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   BSG, 20.01.1999 - B 6 KA 78/97 R   

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BSG, 20.01.1999 - B 6 KA 78/97 R (https://dejure.org/1999,2362)
BSG, Entscheidung vom 20.01.1999 - B 6 KA 78/97 R (https://dejure.org/1999,2362)
BSG, Entscheidung vom 20. Januar 1999 - B 6 KA 78/97 R (https://dejure.org/1999,2362)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • lexetius.com

    Vertragsarzt - Zulassung - zwei Fachgebiete - Festsetzung - einheitliche Fallpunktzahl - Basislaborleistung - normative Regelung - Berufsausübungsfreiheit

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Chirurg - Urologe - Honorarbescheid - Basislaborleistungen - Kassenärztliche Vereinigung - Arztgruppenbezogene Fallpunktzahl - Bewertungsmaßstab

  • Judicialis

    SGB V § 82 Abs 2; ; SGB V § 87 Abs 1

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Festsetzung einer einheitlichen Fallpunktzahl für Basislaborleistungen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (32)Neu Zitiert selbst (7)

  • BSG, 29.01.1997 - 6 RKa 18/96

    Festsetzung der Fallpunktzahl für Leistungen des Basislabors in Teil B Kapitel O

    Auszug aus BSG, 20.01.1999 - B 6 KA 78/97 R
    Er hat es auch als zulässig bewertet, daß zum Zwecke der Reduzierung des Anreizes zur Erbringung medizinisch nicht indizierter Laborleistungen die Summe der tatsächlich durchschnittlich abgerechneten Punkte geringfügig vermindert worden ist (BSG SozR 3-2500 § 87 Nr. 16).
  • BSG, 29.01.1997 - 6 RKa 3/96

    Rechtmäßigkeit der Bestimmungen über das Praxisbudget für Basislaborleistungen

    Auszug aus BSG, 20.01.1999 - B 6 KA 78/97 R
    Auch rechtlich ist die Berücksichtigung besonderer Umstände und Behandlungsausrichtungen der einzelnen ärztlichen Praxis bei der normativen Ausgestaltung des Praxisbudgets für Leistungen des Basislabors nicht geboten, weil jeder Arzt bei Beginn eines Abrechnungsquartals die Höhe der durchschnittlich pro Behandlungsfall maximal abrechenbaren Punktzahlen kennt und sein Behandlungs- und Abrechnungsverhalten darauf einstellen kann (BSG SozR 3-2500 § 87 Nr. 15 S 61).
  • BSG, 18.10.1995 - 6 RKa 52/94

    Erbringung chirotherapeutischer Leistungen durch Anästhesisten

    Auszug aus BSG, 20.01.1999 - B 6 KA 78/97 R
    Die Zusammenschau der § 18 Abs. 1 Satz 2, § 24 Abs. 3 Ärzte-ZV und § 101 Abs. 1 Satz 2 und 4 und Abs. 2, § 103 Abs. 2 Satz 3 SGB V zwingt zu dem Schluß, daß der Gesetzgeber von einer klaren Vorstellung einer nach einzelnen ärztlichen Fachgebieten gegliederten ambulanten vertragsärztlichen Tätigkeit ausgegangen ist und sich insoweit auf die landesrechtlichen Vorschriften zur Abgrenzung der einzelnen "Arztgruppen" gestützt hat (BSGE 62, 224, 226 = SozR 2200 § 368a Nr. 19 S 71 und BSG SozR 3-2500 § 95 Nr. 7 S 27 f).
  • BSG, 20.01.1999 - B 6 KA 77/97 R

    Festsetzung einer einheitlichen Fallpunktzahl für Basislaborleistungen

    Auszug aus BSG, 20.01.1999 - B 6 KA 78/97 R
    Diese Regelung steht, wie der Senat durch Urteil vom 20. Januar 1997 - B 6 KA 77/97 R - entschieden hat, mit höherrangigem Recht im Einklang.
  • BSG, 27.10.1987 - 6 RKa 34/86

    Laborleistungen - Abrechnungsfähigkeit - Anästhesiologe

    Auszug aus BSG, 20.01.1999 - B 6 KA 78/97 R
    Die Zusammenschau der § 18 Abs. 1 Satz 2, § 24 Abs. 3 Ärzte-ZV und § 101 Abs. 1 Satz 2 und 4 und Abs. 2, § 103 Abs. 2 Satz 3 SGB V zwingt zu dem Schluß, daß der Gesetzgeber von einer klaren Vorstellung einer nach einzelnen ärztlichen Fachgebieten gegliederten ambulanten vertragsärztlichen Tätigkeit ausgegangen ist und sich insoweit auf die landesrechtlichen Vorschriften zur Abgrenzung der einzelnen "Arztgruppen" gestützt hat (BSGE 62, 224, 226 = SozR 2200 § 368a Nr. 19 S 71 und BSG SozR 3-2500 § 95 Nr. 7 S 27 f).
  • BSG, 17.09.1997 - 6 RKa 90/96

    Kein Anspruch auf pauschale hausärztliche Vergütung bei Erbringung von speziellen

    Auszug aus BSG, 20.01.1999 - B 6 KA 78/97 R
    Sie sind jedoch nicht gehindert, Regelungen zur Ausführung des EBM-Ä zu treffen und insbesondere zu vereinbaren, wie sich der Übergang von einer alten zu einer neuen Fassung einzelner Positionen des Bewertungsmaßstabs vollziehen soll (vgl zuletzt BSG SozR 3-2500 § 87 Nr. 17 S 78 mwN).
  • BSG, 20.03.1996 - 6 RKa 51/95
    Auszug aus BSG, 20.01.1999 - B 6 KA 78/97 R
    Durch die vom Bewertungsausschuß zusätzlich zur Punktzahlabsenkung bei einzelnen Laborleistungen beschlossene Begrenzung der für Leistungen des Abschnitts O I EBM-Ä berechnungsfähigen Gesamtpunktzahl - differenzierend einerseits nach Allgemeinversicherten und Rentnern und andererseits nach Fachgruppen - ist der gesetzliche Auftrag, über eine grundlegende, auch Strukturveränderungen einschließende Neufassung des Laborkapitels im EBM-Ä Wirtschaftlichkeitsreserven bei der Versorgung mit Laborleistungen zu erschließen, sachgerecht umgesetzt worden (BSGE 78, 98 = SozR 3-2500 § 87 Nr. 12).
  • BSG, 14.12.2011 - B 6 KA 31/10 R

    Vertragsärztliche Versorgung - Bindung der Ärzte einer fachgebiets- und

    Der Senat hat wiederholt dargelegt, dass dann, wenn sich Ärzte unterschiedlicher Fachrichtungen zu einer Gemeinschaftspraxis zusammenschließen, jeder der beteiligten Ärzte auf die Grenzen seines Fachgebiets beschränkt bleibt (BSG SozR 3-2500 § 87 Nr. 20 S 103; BSG SozR 3-2500 § 85 Nr. 47 S 398; vgl auch BSG Urteil vom 19.8.1992 - 6 RKa 35/90 - MedR 1993 S 279 = USK 92205 S 1052) .
  • BSG, 13.02.2019 - B 6 KA 62/17 R

    Vertragsärztliche Versorgung - Arzt - keine gleichzeitige Teilnahme an

    Die Rechtsprechung des Senats zur Möglichkeit einer Zulassung für mehrere Fachgebiete steht dem nicht entgegen, da in den entschiedenen Fällen jeweils alle von einer sog "Doppelzulassung" erfassten Fachgebiete nur dem fachärztlichen Versorgungsbereich unterfielen (vgl BSG Urteil vom 28.9.2016 - B 6 KA 1/16 R - SozR 4-2500 § 95 Nr. 30 RdNr 30: Frauenheilkunde und Anästhesiologie; BSG Urteil vom 11.5.2011 - B 6 KA 2/10 R - SozR 4-2500 § 87 Nr. 25 RdNr 23: Augenheilkunde und Neurologie; BSG Beschluss vom 24.9.2003 - B 6 KA 52/03 B - Juris RdNr 10: Neurologie, Psychiatrie und Psychotherapie; BSG Urteil vom 26.1.2000 - B 6 KA 53/98 R - SozR 3-2500 § 95 Nr. 22 S 94: Orthopädie und Chirurgie; BSG Urteil vom 20.1.1999 - B 6 KA 78/97 R - SozR 3-2500 § 87 Nr. 20 S 104 f: Urologie und Chirurgie) .
  • BSG, 28.09.2016 - B 6 KA 32/15 R

    Vertragsärztliche Versorgung - Zulassung für zwei Fachgebiete - Verzicht auf eine

    Der Facharzt mit einer Zulassung für zwei Fachgebiete ist nicht durch berufsrechtliche oder zulassungsrechtliche Vorgaben auf eine bestimmte, typische Ausgestaltung seiner Praxis festgelegt (BSG SozR 3-2500 § 87 Nr. 20 S 104) .

    Es ist Teil seiner durch Art. 12 Abs. 1 GG geschützten Berufsausübungsfreiheit, seine Tätigkeit schwerpunktmäßig auf ein Fachgebiet auszurichten und im anderen Fachgebiet nur gelegentlich tätig zu werden (BSG SozR 3-2500 § 87 Nr. 20 S 105; ebenso nachfolgend BSG SozR 3-2500 § 95 Nr. 22 S 96) .

    Ihm steht es nach Maßgabe des landesrechtlichen Berufs- und Weiterbildungsrechts grundsätzlich frei, in welchem Umfang er auf den beiden Fachgebieten tätig werden will (BSG SozR 3-2500 § 87 Nr. 20 S 104 f; BSG SozR 3-2500 § 95 Nr. 22 S 96) .

    Dementsprechend verändert die Erstreckung der Zulassung auf ein weiteres Fachgebiet allein den Inhalt der Zulassung in qualitativer Hinsicht, indem sie die Leistungserbringungsmöglichkeiten des Vertragsarztes erweitert (BSG SozR 3-2500 § 87 Nr. 20 S 105; BSG SozR 3-2500 § 95 Nr. 22 S 96) .

  • BSG, 28.09.2016 - B 6 KA 1/16 R

    Vertragsarzt - Zulassung für zwei Fachgebiete (hier: Frauenheilkunde und

    Der Facharzt mit einer Zulassung für zwei Fachgebiete ist nicht durch berufsrechtliche oder zulassungsrechtliche Vorgaben auf eine bestimmte, typische Ausgestaltung seiner Praxis festgelegt (BSG SozR 3-2500 § 87 Nr. 20 S 104) .

    Es ist Teil seiner durch Art. 12 Abs. 1 GG geschützten Berufsausübungsfreiheit, seine Tätigkeit schwerpunktmäßig auf ein Fachgebiet auszurichten und im anderen Fachgebiet nur gelegentlich tätig zu werden (BSG SozR 3-2500 § 87 Nr. 20 S 105; ebenso nachfolgend BSG SozR 3-2500 § 95 Nr. 22 S 96) .

    Ihm steht es nach Maßgabe des landesrechtlichen Berufs- und Weiterbildungsrechts grundsätzlich frei, in welchem Umfang er auf den beiden Fachgebieten tätig werden will (BSG SozR 3-2500 § 87 Nr. 20 S 104 f; BSG SozR 3-2500 § 95 Nr. 22 S 96) .

    Dem entsprechend verändert die Erstreckung der Zulassung auf ein weiteres Fachgebiet allein den Inhalt der Zulassung in qualitativer Hinsicht, indem sie die Leistungserbringungsmöglichkeiten des Vertragsarztes erweitert (BSG SozR 3-2500 § 87 Nr. 20 S 105; BSG SozR 3-2500 § 95 Nr. 22 S 96) .

  • BSG, 26.01.2000 - B 6 KA 53/98 R

    Beschränkung der vertragsärztlichen Tätigkeit bei Zulassung für zwei Fachgebiete

    Der Senat hat wiederholt über Fälle entschieden, denen eine vergleichbare Ausgestaltung der Berechtigung zur Ausübung der vertragsärztlichen Tätigkeit zugrunde lag (vgl etwa Urteile vom 20. Januar 1999 - B 6 KA 77/97 R -: sowie - B 6 KA 78/97 R = SozR 3-2500 § 87 Nr. 20: ).

    Der Senat hat bereits in zwei Urteilen vom 20. Januar 1999 (B 6 KA 78/97 R = BSG SozR 3-2500 § 87 Nr. 20 und B 6 KA 77/97 R - für den Bereich des Landes Baden-Württemberg) entschieden, daß ein Vertragsarzt mit einer Zulassung für zwei Fachgebiete nicht schlechthin durch berufsrechtliche oder zulassungsrechtliche Vorgaben auf eine bestimmte, typische Ausgestaltung seiner Praxis festgelegt ist.

    Einem - wie dem Kläger - für zwei Fachgebiete zugelassenen Arzt steht es nach den Vorschriften des landesrechtlichen Berufs- und Weiterbildungsrechts grundsätzlich auch frei festzulegen, in welchem Umfang er auf den beiden Fachgebieten, für die er zugelassen ist, tätig sein will (vgl etwa LSG Baden-Württemberg vom 10. September 1997 - L 5 Ka 571/97 -, bestätigt durch Senatsurteil vom 20. Januar 1999 - SozR 3-2500 § 87 Nr. 20).

    Wie der Senat in seinen Urteilen vom 20. Januar 1999 (aaO) weiter ausgeführt hat, ist die Entscheidung eines in zwei Fachgebieten zugelassenen Vertragsarztes, seine Tätigkeit im Rahmen seiner Zulassung schwerpunktmäßig auf eines dieser Fachgebiete auszurichten und im anderen Fachgebiet nur gelegentlich tätig zu werden, Teil seiner verfassungsrechtlich geschützten Berufsfreiheit, die gemäß Art. 12 Abs. 1 Satz 2 GG nur durch Gesetz oder aufgrund eines Gesetzes beschränkt werden kann.

  • BSG, 09.02.2011 - B 6 KA 44/10 B

    Vertragsärztliche Versorgung - Flexibilisierungsoptionen des

    In den Urteilen BSG SozR 3-2500 § 87 Nr. 20 und BSG SozR 3-2500 § 95 Nr. 22 kommt deutlich zum Ausdruck, dass es sich bei einer zugelassenen Tätigkeit in zwei Fachgebieten stets um nur eine Zulassung - und ebenso um nur insgesamt einen vollen Versorgungsauftrag - handelt (BSG aaO § 87 Nr. 20 S 102 ff zur Festlegung der Fallpunktzahl für einen Vertragsarzt bei Zulassung für zwei Fachgebiete; BSG aaO § 95 Nr. 22 S 94 ff zum Recht des in zwei Fachgebieten zugelassenen Vertragsarztes, seine Tätigkeit auf eines dieser Fachgebiete zu beschränken) .

    Weder aus der Möglichkeit, dass ein für zwei Fachgebiete zugelassener Vertragsarzt seine vertragsärztliche Tätigkeit auf eines dieser Fachgebiete beschränken darf (BSG SozR 3-2500 § 95 Nr. 22) , noch aus dem Urteil zu der Frage, wie die Fallpunktzahl für einen Vertragsarzt bei Zulassung für zwei Fachgebiete festzulegen ist (BSG SozR 3-2500 § 87 Nr. 20) , ergibt sich etwas für die Möglichkeit einer Aufspaltung und Vermehrung des Versorgungsauftrags.

  • BSG, 11.05.2011 - B 6 KA 2/10 R

    Vertragsarzt - Zulassung für mehrere Fachgebiete - Abrechnung des jeweiligen

    Bereits in seinem Beschluss vom 9.2.2011 (B 6 KA 44/10 B - betreffend die Beteiligten des vorliegenden Verfahrens) hat der Senat hervorgehoben, dass es sich bei einer zugelassenen Tätigkeit in zwei Fachgebieten stets um nur insgesamt eine Vollzulassung - und ebenso nur um insgesamt einen vollen Versorgungsauftrag - handelt (BSG aaO RdNr 10 mit Hinweis auf BSG SozR 3-2500 § 87 Nr. 20 S 102 ff - zur Festlegung der Fallpunktzahl für einen Vertragsarzt bei Zulassung für zwei Fachgebiete - und auf BSG SozR 3-2500 § 95 Nr. 22 S 94 ff zum Recht des in zwei Fachgebieten zugelassenen Vertragsarztes, seine Tätigkeit auf eines dieser Fachgebiete zu beschränken) .

    Der Senat hat weiterhin bei Vertragsärzten mit einer Zulassung für zwei Fachgebiete einen Eingriff derart, dass die Fallpunktzahl für seine Behandlungsfälle schematisierend - nicht an dem einzelnen Behandlungsfall orientiert - festgelegt wird, für so wesentlich erachtet, dass dies nicht allein durch die KÄV erfolgen darf, sondern eine normative Grundlage erfordert (BSG SozR 3-2500 § 87 Nr. 20) .

  • BSG, 30.11.2016 - B 6 KA 17/15 R

    Vertragsärztliche Versorgung - Abrechnungsprüfung - Absetzung aller

    Auch bei einer zugelassenen Tätigkeit in zwei Fachgebieten handelt es sich stets um nur insgesamt einen vollen Versorgungsauftrag (vgl BSG SozR 3-2500 § 87 Nr. 20 S 102 ff und BSG SozR 3-2500 § 95 Nr. 22 S 94 ff; BSG SozR 4-2500 § 87 Nr. 25 RdNr 23; BSG Beschluss vom 9.2.2011 - B 6 KA 44/10 B - Juris RdNr 10 mwN; zuletzt BSG Urteile vom 28.9.2016 - B 6 KA 32/15 R - nicht veröffentlicht - und - B 6 KA 1/16 R - zur Veröffentlichung in SozR vorgesehen) .
  • BSG, 20.01.1999 - B 6 KA 77/97 R

    Nichtanwendbarkeit von § 96 Abs. 1 SGG , Begrenzung der für

    Das hat das LSG Baden-Württemberg in einem vergleichbar gelagerten Fall mit Urteil vom 10. September 1997 - L 5 Ka 571/97 - (vgl dazu Senatsurteil B 6 KA 78/97 R vom heutigen Tag) in Anwendung dieser nicht revisiblen (§ 162 Sozialgerichtsgesetz ) landesrechtlichen Vorschriften dargelegt.
  • SG Dresden, 17.12.2003 - S 15 KA 378/02

    Streitigkeit über die Honorarberechnung; Teilnahme als Facharzt für Innere

    Der Kläger verwies auf die Urteile des BSG vom 20.01.1999 (B 6 KA 78/97; B 6 KA 77/97) zur Frage, wie das fallzahlabhängige Laborbudget eines in zwei Fachgebieten zugelassenen Arztes zu berechnen sei.

    Der Hinweis auf die Entscheidung des BSG vom 20.01.1999 (B 6 KA 78/97) sei verfehlt, da der Sachverhalt nicht mit der durch den HVM getroffenen Regelungen zu vergleichen sei.

    Bezugnehmend auf die Entscheidungen des BSG vom 20.01.1999 (Az.: B 6 KA 78/97) führt der Kläger aus, dass die Entscheidung des Arztes mit Doppelzulassung, seine Tätigkeit schwerpunktmäßig auf ein Fachgebiet auszurichten und im anderen Fachgebiet nur gelegentlich tätig zu werden, Teil seiner durch Art. 12 Abs. 1 Satz 2 GG geschützen Berufsausübungsfreiheit sei.

    Anders als bei den von der Beklagten beispielsweise aufgeführten Orthopäden und Chirurgen, deren Praxisstruktur sich aus der Beschränkung auf ihr jeweiliges Fachgebiet ergibt, wird der Vertragsarzt mit einer Doppelzulassung für zwei Fachgebiete nicht auf eine bestimmte, typische Ausgestaltung seiner Praxis festgelegt (vgl. BSG SozR 3-2500 § 87 Nr. 20).

  • BSG, 06.02.2013 - B 6 KA 13/12 R

    Kassenärztliche Vereinigung - Honorarverteilung - Vorgabe arztgruppenspezifischer

  • BSG, 03.03.1999 - B 6 KA 15/98 R

    Honorarverteilungsmaßstab - Zulässigkeit - Honorarkontingent -

  • BSG, 26.06.2002 - B 6 KA 28/01 R

    Auswirkungen der Auflösung einer fachübergreifenden Gemeinschaftspraxis auf

  • BSG, 23.02.2005 - B 6 KA 55/03 R

    Vertragsarzt - Einheitlicher Bewertungsmaßstab für vertragsärztliche Leistungen -

  • SG Düsseldorf, 28.09.2016 - S 2 KA 1445/16

    Anspruch eines medizinischen Versorgungszentrums (MVZ) auf Anstellung eines

  • BSG, 04.11.2021 - B 6 KA 9/20 R

    Vertragsärztliche Versorgung - Fortbildungspflicht - Fachgebietswechsel - Recht

  • LSG Berlin-Brandenburg, 23.09.2020 - L 7 KA 46/16

    Streit um Regelleistungsvolumen; Praxisbesonderheiten; Berücksichtigung

  • BSG, 12.09.2001 - B 6 KA 89/00 R

    Vertragsarzt

  • LSG Niedersachsen-Bremen, 25.05.2005 - L 3 KA 60/03

    Bemessung von qualifikationsgebundenen Zusatzbudgets nach dem

  • BSG, 24.09.2003 - B 6 KA 52/03 B

    Arithmetischer Mittelwert bei Doppelzulassung in der Vertragsärztlichen

  • LSG Hessen, 13.07.2011 - L 4 KA 100/09

    Ein Vertragarzt mit Doppelzulassung darf auch in beiden Fachgebieten abrechnen;

  • LSG Hessen, 04.11.2009 - L 4 KA 31/07

    Vertragsarzt mit Doppelzulassung - Abrechnungsbeschränkung im Bereich des

  • LSG Baden-Württemberg, 01.02.2017 - L 5 KA 2350/14
  • SG Marburg, 25.04.2007 - S 12 KA 1057/06

    Vertragsarzt mit Doppelqualifikation - Abrechnung - neurologischer

  • BSG, 29.09.1999 - B 6 KA 42/98 R

    Differenzierung zwischen zugelassenem und ermächtigtem Arzt in der

  • LSG Baden-Württemberg, 22.12.2016 - L 5 KA 3052/14
  • LSG Bayern, 01.02.2006 - L 12 KA 641/04

    Anspruch auf bedarfsunabhängige Ermächtigung als Kinder- und

  • BSG, 09.11.2021 - B 6 KA 37/20 B

    Berücksichtigung eines höheren Regelleistungsvolumens aufgrund von

  • LSG Nordrhein-Westfalen, 06.12.2002 - L 11 KA 50/00

    Ausreichende vorherige Bestimmung von Berechnungsverfahren und

  • LSG Baden-Württemberg, 26.06.2017 - L 5 KA 438/15
  • SG Marburg, 19.07.2006 - S 12 KA 45/05
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 09.08.2017 - L 3 KA 42/13
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