Rechtsprechung
   BSG, 21.03.2018 - B 6 KA 70/17 B   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2018,10119
BSG, 21.03.2018 - B 6 KA 70/17 B (https://dejure.org/2018,10119)
BSG, Entscheidung vom 21.03.2018 - B 6 KA 70/17 B (https://dejure.org/2018,10119)
BSG, Entscheidung vom 21. März 2018 - B 6 KA 70/17 B (https://dejure.org/2018,10119)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2018,10119) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (9)

  • openjur.de
  • rechtsprechung-im-internet.de
  • Wolters Kluwer

    Begründung der Nichtzulassungsbeschwerde im sozialgerichtlichen Verfahren; Bezeichnung einer Divergenz zu Rechtssätzen des BSG zu den Erfordernissen an einen besonderen Versorgungsauftrag als Voraussetzung für die Anerkennung einer Praxisbesonderheit in der ...

  • rewis.io

    Vertragsärztliche Versorgung - Regelleistungsvolumen - Praxisbesonderheit

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Begründung der Nichtzulassungsbeschwerde im sozialgerichtlichen Verfahren

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (13)Neu Zitiert selbst (6)

  • BSG, 29.06.2011 - B 6 KA 17/10 R

    Kassenärztliche Vereinigung - Regelleistungsvolumen - Voraussetzung für

    Auszug aus BSG, 21.03.2018 - B 6 KA 70/17 B
    Vielmehr geht das LSG in Übereinstimmung mit der Rechtsprechung des Senats (vgl BSG Urteil vom 29.6.2011 - B 6 KA 17/10 R - SozR 4-2500 § 85 Nr. 66 RdNr 22) davon aus, dass es sich bei speziellen Leistungen typischerweise um arztgruppenübergreifend erbrachte Leistungen handelt.

    Der Senat hat in seiner Rechtsprechung (vgl die Urteile vom 29.6.2011 - B 6 KA 17/10 R, B 6 KA 18/10 R, B 6 KA 19/10 R, B 6 KA 20/10 R) nicht entschieden, dass die besonders häufige Erbringung von Leistungen, die von weniger als der Hälfte der Ärzte der Fachgruppe abgerechnet werden, generell eine Praxisbesonderheit begründen würde.

  • BSG, 09.05.2017 - B 13 R 240/16 B

    Sozialgerichtliches Verfahren - Nichtzulassungsbeschwerde - grundsätzliche

    Auszug aus BSG, 21.03.2018 - B 6 KA 70/17 B
    Nicht die Unrichtigkeit einer Entscheidung im Einzelfall, sondern nur die Nichtübereinstimmung im Grundsätzlichen begründet die Zulassung einer Revision wegen Divergenz (stRspr, vgl BSG Beschluss vom 9.5.2017 - B 13 R 240/16 B - Juris RdNr 18 mwN) .
  • BSG, 29.06.2011 - B 6 KA 19/10 R

    Vergütung vertragsärztlicher Leistungen; Erhöhung der Fallpunktzahl eines

    Auszug aus BSG, 21.03.2018 - B 6 KA 70/17 B
    Der Senat hat in seiner Rechtsprechung (vgl die Urteile vom 29.6.2011 - B 6 KA 17/10 R, B 6 KA 18/10 R, B 6 KA 19/10 R, B 6 KA 20/10 R) nicht entschieden, dass die besonders häufige Erbringung von Leistungen, die von weniger als der Hälfte der Ärzte der Fachgruppe abgerechnet werden, generell eine Praxisbesonderheit begründen würde.
  • BSG, 29.06.2011 - B 6 KA 20/10 R

    Vertragsärztliche Versorgung - Honorarverteilung - einfache Beiladung der

    Auszug aus BSG, 21.03.2018 - B 6 KA 70/17 B
    Der Senat hat in seiner Rechtsprechung (vgl die Urteile vom 29.6.2011 - B 6 KA 17/10 R, B 6 KA 18/10 R, B 6 KA 19/10 R, B 6 KA 20/10 R) nicht entschieden, dass die besonders häufige Erbringung von Leistungen, die von weniger als der Hälfte der Ärzte der Fachgruppe abgerechnet werden, generell eine Praxisbesonderheit begründen würde.
  • BSG, 29.06.2011 - B 6 KA 18/10 R

    Vergütung vertragsärztlicher Leistungen; Erhöhung der Fallpunktzahl eines

    Auszug aus BSG, 21.03.2018 - B 6 KA 70/17 B
    Der Senat hat in seiner Rechtsprechung (vgl die Urteile vom 29.6.2011 - B 6 KA 17/10 R, B 6 KA 18/10 R, B 6 KA 19/10 R, B 6 KA 20/10 R) nicht entschieden, dass die besonders häufige Erbringung von Leistungen, die von weniger als der Hälfte der Ärzte der Fachgruppe abgerechnet werden, generell eine Praxisbesonderheit begründen würde.
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 27.08.2013 - L 3 KA 76/12
    Auszug aus BSG, 21.03.2018 - B 6 KA 70/17 B
    Der dagegen eingelegte Widerspruch blieb zunächst ebenso wie der beantragte Erlass einer einstweilige Anordnung (Beschluss des SG vom 20.8.2012 - S 65 KA 585/11 ER; Beschluss des LSG Niedersachsen-Bremen vom 27.8.2013 - L 3 KA 76/12 B ER) ohne Erfolg.
  • BSG, 26.06.2019 - B 6 KA 1/18 R

    Kassenärztliche Vereinigung - Honorarverteilung - Bemessung des

    Auch unter Geltung der RLV hat der Senat diese Kriterien als geeignet angesehen, das Merkmal der Sicherstellung der Versorgung zu konkretisieren (vgl BSG Urteil vom 29.6.2011 - B 6 KA 17/10 R - SozR 4-2500 § 85 Nr. 66 RdNr 22; BSG Urteil vom 2.8.2017 - B 6 KA 18/17 R - Juris RdNr 58 ff; BSG Beschluss vom 21.3.2018 - B 6 KA 70/17 B - Juris RdNr 9 f; BSG Beschluss vom 3.8.2016 - B 6 KA 12/16 B - Juris RdNr 11) .

    Dabei wird es sich typischerweise um arztgruppenübergreifend erbrachte spezielle Leistungen handeln, die eine besondere (Zusatz-)Qualifikation und eine besondere Praxisausstattung erfordern (BSG Urteil vom 29.6.2011 - B 6 KA 17/10 R - SozR 4-2500 § 85 Nr. 66 RdNr 22; BSG Beschluss vom 21.3.2018 - B 6 KA 70/17 B - Juris RdNr 12) .

    Der betreffende Arzt muss grundsätzlich seine vertragsärztliche Tätigkeit innerhalb eines größeren Rahmens vorrangig auf ein bestimmtes und begrenztes Gebiet konzentrieren (vgl BSG Beschluss vom 21.3.2018 - B 6 KA 70/17 B - Juris RdNr 9).

    Daneben ist dem Umstand Bedeutung beizumessen, wie hoch der Anteil der zur Fachgruppe gehörenden Ärzte ist, der die Leistung ebenfalls abrechnet (vgl BSG Beschluss vom 28.8.2013 - B 6 KA 24/13 B - Juris RdNr 4; BSG Beschluss vom 21.3.2018 - B 6 KA 70/17 B - Juris RdNr 9) .

    Es ist bereits nicht erkennbar, dass für die Erbringung dieser Leistungen, die zum Kernbestand des orthopädischen Leistungsspektrums gehören, typischerweise eine besondere Zusatzqualifikation und eine besondere Praxisausstattung erforderlich sind (vgl BSG Beschluss vom 21.3.2013 - B 6 KA 70/17 B - Juris RdNr 12 - zu Kernleistungen des nuklearmedizinischen Leistungsspektrums; BSG Beschluss vom 3.8.2016 - B 6 KA 12/16 B - Juris RdNr 11 - zu Kernleistungen der Neurochirurgen).

    Wenn allein dieses Kriterium der Häufigkeit der Leistungserbringung innerhalb der Fachgruppe für die Bestimmung einer Praxisbesonderheit herangezogen werden dürfte, müssten in einer solchen Konstellation alle Ärzte der Fachgruppe Praxisbesonderheiten geltend machen können (BSG Beschluss vom 21.3.2018 - B 6 KA 70/17 B - Juris RdNr 13) .

  • BSG, 25.11.2020 - B 6 KA 31/19 R

    Vergütung vertragsärztlicher Leistungen

    Dabei wird es sich typischerweise um arztgruppenübergreifend erbrachte spezielle Leistungen handeln, die eine besondere (Zusatz-)Qualifikation und eine besondere Praxisausstattung erfordern (BSG Urteil vom 29.6.2011 - B 6 KA 17/10 R - SozR 4-2500 § 85 Nr. 66 RdNr 22; BSG Beschluss vom 21.3.2018 - B 6 KA 70/17 B - juris RdNr 12; BSG Urteil vom 26.6.2019 - B 6 KA 1/18 R - SozR 4-2500 § 87b Nr. 20 RdNr 19) .
  • BSG, 30.10.2019 - B 6 KA 6/19 B

    Berücksichtigung eines höheren Regelleistungsvolumens aufgrund von

    Dabei wird es sich typischerweise um arztgruppenübergreifend erbrachte spezielle Leistungen handeln, die eine besondere (Zusatz-)Qualifikation und eine besondere Praxisausstattung erfordern (BSG Urteil vom 29.6.2011 - B 6 KA 17/10 R - SozR 4-2500 § 85 Nr. 66 RdNr 22; BSG Beschluss vom 21.3.2018 - B 6 KA 70/17 B - juris RdNr 12) .

    Es ist bereits nicht erkennbar, dass für die Erbringung dieser Leistungen, die zum Kernbestand des anästhesiologischen Leistungsspektrums gehören, typischerweise eine besondere Zusatzqualifikation und eine besondere Praxisausstattung erforderlich sind (vgl BSG Beschluss vom 21.3.2013 - B 6 KA 70/17 B - juris RdNr 12 - zu Kernleistungen des nuklearmedizinischen Leistungsspektrums; BSG Beschluss vom 3.8.2016 - B 6 KA 12/16 B - juris RdNr 11 - zu Kernleistungen der Neurochirurgen; BSG Urteil vom 26.6.2019 - B 6 KA 1/18 R - juris RdNr 23, zur Veröffentlichung in SozR vorgesehen - zu Kernleistungen der Orthopäden).

  • BSG, 30.10.2019 - B 6 KA 8/19 B

    Parallelentscheidung zu BSG B 6 KA 6/19 B v. 30.10.2019

    Dabei wird es sich typischerweise um arztgruppenübergreifend erbrachte spezielle Leistungen handeln, die eine besondere (Zusatz-)Qualifikation und eine besondere Praxisausstattung erfordern ( BSG Urteil vom 29.6.2011 - B 6 KA 17/10 R - SozR 4-2500 § 85 Nr. 66 RdNr 22; BSG Beschluss vom 21.3.2018 - B 6 KA 70/17 B - juris RdNr 12).

    Es ist bereits nicht erkennbar, dass für die Erbringung dieser Leistungen, die zum Kernbestand des anästhesiologischen Leistungsspektrums gehören, typischerweise eine besondere Zusatzqualifikation und eine besondere Praxisausstattung erforderlich sind (vgl BSG Beschluss vom 21.3.2013 - B 6 KA 70/17 B - juris RdNr 12 - zu Kernleistungen des nuklearmedizinischen Leistungsspektrums; BSG Beschluss vom 3.8.2016 - B 6 KA 12/16 B - juris RdNr 11 - zu Kernleistungen der Neurochirurgen; BSG Urteil vom 26.6.2019 - B 6 KA 1/18 R - juris RdNr 23, zur Veröffentlichung in SozR vorgesehen - zu Kernleistungen der Orthopäden).

  • SG Marburg, 20.06.2018 - S 12 KA 252/17

    Vertragsarztrecht

    Die Frage der Fachgruppentypik einer Leistung kann nicht allein nach der Häufigkeit der Praxen bzw. Ärzte der Fachgruppe bestimmt werden, die diese Leistungen erbringen (vgl. BSG, Beschl. v. 21.03.2018 - B 6 KA 70/17 B - juris Rdnr. 9 ff.).

    Es sind daher die übrigen genannten Kriterien in die Beurteilung einzubeziehen (vgl. BSG, Beschl. v. 21.03.2018 - B 6 KA 70/17 B - juris Rdnr. 9 ff.).

  • BSG, 25.11.2020 - B 6 KA 30/19 R

    Vergütung vertragsärztlicher Leistungen

    Dabei wird es sich typischerweise um arztgruppenübergreifend erbrachte spezielle Leistungen handeln, die eine besondere (Zusatz-)Qualifikation und eine besondere Praxisausstattung erfordern (BSG Urteil vom 29.6.2011 - B 6 KA 17/10 R - SozR 4-2500 § 85 Nr. 66 RdNr 22; BSG Beschluss vom 21.3.2018 - B 6 KA 70/17 B - juris RdNr 12; BSG Urteil vom 26.6.2019 - B 6 KA 1/18 R - SozR 4-2500 § 87b Nr. 20 RdNr 19) .
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 28.08.2019 - L 3 KA 31/16
    Der erkennende Senat hat sich dieser höchstrichterlichen Rechtsprechung angeschlossen und die darin entwickelten Grundsätze zur Anerkennung von Praxisbesonderheiten bei der Bemessung des RLV auf den Rechtszustand ab dem 1. Januar 2009 unter Geltung der Beschlüsse des (E)BewA übertragen (Urteil vom 6. September 2017 - L 3 KA 46/14, juris; im Ergebnis bestätigt durch BSG, Beschluss vom 21. März 2018 - B 6 KA 70/17 B, juris, mit dem die Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision im Senatsurteil zurückgewiesen worden ist).

    Unter Berücksichtigung dieser Kriterien kann es nach der Rechtsprechung des erkennenden Senats zudem für eine Einordnung bestimmter Leistungen als fachgruppentypisch sprechen, dass diese Leistungen nach Maßgabe der WBO zum Kernbestand des Leistungsspektrums der betroffenen Fachgruppe gehören (vgl Senatsurteil vom 6. September 2017 aaO); das ist vom BSG nicht beanstandet worden (vgl Beschluss vom 21. März 2018 aaO).

  • LSG Niedersachsen-Bremen, 12.12.2018 - L 3 KA 56/15

    Anerkennung einer Praxisbesonderheit bei der Bemessung eines

    Der erkennende Senat hat sich dieser höchstrichterlichen Rechtsprechung angeschlossen und die darin entwickelten Grundsätze zur Anerkennung von Praxisbesonderheiten bei der Bemessung des RLV auf den Rechtszustand unter Geltung des auch hier anwendbaren Beschlusses des BewA vom 26. März 2010 übertragen (Urteil vom 6. September 2017 - L 3 KA 46/14, juris; im Ergebnis bestätigt durch BSG, Beschluss vom 21. März 2018 - B 6 KA 70/17 B, juris, mit dem die Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision im Senatsurteil zurückgewiesen worden ist) .
  • SG Marburg, 01.10.2019 - S 12 KA 833/16
    Es sind daher die übrigen genannten Kriterien in die Beurteilung einzubeziehen (vgl. BSG, Urt. v. 26.06.2019 - B 6 KA 1/18 R - SozR 4 , juris Rdnr. 23 f.; BSG, Beschl. v. 21.03.2018 - B 6 KA 70/17 B - juris Rdnr. 9 ff.).
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 18.12.2019 - L 11 KA 78/17
    Wenn allein dieses Kriterium der Häufigkeit der Leistungserbringung innerhalb der Fachgruppe für die Bestimmung einer Praxisbesonderheit herangezogen werden dürfte, müssten in einer solchen Konstellation alle Ärzte der Fachgruppe Praxisbesonderheiten geltend machen können (BSG, Urteil vom 26. Juni 2019 - B 6 KA 1/18 R - Beschluss vom 21. März 2018 - B 6 KA 70/17 B -).
  • SG Berlin, 28.08.2019 - S 83 KA 41/18

    Kassenärztliche Vereinigung - Honorarverteilungsmaßstab - Anerkennung von

  • LSG Nordrhein-Westfalen, 11.09.2019 - L 11 KA 25/19

    Begründung der Nichtzulassungsbeschwerde im sozialgerichtlichen Verfahren

  • SG Marburg, 21.11.2018 - S 12 KA 345/16

    Vertragsarztrecht

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht