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   BSG, 02.06.2004 - B 7 AL 56/03 R   

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https://dejure.org/2004,2257
BSG, 02.06.2004 - B 7 AL 56/03 R (https://dejure.org/2004,2257)
BSG, Entscheidung vom 02.06.2004 - B 7 AL 56/03 R (https://dejure.org/2004,2257)
BSG, Entscheidung vom 02. Juni 2004 - B 7 AL 56/03 R (https://dejure.org/2004,2257)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • Sozialgerichtsbarkeit.de

    Arbeitslosenversicherung

  • lexetius.com

    Eingliederungszuschuss - Rückzahlungspflicht des Arbeitgebers - Verfassungsmäßigkeit - Kündigung aus wichtigem Grund - betriebsbedingte ordentliche Kündigung - Erledigung des Bewilligungsbescheides auf andere Weise - Verwaltungsvorschriften - Erlass von ...

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Rechtmäßigkeit der Rückforderung eines Eingliederungszuschusses; Beendigung des Arbeitsverhältnisses wegen eines Auftragrückgangs beziehungsweise Umsatzrückgangs um mehr als 90 Prozent; Voraussetzungen der Rückforderung; Unwirksamkeit einer außerordentlichen Kündigung ...

  • Judicialis

    SGB III § 223 Abs 2

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Rückzahlung des Eingliederungszuschusses durch den Arbeitgeber

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZS 2005, 497
 
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Wird zitiert von ... (63)Neu Zitiert selbst (28)

  • BSG, 21.03.2002 - B 7 AL 48/01 R

    Eingliederungszuschuss - Rückzahlungspflicht des Arbeitgebers - Rechtsänderung -

    Auszug aus BSG, 02.06.2004 - B 7 AL 56/03 R
    Insoweit entspricht es der ständigen Rechtsprechung des Bundessozialgerichts (BSG), dass sich die Rückzahlungspflicht gemäß § 422 Abs. 1 SGB III nach den Vorschriften richtet, die zum Zeitpunkt der Zuerkennung der Leistung galten, und dass es hierzu weder der Aufhebung des Bewilligungsbescheides bedarf noch Vertrauensgesichtspunkte zu beachten sind (BSGE 89, 192 ff = SozR 3-4300 § 422 Nr. 2; BSG, Urteil vom 21. März 2002 - B 7 AL 68/01 R -, AuB 2002, 247 ff; Urteil vom 15. August 2002 - B 7 AL 132/01 R; Urteil vom 19. September 2002 - B 11 AL 73/01 R; Urteil vom 6. Februar 2003 - B 7 AL 38/02 R -, Breithaupt 2003, 524 ff).

    Hebt die BA gleichwohl - zu Unrecht - den Bewilligungsbescheid auf und stützt sie ihre Rückzahlungsforderung auf § 50 Abs. 1 SGB X oder wegen Eintritts einer auflösenden Bedingung auf § 50 Abs. 2 SGB X, bedarf es keiner Umdeutung der Erstattungsverfügung in eine Rückzahlungsverfügung (offengelassen in BSGE 89, 192, 194 = SozR 3-4300 § 422 Nr. 2); denn eine Umdeutung (§ 43 SGB X) ist nur erforderlich, wenn die Regelung des Verwaltungsakts selbst, nicht nur seine Begründung, betroffen ist (BSGE 87, 8, 11 = SozR 3-4100 § 152 Nr. 9; BVerwGE 80, 96, 97).

  • BSG, 21.03.2002 - B 7 AL 68/01 R

    Eingliederungszuschuss - Rückzahlungspflicht des Arbeitgebers - Rechtsänderung -

    Auszug aus BSG, 02.06.2004 - B 7 AL 56/03 R
    Insoweit entspricht es der ständigen Rechtsprechung des Bundessozialgerichts (BSG), dass sich die Rückzahlungspflicht gemäß § 422 Abs. 1 SGB III nach den Vorschriften richtet, die zum Zeitpunkt der Zuerkennung der Leistung galten, und dass es hierzu weder der Aufhebung des Bewilligungsbescheides bedarf noch Vertrauensgesichtspunkte zu beachten sind (BSGE 89, 192 ff = SozR 3-4300 § 422 Nr. 2; BSG, Urteil vom 21. März 2002 - B 7 AL 68/01 R -, AuB 2002, 247 ff; Urteil vom 15. August 2002 - B 7 AL 132/01 R; Urteil vom 19. September 2002 - B 11 AL 73/01 R; Urteil vom 6. Februar 2003 - B 7 AL 38/02 R -, Breithaupt 2003, 524 ff).

    Diese Voraussetzungen liegen jedoch bei einer Kündigung wegen schlechter wirtschaftlicher Lage des Arbeitgebers (im Ergebnis BSG, Urteil vom 19. September 2002 - B 11 AL 73/01 R) und selbst bei einer Kündigung wegen Betriebsaufgabe (im Ergebnis BSG, Urteil vom 21. März 2002 - B 7 AL 68/01 R -, AuB 2002, 247 ff) nicht vor.

  • BSG, 19.09.2002 - B 11 AL 73/01 R

    Eingliederungszuschuss - Rückzahlungspflicht - Rechtsänderung - Übergangsrecht -

    Auszug aus BSG, 02.06.2004 - B 7 AL 56/03 R
    Insoweit entspricht es der ständigen Rechtsprechung des Bundessozialgerichts (BSG), dass sich die Rückzahlungspflicht gemäß § 422 Abs. 1 SGB III nach den Vorschriften richtet, die zum Zeitpunkt der Zuerkennung der Leistung galten, und dass es hierzu weder der Aufhebung des Bewilligungsbescheides bedarf noch Vertrauensgesichtspunkte zu beachten sind (BSGE 89, 192 ff = SozR 3-4300 § 422 Nr. 2; BSG, Urteil vom 21. März 2002 - B 7 AL 68/01 R -, AuB 2002, 247 ff; Urteil vom 15. August 2002 - B 7 AL 132/01 R; Urteil vom 19. September 2002 - B 11 AL 73/01 R; Urteil vom 6. Februar 2003 - B 7 AL 38/02 R -, Breithaupt 2003, 524 ff).

    Diese Voraussetzungen liegen jedoch bei einer Kündigung wegen schlechter wirtschaftlicher Lage des Arbeitgebers (im Ergebnis BSG, Urteil vom 19. September 2002 - B 11 AL 73/01 R) und selbst bei einer Kündigung wegen Betriebsaufgabe (im Ergebnis BSG, Urteil vom 21. März 2002 - B 7 AL 68/01 R -, AuB 2002, 247 ff) nicht vor.

  • BSG, 25.08.2011 - B 11 AL 30/10 R

    Arbeitslosengeld - Sperrzeit bei Meldeversäumnis - versehentliche Meldung erst am

    Denn es fehlt bereits daran, dass eine geschützte vermögenswerte Position der Klägerin (also ihr Alg-Anspruch) durch eine Maßnahme der Beklagten beeinträchtigt worden wäre (zu diesen Voraussetzungen vgl BSG SozR 4-4300 § 37b Nr. 5 RdNr 19 und SozR 4-4300 § 223 Nr. 1 RdNr 13 mwN; BVerfG SozR 4-4300 § 434c Nr. 6 RdNr 14) .
  • BSG, 02.12.2015 - B 9 V 12/15 B

    Nichtzulassungsbeschwerde - sozialgerichtliches Verfahren - Verfahrensfehler -

    Ein Gericht verletzt seine Begründungspflicht nicht schon dann, wenn seine Ausführungen zu den rechtlichen Voraussetzungen oder zum tatsächlichen Geschehen aus der Sicht eines Dritten falsch, oberflächlich oder wenig überzeugend sind (BSG SozR 4-4300 § 223 Nr. 1 RdNr 16).
  • BSG, 04.09.2013 - B 12 KR 13/11 R

    Krankenversicherung der Rentner - Verfassungsmäßigkeit der Pflichtversicherung

    Das den Sachrügen zuzurechnende, an die strengen Anforderungen bezüglich des Inhalts des Urteils nach § 267 StPO anknüpfende strafprozessuale Institut der Darlegungsrüge (vgl hierzu allgemein Franke in Löwe/Rosenberg, StPO/GVG, 26. Aufl 2013, Bearbeitungsstand September 2012, § 337 StPO RdNr 94 ff) , auf das sich die Klägerin zu dem genannten Vortrag ausdrücklich beruft, ist demgegenüber im Rahmen der Revision im Sozialgerichtsprozess mit Rücksicht auf die abweichenden Anforderungen an den Inhalt der Entscheidungsgründe nach dem SGG (vgl zB BSG SozR 4-4300 § 223 Nr. 1 RdNr 16 mwN; Keller in Meyer-Ladewig/Keller/Leitherer, aaO, § 136 RdNr 7e ff mwN) nicht anwendbar.
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