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   BSG, 01.07.1998 - B 6 KA 47/97 R   

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https://dejure.org/1998,4034
BSG, 01.07.1998 - B 6 KA 47/97 R (https://dejure.org/1998,4034)
BSG, Entscheidung vom 01.07.1998 - B 6 KA 47/97 R (https://dejure.org/1998,4034)
BSG, Entscheidung vom 01. Juli 1998 - B 6 KA 47/97 R (https://dejure.org/1998,4034)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Korrektur von Honorarforderungen - Sachlich-rechnerischer Richtigstellung abgerechneter Leistungen - Wirtschaftlichkeitsprüfung - Leistungen der Nr 4481 (4736) BMÄ/E-GO - Leistungsabrechnung ohne Einzelfallbegründung - Plausibilitätsprüfung der Abrechnungen - ...

  • Judicialis

    BMÄ/E-GO Leistung Nr 4481; ; SGB V § 12 Abs 1

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Einzelfallbezogene Begründung bei der Abrechnung erbrachter Leistungen, Honorarkürzungen wegen unwirtschaftlicher Behandlungsweise

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (6)

  • BSG, 20.09.1995 - 6 RKa 56/94

    Festsetzung von Schadenersatzansprüchen wegen unzulässiger Arzneiverordnungen

    Auszug aus BSG, 01.07.1998 - B 6 KA 47/97 R
    Während die Wirtschaftlichkeitsprüfung gemäß § 106 SGB V bei der Menge der erbrachten Leistungen ansetzt, erstreckt sich die Prüfung auf sachlich-rechnerische Richtigkeit der Abrechnung auf die Frage, ob die abgerechneten Leistungen ordnungsgemäß - also ohne Verstoß gegen gesetzliche oder vertragliche Bestimmungen mit Ausnahme des Wirtschaftlichkeitsgebotes - erbracht worden sind (vgl hierzu BSG Urteile des Senats vom 31. Juli 1991 - 6 RKa 20/90 - BSGE 69, 154, 156 = SozR 3-2500 § 106 Nr. 8 S 40 - und 20. September 1995 - 6 RKa 56/94 - SozR 3-2500 § 106 Nr. 29 S 162; Clemens in: Schulin, Handbuch des Sozialversicherungsrechts, Bd 1, Krankenversicherungsrecht, 1994, § 34 RdNr 1).

    Die Prüfung der Honoraranforderung wegen Unwirtschaftlichkeit und die Festsetzung von Honorarkürzungen aus diesem Grunde fällt in die ausschließliche Zuständigkeit der Wirtschaftlichkeitsprüfungsgremien des § 106 SGB V (Urteil des Senats vom 20. September 1995 = SozR 3-2500 § 106 Nr. 29 S 162; Urteil vom 20. März 1996 = SozR 3-5533 Nr. 3512 Nr. 1 S 3).

  • BSG, 12.10.1994 - 6 RKa 18/93

    Voraussetzungen für die Rechtmäßigkeit einer Honorarforderung - Anforderungen an

    Auszug aus BSG, 01.07.1998 - B 6 KA 47/97 R
    Aus dem Senatsurteil vom 12. Oktober 1994 (- 6 RKa 18/93 - USK 94165) ergebe sich, daß nach dem Grundsatz der objektiven Beweislast die Begründungspflicht für die Notwendigkeit erbrachter ärztlicher Leistungen zu Lasten des Vertragsarztes gehe.
  • BSG, 04.05.1994 - 6 RKa 37/92

    Kassenarzt - Diagnose - Angabe - Abrechnungsunterlagen

    Auszug aus BSG, 01.07.1998 - B 6 KA 47/97 R
    In die gleiche Richtung gehe auch das Urteil des erkennenden Senats vom 4. Mai 1994 (- 6 RKa 37/92 - SozR 3-2500 § 295 Nr. 1).
  • BSG, 20.09.1988 - 6 RKa 22/87

    Entscheidungsgrundlage - Prüfinstanz - Aussageverweigerung eines Kassenarztes -

    Auszug aus BSG, 01.07.1998 - B 6 KA 47/97 R
    In seinem Urteil vom 20. September 1988 (- 6 RKa 22/87 - USK 88203) habe das Bundessozialgericht (BSG) herausgestellt, daß ein Vertragsarzt verpflichtet sei, seine Honorarforderung und insbesondere einen außergewöhnlichen Mehraufwand zu begründen und zu belegen.
  • BSG, 31.07.1991 - 6 RKa 20/90

    Zuständigkeit für die Prüfung der Abrechnungsfähigkeit einer

    Auszug aus BSG, 01.07.1998 - B 6 KA 47/97 R
    Während die Wirtschaftlichkeitsprüfung gemäß § 106 SGB V bei der Menge der erbrachten Leistungen ansetzt, erstreckt sich die Prüfung auf sachlich-rechnerische Richtigkeit der Abrechnung auf die Frage, ob die abgerechneten Leistungen ordnungsgemäß - also ohne Verstoß gegen gesetzliche oder vertragliche Bestimmungen mit Ausnahme des Wirtschaftlichkeitsgebotes - erbracht worden sind (vgl hierzu BSG Urteile des Senats vom 31. Juli 1991 - 6 RKa 20/90 - BSGE 69, 154, 156 = SozR 3-2500 § 106 Nr. 8 S 40 - und 20. September 1995 - 6 RKa 56/94 - SozR 3-2500 § 106 Nr. 29 S 162; Clemens in: Schulin, Handbuch des Sozialversicherungsrechts, Bd 1, Krankenversicherungsrecht, 1994, § 34 RdNr 1).
  • BSG, 20.03.1996 - 6 RKa 85/95

    Vergütungsausschluß nicht allgemein üblicher Diagnosemethoden

    Auszug aus BSG, 01.07.1998 - B 6 KA 47/97 R
    Er verteidigt das angefochtene Urteil des LSG und zwar unter Hinweis insbesondere auf das Senatsurteil vom 20. März 1996 - 6 RKa 85/95 - und vertritt die Auffassung, es habe sich vorliegend um Wirtschaftlichkeitsprüfungen gehandelt, die nach § 106 Abs. 4 SGB V allein den von den KÄVen und den Krankenkassen zu bildenden gemeinsamen Prüfungs- und Beschwerdeausschüssen vorbehalten seien.
  • BSG, 09.09.1998 - B 6 KA 85/97 R

    Vertragsarzt - Verordnungsausschluß von Sprechstundenbedarf - Zuständigkeit -

    Wie der Senat bereits entschieden hat, weist § 106 SGB V die Durchführung der Wirtschaftlichkeitsprüfung ausschließlich den Gremien der gemeinsamen Selbstverwaltung von Vertragsärzten und Krankenkassen zu (BSG SozR 3-2500 § 106 Nr. 29; BSG SozR 3-5533 Nr. 3512 Nr. 1), mit der Folge, daß die Vornahme von Wirtschaftlichkeitsprüfungen durch die KÄV mangels entsprechender Kompetenz rechtswidrig ist (Urteile vom 1. Juli 1998 - B 6 KA 48/97 R -, zur Veröffentlichung in SozR vorgesehen, sowie - B 6 KA 47/97 R -).
  • BSG, 06.09.2000 - B 6 KA 17/00 B

    Rechtliches Gehör eines Vertragsarztes bei Nichtanordnung des persönlichen

    Unzulässig ist die Beschwerde, soweit der Kläger rügt, das Berufungsgericht setze sich mit seinem Urteil in Widerspruch zu seiner eigenen Entscheidung vom 18. Februar 1997 - L 6 KA 36/95 -, die das BSG mit Urteil vom 1. Juli 1998 - B 6 KA 47/97 R - bestätigt habe.
  • BSG, 09.09.1998 - B 6 KA 57/97 R

    Ausschluß der Verordnung von Sprechstundenbedarf, Zuständigkeit zur Feststellung

    Wie der Senat bereits entschieden hat, weist § 106 SGB V die Durchführung der Wirtschaftlichkeitsprüfung ausschließlich den Gremien der gemeinsamen Selbstverwaltung von Vertragsärzten und Krankenkassen zu (BSG SozR 3-2500 § 106 Nr. 29; BSG SozR 3-533 Nr. 3512 Nr. 1), mit der Folge, daß die Vornahme von Wirtschaftlichkeitsprüfungen durch die KÄV mangels entsprechender Kompetenz rechtswidrig ist (Urteile vom 1. Juli 1998 - B 6 KA 48/97 R -, zur Veröffentlichung in SozR vorgesehen, sowie - B 6 KA 47/97 R -).
  • BSG, 08.03.2000 - B 6 KA 63/99 B

    Vergütung bei der Früherkennungsuntersuchung bei Kindern nach den Geb-Nrn 142-149

    Deren Überprüfung sei indessen nach dem BSG-Urteil vom 1. Juli 1998 - B 6 KA 47/97 R - (ebenso BSG-Urteil vom selben Tag in SozR 3-2500 § 75 Nr. 10 S 45) nicht den KÄVen eröffnet, auch nicht als sog Randzuständigkeit.
  • SG Hannover, 27.02.2002 - S 16 KA 974/98

    Rechtmäßigkeit eines ärztlichen Honorarbescheides; Prüfung der

    Die Prüfung der sachlich-rechnerischen Richtigkeit der Abrechnung erstreckt sich auf die Frage, ob die abgerechneten Leistungen ordnungsgemäß - also ohne Verstoß gegen gesetzliche oder vertragliche Bestimmungen mit Ausnahme des Wirtschaftlichkeitsgebots -erbracht worden sind (BSG, Urteil vom 1. Juli 1998, B 6 KA 47/97 R , S. 6 m.w.N.).
  • SG Hamburg, 11.07.2001 - S 3 KA 205/97
    Gegenstand der sachlich-rechnerischen Berichtigung ist es, die Abrechnung des Vertragsarztes auf Übereinstimmung mit den gesetzlichen und vertraglichen Vorschriften des Kassenarztrechtes - mit Ausnahme des Wirtschaftlichkeitsgebotes - zu überprüfen; mithin geht es um die Frage, ob die abgerechneten Leistungen ordnungsgemäß - also ohne Verstoß gegen gesetzliche oder vertragliche Bestimmungen - erbracht worden sind (BSG, Urteile vom 1.7.1998, SozR 3-2500 § 75 Nr. 10, S. 41, 43 und B 6 KA 47/97 R S. 6; siehe hierzu Engelhard in Hauck SGB V, K § 106 RdNr. 22).
  • SG Hamburg, 11.07.2001 - S 3 KA 306/97
    Gegenstand der sachlich-rechnerischen Berichtigung ist es, die Abrechnung des Vertragsarztes auf Übereinstimmung mit den gesetzlichen und vertraglichen Vorschriften des Kassenarztrechtes - mit Ausnahme des Wirtschaftlichkeitsgebotes - zu überprüfen; mithin geht es um die Frage, ob die abgerechneten Leistungen ordnungsgemäß - also ohne Verstoß gegen gesetzliche oder vertragliche Bestimmungen - erbracht worden sind (BSG, Urteile vom 1.7.1998, SozR 3-2500 § 75 Nr. 10, S. 41, 43 und B 6 KA 47/97 R S. 6; siehe hierzu Engelhard in Hauck SGB V, K § 106 RdNr. 22).
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