungsauftrags in der vertragsärztlichen Versorgung auch nach den Flexibilisierungsoptionen durch das VÄndG

  • rewis.io

    Vertragsärztliche Versorgung - Flexibilisierungsoptionen des Vertragsarztrechtsänderungsgesetzes - kein Einfluss auf verfassungsrechtlich zulässigen Grundsatz bezüglich Vertragsarztsitz und vollem Versorgungsauftrag

  • ra.de
  • rewis.io

    Vertragsärztliche Versorgung - Flexibilisierungsoptionen des Vertragsarztrechtsänderungsgesetzes - kein Einfluss auf verfassungsrechtlich zulässigen Grundsatz bezüglich Vertragsarztsitz und vollem Versorgungsauftrag

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Grundsatz der Zuordnung eines Vertragsarztsitzes und eines vollen Versorgungsauftrags in der vertragsärztlichen Versorgung auch nach den Flexibilisierungsoptionen durch das Vertragsarztrechtsänderungsgesetz

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • aerztezeitung.de (Pressebericht)

    Auch bei doppelter Zulassung nur ein Versorgungsauftrag

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Keine Vermehrung des Versorgungsauftrages bei doppelter Zulassung

Besprechungen u.ä.

  • auw.de (Entscheidungsbesprechung)

    Keine Expansion der ärztlichen Tätigkeit

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (38)Neu Zitiert selbst (12)

  • BSG, 20.01.1999 - B 6 KA 78/97 R

    Vertragsarzt - Zulassung - zwei Fachgebiete - Festsetzung - einheitliche

    Auszug aus BSG, 09.02.2011 - B 6 KA 44/10 B
    In den Urteilen BSG SozR 3-2500 § 87 Nr. 20 und BSG SozR 3-2500 § 95 Nr. 22 kommt deutlich zum Ausdruck, dass es sich bei einer zugelassenen Tätigkeit in zwei Fachgebieten stets um nur eine Zulassung - und ebenso um nur insgesamt einen vollen Versorgungsauftrag - handelt (BSG aaO § 87 Nr. 20 S 102 ff zur Festlegung der Fallpunktzahl für einen Vertragsarzt bei Zulassung für zwei Fachgebiete; BSG aaO § 95 Nr. 22 S 94 ff zum Recht des in zwei Fachgebieten zugelassenen Vertragsarztes, seine Tätigkeit auf eines dieser Fachgebiete zu beschränken) .

    Weder aus der Möglichkeit, dass ein für zwei Fachgebiete zugelassener Vertragsarzt seine vertragsärztliche Tätigkeit auf eines dieser Fachgebiete beschränken darf (BSG SozR 3-2500 § 95 Nr. 22) , noch aus dem Urteil zu der Frage, wie die Fallpunktzahl für einen Vertragsarzt bei Zulassung für zwei Fachgebiete festzulegen ist (BSG SozR 3-2500 § 87 Nr. 20) , ergibt sich etwas für die Möglichkeit einer Aufspaltung und Vermehrung des Versorgungsauftrags.

  • BSG, 29.11.2006 - B 6 KA 23/06 B

    Zurückweisung der Berufung durch Beschluss ohne Fristsetzung für Stellungnahme,

    Auszug aus BSG, 09.02.2011 - B 6 KA 44/10 B
    Eine Revisionszulassung wegen grundsätzlicher Bedeutung setzt eine Rechtsfrage voraus, die in dem angestrebten Revisionsverfahren klärungsfähig (entscheidungserheblich) sowie klärungsbedürftig und über den Einzelfall hinaus von Bedeutung ist (vgl BSG SozR 4-1500 § 153 Nr. 3 RdNr 13 mwN ).

    Diese Anforderungen sind verfassungsrechtlich unbedenklich (siehe die BVerfG-Angaben in BSG SozR 4-1500 § 153 Nr. 3 RdNr 13 sowie BVerfG SozR 4-1500 § 160a Nr. 16 RdNr 4 f).

  • BSG, 26.01.2000 - B 6 KA 53/98 R

    Beschränkung der vertragsärztlichen Tätigkeit bei Zulassung für zwei Fachgebiete

    Auszug aus BSG, 09.02.2011 - B 6 KA 44/10 B
    In den Urteilen BSG SozR 3-2500 § 87 Nr. 20 und BSG SozR 3-2500 § 95 Nr. 22 kommt deutlich zum Ausdruck, dass es sich bei einer zugelassenen Tätigkeit in zwei Fachgebieten stets um nur eine Zulassung - und ebenso um nur insgesamt einen vollen Versorgungsauftrag - handelt (BSG aaO § 87 Nr. 20 S 102 ff zur Festlegung der Fallpunktzahl für einen Vertragsarzt bei Zulassung für zwei Fachgebiete; BSG aaO § 95 Nr. 22 S 94 ff zum Recht des in zwei Fachgebieten zugelassenen Vertragsarztes, seine Tätigkeit auf eines dieser Fachgebiete zu beschränken) .

    Weder aus der Möglichkeit, dass ein für zwei Fachgebiete zugelassener Vertragsarzt seine vertragsärztliche Tätigkeit auf eines dieser Fachgebiete beschränken darf (BSG SozR 3-2500 § 95 Nr. 22) , noch aus dem Urteil zu der Frage, wie die Fallpunktzahl für einen Vertragsarzt bei Zulassung für zwei Fachgebiete festzulegen ist (BSG SozR 3-2500 § 87 Nr. 20) , ergibt sich etwas für die Möglichkeit einer Aufspaltung und Vermehrung des Versorgungsauftrags.

  • BSG, 17.11.1999 - B 6 KA 15/99 R

    Zulassung eines Mund-Kiefer-Gesichtschirurgen zur vertragszahnärztlichen und zur

    Auszug aus BSG, 09.02.2011 - B 6 KA 44/10 B
    Sinngemäß ist der Senat ebenso im Urteil zur gleichzeitigen vertragszahn- und vertragsärztlichen Zulassung eines Mund-Kiefer-Gesichtschirurgen davon ausgegangen, dass dieser nur einen Versorgungsauftrag hat (vgl BSGE 85, 145 = SozR 3-5525 § 20 Nr. 1 - allerdings mit der Besonderheit, dass er infolge der Mitgliedschaft in der Kassenzahnärztlichen und der Kassenärztlichen Vereinigung über zwei - freilich inhaltlich verbundene - Zulassungen verfügt) .
  • BSG, 30.09.1992 - 11 BAr 47/92

    Klärungsbedürftig einer Rechtsfrage im sozialgerichtlichen Verfahren,

    Auszug aus BSG, 09.02.2011 - B 6 KA 44/10 B
    Die Klärungsbedürftigkeit fehlt insbesondere dann, wenn die Rechtsfrage bereits geklärt ist und/oder wenn sie sich ohne Weiteres aus den Rechtsvorschriften und/oder aus der bereits vorliegenden Rechtsprechung klar beantworten lässt (hierzu siehe zB BSG SozR 3-1500 § 146 Nr. 2 S 6; BSG SozR 3-2500 § 75 Nr. 8 S 34; BSG SozR 3-1500 § 160a Nr. 21 S 38; vgl auch BSG SozR 3-4100 § 111 Nr. 1 S 2 f; siehe auch BSG SozR 3-2500 § 240 Nr. 33 S 151 f mwN).
  • BSG, 31.05.2006 - B 6 KA 62/04 R

    Keine Kostenerstattung der Rechtsverteidigung eines (Zahn-) Arztes als Konkurrent

    Auszug aus BSG, 09.02.2011 - B 6 KA 44/10 B
    Eine Erstattung außergerichtlicher Kosten ist hinsichtlich der Beigeladenen zu 2. bis 8. nicht veranlasst, weil keiner von ihnen einen Antrag gestellt hat (§ 162 Abs. 3 VwGO, vgl BSG vom 31.5.2006 - B 6 KA 62/04 R - BSGE 96, 257 = SozR 4-1300 § 63 Nr. 3, RdNr 16).
  • BSG, 02.10.1996 - 6 BKa 54/95

    Gegenstandswert bei Ermächtigungsstreitigkeit im sozialgerichtlichen Verfahren

    Auszug aus BSG, 09.02.2011 - B 6 KA 44/10 B
    Die Klärungsbedürftigkeit fehlt insbesondere dann, wenn die Rechtsfrage bereits geklärt ist und/oder wenn sie sich ohne Weiteres aus den Rechtsvorschriften und/oder aus der bereits vorliegenden Rechtsprechung klar beantworten lässt (hierzu siehe zB BSG SozR 3-1500 § 146 Nr. 2 S 6; BSG SozR 3-2500 § 75 Nr. 8 S 34; BSG SozR 3-1500 § 160a Nr. 21 S 38; vgl auch BSG SozR 3-4100 § 111 Nr. 1 S 2 f; siehe auch BSG SozR 3-2500 § 240 Nr. 33 S 151 f mwN).
  • BSG, 30.03.2000 - B 12 KR 2/00 B

    Beitragsrechtliche Behandlung freiwillig krankenversicherter Schüler einer

    Auszug aus BSG, 09.02.2011 - B 6 KA 44/10 B
    Die Klärungsbedürftigkeit fehlt insbesondere dann, wenn die Rechtsfrage bereits geklärt ist und/oder wenn sie sich ohne Weiteres aus den Rechtsvorschriften und/oder aus der bereits vorliegenden Rechtsprechung klar beantworten lässt (hierzu siehe zB BSG SozR 3-1500 § 146 Nr. 2 S 6; BSG SozR 3-2500 § 75 Nr. 8 S 34; BSG SozR 3-1500 § 160a Nr. 21 S 38; vgl auch BSG SozR 3-4100 § 111 Nr. 1 S 2 f; siehe auch BSG SozR 3-2500 § 240 Nr. 33 S 151 f mwN).
  • BSG, 03.12.2010 - B 6 KA 39/10 B
    Auszug aus BSG, 09.02.2011 - B 6 KA 44/10 B
    Eine Vermehrung der Versorgungsaufträge, wie die Klägerin sie begehrt, wäre insbesondere auch mit Gesichtspunkten der Bedarfsplanung und der vertragsärztlichen Honorarverteilung unvereinbar (in diesem Sinne bereits BSG vom 3.12.2010 - B 6 KA 39/10 B - RdNr 4 - zu einer Sonderbedarfszulassung mit vollem Versorgungsauftrag unter der Bedingung, dass die Jobsharing-Tätigkeit beendet werde) .
  • BSG, 13.05.1997 - 13 BJ 271/96

    Darlegung der Klärungsbedürftigkeit einer Rechtsfrage

    Auszug aus BSG, 09.02.2011 - B 6 KA 44/10 B
    Die Klärungsbedürftigkeit fehlt insbesondere dann, wenn die Rechtsfrage bereits geklärt ist und/oder wenn sie sich ohne Weiteres aus den Rechtsvorschriften und/oder aus der bereits vorliegenden Rechtsprechung klar beantworten lässt (hierzu siehe zB BSG SozR 3-1500 § 146 Nr. 2 S 6; BSG SozR 3-2500 § 75 Nr. 8 S 34; BSG SozR 3-1500 § 160a Nr. 21 S 38; vgl auch BSG SozR 3-4100 § 111 Nr. 1 S 2 f; siehe auch BSG SozR 3-2500 § 240 Nr. 33 S 151 f mwN).
  • BSG, 31.03.1993 - 13 BJ 215/92

    Rentenzahlung - Berufung - Nachzahlung

  • BVerfG, 15.02.2006 - 1 BvR 2597/05

    Mangels Rechtswegerschöpfung und nicht hinreichender Substantiierung unzulässige

  • BSG, 11.02.2015 - B 6 KA 11/14 R

    Vertragszahnärztliche Versorgung - Zulässigkeit einer zweiten Teilzulassung mit

    Soweit der Senat im Beschluss vom 9.2.2011 (B 6 KA 44/10 B - Juris RdNr 11) ausgeführt hat, dass die mit dem VÄndG geschaffenen Flexibilisierungsoptionen nichts an dem Grundsatz änderten, dass einem Arzt (nur) ein Vertragsarztsitz und (nur) ein voller Versorgungsauftrag zugeordnet ist (s hierzu schon BSG SozR 4-2500 § 87 Nr. 25 RdNr 23) , sind diese Äußerungen vor dem Hintergrund zu sehen, dass die dortige Klägerin (im Ergebnis) das Recht geltend machte, zwei volle Versorgungsaufträge - als Augenärztin und als Neurologin - ausüben zu dürfen.
  • BSG, 12.12.2018 - B 6 KA 50/17 R

    Müssen ermächtigte Krankenhausärzte am ärztlichen Notdienst teilnehmen?

    Grundsätzlich ist einem Arzt (nur) ein Vertragsarztsitz und (nur) ein voller Versorgungsauftrag zugeordnet ( BSG Beschluss vom 9.2.2011 - B 6 KA 44/10 B - Juris RdNr 10 f) .
  • BSG, 28.09.2016 - B 6 KA 32/15 R

    Vertragsärztliche Versorgung - Zulassung für zwei Fachgebiete - Verzicht auf eine

    Die Zulassung umfasst auch bei einer zugelassenen Tätigkeit in zwei Fachgebieten stets insgesamt nur einen vollen Versorgungsauftrag - ggf auch in Form zweier hälftiger Versorgungsaufträge (BSG Beschluss vom 9.2.2011, B 6 KA 44/10 B, RdNr 10 - Juris; BSG SozR 4-2500 § 87 Nr. 25 RdNr 23; vgl auch BSG SozR 4-2500 § 95 Nr. 29 RdNr 38 sowie BSG Urteile vom 16.12.2015, B 6 KA 19/15 R, RdNr 35 - zur Veröffentlichung in BSGE und SozR 4-5520 § 20 Nr. 4 vorgesehen - und B 6 KA 5/15 R = MedR 2016, 823 ff) ; dies entspricht der Systematik des Zulassungsrechts (BSG SozR 4-2500 § 87 Nr. 25 RdNr 23) .

    Dieser aus dem SGB V und der Ärzte-ZV abgeleitete Grundsatz liegt dem Ordnungssystem des Vertragsarztrechts mit der Bedarfsplanung und der Honorarverteilung als wesentlichen Elementen zugrunde (BSG Beschluss vom 9.2.2011 aaO RdNr 18) .

    Der Annahme, dass ein für mehrere Fachgebiete zugelassener Arzt über mehr als einen Versorgungsauftrag verfügt, stehen außer der bereits umfassenden Inpflichtnahme durch einen vollen Versorgungsauftrag insbesondere Gesichtspunkte der Bedarfsplanung und der vertragsärztlichen Honorarverteilung entgegen (vgl BSG Beschluss vom 3.12.2010, B 6 KA 39/10 B, RdNr 4; siehe auch BSG Beschluss vom 9.2.2011, B 6 KA 44/10 B, RdNr 14 - Juris) .

    An diesem Grundsatz hat sich auch durch die Flexibilisierungsoptionen des VÄndG nichts geändert (so ausdrücklich BSG Beschluss vom 9.2.2011, B 6 KA 44/10 B, RdNr 11 - Juris) .

  • BSG, 04.05.2016 - B 6 KA 16/15 R

    Vertrags(zahn)ärztliche Versorgung - MKG-Chirurg - Rechtmäßigkeit des

    Auch bei einer zugelassenen Tätigkeit in zwei Fachgebieten handelt es sich stets um nur insgesamt einen vollen Versorgungsauftrag (vgl BSG SozR 3-2500 § 87 Nr. 20 S 102 ff und BSG SozR 3-2500 § 95 Nr. 22 S 94 ff; BSG SozR 4-2500 § 87 Nr. 25 RdNr 23; BSG Beschluss vom 9.2.2011 - B 6 KA 44/10 B - Juris RdNr 10 mwN) .
  • BSG, 16.12.2015 - B 6 KA 19/15 R

    Vertragsärztliche Versorgung - vollzeitige Beschäftigung oder sonstige nicht

    Die hier vertretene Auslegung des § 20 Abs. 1 Ärzte-ZV dahin, dass eine hälftige Zulassung nicht neben einer vollzeitigen Tätigkeit erteilt werden kann, steht im Übrigen im Einklang mit der Rechtsprechung des Senats, nach der zwar zwei Zulassungen mit halbem Versorgungsauftrag nebeneinander erteilt werden können (BSG SozR 4-2500 § 95 Nr. 29 RdNr 31) , neben einer vollen Zulassung jedoch kein Raum für eine weitere Zulassung ist (vgl BSG SozR 4-2500 § 87 Nr. 25 RdNr 23; BSG Beschluss vom 9.2.2011 - B 6 KA 44/10 B - Juris RdNr 11).
  • BSG, 28.09.2016 - B 6 KA 1/16 R

    Vertragsarzt - Zulassung für zwei Fachgebiete (hier: Frauenheilkunde und

    Die Zulassung umfasst auch bei einer zugelassenen Tätigkeit in zwei Fachgebieten stets insgesamt nur einen vollen Versorgungsauftrag - ggf auch in Form zweier hälftiger Versorgungsaufträge (BSG Beschluss vom 9.2.2011, B 6 KA 44/10 B, RdNr 10 - Juris; BSG SozR 4-2500 § 87 Nr. 25 RdNr 23; vgl auch BSG SozR 4-2500 § 95 Nr. 29 RdNr 38 sowie BSG Urteile vom 16.12.2015, B 6 KA 19/15 R, RdNr 35 - zur Veröffentlichung in BSGE und SozR 4-5520 § 20 Nr. 4 vorgesehen - und B 6 KA 5/15 R = MedR 2016, 823 ff) ; dies entspricht der Systematik des Zulassungsrechts (BSG SozR 4-2500 § 87 Nr. 25 RdNr 23) .

    Dieser aus dem SGB V und der Ärzte-ZV abgeleitete Grundsatz liegt dem Ordnungssystem des Vertragsarztrechts mit der Bedarfsplanung und der Honorarverteilung als wesentlichen Elementen zugrunde (BSG Beschluss vom 9.2.2011 aaO RdNr 18) .

    Der Annahme, dass ein für mehrere Fachgebiete zugelassener Arzt über mehr als einen Versorgungsauftrag verfügt, stehen außer der bereits umfassenden Inpflichtnahme durch einen vollen Versorgungsauftrag insbesondere Gesichtspunkte der Bedarfsplanung und der vertragsärztlichen Honorarverteilung entgegen (vgl BSG Beschluss vom 3.12.2010, B 6 KA 39/10 B, RdNr 4; siehe auch BSG Beschluss vom 9.2.2011, B 6 KA 44/10 B, RdNr 14 - Juris) .

    An diesem Grundsatz hat sich auch durch die Flexibilisierungsoptionen des VÄndG nichts geändert (so ausdrücklich BSG Beschluss vom 9.2.2011, B 6 KA 44/10 B, RdNr 11 - Juris) .

  • BSG, 23.03.2016 - B 6 KA 7/15 R

    Vertragsärztliche Versorgung - Bereitschaftsdienst - Zulässigkeit der

    Auch bei einer zugelassenen Tätigkeit in zwei Fachgebieten handelt es sich stets um nur eine Zulassung - und ebenso um nur insgesamt einen vollen Versorgungsauftrag (vgl BSG Beschluss vom 9.2.2011 - B 6 KA 44/10 B - Juris RdNr 10 mwN; BSG SozR 4-2500 § 87 Nr. 25 RdNr 23) .
  • BSG, 16.12.2015 - B 6 KA 5/15 R

    In Vollzeit angestellter Arzt hat keinen Anspruch auf halbe Zulassung

    Die hier vertretene Auslegung des § 20 Abs. 1 Ärzte-ZV dahin, dass eine hälftige Zulassung nicht neben einer vollzeitigen Tätigkeit erteilt werden kann, steht im Übrigen im Einklang mit der Rechtsprechung des Senats, nach der zwar zwei Zulassungen mit halbem Versorgungsauftrag nebeneinander erteilt werden können (BSG SozR 4-2500 § 95 Nr. 29 RdNr 31) , neben einer vollen Zulassung jedoch kein Raum für eine weitere Zulassung ist (vgl BSG SozR 4-2500 § 87 Nr. 25 RdNr 23; BSG Beschluss vom 9.2.2011 - B 6 KA 44/10 B - Juris RdNr 11) .
  • BSG, 13.02.2019 - B 6 KA 51/17 R

    Kassenärztliche Vereinigung - Vertragsärzte, die eine Zweigpraxis betreiben -

    Auch für Ärzte mit mehreren Tätigkeitsorten gilt, dass einem Arzt nicht mehr als eine Zulassung mit vollem Versorgungsauftrag erteilt werden kann (vgl BSG Beschluss vom 9.2.2011 - B 6 KA 44/10 B - Juris RdNr 10 f; BSG Urteil vom 28.9.2016 - B 6 KA 1/16 R - SozR 4-2500 § 95 Nr. 30 RdNr 28; BSG Urteil vom 16.12.2015 - B 6 KA 19/15 R - BSGE 120, 197 = SozR 4-5520 § 20 Nr. 4, RdNr 35; BSG Urteil vom 11.2.2015 - B 6 KA 11/14 R - SozR 4-2500 § 95 Nr. 29 RdNr 19 f; BSG Urteil vom 17.10.2012 - B 6 KA 49/11 R - BSGE 112, 90 = SozR 4-2500 § 95 Nr. 26 = GesR 2013, 289, RdNr 55) .
  • BSG, 12.02.2020 - B 6 KA 25/19 B

    Zulassung mit einem halben Versorgungsauftrag als Hausarzt neben einer

    Der Senat hat in zahlreichen Entscheidungen (BSG Beschluss vom 9.2.2011 - B 6 KA 44/10 B - juris; BSG Urteil vom 11.2.2015 - B 6 KA 11/14 R - SozR 4-2500 § 95 Nr. 29 RdNr 38; BSG Urteil vom 16.12.2015 - B 6 KA 19/15 R - BSGE 120, 197 = SozR 4-5520 § 20 Nr. 4 RdNr 35; BSG Urteil vom 16.12.2015 - B 6 KA 5/15 R - MedR 2016, 823 = juris RdNr 36; BSG Urteil vom 28.9.2016 - B 6 KA 1/16 R - SozR 4-2500 § 95 Nr. 30 RdNr 27 f, jeweils mwN) dargelegt, dass einem Arzt nicht mehr als eine Zulassung mit vollem Versorgungsauftrag zugeordnet werden kann.

    Der Annahme, dass ein Arzt über mehr als einen Versorgungsauftrag verfügen könnte, stehen außer der bereits umfassenden Inpflichtnahme durch einen vollen Versorgungsauftrag insbesondere Gesichtspunkte der Bedarfsplanung und der vertragsärztlichen Honorarverteilung entgegen (vgl BSG Beschluss vom 3.12.2010 - B 6 KA 39/10 B - juris RdNr 4; zur Zulassung in zwei Fachgebieten siehe auch BSG Beschluss vom 9.2.2011 - B 6 KA 44/10 B - juris RdNr 14) .

    An diesem Grundsatz hat sich auch durch die seit den Änderungen durch das VÄndG bestehenden und mit dem TSVG erweiterten Möglichkeiten zur Reduzierung des Versorgungsauftrags nach § 19a Abs. 2 Ärzte-ZV nichts geändert (zur Rechtslage nach der Änderung durch das VÄndG: BSG Beschluss vom 9.2.2011 - B 6 KA 44/10 B - juris RdNr 11) .

  • BSG, 06.04.2022 - B 6 KA 12/21 R

    Vertragsärztliche Versorgung - ausgelagerte Praxisräume iSd § 24 Abs 5 Ärzte-ZV -

  • BSG, 30.11.2016 - B 6 KA 17/15 R

    Vertragsärztliche Versorgung - Abrechnungsprüfung - Absetzung aller

  • LSG Sachsen, 02.10.2013 - L 8 KA 48/11

    Rechtmäßigkeit der Erteilung einer zweiten Teilzulassung mit hälftigem

  • BSG, 11.05.2011 - B 6 KA 2/10 R

    Vertragsarzt - Zulassung für mehrere Fachgebiete - Abrechnung des jeweiligen

  • SG Düsseldorf, 28.09.2016 - S 2 KA 1445/16

    Anspruch eines medizinischen Versorgungszentrums (MVZ) auf Anstellung eines

  • SG Marburg, 07.05.2014 - S 12 KA 612/13
  • SG Marburg, 07.05.2014 - S 12 KA 438/13

    Befugnis der Kassen(zahn)ärztlichen Vereinigung zur sachlich-rechnerischen

  • LSG Bayern, 05.04.2017 - L 12 KA 125/16

    Verpflichtung zur Teilnahme am ärztlichen Bereitschaftsdienst am Ort einer

  • LSG Hessen, 02.04.2014 - L 4 KA 30/14

    Vertragsarzthonorar

  • SG Marburg, 07.05.2014 - S 12 KA 646/13

    Befugnis der Kassne(zahn)ärztlichen Vereinigung zur sachlich-rechnerischen

  • SG Marburg, 02.04.2014 - S 12 KA 609/13

    Sachlich-rechnerische Berichtigung der Honorarabrechnung für 292 Behandlungsfälle

  • LSG Bayern, 10.10.2018 - L 12 KA 10/18

    Vertragsarztsitz, Ärzte-ZV, Hälftiger Versorgungsauftrag, Nebenbestimmung,

  • LSG Bayern, 16.01.2013 - L 12 KA 77/12

    MVZ: Sitz kann nicht in Filiale verlegt werden, die in anderem Planungsbereich

  • SG Marburg, 07.05.2014 - S 12 KA 611/13

    Befugnis der Kassen(zahn)ärztlichen Vereinigung zur sachlich-rechnerischen

  • SG Marburg, 07.05.2014 - S 12 KA 606/13

    Befugnis der Kassen(zahn)ärztlichen Vereinigung zur sachlich-rechnerischen

  • LSG Hessen, 25.02.2015 - L 4 KA 42/14

    Sachlich-rechnerische Richtigstellung zahnärztlicher Abrechnungen

  • LSG Baden-Württemberg, 24.02.2016 - L 5 KA 4567/14

    Kein Bestandsschutz für MVZ, das durch Hilfsmittelerbringer gegründet werden

  • LSG Nordrhein-Westfalen, 11.03.2021 - L 11 KA 50/18

    Vergütung vertragsärztlicher Leistungen Anforderungen an das Vorliegen einer

  • LSG Niedersachsen-Bremen, 28.10.2020 - L 3 KA 28/19

    Bremen

  • LSG Baden-Württemberg, 26.11.2014 - L 5 KA 3306/12

    Vertragszahnarzt - Zweigpraxis - Teilnahme am Notfalldienst nur im Umfang der

  • LSG Schleswig-Holstein, 16.06.2015 - L 4 KA 36/13

    Vertragsärztliche Versorgung - Ausschreibung - Vertragsarztsitz - Verzicht des

  • LSG Bayern, 08.02.2023 - L 12 KA 31/22

    Krankenversicherung: Verordnungsregress wegen unzulässig verordneter Arzneimittel

  • LSG Schleswig-Holstein, 16.06.2015 - L 4 KA 37/13

    Vertragsärztliche Versorgung - (teilweiser) Zulassungsverzicht - Ende des

  • LSG Hessen, 25.02.2015 - L 4 KA 30/14
  • SG Marburg, 22.02.2012 - S 12 KA 719/11

    Anforderungen an die sachlich-rechnerische Berichtigung der Abrechnung eines

  • SG München, 27.10.2016 - S 49 KA 330/16

    Zuordnung zum Allgemeinen Ärztlichen Bereitschaftsdienst

  • SG Marburg, 04.01.2021 - S 12 KA 35/15

    Vertragsarztrecht

  • SG Marburg, 22.02.2012 - S 12 KA 647/11

    MKG-Chirurg - Anerkennung als ärztlicher Belegarzt mit gleichzeitiger Zulassung

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht