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   BSG, 01.02.2005 - B 6 KA 70/04 B   

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https://dejure.org/2005,2749
BSG, 01.02.2005 - B 6 KA 70/04 B (https://dejure.org/2005,2749)
BSG, Entscheidung vom 01.02.2005 - B 6 KA 70/04 B (https://dejure.org/2005,2749)
BSG, Entscheidung vom 01. Februar 2005 - B 6 KA 70/04 B (https://dejure.org/2005,2749)
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Volltextveröffentlichungen (11)

  • Wolters Kluwer

    Festsetzung eines Gegenstandswertes von anwaltlicher Tätigkeit im Beschwerdeverfahren; Anwendung des am 1. Juli 2004 in Kraft getretenen Rechtsanwaltsvergütungsgesetzes (RVG); Maßgeblicher Zeitpunkt, nach dem sich die Anwendbarkeit des alten oder des neuen ...

  • Wolters Kluwer

    Verletzung der vertragsärtzlichen Pflichten bei Verstoß gegen das Wirtschaftlichkeitsgebot; Voraussetzung und Verfahren zur Verhängung von Maßnahmen gegen Mitglieder der Kassenärztlichen Vereinigungen; Notwendigkeit des Vorliegens der grundsätzlichen Bedeutung einer ...

  • Judicialis

    RVG § 33 Abs 1; ; RVG § ... 3 Abs 1 Satz 2; ; RVG § 23 Abs 3 Satz 2 Halbsatz 2; ; RVG § 23 Abs 3 Satz 2; ; RVG § 23 Abs 1; ; RVG § 23 Abs 3; ; SGG § 197 a; ; SGG § 183; ; SGG § 197a; ; BRAGO § 116 Abs 2; ; BRAGO § 8 Abs 2; ; BRAGO § 8 Abs 2 Satz 2 Halbsatz 1; ; GKG § 63; ; GKG § 52 Abs 2

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Disziplinarverfahren in der Kassenärztlichen Versorgung, Anwendung von Fristenregelungen, Verstoß gegen Wirtschaftlichkeit der Behandlungsweise

  • rechtsportal.de

    Ermittlung des Gegenstandswertes im sozialgerichtlichen Verfahren für den anwaltlichen Vergütungsanspruch

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZS 2005, 557
 
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Wird zitiert von ... (47)Neu Zitiert selbst (3)

  • BSG, 25.11.1992 - 1 RR 1/91

    Gegenstandswert - Betriebskrankenkasse - Beiladung - Genehmigung - Errichtung -

    Auszug aus BSG, 01.02.2005 - B 6 KA 70/04 B
    Danach ist in erster Linie die sich aus dem Antrag des Rechtsuchenden für ihn ergebende Bedeutung der Sache maßgebend, dh in der Regel sein wirtschaftliches Interesse an der erstrebten Entscheidung und ihren Auswirkungen (BSG SozR 3-1930 § 8 Nr. 2 S 2 ff; SozR 3-1930 § 8 Nr. 1 S 2 und Nr. 2 S 8).
  • BSG, 30.01.2002 - B 6 KA 12/01 R

    Vertragsärztliche Versorgung - Ermächtigung eines Krankenhausradiologen auf

    Auszug aus BSG, 01.02.2005 - B 6 KA 70/04 B
    Insbesondere bleibt es bei der Gerichtskostenfreiheit auch in vertragsarztrechtlichen Verfahren (BSG SozR 3-2500 § 116 Nr. 24 S 115 ff).
  • BSG, 19.02.1996 - 6 RKa 40/93

    Festsetzung des Gegenstandswertes im Sozialgerichtsprozeß

    Auszug aus BSG, 01.02.2005 - B 6 KA 70/04 B
    Danach ist in erster Linie die sich aus dem Antrag des Rechtsuchenden für ihn ergebende Bedeutung der Sache maßgebend, dh in der Regel sein wirtschaftliches Interesse an der erstrebten Entscheidung und ihren Auswirkungen (BSG SozR 3-1930 § 8 Nr. 2 S 2 ff; SozR 3-1930 § 8 Nr. 1 S 2 und Nr. 2 S 8).
  • BSG, 30.11.2016 - B 6 KA 38/15 R

    Vertragsärztliche Versorgung - Praxisschließung - Druck auf Krankenkassen und

    Die Verhängung einer Disziplinarmaßnahme setzt - neben der Verletzung vertragsärztlicher Pflichten - zudem voraus, dass der Vertragsarzt schuldhaft gehandelt hat (BSG Beschluss vom 8.5.1996 - 6 BKa 67/95 - Juris RdNr 4; BSG Beschluss vom 9.12.2004 - B 6 KA 70/04 B - Juris RdNr 9; siehe auch BSG SozR 3-2500 § 81 Nr. 7 S 37; BSG Beschluss vom 28.8.1996 - 6 BKa 22/96 - Juris RdNr 4) .
  • BSG, 03.04.2019 - B 6 KA 4/18 R

    Zulassungsentziehung wegen Verfehlung außerhalb des Kernbereichs der

    Der Senat hat auch keine Bedenken hinsichtlich der Verwertbarkeit der im arbeitsgerichtlichen Verfahren getätigten Angaben des Klägers und der dort geschlossenen Vergleiche (zur grundsätzlichen Verwertbarkeit bestandskräftiger gerichtlicher Vergleiche über Honorarkürzungen wegen Unwirtschaftlichkeit in Zulassungsentziehungsverfahren vgl BSG Beschluss vom 28.8.1996 - 6 BKa 22/96 - Juris RdNr 5; BSG Beschluss vom 9.12.2004 - B 6 KA 70/04 B - Juris RdNr 8) .
  • BSG, 17.06.2009 - B 6 KA 16/08 R

    Vertragsarzt - Teilnahme an Kollektivverzichtsaktion - erneute Zulassung

    Dies entspricht der ständigen Rechtsprechung des BSG zu den Voraussetzungen einer Zulassungsentziehung (vgl BSG, Urteil vom 20.10.2004, B 6 KA 67/03 R - BSGE 93, 269 = SozR 4-2500 § 95 Nr. 9, jeweils RdNr 10; BSGE 66, 6, 8 = SozR 2200 § 368a Nr. 24 S 82; BSGE 34, 252, 253 = SozR Nr. 36 zu § 368a RVO), der die Wiederzulassungssperre von ihrem Charakter her mehr entspricht als einer Disziplinarmaßnahme, die eine schuldhafte Verletzung vertragsärztlicher Pflichten voraussetzt (s hierzu BSG SozR 3-2500 § 81 Nr. 7 S 37; zuletzt BSG, Beschluss vom 9.12.2004, B 6 KA 70/04 B - juris, dort RdNr 9).
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