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   BSG, 14.09.2010 - B 7 AL 21/09 R   

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https://dejure.org/2010,3454
BSG, 14.09.2010 - B 7 AL 21/09 R (https://dejure.org/2010,3454)
BSG, Entscheidung vom 14.09.2010 - B 7 AL 21/09 R (https://dejure.org/2010,3454)
BSG, Entscheidung vom 14. September 2010 - B 7 AL 21/09 R (https://dejure.org/2010,3454)
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Volltextveröffentlichungen (11)

  • Sozialgerichtsbarkeit.de

    Arbeitslosenversicherung

  • lexetius.com

    Kurzarbeitergeldanspruch - erheblicher Arbeitsausfall - Bindungswirkung des Anerkennungsbescheids nach § 173 Abs 3 SGB 3 bei fehlender Aufhebung

  • openjur.de

    Kurzarbeitergeldanspruch; Kurzarbeit Null; erheblicher Arbeitsausfall; Bindungswirkung des Anerkennungsbescheids nach § 173 Abs 3 SGB 3 bei fehlender Aufhebung; keine Umdeutung des Ablehnungsbescheides

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 169 Nr 1 SGB 3 vom 24.03.1997, § 169 Nr 2 SGB 3 vom 24.03.1997, § 169 Nr 4 SGB 3 vom 24.03.1997, § 170 SGB 3 vom 21.07.1999, § 172 SGB 3 vom 10.12.2001
    Kurzarbeitergeldanspruch - Kurzarbeit Null - erheblicher Arbeitsausfall - Bindungswirkung des Anerkennungsbescheids nach § 173 Abs 3 SGB 3 bei fehlender Aufhebung - keine Umdeutung des Ablehnungsbescheides

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Anspruch auf Zahlung von Kurzarbeitergeld; Vorliegen eines Arbeitsausfalls; freiwillige Arbeit der Arbeitnehmer zur Aufrechterhaltung des Geschäftsbetriebs

  • rewis.io

    Kurzarbeitergeldanspruch - Kurzarbeit Null - erheblicher Arbeitsausfall - Bindungswirkung des Anerkennungsbescheids nach § 173 Abs 3 SGB 3 bei fehlender Aufhebung - keine Umdeutung des Ablehnungsbescheides

  • rewis.io

    Kurzarbeitergeldanspruch - Kurzarbeit Null - erheblicher Arbeitsausfall - Bindungswirkung des Anerkennungsbescheids nach § 173 Abs 3 SGB 3 bei fehlender Aufhebung - keine Umdeutung des Ablehnungsbescheides

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Anspruch auf Zahlung von Kurzarbeitergeld; Vorliegen eines Arbeitsausfalls; freiwillige Arbeit der Arbeitnehmer zur Aufrechterhaltung des Geschäftsbetriebs

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZA 2011, 450
  • NZS 2011, 753
  • NZA-RR 2011, 319
 
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Wird zitiert von ... (28)Neu Zitiert selbst (15)

  • BSG, 25.04.1990 - 7 RAr 94/87

    Aufhebung eines Anerkennungsbescheids auf Kurzarbeitergeld,

    Auszug aus BSG, 14.09.2010 - B 7 AL 21/09 R
    Dieser Anerkennungsbescheid enthält neben der gesetzlich ausdrücklich zugelassenen Elementenfeststellung (zur im Übrigen unzulässigen Elementenfeststellung vgl Eicher in Kasseler Handbuch des Arbeitsförderungsrechts, 2003, § 40 RdNr 11 mwN) außerdem formal die "Zusicherung", dass bei Erfüllung der persönlichen Voraussetzungen (§ 172 SGB III) und ordnungsgemäßer Antragstellung (§§ 323, 325 SGB III) Kug für die Dauer des Arbeitsausfalls bzw die Höchstdauer (§ 177 SGB III) gezahlt wird (BSGE 67, 11, 18 = SozR 3-4100 § 63 Nr. 1 S 8 mwN; Petzold in Hauck/Noftz, SGB III, K § 173 RdNr 16, Stand Dezember 2004) .

    Treten die erwarteten Tatsachen entsprechend der Anzeige ein, kommt nämlich auch nach dieser Rechtsprechung eine Aufhebung oder Änderung des Bescheids allein nach den allgemeinen Regelungen über die Rücknahme oder Aufhebung eines Verwaltungsakts (§§ 45 ff SGB X) in Betracht (BSGE 67, 11, 18 f = SozR 3-4100 § 63 Nr. 1 S 9) .

    Ist der Beklagten bei der Subsumtion also ein Fehler dergestalt unterlaufen, dass sie die Behauptung des Vorliegens der jeweiligen Tatbestandsmerkmale der §§ 170, 171 SGB III entgegen der wahren Rechtslage für schlüssig vorgetragen ansieht, kann sie den Anerkennungsbescheid nur unter den engeren Voraussetzungen der §§ 45 und 48 SGB X iVm § 330 SGB III aufheben; die Grundlage des Anerkennungsbescheids (BT-Drucks aaO) entfällt dann nicht (BSGE 67, 11, 18 f = SozR 3-4100 § 63 Nr. 1 S 9 f; Estelmann, aaO, RdNr 75).

  • BSG, 29.01.2008 - B 7/7a AL 20/06 R

    Strukturkurzarbeitergeld - Bedrohung durch Arbeitslosigkeit - ordentlich

    Auszug aus BSG, 14.09.2010 - B 7 AL 21/09 R
    Gegenstand des Verfahrens, das die Klägerin, Gesamtrechtsnachfolgerin der AG iG (vgl BGHZ 80, 129, 137 und 140) , als Prozessstandschafterin von 63 ihrer Arbeitnehmer führt (vgl dazu BSGE 22, 181, 183 = SozR Nr. 26 zu § 144 SGG Da 11; BSGE 38, 94, 95 f = SozR 1500 § 75 Nr. 4 S 3 f; BSG SozR 4-4300 § 323 Nr. 1 RdNr 11; SozR 4-4300 § 175 Nr. 1 RdNr 10) , ohne dass deren Beiladung nach § 75 Abs. 2 SGG notwendig wäre (BSG SozR 4-4300 § 323 Nr. 1 RdNr 11; SozR 4-4300 § 175 Nr. 1 RdNr 10) , ist der Bescheid vom 11.6.2003 in der Gestalt des Widerspruchsbescheids vom 2.9.2003 (§ 95 SGG) , mit dem die Beklagte die Zahlung von Kug für den Zeitraum vom 1.1.2003 bis 31.3.2003 abgelehnt hat.

    Dem Anerkennungsverfahren schließt sich dann erst das Leistungsverfahren an, in dem in der zweiten Stufe jeweils für Zeiträume, die durch den Leistungsantrag (§ 323 Abs. 2 SGB III) bestimmt werden, das den Arbeitnehmern zustehende Kug bewilligt wird (§§ 177 ff SGB III; BSG SozR 4-4300 § 175 Nr. 1 RdNr 10 mwN) .

  • BAG, 19.04.1995 - 10 AZR 259/94

    Tarifliche Sonderzahlung bei Kurzarbeit mit "Null-Stunden"- Arbeitszeit

    Auszug aus BSG, 14.09.2010 - B 7 AL 21/09 R
    Kurzarbeit ist die vorübergehende Verkürzung der betriebsüblichen regelmäßigen Arbeitszeit (BAG AP Nr. 170 zu § 611 BGB Gratifikation) .

    Wird die betriebliche regelmäßige Arbeitszeit allerdings in einer Weise "verkürzt", dass überhaupt keine Arbeit mehr zu leisten ist ("Kurzarbeit Null"), führt dies zum Wegfall der Arbeitsleistung für den gesamten Zeitraum (BAG AP Nr. 170 zu § 611 BGB Gratifikation) .

  • BSG, 25.06.1998 - B 7 AL 126/95 R

    Aufhebung der Bewilligung und Rückforderung von Wintergeld und Schlechtwettergeld

    Auszug aus BSG, 14.09.2010 - B 7 AL 21/09 R
    Diese Regelung geht erkennbar davon aus, dass eine Rechtsgrundlage für einen Erstattungsbescheid gegenüber den anspruchsberechtigten Arbeitnehmern wegen der rechtswidrigen Zahlung von Kug regelmäßig ausscheidet (vgl zum Ganzen: BSGE 82, 183, 195 = SozR 3-4100 § 71 Nr. 2 S 24 f; Mutschler in Mutschler/Bartz/Schmid-De Caluwe, SGB III, 3. Aufl 2008, § 181 RdNr 17) .
  • BSG, 10.03.1987 - 3 RK 7/86

    Rückforderung von Krankengeld - Rücknahme eines Verwaltungsaktes - Verwaltungsakt

    Auszug aus BSG, 14.09.2010 - B 7 AL 21/09 R
    Diese Konstellation wird von § 43 Abs. 1 SGB X möglicherweise nicht erfasst, weil der ergangene Bescheid gerade nicht umgedeutet, sondern aufrechterhalten bleiben soll und ihm nur ein legitimierender weiterer Verwaltungsakt hinzugefügt werden soll (Problem offen gelassen in BSG SozR 1300 § 50 Nr. 15 S 26 f) .
  • BSG, 10.02.1993 - 9a RVs 5/91

    Kein Vertrauensschutz in die unrichtige Feststellung einer Krankheit - Rücknahme

    Auszug aus BSG, 14.09.2010 - B 7 AL 21/09 R
    Dabei sind die Grundsätze des § 43 SGB X auch im gerichtlichen Verfahren anwendbar (BSG SozR 3-1300 § 48 Nr. 25 S 42 f; SozR 3-3660 § 1 Nr. 1 S 3) .
  • BSG, 10.02.1993 - 9a RV 43/91

    Ausgleichsrente - Minderung - Anlage des Vermögens

    Auszug aus BSG, 14.09.2010 - B 7 AL 21/09 R
    Dabei sind die Grundsätze des § 43 SGB X auch im gerichtlichen Verfahren anwendbar (BSG SozR 3-1300 § 48 Nr. 25 S 42 f; SozR 3-3660 § 1 Nr. 1 S 3) .
  • BAG, 15.02.2007 - 6 AZR 286/06

    Aufhebungsvertrag oder nachträgliche Befristung - Überraschungsklausel

    Auszug aus BSG, 14.09.2010 - B 7 AL 21/09 R
    Insoweit könnte uU nicht von einem "erheblichen" Arbeitsausfall gesprochen werden, weil auch der Begriff des erheblichen Arbeitsausfalls bei sachgerechter Auslegung von einer "Restarbeitszeit" ausgehen könnte, während bei sog "Kurzarbeit Null" überhaupt keine Verpflichtung zur Arbeitsleistung bestehen soll (BAGE 121, 257 ff) , der Betrieb in der Regel also vorübergehend vollständig geschlossen wird.
  • BGH, 09.03.1981 - II ZR 54/80

    Verpflichtung einer Vor-GmbH; Umfang der Versicherung über Einlageleistungen bei

    Auszug aus BSG, 14.09.2010 - B 7 AL 21/09 R
    Gegenstand des Verfahrens, das die Klägerin, Gesamtrechtsnachfolgerin der AG iG (vgl BGHZ 80, 129, 137 und 140) , als Prozessstandschafterin von 63 ihrer Arbeitnehmer führt (vgl dazu BSGE 22, 181, 183 = SozR Nr. 26 zu § 144 SGG Da 11; BSGE 38, 94, 95 f = SozR 1500 § 75 Nr. 4 S 3 f; BSG SozR 4-4300 § 323 Nr. 1 RdNr 11; SozR 4-4300 § 175 Nr. 1 RdNr 10) , ohne dass deren Beiladung nach § 75 Abs. 2 SGG notwendig wäre (BSG SozR 4-4300 § 323 Nr. 1 RdNr 11; SozR 4-4300 § 175 Nr. 1 RdNr 10) , ist der Bescheid vom 11.6.2003 in der Gestalt des Widerspruchsbescheids vom 2.9.2003 (§ 95 SGG) , mit dem die Beklagte die Zahlung von Kug für den Zeitraum vom 1.1.2003 bis 31.3.2003 abgelehnt hat.
  • BSG, 28.06.1990 - 4 RA 57/89

    Êndgültiger Verwaltungsakt beim Rechtsanspruch auf Geldleistungen, Gewährung

    Auszug aus BSG, 14.09.2010 - B 7 AL 21/09 R
    Eine solche (Rechts-)Bedingung ist jedenfalls keine Nebenbestimmung iS des § 32 Abs. 2 Nr. 2 iVm Abs. 1 SGB X (Engelmann in von Wulffen, SGB X, 7. Aufl 2010, § 32 RdNr 14; Estelmann aaO) , weil sie nicht aufschiebend oder auflösend ein zukünftiges ungewisses Ereignis voraussetzt, dessen Eintritt die durch die Nebenbestimmung verfügte Rechtsfolge nach sich zieht; Erklärungen unter dieser Bedingung sind nach dem Empfängerhorizont (vgl dazu grundlegend BSGE 67, 104, 110 mwN = SozR 3-1300 § 32 Nr. 2 S 11 f) dann gerade keine Zusicherung.
  • BSG, 29.08.1974 - 7 RAr 17/72

    Kurzarbeitergeld - Notwendige Beiladung - Betriebsvertretung

  • BSG, 10.03.1994 - 7 RAr 56/93

    Arbeitslosengeld - Bemessung - Neue Bundesländer

  • BSG, 18.12.1964 - 7 RAr 54/63

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand bei der Versäumung materieller

  • BSG, 25.05.2005 - B 11a/11 AL 15/04 R

    Sozialgerichtliches Verfahren - Kurzarbeitergeldanspruch - Ausschluss der

  • BSG, 17.02.1981 - 7 RAr 4/80

    Gewährung von Kurzarbeitergeld - Kurzarbeitszeitraum

  • BSG, 21.06.2018 - B 11 AL 4/17 R

    Kurzarbeitergeld - erheblicher Arbeitsausfall - unabwendbares Ereignis -

    Die Revision des Klägers, der in zulässiger Weise Rechte der Arbeitnehmer seines Betriebs auf Kug im Wege der Prozessstandschaft geltend macht (vgl nur BSG vom 14.9.2010 - B 7 AL 21/09 R - SozR 4-4300 § 173 Nr. 1 RdNr 10 mwN) , ist unbegründet (§ 170 Abs. 1 Satz 1 SGG) .

    Durch diesen Bescheid hat die Beklagte in der Sache - trotz der gewählten Formulierung, der Anzeige nicht entsprechen zu können - die Feststellung eines Arbeitsausfalls und die betrieblichen Voraussetzungen eines Anspruchs auf Kug im Anerkennungsverfahren abgelehnt (sog negativer Anerkennungsbescheid); diese Feststellungen sind auf der ersten Stufe des zweistufig konzipierten Verwaltungsverfahrens zu treffen (vgl § 173 Abs. 3 SGB III in der vom 1.1.2004 bis zum 31.3.2012 geltenden Fassung des Dritten Gesetzes für moderne Dienstleistungen am Arbeitsmarkt vom 23.12.2003 - BGBl I 2848, nunmehr § 99 Abs. 3 SGB III; vgl dazu BSG vom 14.9.2010 - B 7 AL 21/09 R - SozR 4-4300 § 173 Nr. 1 RdNr 16) .

  • BSG, 03.11.2021 - B 11 AL 6/21 R

    Berechnung des Kurzarbeitergelds - Nettoentgeltdifferenz - Berücksichtigung von

    Die Revision der Klägerin, die in zulässiger Weise Rechte einer Arbeitnehmerin ihres Betriebs auf Kug im Wege der Prozessstandschaft geltend macht (vgl nur BSG vom 14.9.2010 - B 7 AL 21/09 R - SozR 4-4300 § 173 Nr. 1 RdNr 10 mwN; zuletzt BSG vom 7.5.2019 - B 11 AL 11/18 R - SozR 4-4300 § 175 Nr. 3 RdNr 10) hat im Sinne der Aufhebung des angefochtenen Urteils und Zurückverweisung der Sache zur erneuten Verhandlung und Entscheidung an das LSG Erfolg (§ 170 Abs. 2 Satz 2 SGG) .

    Für die erste Stufe sieht § 99 Abs. 3 SGB III, der § 173 Abs. 3 SGB III aF entspricht, vor, dass auf die Anzeige des Arbeitsausfalls vorab unverzüglich ein schriftlicher Bescheid darüber zu erteilen ist, ob aufgrund der vorgetragenen und glaubhaft gemachten Tatsachen ein erheblicher Arbeitsausfall vorliegt und die betrieblichen Voraussetzungen erfüllt sind (vgl dazu BSG vom 14.9.2010 - B 7 AL 21/09 R - SozR 4-4300 § 173 Nr. 1 RdNr 16; BSG vom 21.6.2018 - B 11 AL 4/17 R - RdNr 14) .

    Wird ein solcher Bescheid bindend (§ 77 SGG) , muss sich die Beklagte im weiteren Verfahren grundsätzlich an die in diesem Bescheid getroffenen Regelungen halten (BSG vom 14.9.2010 - B 7 AL 21/09 R - SozR 4-4300 § 173 Nr. 1 RdNr 16 f) .

  • LSG Nordrhein-Westfalen, 17.09.2020 - L 20 AL 109/20

    Kurzarbeitergeld: Etappensieg für Malta Air Ltd.

    Denn er enthält gemäß § 99 Abs. 3 SGB III lediglich eine Feststellung über das Vorliegen eines erheblichen Arbeitsausfalls und die Erfüllung der betrieblichen Voraussetzungen auf Grund der vorgetragenen und glaubhaft gemachten Tatsachen sowie eine Zusicherung, bei Erfüllung der persönlichen Voraussetzungen und ordnungsgemäßer Antragstellung Kug für die Dauer des Arbeitsausfalls bzw. die Höchstdauer zu zahlen (so zur Vorgängerregelung des § 173 Abs. 3 SGB III BSG, Urteil vom 14.09.2010 - B 7 AL 21/09 R Rn. 16).

    Zwar stehen Anerkennungsbescheide nach § 99 Abs. 3 SGB III unter der konkludent auflösenden Bedingung, dass sich nachträglich die Unrichtigkeit der glaubhaft gemachten Tatsachen in einem Umfang herausstellt, der die Voraussetzungen des § 96 und / oder des § 97 SGB III - also auch die betrieblichen Voraussetzungen - entfallen lässt (vgl. Estelmann in Eicher/Schlegel, SGB III, § 99 Rn. 92, Stand: 10/2013, unter Verweis auf BSG, Urteil vom 14.09.2010 - B 7 AL 21/09).

    Ist mithin die Antragsgegnerin im Rahmen ihrer Erstprüfung allenfalls möglicherweise einem Rechtsirrtum dergestalt unterlegen, dass sie das Vorliegen eines Betriebes im Inland i.S.d. § 97 SGB III für schlüssig vorgetragen hielt, weil sie entgegenstehende Indizien bei ihrer Subsumtion nicht hinreichend beachtet hat, so kann sie den Anerkennungsbescheid nur unter den engen Voraussetzungen der §§ 45, 48 SGB X (i.V.m. § 330 SGB III) aufheben (vgl. Estelmann a.a.O.; BSG, Urteil vom 14.09.2010 - B 7 AL 21/09 R Rn. 20).

    Denn es erscheint im Rahmen der im einstweiligen Rechtschutz anzuwendenden Prüfungsdichte nicht überwiegend wahrscheinlich, dass der Anerkennungsbescheid vom 01.04.2020 auf Angaben beruht, die die Antragstellerin vorsätzlich oder grob fahrlässig in wesentlicher Beziehung unrichtig oder unvollständig i.S.d. § 45 Abs. 2 S. 3 Nr. 2 SGB X gemacht hätte (sofern es nicht ohnehin allein auf eine Bösgläubigkeit der Arbeitnehmer der Antragstellerinn ankommen sollte; vgl. dazu BSG, Urteil vom 14.09.2019 - B 7 AL 21/09 R Rn. 23).

  • BSG, 11.12.2014 - B 11 AL 3/14 R

    Kurzarbeitergeldanspruch - erheblicher Arbeitsausfall - unabwendbares Ereignis -

    Die zulässige Revision der Klägerin, die in zulässiger Weise die Rechte der Arbeitnehmer ihres Betriebs auf Kug im Wege der gesetzlichen Prozessstandschaft geltend macht (BSG Urteil vom 14.9.2010 - B 7 AL 21/09 R - SozR 4-4300 § 173 Nr. 1 RdNr 23) , ist nicht begründet und daher zurückzuweisen (§ 170 Abs. 1 S 1 Sozialgerichtsgesetz ).
  • BSG, 14.09.2010 - B 7 AL 29/09 R

    Transferkurzarbeitergeld - Unvermeidbarkeit des dauerhaften Arbeitsausfalls -

    Die Regelung setzt nicht zwingend die Zulässigkeit von "Kurzarbeit Null" voraus (zum Ganzen BSG, Urteil vom 14.9.2010 - B 7 AL 21/09 R) .

    Die mit der "Kurzarbeit Null" verbundene Problematik ist von der Rechtsprechung bislang allerdings nicht erörtert worden (vgl BSG, Urteil vom 14.9.2010 - B 7 AL 21/09 R) .

    Eine Umdeutung (Konversion) der Ablehnungsentscheidung in einen Rücknahme- bzw Aufhebungsbescheid nach §§ 45, 48 SGB X iVm § 330 SGB III durch den Senat scheidet aus (BSG, Urteil vom 14.9.2010 - B 7 AL 21/09 R) .

  • BSG, 07.05.2019 - B 11 AL 11/18 R

    Förderung der ganzjährigen Beschäftigung - Anspruch auf Saison-Kurzarbeitergeld

    Gegen diese Entscheidung im Leistungsverfahren (vgl zum zweistufig ausgestalteten Verwaltungsverfahren BSG vom 14.9.2010 - B 7 AL 21/09 R - SozR 4-4300 § 173 Nr. 1 RdNr 16) wendet sich die Klägerin zutreffend mit der kombinierten Anfechtungs- und Leistungsklage nach § 54 Abs. 1, 4 SGG (vgl BSG vom 21.6.2018 - B 11 AL 4/17 R - juris RdNr 14 mwN) , zulässigerweise gerichtet auf ein Grundurteil (§ 130 Abs. 1 Satz 1 SGG) .

    Dabei macht sie Ansprüche der Arbeitnehmer ihres Betriebs auf Saison-Kug und ergänzende Leistungen zu Recht im Wege der Prozessstandschaft geltend (vgl nur BSG vom 14.9.2010 - B 7 AL 21/09 R - SozR 4-4300 § 173 Nr. 1 RdNr 10 mwN) .

  • LSG Nordrhein-Westfalen, 08.03.2021 - L 9 AL 198/20

    Anspruch einer Fluggesellschaft mit Sitz im Ausland auf vorläufige Erteilung

    Dem Anerkennungsverfahren schließt sich dann erst das Leistungsverfahren an, in dem in der zweiten Stufe jeweils für Zeiträume, die durch den Leistungsantrag (§ 323 Abs. 2 SGB III) bestimmt werden, das den Arbeitnehmern zustehende Kurzarbeitergeld bewilligt wird (vgl. BSG, Urteil vom 14.09.2010 - B 7 AL 21/09 R, Rn. 16).

    Ist der Agentur für Arbeit bei der Subsumtion also ein Fehler dergestalt unterlaufen, dass sie die Behauptung des Vorliegens der jeweiligen Tatbestandsmerkmale der §§ 96, 97 SGB III entgegen der wahren Rechtslage für schlüssig vorgetragen ansieht, kann sie den Anerkennungsbescheid nur unter den engeren Voraussetzungen der §§ 45 und 48 SGB X iVm § 330 SGB III aufheben; die Grundlage des Anerkennungsbescheids entfällt dann nicht (vgl. BSG, Urteil vom 14.09.2010 - B 7 AL 21/09 R, Rn. 20; LSG NRW, Beschluss vom 17.09.2020 - L 20 AL 109/20 B ER, Rn. 34).

  • LSG Nordrhein-Westfalen, 19.10.2023 - L 9 AL 43/22

    Corona-Pandemie: Auch ausländische Fluggesellschaften können Kurzarbeitergeld

    Dem Anerkennungsverfahren schließt sich das Leistungsverfahren an, in dem in der zweiten Stufe jeweils für Zeiträume, die durch den Leistungsantrag (§ 323 Abs. 2 SGB III) bestimmt werden, das den Arbeitnehmern zustehende Kurzarbeitergeld bewilligt wird (BSG Urteil vom 14.09.2010 - B 7 AL 21/09 R).
  • SG Nordhausen, 31.08.2021 - S 18 AL 1396/20

    Kurzarbeitergeldanspruch - rechtmäßige Anordnung der Kurzarbeit durch Arbeitgeber

    Dem Anerkennungsverfahren schließt sich dann erst das Leistungsverfahren an, in dem in der zweiten Stufe jeweils für Zeiträume, die durch den Leistungsantrag (§ 323 Abs. 2 SGB III) bestimmt werden, das den Arbeitnehmern zustehende Kug bewilligt wird (§§ 104 fortfolgende SGB III; vgl. zum Ganzen BSG, Urteil vom 14.September 2010, B 7 AL 21/09 R, SozR 4-4300 § 173 Nr. 1).

    Die Beklagte hat den Anerkennungsbescheid aber weder zurückgenommen noch aufgehoben, was erforderlich gewesen wäre (BSG, Urteil vom 14.September 2010, B 7 AL 21/09 R, SozR 4-4300 § 173 Nr. 1).

    Zwar wird angenommen, dass Anerkennungsbescheide nach § 99 Abs. 3 SGB III unter der konkludent auflösenden Bedingung stünden, dass sich nachträglich die Unrichtigkeit der glaubhaft gemachten Tatsachen in einem Umfang herausstelle, der die Voraussetzungen des § 96 und/oder des § 97 SGB III entfallen ließe (Landessozialgericht für das Land Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 17. September 2020, L 20 AL 109/20 B ER, juris, Randnummer 34; Estelmann in Eicher/Schlegel, SGB III, Stand September 2017, § 99 Rn. 92; offen gelassen von BSG, Urteil vom 14. September 2010, B 7 AL 21/09 R, SozR 4-4300 § 173 Nr. 1, Rn. 19).

  • BSG, 17.03.2016 - B 11 AL 3/15 R

    Förderung der ganzjährigen Beschäftigung - kein Anspruch auf

    Die Klägerin ist als Arbeitgeberin berechtigt, die Rechte ihrer Arbeitnehmer - hier die Inanspruchnahme von das Saison-Kug ergänzenden Leistungen - im Wege der gesetzlichen Verfahrens- und Prozessstandschaft geltend zu machen (BSG Urteil vom 25.5.2005 - B 11a/11 AL 15/04 R - SozR 4-4300 § 323 Nr. 1; BSG Urteil vom 14.9.2010 - B 7 AL 21/09 R - SozR 4-4300 § 173 Nr. 1 mwN; zum früheren Struktur-Kug: BSG Urteil vom 29.1.2008 - B 7/7a AL 20/06 R - SozR 4-4300 § 175 Nr. 1 RdNr 10).
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 05.12.2016 - L 20 AL 92/14

    Anspruch auf Kurzarbeitergeld; Anforderungen an das Vorliegen eines erheblichen

  • SG Nordhausen, 11.01.2022 - S 18 AL 660/21

    Kurzarbeitergeldanspruch - Anzeige des Arbeitsausfalles - Nichtzahlung von

  • SG Landshut, 29.10.2021 - S 16 AL 66/21

    Ablehnung von Kurzarbeitergeld: Fehlende Anzeige von Kurzarbeit nach

  • LSG Baden-Württemberg, 21.07.2023 - L 8 AL 1648/22

    Kurzarbeitergeldanspruch - zweistufiges Verfahren - Streitgegenstand eines

  • SG Karlsruhe, 03.08.2021 - S 5 AL 3162/20

    Kurzarbeitergeldanspruch - Arbeitsausfall während der Corona-Pandemie -

  • LSG Baden-Württemberg, 20.06.2013 - L 6 VK 3112/10

    Sozialrechtliches Verwaltungsverfahren - Anforderungen an die Bestimmtheit eines

  • LSG Baden-Württemberg, 01.08.2012 - L 3 AL 3581/11

    Transferkurzarbeitergeld - Anerkennungsbescheid - Hinweis auf

  • SG Dortmund, 19.07.2021 - S 28 AL 889/20
  • LSG Berlin-Brandenburg, 15.02.2023 - L 18 AL 46/22

    Beschränkung der Gewährung von Kurzarbeitergeld auf in einem deutschen

  • LSG Niedersachsen-Bremen, 28.03.2017 - L 4 KR 22/16
  • LSG Baden-Württemberg, 21.02.2013 - L 6 VJ 3646/10

    Soziales Entschädigungsrecht - Verwaltungsverfahren - Kürzung einer Pflegezulage

  • SG München, 11.10.2011 - S 5 AL 1182/08

    Rechtliche Ausgestaltung eines Anspruchs auf Kurzarbeitergeld zur Förderung der

  • LSG Nordrhein-Westfalen, 28.03.2011 - L 16 AL 60/11

    Arbeitslosenversicherung

  • SG München, 28.09.2021 - S 57 AL 326/20

    Transferkurzarbeitergeld und Betriebsänderung

  • LSG Niedersachsen-Bremen, 17.04.2018 - L 8 AY 8/18
  • LSG Berlin-Brandenburg, 15.03.2022 - S 120 AL 771/20
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 08.09.2020 - L 7 AL 163/17
  • SG Lüneburg, 28.11.2011 - S 18 AL 203/08
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