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BSG, 01.07.1998 - B 6 KA 47/97 R |
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- JLaw (App) | www.prinz.law
- Wolters Kluwer
Korrektur von Honorarforderungen - Sachlich-rechnerischer Richtigstellung abgerechneter Leistungen - Wirtschaftlichkeitsprüfung - Leistungen der Nr 4481 (4736) BMÄ/E-GO - Leistungsabrechnung ohne Einzelfallbegründung - Plausibilitätsprüfung der Abrechnungen - ...
- Judicialis
BMÄ/E-GO Leistung Nr 4481; ; SGB V § 12 Abs 1
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Einzelfallbezogene Begründung bei der Abrechnung erbrachter Leistungen, Honorarkürzungen wegen unwirtschaftlicher Behandlungsweise
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (7) Neu Zitiert selbst (6)
- BSG, 20.09.1995 - 6 RKa 56/94
Festsetzung von Schadenersatzansprüchen wegen unzulässiger Arzneiverordnungen …
Auszug aus BSG, 01.07.1998 - B 6 KA 47/97 R
Während die Wirtschaftlichkeitsprüfung gemäß § 106 SGB V bei der Menge der erbrachten Leistungen ansetzt, erstreckt sich die Prüfung auf sachlich-rechnerische Richtigkeit der Abrechnung auf die Frage, ob die abgerechneten Leistungen ordnungsgemäß - also ohne Verstoß gegen gesetzliche oder vertragliche Bestimmungen mit Ausnahme des Wirtschaftlichkeitsgebotes - erbracht worden sind (vgl hierzu BSG Urteile des Senats vom 31. Juli 1991 - 6 RKa 20/90 - BSGE 69, 154, 156 = SozR 3-2500 § 106 Nr. 8 S 40 - und 20. September 1995 - 6 RKa 56/94 - SozR 3-2500 § 106 Nr. 29 S 162; Clemens in: Schulin, Handbuch des Sozialversicherungsrechts, Bd 1, Krankenversicherungsrecht, 1994, § 34 RdNr 1).Die Prüfung der Honoraranforderung wegen Unwirtschaftlichkeit und die Festsetzung von Honorarkürzungen aus diesem Grunde fällt in die ausschließliche Zuständigkeit der Wirtschaftlichkeitsprüfungsgremien des § 106 SGB V (Urteil des Senats vom 20. September 1995 = SozR 3-2500 § 106 Nr. 29 S 162;… Urteil vom 20. März 1996 = SozR 3-5533 Nr. 3512 Nr. 1 S 3).
- BSG, 12.10.1994 - 6 RKa 18/93
Voraussetzungen für die Rechtmäßigkeit einer Honorarforderung - Anforderungen an …
Auszug aus BSG, 01.07.1998 - B 6 KA 47/97 R
Aus dem Senatsurteil vom 12. Oktober 1994 (- 6 RKa 18/93 - USK 94165) ergebe sich, daß nach dem Grundsatz der objektiven Beweislast die Begründungspflicht für die Notwendigkeit erbrachter ärztlicher Leistungen zu Lasten des Vertragsarztes gehe. - BSG, 04.05.1994 - 6 RKa 37/92
Kassenarzt - Diagnose - Angabe - Abrechnungsunterlagen
Auszug aus BSG, 01.07.1998 - B 6 KA 47/97 R
In die gleiche Richtung gehe auch das Urteil des erkennenden Senats vom 4. Mai 1994 (- 6 RKa 37/92 - SozR 3-2500 § 295 Nr. 1).
- BSG, 20.09.1988 - 6 RKa 22/87
Entscheidungsgrundlage - Prüfinstanz - Aussageverweigerung eines Kassenarztes - …
Auszug aus BSG, 01.07.1998 - B 6 KA 47/97 R
In seinem Urteil vom 20. September 1988 (- 6 RKa 22/87 - USK 88203) habe das Bundessozialgericht (BSG) herausgestellt, daß ein Vertragsarzt verpflichtet sei, seine Honorarforderung und insbesondere einen außergewöhnlichen Mehraufwand zu begründen und zu belegen. - BSG, 31.07.1991 - 6 RKa 20/90
Zuständigkeit für die Prüfung der Abrechnungsfähigkeit einer …
Auszug aus BSG, 01.07.1998 - B 6 KA 47/97 R
Während die Wirtschaftlichkeitsprüfung gemäß § 106 SGB V bei der Menge der erbrachten Leistungen ansetzt, erstreckt sich die Prüfung auf sachlich-rechnerische Richtigkeit der Abrechnung auf die Frage, ob die abgerechneten Leistungen ordnungsgemäß - also ohne Verstoß gegen gesetzliche oder vertragliche Bestimmungen mit Ausnahme des Wirtschaftlichkeitsgebotes - erbracht worden sind (vgl hierzu BSG Urteile des Senats vom 31. Juli 1991 - 6 RKa 20/90 - BSGE 69, 154, 156 = SozR 3-2500 § 106 Nr. 8 S 40 - und 20. September 1995 - 6 RKa 56/94 - SozR 3-2500 § 106 Nr. 29 S 162; Clemens in: Schulin, Handbuch des Sozialversicherungsrechts, Bd 1, Krankenversicherungsrecht, 1994, § 34 RdNr 1). - BSG, 20.03.1996 - 6 RKa 85/95
Vergütungsausschluß nicht allgemein üblicher Diagnosemethoden
Auszug aus BSG, 01.07.1998 - B 6 KA 47/97 R
Er verteidigt das angefochtene Urteil des LSG und zwar unter Hinweis insbesondere auf das Senatsurteil vom 20. März 1996 - 6 RKa 85/95 - und vertritt die Auffassung, es habe sich vorliegend um Wirtschaftlichkeitsprüfungen gehandelt, die nach § 106 Abs. 4 SGB V allein den von den KÄVen und den Krankenkassen zu bildenden gemeinsamen Prüfungs- und Beschwerdeausschüssen vorbehalten seien.
- BSG, 09.09.1998 - B 6 KA 85/97 R
Vertragsarzt - Verordnungsausschluß von Sprechstundenbedarf - Zuständigkeit - …
Wie der Senat bereits entschieden hat, weist § 106 SGB V die Durchführung der Wirtschaftlichkeitsprüfung ausschließlich den Gremien der gemeinsamen Selbstverwaltung von Vertragsärzten und Krankenkassen zu (…BSG SozR 3-2500 § 106 Nr. 29;… BSG SozR 3-5533 Nr. 3512 Nr. 1), mit der Folge, daß die Vornahme von Wirtschaftlichkeitsprüfungen durch die KÄV mangels entsprechender Kompetenz rechtswidrig ist (Urteile vom 1. Juli 1998 - B 6 KA 48/97 R -, zur Veröffentlichung in SozR vorgesehen, sowie - B 6 KA 47/97 R -). - BSG, 06.09.2000 - B 6 KA 17/00 B
Rechtliches Gehör eines Vertragsarztes bei Nichtanordnung des persönlichen …
Unzulässig ist die Beschwerde, soweit der Kläger rügt, das Berufungsgericht setze sich mit seinem Urteil in Widerspruch zu seiner eigenen Entscheidung vom 18. Februar 1997 - L 6 KA 36/95 -, die das BSG mit Urteil vom 1. Juli 1998 - B 6 KA 47/97 R - bestätigt habe. - BSG, 09.09.1998 - B 6 KA 57/97 R
Ausschluß der Verordnung von Sprechstundenbedarf, Zuständigkeit zur Feststellung …
Wie der Senat bereits entschieden hat, weist § 106 SGB V die Durchführung der Wirtschaftlichkeitsprüfung ausschließlich den Gremien der gemeinsamen Selbstverwaltung von Vertragsärzten und Krankenkassen zu (…BSG SozR 3-2500 § 106 Nr. 29;… BSG SozR 3-533 Nr. 3512 Nr. 1), mit der Folge, daß die Vornahme von Wirtschaftlichkeitsprüfungen durch die KÄV mangels entsprechender Kompetenz rechtswidrig ist (Urteile vom 1. Juli 1998 - B 6 KA 48/97 R -, zur Veröffentlichung in SozR vorgesehen, sowie - B 6 KA 47/97 R -).
- BSG, 08.03.2000 - B 6 KA 63/99 B
Vergütung bei der Früherkennungsuntersuchung bei Kindern nach den Geb-Nrn 142-149 …
Deren Überprüfung sei indessen nach dem BSG-Urteil vom 1. Juli 1998 - B 6 KA 47/97 R - (…ebenso BSG-Urteil vom selben Tag in SozR 3-2500 § 75 Nr. 10 S 45) nicht den KÄVen eröffnet, auch nicht als sog Randzuständigkeit. - SG Hannover, 27.02.2002 - S 16 KA 974/98
Rechtmäßigkeit eines ärztlichen Honorarbescheides; Prüfung der …
Die Prüfung der sachlich-rechnerischen Richtigkeit der Abrechnung erstreckt sich auf die Frage, ob die abgerechneten Leistungen ordnungsgemäß - also ohne Verstoß gegen gesetzliche oder vertragliche Bestimmungen mit Ausnahme des Wirtschaftlichkeitsgebots -erbracht worden sind (BSG, Urteil vom 1. Juli 1998, B 6 KA 47/97 R , S. 6 m.w.N.). - SG Hamburg, 11.07.2001 - S 3 KA 205/97 Gegenstand der sachlich-rechnerischen Berichtigung ist es, die Abrechnung des Vertragsarztes auf Übereinstimmung mit den gesetzlichen und vertraglichen Vorschriften des Kassenarztrechtes - mit Ausnahme des Wirtschaftlichkeitsgebotes - zu überprüfen; mithin geht es um die Frage, ob die abgerechneten Leistungen ordnungsgemäß - also ohne Verstoß gegen gesetzliche oder vertragliche Bestimmungen - erbracht worden sind (BSG, Urteile vom 1.7.1998, SozR 3-2500 § 75 Nr. 10, S. 41, 43 und B 6 KA 47/97 R S. 6; siehe hierzu Engelhard in Hauck SGB V, K § 106 RdNr. 22).
- SG Hamburg, 11.07.2001 - S 3 KA 306/97 Gegenstand der sachlich-rechnerischen Berichtigung ist es, die Abrechnung des Vertragsarztes auf Übereinstimmung mit den gesetzlichen und vertraglichen Vorschriften des Kassenarztrechtes - mit Ausnahme des Wirtschaftlichkeitsgebotes - zu überprüfen; mithin geht es um die Frage, ob die abgerechneten Leistungen ordnungsgemäß - also ohne Verstoß gegen gesetzliche oder vertragliche Bestimmungen - erbracht worden sind (BSG, Urteile vom 1.7.1998, SozR 3-2500 § 75 Nr. 10, S. 41, 43 und B 6 KA 47/97 R S. 6; siehe hierzu Engelhard in Hauck SGB V, K § 106 RdNr. 22).