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   BSG, 07.02.2002 - B 7 AL 28/01 R   

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BSG, 07.02.2002 - B 7 AL 28/01 R (https://dejure.org/2002,2665)
BSG, Entscheidung vom 07.02.2002 - B 7 AL 28/01 R (https://dejure.org/2002,2665)
BSG, Entscheidung vom 07. Februar 2002 - B 7 AL 28/01 R (https://dejure.org/2002,2665)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • Wolters Kluwer

    Arbeitslosengeld - Krankengeld - GmbH & Co. - Arbeitsunfähigkeit - Personenbedingte Kündigung - Urlaubsabgeltung

  • Judicialis

    SGB III § 126; ; SGB III § 143 Abs. 2; ; SGG § 75 Abs. 2

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Leistungsfortzahlung bei Arbeitsunfähigkeit bei ruhendem Arbeitslosengeldanspruch

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (38)Neu Zitiert selbst (11)

  • BSG, 26.06.1991 - 10 RAr 9/90

    Ruhen des Anspruchs auf Arbeitslosengeld bei Arbeitsunfähigkeit

    Auszug aus BSG, 07.02.2002 - B 7 AL 28/01 R
    In der von der Klägerin angeführten Entscheidung des Bundessozialgerichts (SozR 3-4100 § 117 Nr. 4) sei lediglich ausgeführt worden, dass die Ruhensregelung wegen Urlaubsabgeltung nicht das während der Zeit der Arbeitsunfähigkeit nach § 126 Abs. 1 SGB III (früher § 105b Arbeitsförderungsgesetz ) gezahlte Alg erfasse.

    Die Entscheidung des LSG stehe zudem in Widerspruch zu der Entscheidung des BSG vom 26. Juni 1991 (SozR 3-4100 § 117 Nr. 4).

    Insofern wäre das Bestehen eines Urlaubsabgeltungsanspruchs unschädlich gewesen (BSG SozR 3-4100 § 117 Nr. 4 mwN).

    Entgegen dem Vortrag der Revisionsklägerin (unter Hinweis auf Stevens-Bartol in Lohre ua, SGB III, 2. Aufl 1999, RdNr 5 zu § 126 SGB III) ergibt sich auch keine andere Beurteilung unter Berücksichtigung der im Urteil des BSG vom 26. Juni 1991 - 10 RAr 9/90 - (SozR 3-4100 § 117 Nr. 4) entwickelten Grundsätze.

  • BSG, 02.11.2000 - B 11 AL 25/00 R

    Leistungsfortzahlung nach § 105b AFG beim Ruhen des Arbeitslosengeldanspruchs,

    Auszug aus BSG, 07.02.2002 - B 7 AL 28/01 R
    Auch die neuere Rechtsprechung des 11. Senats des BSG (Hinweis auf das Urteil vom 2. November 2000 - B 11 AL 25/00 R -) überzeuge nicht.

    Hieran fehlt es, wenn der Anspruch auf Alg wegen des Ruhens nicht zur Auszahlung kommen kann (zuletzt BSG, Urteil des 11. Senats vom 2. November 2000 - B 11 AL 25/00 R - DBlR Nr. 4655a zu § 105b AFG und Urteil des erkennenden Senats vom 29. März 2001 - B 7 AL 14/00 R - DBlR Nr. 4673a zu § 105b AFG).

    Die hier vertretene Auslegung des § 126 SGB III entspricht dem Zweck der Leistungsfortzahlung bei Arbeitsunfähigkeit, die - wie das BSG bereits mehrfach mit Hinweis auf die Gesetzesmaterialien ausgeführt hat - weder eine Verbesserung der wirtschaftlichen Lage des erkrankten Arbeitslosen noch eine Entlastung der für die Zahlung des Krg zuständigen Krankenkasse herbeiführen soll, sondern Leistungsberechtigten wie Leistungsverpflichteten bei kurzfristigen Erkrankungen die "Unzuträglichkeit" ersparen will, dass an Stelle der Beklagten eine Krankenkasse Krg in der gleichen Höhe wie die bisher gewährte Leistung wegen Arbeitslosigkeit zu zahlen hat (BT-Drucks 8/4022 S 89 f; BSG SozR 3-4100 § 105b Nr. 2 mwN; Urteil des 11. Senats vom 2. November 2000, aaO).

    Bereits der 11. Senat des BSG hat in seinem Urteil vom 2. November 2000 (aaO) auf diese Sicherungslücke hingewiesen und angedeutet, dass eine Lösung des Problems systemgerecht im Krankenversicherungssystem zu suchen wäre.

  • BSG, 29.03.2001 - B 7 AL 14/00 R

    Arbeitslosengeldanspruch - Ruhen - Urlaubsabgeltung - Gleichwohlgewährung -

    Auszug aus BSG, 07.02.2002 - B 7 AL 28/01 R
    Der Senat hat zudem in seinem Urteil vom 29. März 2001 (B 7 AL 14/00 R - DBlR Nr. 4673a zu § 105b AFG) angedeutet, dass der Anspruch der noch beizuladenden Krankenkasse auf rechtliches Gehör (§ 62 SGG, Art. 103 Abs. 1 Grundgesetz ) verletzt werden könnte, wenn in einer Fallkonstellation wie der vorliegenden bereits abschließend und das LSG bindend (§ 170 Abs. 5 SGG) über Teilaspekte des Streitgegenstands zu Lasten der Krankenkasse entschieden würde.

    Bei 26 Tagen Resturlaub, von denen das LSG ohne weitere Begründung ausgegangen ist, wäre der letzte Urlaubstag bei einer arbeitsvertraglich vereinbarten Fünf-Tage-Woche und einer Urlaubsberechnung nach Werktagen auf den 5. August 1999 gefallen (zur Berechnung des Ruhenszeitraums vgl BSG, Urteil vom 29. März 2001 - B 7 AL 14/00 R - DBlR Nr. 4673a zu § 105b AFG und BSG, Urteil vom 29. Juli 1993 - 11 RAr 17/92 - DBlR Nr. 4054 zu § 117 AFG).

    Hieran fehlt es, wenn der Anspruch auf Alg wegen des Ruhens nicht zur Auszahlung kommen kann (zuletzt BSG, Urteil des 11. Senats vom 2. November 2000 - B 11 AL 25/00 R - DBlR Nr. 4655a zu § 105b AFG und Urteil des erkennenden Senats vom 29. März 2001 - B 7 AL 14/00 R - DBlR Nr. 4673a zu § 105b AFG).

  • BSG, 08.02.2000 - B 1 KR 11/99 R

    Weiterbestehen der Arbeitsunfähigkeit nach Arbeitslosmeldung

    Auszug aus BSG, 07.02.2002 - B 7 AL 28/01 R
    Wie das BSG bereits entschieden hat (BSGE 85, 271 = SozR 3-2500 § 49 Nr. 4), entfällt die Arbeitsunfähigkeit eines Versicherten nicht allein dadurch, dass er sich nach Beendigung seines bisherigen Beschäftigungsverhältnisses arbeitslos meldet und der Arbeitsvermittlung zur Verfügung stellt.

    Auch wird sich die Krankenkasse angesichts der vorliegenden Sachverhaltsgestaltung dann wohl nicht auf eine Versäumnis der Meldepflicht gemäß § 49 Abs. 1 Nr. 5 SGB V durch die Klägerin berufen dürfen (hierzu BSGE 85, 271, 275 = SozR 3-2500 § 49 Nr. 4).

  • BVerfG, 27.01.1998 - 1 BvL 22/93

    Kleinbetriebsklausel II

    Auszug aus BSG, 07.02.2002 - B 7 AL 28/01 R
    Das LSG wird zu entscheiden haben, ob die bis zum 31. Dezember 2001 geltende Rechtslage, die für den vorliegenden Fall noch maßgebend ist, verfassungsrechtlich haltbar war, oder ob etwa eine verfassungskonforme Auslegung des § 5 Abs. 1 Nr. 2 SGB V aF in Erwägung zu ziehen ist (zu den weit gehenden Möglichkeiten einer verfassungskonformen Auslegung zuletzt BVerfG NZS 1998, 426; BVerfGE 97, 186).
  • BVerfG, 20.05.1998 - 1 BvL 34/94

    Unzulässige Richtervorlage mangels Darlegung der Entscheidungserheblichkeit des

    Auszug aus BSG, 07.02.2002 - B 7 AL 28/01 R
    Das LSG wird zu entscheiden haben, ob die bis zum 31. Dezember 2001 geltende Rechtslage, die für den vorliegenden Fall noch maßgebend ist, verfassungsrechtlich haltbar war, oder ob etwa eine verfassungskonforme Auslegung des § 5 Abs. 1 Nr. 2 SGB V aF in Erwägung zu ziehen ist (zu den weit gehenden Möglichkeiten einer verfassungskonformen Auslegung zuletzt BVerfG NZS 1998, 426; BVerfGE 97, 186).
  • BSG, 29.07.1993 - 11 RAr 17/92

    Ruhen des Anspruchs auf Arbeitslosengeld - Urlaubsabgeltung wegen Beendigung des

    Auszug aus BSG, 07.02.2002 - B 7 AL 28/01 R
    Bei 26 Tagen Resturlaub, von denen das LSG ohne weitere Begründung ausgegangen ist, wäre der letzte Urlaubstag bei einer arbeitsvertraglich vereinbarten Fünf-Tage-Woche und einer Urlaubsberechnung nach Werktagen auf den 5. August 1999 gefallen (zur Berechnung des Ruhenszeitraums vgl BSG, Urteil vom 29. März 2001 - B 7 AL 14/00 R - DBlR Nr. 4673a zu § 105b AFG und BSG, Urteil vom 29. Juli 1993 - 11 RAr 17/92 - DBlR Nr. 4054 zu § 117 AFG).
  • BSG, 29.01.1986 - 9b RU 68/84

    Ehrenamtlicher Ordnungsdienst - Mitglied einer politischen Partei - Beschäftigung

    Auszug aus BSG, 07.02.2002 - B 7 AL 28/01 R
    Die Klägerin hat die fehlende Beiladung der Krankenkasse durch das LSG innerhalb der Revisionsbegründungsfrist (§ 164 Abs. 2 Satz 3 SGG) gerügt, sodass offen bleiben kann, ob im vorliegenden Fall eine echte oder unechte notwendige Beiladung (§ 75 Abs. 2 1. Alternative oder § 75 Abs. 2 2. Alternative SGG) zu erfolgen hatte (zur Rügepflicht bei unechter notwendiger Beiladung vgl BSGE 59, 284, 290 = SozR 2200 § 539 Nr. 114; BSGE 61, 197, 199 = SozR 7323 § 9 Nr. 1).
  • BSG, 21.09.1995 - 11 RAr 35/95

    Arbeitslosenhilfe bei Arbeitsunfähigkeit während des Bezuges von Arbeitslosengeld

    Auszug aus BSG, 07.02.2002 - B 7 AL 28/01 R
    Die hier vertretene Auslegung des § 126 SGB III entspricht dem Zweck der Leistungsfortzahlung bei Arbeitsunfähigkeit, die - wie das BSG bereits mehrfach mit Hinweis auf die Gesetzesmaterialien ausgeführt hat - weder eine Verbesserung der wirtschaftlichen Lage des erkrankten Arbeitslosen noch eine Entlastung der für die Zahlung des Krg zuständigen Krankenkasse herbeiführen soll, sondern Leistungsberechtigten wie Leistungsverpflichteten bei kurzfristigen Erkrankungen die "Unzuträglichkeit" ersparen will, dass an Stelle der Beklagten eine Krankenkasse Krg in der gleichen Höhe wie die bisher gewährte Leistung wegen Arbeitslosigkeit zu zahlen hat (BT-Drucks 8/4022 S 89 f; BSG SozR 3-4100 § 105b Nr. 2 mwN; Urteil des 11. Senats vom 2. November 2000, aaO).
  • BSG, 29.10.1986 - 7 RAr 48/85

    Zwischenbeschäftigung - Ruhenszeitraum - Arbeitslosengeld

    Auszug aus BSG, 07.02.2002 - B 7 AL 28/01 R
    Der Ruhenszeitraum beginnt mit dem ersten Tag, der auf das Ende des Arbeitsverhältnisses folgt und läuft kalendermäßig ab (BSGE 61, 5 = SozR 4100 § 117 Nr. 17).
  • BSG, 11.03.1987 - 8 RK 19/85

    Beiladung des Versicherten - Krankenhausträger - Pflegesatzberechnung -

  • BSG, 07.11.2006 - B 7b AS 14/06 R

    Arbeitslosengeld II - Wahrnehmung des Umgangsrechtes mit dem minderjährigen

    Zwar ist die unterbliebene unechte notwendige Beiladung in der Revisionsinstanz nur auf Rüge zu beachten (BSG, Urteil vom 7. Februar 2002 - B 7 AL 28/01 R -, ZfS 2002, 238; BSGE 61, 197, 199 = SozR 7323 § 9 Nr. 1; BSGE 59, 284, 290 = SozR 2200 § 539 Nr. 114; BSG SozR 1500 § 75 Nr. 47); jedoch hat der Kläger als Revisionsbeklagter im Wege der Verfahrensgegenrüge die Nichtbeiladung durch das SG geltend gemacht.

    Der Senat ist damit, bis auf die Frage der Zulässigkeit einer Erhöhung des Regelsatzes (unter Nr. 5), gehindert, über den vorliegenden Rechtsstreit abschließend und damit für das SG bindend (§ 170 Abs. 5 SGG) zu entscheiden, ohne das rechtliche Gehör (§ 62 SGG) des beizuladenden Sozialhilfeträgers zu verletzen (vgl BSG, Urteil vom 7. Februar 2002 - B 7 AL 28/01 R -, ZfS 2002, 238).

  • BSG, 29.03.2022 - B 4 AS 2/21 R

    Grundsicherung für Arbeitsuchende - Leistungsausschluss für Ausländer bei

    Wegen der fehlenden Beiladung und des dem noch Beizuladenden zu gewährenden rechtlichen Gehörs (Art. 103 Abs. 1 GG; § 62 SGG; vgl BSG vom 7.2.2002 - B 7 AL 28/01 R - juris RdNr 13; zum Gehörsanspruch juristischer Personen des öffentlichen Rechts BVerfG vom 16.12.2014 - 1 BvR 2142/11 - BVerfGE 138, 64 [83, RdNr 55 mwN]) kann der Senat zum jetzigen Zeitpunkt nicht entscheiden, ob diese Rechtsprechung auf § 23 Abs. 3 Satz 1 SGB XII in der hier maßgeblichen Fassung zu übertragen ist.

    Das BSG ist indes schon in früheren Entscheidungen - wenn auch ohne Problematisierung - davon ausgegangen, dass die insofern isolierte Leistungsklage gegen den anderen Träger Erfolg haben kann und daher eine Beiladung nach § 75 Abs. 2 Alt 2 SGG möglich ist (vgl BSG vom 7.2.2002 - B 7 AL 28/01 R - juris RdNr 13; BSG vom 16.12.2015 - B 14 AS 18/14 R - juris RdNr 39 ff) .

  • BSG, 26.10.2004 - B 7 AL 16/04 R

    Rehabilitationsträger - vorläufige Zuständigkeit - notwendige Beiladung des

    Davon hat der Senat jedoch keinen Gebrauch gemacht; er ist hierzu nicht verpflichtet (vgl Bundessozialgericht , Urteil vom 7. Februar 2002 - B 7 AL 28/01 R -, DBlR Nr. 4753a zu § 126 SGB III; Urteil vom 29. März 2001 - B 7 AL 14/00 R -, AuB 2001, 313 f; Urteil vom 2. November 2000 - B 11 AL 25/00 R -, DBlR Nr. 4655a zu § 105b AFG).

    Die Zurückverweisung erfolgt allerdings unter Berücksichtigung des Umstands, dass der Anspruch des Beizuladenden auf rechtliches Gehör (§ 62 SGG, Art. 103 Abs. 1 Grundgesetz ) verletzt würde, wenn auch nur Teilaspekte des Rechtsstreits bereits abschließend und für das LSG bindend (§ 170 Abs. 5 SGG) entschieden würden (BSG, Urteil vom 7. Februar 2002, aaO).

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