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   BSG, 27.05.2003 - B 7 AL 4/02 R   

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https://dejure.org/2003,1375
BSG, 27.05.2003 - B 7 AL 4/02 R (https://dejure.org/2003,1375)
BSG, Entscheidung vom 27.05.2003 - B 7 AL 4/02 R (https://dejure.org/2003,1375)
BSG, Entscheidung vom 27. Mai 2003 - B 7 AL 4/02 R (https://dejure.org/2003,1375)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • Wolters Kluwer

    Ruhen des Anspruchs auf Arbeitslosengeld nach Verhängung einer Sperrzeit ; Zuzugs zum Partner vor Eheschließung als wichtiger Grund für den Abschluss einer Aufhebungsvereinbarung über ein bestehenden Arbeitsverhältnisses, soweit die Ehe vor Ende des ...

  • Judicialis

    SGB III § 144 Abs 1

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    SGB III § 144 Abs. 1 Nr. 1 § 2 Abs. 3 Nr. 1
    Sperrzeit beim Arbeitslosengeld

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BSGE 91, 90
  • NZS 2004, 275
 
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Wird zitiert von ... (50)Neu Zitiert selbst (9)

  • BSG, 26.03.1998 - B 11 AL 49/97 R

    Arbeitslosengeld - Sperrzeit - wichtiger Grund - Vermeidung von Arbeitslosigkeit

    Auszug aus BSG, 27.05.2003 - B 7 AL 4/02 R
    Die Klägerin kann sich auf diesen wichtigen Grund berufen; es kann ihr nicht entgegengehalten werden, dass sie eine aus dem Versicherungsverhältnis obliegende Pflicht, den Eintritt des Versicherungsfalls der Arbeitslosigkeit zu vermeiden, nicht erfüllt habe (vgl zu dieser Prämisse BSG SozR 3-4100 § 119 Nr. 14 S 58 f).

    In der Entscheidung des 11. Senats vom 26. März 1998 (SozR 3-4100 § 119 Nr. 14 S 59) ist hierzu ausgeführt, der Versicherte müsse nahe liegende Anstrengungen zur Erlangung eines Anschlussarbeitsplatzes unterlassen haben.

  • BSG, 11.05.2000 - B 7 AL 54/99 R

    Kein unmittelbarer Anschluß nach Abschluß der Bildungsmaßnahme für

    Auszug aus BSG, 27.05.2003 - B 7 AL 4/02 R
    In diesem Sinne hat der erkennende Senat in seiner Entscheidung vom 11. Mai 2000 (BSGE 86, 147, 149 = SozR 3-4300 § 156 Nr. 1) § 2 Abs. 3 SGB III aF lediglich zur Auslegung des § 156 SGB III herangezogen und dazu formuliert, § 2 Abs. 3 SGB III betone (nur) die besondere Verantwortung des Arbeitnehmers, die (erst) in § 156 SGB III zur gesetzlichen Obliegenheit mit einer für den Arbeitslosen nachteiligen Rechtsfolge bei ihrer Verletzung ausgestaltet worden sei.

    Ungeachtet dieser Erwägungen setzen jedenfalls Obliegenheitsverletzungen ohnedies ein dem Leistungsbewerber - ggf typisierend - zurechenbares Fehlverhalten voraus (BSGE 86, 147, 150 = SozR 3-4300 § 156 Nr. 1).

  • BSG, 20.04.1977 - 7 RAr 112/75

    Ruhen eines Arbeitslosengeldanspruchs wegen einer Sperrzeit - Herstellung der

    Auszug aus BSG, 27.05.2003 - B 7 AL 4/02 R
    Der Klägerin stand allerdings ein wichtiger Grund für die Lösung des Beschäftigungsverhältnisses zur Seite; als solcher wird in stRspr der Zuzug zum Ehegatten angesehen, wenn der Arbeitslose seine Arbeitsstelle nicht von der gemeinsamen Wohnung aus zumutbar erreichen kann (vgl nur BSGE 43, 269, 273 = SozR 4100 § 119 Nr. 2).

    Dies gilt auch für den Zuzug zum Partner, wenn zwar die Ehe noch nicht geschlossen ist, die Heirat aber bis zur Beendigung des Beschäftigungsverhältnisses erfolgen soll und erfolgt (BSGE 43, 269, 273 = SozR 4100 § 119 Nr. 2; BSGE 52, 276, 277 = SozR 4100 § 119 Nr. 17; BSGE 64, 202, 204 = SozR 4100 § 119 Nr. 34; BSG SozR 4100 § 119 Nr. 33); ein derartiger Fall ist hier gegeben.

  • BSG, 05.06.1997 - 7 RAr 22/96

    Anfechtungsklage gegen einen Sperrzeitbescheid, Bestimmung des

    Auszug aus BSG, 27.05.2003 - B 7 AL 4/02 R
    Die Klägerin hat ihr Beschäftigungsverhältnis dadurch gelöst, dass sie einen zur Beendigung des Beschäftigungsverhältnisses führenden Vertrag (Aufhebungsvertrag) geschlossen hat (BSG SozR 3-1500 § 144 Nr. 12 S 25).
  • BSG, 28.11.1978 - 4 RJ 130/77

    Rückforderung von Rente wegen Erwerbsunfähigkeit - Verschulden eines

    Auszug aus BSG, 27.05.2003 - B 7 AL 4/02 R
    Diese Beurteilung unterliegt der Prüfung durch die Revisionsinstanz nur dahin, ob das Berufungsgericht den Rechtsbegriff selbst verkannt hat, ob es bei der Unterordnung des Sachverhalts unter die Rechtsnorm Denkgesetze oder allgemeine Erfahrungssätze verletzt hat, ob es bei der gebotenen Interessenabwägung alle wesentlichen Umstände berücksichtigt hat und ob die Entscheidung in sich widerspruchsfrei ist (BSGE 47, 180, 182).
  • BSG, 29.11.1988 - 7 RAr 91/87

    Arbeitslosengeld - Sperrzeit - Besondere Härte - Wichtiger Grund - Herstellung

    Auszug aus BSG, 27.05.2003 - B 7 AL 4/02 R
    Dies gilt auch für den Zuzug zum Partner, wenn zwar die Ehe noch nicht geschlossen ist, die Heirat aber bis zur Beendigung des Beschäftigungsverhältnisses erfolgen soll und erfolgt (BSGE 43, 269, 273 = SozR 4100 § 119 Nr. 2; BSGE 52, 276, 277 = SozR 4100 § 119 Nr. 17; BSGE 64, 202, 204 = SozR 4100 § 119 Nr. 34; BSG SozR 4100 § 119 Nr. 33); ein derartiger Fall ist hier gegeben.
  • Drs-Bund, 18.06.1996 - BT-Drs 13/4941
    Auszug aus BSG, 27.05.2003 - B 7 AL 4/02 R
    Dies entspricht der Gesetzesbegründung (BT-Drucks 13/4941, S 153 zu § 2 Abs. 3).
  • BSG, 25.10.1988 - 7 RAr 37/87

    Arbeitslosengeld Sperrfrist - Härte - NichtehelicheLebensgemeinschaft

    Auszug aus BSG, 27.05.2003 - B 7 AL 4/02 R
    Dies gilt auch für den Zuzug zum Partner, wenn zwar die Ehe noch nicht geschlossen ist, die Heirat aber bis zur Beendigung des Beschäftigungsverhältnisses erfolgen soll und erfolgt (BSGE 43, 269, 273 = SozR 4100 § 119 Nr. 2; BSGE 52, 276, 277 = SozR 4100 § 119 Nr. 17; BSGE 64, 202, 204 = SozR 4100 § 119 Nr. 34; BSG SozR 4100 § 119 Nr. 33); ein derartiger Fall ist hier gegeben.
  • BSG, 12.11.1981 - 7 RAr 21/81

    Nichteheliche Lebensgemeinschaft - Herstellung durch Zuzug - Wichtiger Grund

    Auszug aus BSG, 27.05.2003 - B 7 AL 4/02 R
    Dies gilt auch für den Zuzug zum Partner, wenn zwar die Ehe noch nicht geschlossen ist, die Heirat aber bis zur Beendigung des Beschäftigungsverhältnisses erfolgen soll und erfolgt (BSGE 43, 269, 273 = SozR 4100 § 119 Nr. 2; BSGE 52, 276, 277 = SozR 4100 § 119 Nr. 17; BSGE 64, 202, 204 = SozR 4100 § 119 Nr. 34; BSG SozR 4100 § 119 Nr. 33); ein derartiger Fall ist hier gegeben.
  • BSG, 12.07.2006 - B 11a AL 55/05 R

    Arbeitslosengeld - Sperrzeit - Arbeitsaufgabe - Kündigung des unbefristeten zur

    Letzteres folgert der Senat aus der Regelung zur geringfügigen Beschäftigung (§ 27 Abs. 2 Satz 1 SGB III iVm § 8 Abs. 1 Nr. 2 Sozialgesetzbuch Viertes Buch) und der Drei-Monats-Grenze, die der Gesetzgeber - allerdings erst mit Wirkung ab 1. Juli 2003 - für die Meldepflicht bei befristeten Arbeitsverhältnissen in § 37b Satz 2 SGB III in der Fassung des Gesetzes vom 23. Dezember 2002 (BGBl I 4607), ab 31. Dezember 2005 in § 37b Satz 1 SGB III in der geänderten Fassung des Gesetzes vom 22. Dezember 2005 (BGBl I 3676) angesprochen hat (vgl BT-Drucks 15/25, S 27 und BT-Drucks 16/109, S 6 sowie zu dieser Vorschrift BSGE 91, 90, 93 = SozR 4-4300 § 144 Nr. 3; SozR 4-4300 § 37b Nr. 2 mwN).
  • BSG, 17.11.2005 - B 11a/11 AL 69/04 R

    Arbeitslosengeld - Sperrzeit - Arbeitsaufgabe - Aufhebungsvertrag - wichtiger

    Das LSG, nach dessen Feststellungen der Kläger keine konkreten Aussichten auf einen Anschlussarbeitsplatz hatte und dies wusste, ist zu Recht davon ausgegangen, dass der Kläger durch seine Zustimmung zum Aufhebungsvertrag sein Beschäftigungsverhältnis gelöst und dadurch die spätere Arbeitslosigkeit wenigstens grobfahrlässig herbeigeführt hat (vgl ua BSGE 91, 90 = SozR 4-4300 § 144 Nr. 3 RdNr 7).

    Im vorliegenden Fall, in dem realistische Vermittlungschancen nicht bestehen, kann dem Kläger der Zeitpunkt der Arbeitslosmeldung ohnehin nicht entgegengehalten werden (vgl auch BSGE 91, 90 = SozR 4-4300 § 144 Nr. 3, wonach allenfalls eine grob fahrlässige Verletzung von Obliegenheiten von Bedeutung sein kann).

  • BSG, 05.09.2006 - B 7a AL 14/05 R

    Arbeitslosenhilfe - Sperrzeit - Ablehnung eines Arbeitsangebots - Inhalt und Form

    Dies gilt - im Sinne einer Obliegenheit (vgl zu Obliegenheitsverletzungen im Sperrzeitrecht BSG, SozR 4-4300 § 144 Nr. 9 S 41; SozR 4-4300 § 144 Nr. 3 S 10 ff) - auch dann, wenn es sich bei der Bewerbung um die bloße Befolgung eines Vermittlungsvorschlags des ArbA (jetzt: Agentur für Arbeit) handelt.
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