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   BSG, 01.03.2011 - B 7 AL 9/09 R   

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BSG, 01.03.2011 - B 7 AL 9/09 R (https://dejure.org/2011,7306)
BSG, Entscheidung vom 01.03.2011 - B 7 AL 9/09 R (https://dejure.org/2011,7306)
BSG, Entscheidung vom 01. März 2011 - B 7 AL 9/09 R (https://dejure.org/2011,7306)
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Volltextveröffentlichungen (13)

  • Sozialgerichtsbarkeit.de

    Arbeitslosenversicherung

  • lexetius.com

    Bemessung des Arbeitslosengeldes - Erweiterung des Bemessungsrahmens wegen unbilliger Härte - Arbeitsentgeltdifferenz - keine Überschreitung der 10 %-Grenze

  • openjur.de

    Bemessung des Arbeitslosengeldes; Erweiterung des Bemessungsrahmens wegen unbilliger Härte; Arbeitsentgeltdifferenz; keine Überschreitung der 10%-Grenze

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 130 Abs 1 S 1 SGB 3 vom 23.12.2003, § 130 Abs 1 S 2 SGB 3 vom 23.12.2003, § 130 Abs 3 S 1 Nr 2 SGB 3 vom 23.12.2003
    Bemessung des Arbeitslosengeldes - Erweiterung des Bemessungsrahmens wegen unbilliger Härte - Arbeitsentgeltdifferenz - keine Überschreitung der 10%-Grenze

  • IWW
  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Unbillige Härte i.S.d. § 130 Abs. 3 S. 1 Nr. 2 SGB III bei Bemessung des Arbeitslosengeldes liegt vor durch Übersteigen des Bemessungsentgelts aus dem Regelbemessungsrahmen um 10 Prozent; Vorliegen einer unbilligen Härte bei Bemessung des Arbeitslosengeldes durch ...

  • rewis.io

    Bemessung des Arbeitslosengeldes - Erweiterung des Bemessungsrahmens wegen unbilliger Härte - Arbeitsentgeltdifferenz - keine Überschreitung der 10%-Grenze

  • ra.de
  • rewis.io

    Bemessung des Arbeitslosengeldes - Erweiterung des Bemessungsrahmens wegen unbilliger Härte - Arbeitsentgeltdifferenz - keine Überschreitung der 10%-Grenze

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Anspruch auf Arbeitslosengeld; Bemessung unter Berücksichtigung eines Lohnverzichts wegen Arbeitsplatzsicherung; Erweiterung des Bemessungsrahmens wegen unbilliger Härte

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Bundessozialgericht (Terminbericht)

    Arbeitsförderungsrecht

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Bemessungsrahmen beim Arbeitslosengeld

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • DB 2011, 26
 
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Wird zitiert von ... (9)Neu Zitiert selbst (7)

  • BSG, 24.11.2010 - B 11 AL 30/09 R

    Bemessung des Arbeitslosengeldes - Erweiterung des Bemessungsrahmens wegen

    Auszug aus BSG, 01.03.2011 - B 7 AL 9/09 R
    Der Senat schließt sich insoweit der Rechtsprechung des 11. Senats in seinem Urteil vom 24.11.2010 (B 11 AL 30/09 R) an, wonach der von der Beklagten zu Grunde gelegte Maßstab dem durch die Rechtshistorie wie auch die Gesamtsystematik gerechtfertigten Anliegen des Gesetzgebers nach Vereinfachung entspreche.

    Zu Recht hat der 11. Senat in seiner Entscheidung vom 24.11.2010 (aaO) auch ausgeführt, der gegen einen generellen unteren Schwellenwert von mindestens 10 % erhobene Einwand, dass die Härtefallregelung auf der Rechtsfolgenseite im Gegensatz zum früheren Rechtszustand nicht mehr zu einer fiktiven Bemessung führe, sondern zu einer Bemessung, in die auch die vergleichsweise niedrigen Bemessungsentgelte des Regelbemessungsrahmens einflössen, sei nicht überzeugend.

  • BSG, 21.07.2009 - B 7 AL 23/08 R

    Arbeitslosengeld - fiktive Bemessung nach Qualifikationsgruppen - kein

    Auszug aus BSG, 01.03.2011 - B 7 AL 9/09 R
    Abzüge sind nach § 133 Abs. 1 SGB III eine Sozialversicherungspauschale in Höhe von 21 % des Bemessungsentgelts (§ 133 Abs. 1 Satz 2 Nr. 1 SGB III: 21, 37 Euro) , die Lohnsteuer nach der Lohnsteuertabelle (§ 133 Abs. 1 Satz 2 Nr. 2 SGB III: 19, 28 Euro; vgl zur Begrenzung der Prüfungspflicht der Höhe der Lohnsteuer beim Grundurteil im Höhenstreit in Bagatellfällen BSG SozR 4-4300 § 132 Nr. 3) und der Solidaritätszuschlag (§ 133 Abs. 1 Satz 2 Nr. 3 SGB III: 5,5 % der nach § 133 Abs. 1 Nr. 2 SGB III errechneten Lohnsteuer: 1,06 Euro) .
  • BSG, 29.01.2008 - B 7/7a AL 40/06 R

    Höhe des Arbeitslosengeldes - Erweiterung des Bemessungsrahmens - unbillige Härte

    Auszug aus BSG, 01.03.2011 - B 7 AL 9/09 R
    Bei dem Rechtsstreit handelt es sich um einen Höhenstreit im Rahmen einer kombinierten Anfechtungs- und Leistungsklage (§ 54 Abs. 1 und 4, § 56 SGG) , bei der Grund und Höhe des Alg-Anspruchs in vollem Umfang zu überprüfen sind (stRspr; vgl: BSGE 95, 8 ff RdNr 6 = SozR 4-4300 § 140 Nr. 1; BSGE 95, 191 ff RdNr 13 = SozR 4-4300 § 37b Nr. 2; BSG SozR 4-4300 § 130 Nr. 3 RdNr 9) .
  • BSG, 20.10.2005 - B 7a AL 50/05 R

    Minderung des Arbeitslosengeldes - verspätete Meldung - frühzeitige Arbeitssuche

    Auszug aus BSG, 01.03.2011 - B 7 AL 9/09 R
    Bei dem Rechtsstreit handelt es sich um einen Höhenstreit im Rahmen einer kombinierten Anfechtungs- und Leistungsklage (§ 54 Abs. 1 und 4, § 56 SGG) , bei der Grund und Höhe des Alg-Anspruchs in vollem Umfang zu überprüfen sind (stRspr; vgl: BSGE 95, 8 ff RdNr 6 = SozR 4-4300 § 140 Nr. 1; BSGE 95, 191 ff RdNr 13 = SozR 4-4300 § 37b Nr. 2; BSG SozR 4-4300 § 130 Nr. 3 RdNr 9) .
  • BSG, 06.05.2009 - B 11 AL 7/08 R

    Höhe des Arbeitslosengeldes nach Arbeitszeitreduzierung durch

    Auszug aus BSG, 01.03.2011 - B 7 AL 9/09 R
    Das Bemessungsentgelt im Regelbemessungszeitraum beträgt danach, wie von der Beklagten angenommen, 101, 74 Euro (37 133, 59 Euro : 365 Tage; zur Berechnung nach Kalendertagen vgl BSG SozR 4-4300 § 130 Nr. 5) .
  • BSG, 25.05.2005 - B 11a/11 AL 81/04 R

    Minderung des Arbeitslosengeldes - verspätete Meldung - frühzeitige Arbeitssuche

    Auszug aus BSG, 01.03.2011 - B 7 AL 9/09 R
    Bei dem Rechtsstreit handelt es sich um einen Höhenstreit im Rahmen einer kombinierten Anfechtungs- und Leistungsklage (§ 54 Abs. 1 und 4, § 56 SGG) , bei der Grund und Höhe des Alg-Anspruchs in vollem Umfang zu überprüfen sind (stRspr; vgl: BSGE 95, 8 ff RdNr 6 = SozR 4-4300 § 140 Nr. 1; BSGE 95, 191 ff RdNr 13 = SozR 4-4300 § 37b Nr. 2; BSG SozR 4-4300 § 130 Nr. 3 RdNr 9) .
  • BSG, 29.01.2008 - B 7/7a AL 6/06 R

    Arbeitslosengeld - Erstattungspflicht des Arbeitgebers - Feststellungsklage -

    Auszug aus BSG, 01.03.2011 - B 7 AL 9/09 R
    Dies bedarf aber keiner weiteren Prüfung, weil ein etwaiger Verstoß des Berufungsgerichts gegen § 96 SGG ohnedies keinen in der Revisionsinstanz fortwirkenden und dort von Amts wegen zu beachtenden Verfahrensmangel darstellt (BSG SozR 4-4100 § 128 Nr. 8 RdNr 10) .
  • LSG Hamburg, 14.06.2017 - L 2 AL 83/16

    Gewährung eines höheren Arbeitslosengeldes unter Zugrundelegung eines höheren

    Eine unbillige Härte liegt erst vor, wenn das Bemessungsentgelt aus dem erweiterten Bemessungsrahmen das um 10 Prozent erhöhte Bemessungsentgelt aus dem Regelbemessungsrahmen übersteigt (grundlegend BSG, Urteil vom 24. November 2010 - B 11 AL 30/09 R, BSGE 107, 114 = juris, Rn. 16 ff.; BSG, Urteil vom 1. März 2011 - B 7 AL 9/09 R, juris, Rn. 13).

    Ausweislich des Wortlauts der vom Kläger zitierte Stelle ("Der Senat hält an der Rechtsprechung fest, wonach bei der Bemessung von Alg unabhängig von besonderen Umständen des Einzelfalls eine unbillige Härte erst anzunehmen ist, wenn das Bemessungsentgelt aus dem erweiterten Bemessungsrahmen das um 10 % erhöhte Bemessungsentgelt aus dem Regelbemessungsrahmen übersteigt [Urteil des erkennenden Senats vom 24.11.2010 - B 11 AL 30/09 R - BSGE 107, 114 = SozR 4-4300 § 130 Nr. 7; ebenso Urteil des 7. Senats vom 1.3.2011 - B 7 AL 9/09 R - Juris RdNr 13, 14]." - Hervorhebung hinzugefügt) ist das Bundessozialgericht gerade nicht von seiner bisherigen Rechtsprechung abgewichen.

  • LSG Sachsen, 11.06.2020 - L 3 AL 120/18
    Auch der 7. Senat des Bundessozialgerichts hat sich mit Urteil vom 1. März 2011 ausdrücklich dieser Rechtsprechung des 11. Senats des Bundessozialgerichts angeschlossen (vgl. BSG, Urteil vom 1. März 2011 - B 7 AL 9/09 R - juris Rdnr. 13 bis 14).

    Die Differenz der Bemessungsentgelte von mindestens 10 % bilde die untere Grenze für die Annahme einer unbilligen Härte (vgl. BSG, Urteil vom 1. März 2011, a. a. O., Rdnr. 13).

    Soweit der 7. Senat ergänzend ausgeführt hat, dass es keine Entscheidung bedürfe, ob besonders gelagerte atypische Einzelfälle denkbar seien, in denen zur Beurteilung einer unbilligen Härte nicht ausschließlich auf das Missverhältnis der miteinander zu vergleichenden Bemessungsentgelte abzustellen sei, da die freiwillige Gehaltseinbuße im konkreten Fall in einem Umfang von bis zu 10 % des Bruttoeinkommens keinen solchen Sonderfall darstelle (vgl. BSG, Urteil vom 1. März 2011, a. a. O.), folgt daraus für den vorliegenden Fall nichts anderes.

  • BSG, 06.03.2013 - B 11 AL 1/12 R

    Arbeitslosengeldanspruch - Bemessungsentgelt - Transferkurzarbeitergeldbezug -

    Der Senat hält an der Rechtsprechung fest, wonach bei der Bemessung von Alg unabhängig von besonderen Umständen des Einzelfalls eine unbillige Härte erst anzunehmen ist, wenn das Bemessungsentgelt aus dem erweiterten Bemessungsrahmen das um 10 % erhöhte Bemessungsentgelt aus dem Regelbemessungsrahmen übersteigt (Urteil des erkennenden Senats vom 24.11.2010 - B 11 AL 30/09 R - BSGE 107, 114 = SozR 4-4300 § 130 Nr. 7; ebenso Urteil des 7. Senats vom 1.3.2011 - B 7 AL 9/09 R - Juris RdNr 13, 14) .
  • LSG Berlin-Brandenburg, 06.04.2022 - L 18 AL 22/20

    Bemessungszeitraum - Arbeitslosengeld - Teilzeitbeschäftigung - befristetes

    Dies läge nicht um mehr als 10% über dem Bemessungsentgelt des einjährigen Bemessungsrahmens von 57, 55 ? (vgl zum Ganzen BSG, Urteil vom 1. März 2011 - B 7 AL 9/09 R - juris - Rn 13 mwN), so dass eine unbillige Härte von vornherein ausscheidet; ein entsprechendes Verlangen (vgl § 150 Abs. 3 Satz 2 SGB III) ist auch nicht vom Kläger an die Beklagte herangetragen worden.
  • LSG Sachsen, 06.12.2010 - L 1 AL 212/09

    Statthaftigkeit der Beschwerde gegen die Ablehnung von Prozesskostenhilfe im

    Ergänzend ist darauf hinzuweisen: Die Frage, ob eine unbillige Härte schon bei einer Differenz der Entgelte um weniger als 10 % angenommen werden kann, ist mittlerweile höchstrichterlich zu Ungunsten des Klägers entschieden (Bundessozialgericht, Urteil vom 24.11.2010 - B 11 AL 30/09 R), auch wenn noch zwei weitere Revisionsverfahren anhängig sind (B 7 AL 9/09 R und B 11 AL 21/10 R).
  • LSG Hamburg, 11.09.2013 - L 2 AL 47/11

    Nichtzulassungsbeschwerde bei Unterschreiten des Berufungsstreitwertes

    Das auf die Gewährung höherer Leistungen gerichtete Klagebegehren kann mit der hier zulässigen, insbesondere form- und fristgerecht erhobenen kombinierten Anfechtungs- und Leistungsklage (§§ 54 Abs. 1 und 4, 56 SGG) verfolgt werden und betrifft einen Höhenstreit, in dem Grund und Höhe des Leistungsanspruchs grundsätzlich in vollem Umfang zu überprüfen sind (ständige Rechtsprechung des BSG, vgl. zuletzt Urteile des 11. Senats vom 24. November 2010 - B 11 AL 30/09 R, SozR 4-4300 § 130 Nr. 7 und des 7. Senats vom 1. März 2011 - B 7 AL 9/09 R, juris).
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 20.03.2012 - L 11 AL 91/08
    Das Klagebegehren ist als kombinierte Anfechtungs- und Leistungsklage (§ 54 Abs. 1 und 4 Sozialgerichtsgesetz SGG ) aufzufassen und betrifft einen Höhenstreit, so dass nach der ständigen Rechtsprechung des Bundessozialgerichts (BSG) Grund und Höhe des Leistungsanspruchs in vollem Umfang zu überprüfen sind (BSG, Urteil vom 24. November 2010, B 11 AL 30/09 R, Rn 11 = BSGE 107, 114ff; Urteil vom 1. März 2011, B 7 AL 9/09 R, Rn 9).
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 21.10.2014 - L 11 AL 88/11
    Auch in der Entscheidung vom 1. März 2011 (B 7 AL 9/09 R) geht das BSG davon aus, dass der zutreffende Faktor 365 Tage ist.
  • BSG, 24.11.2010 - B 11 AL 30/09 R
    Im Gegenteil legt der Wortlaut des § 130 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 SGB III vor seinem entstehungsgeschichtlichen Hintergrund nahe, erst recht an der Unerheblichkeit der Gründe des Minderverdiensts festzuhalten (so im Ergebnis auch LSG Baden-Württemberg, Urteil vom 6.3.2009, L 8 AL 3880/08; Lüdtke aaO, § 130 RdNr 10; Behrend aaO, RdNr 85, Stand Mai 2008 und RdNr 92, Stand März 2010; Brand aaO, RdNr 16; Valgolio aaO, RdNr 68 und 70; einschränkend: Rokita aaO, § 130 RdNr 152 und 159 f; aA: LSG Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 4.3.2009, L 12 AL 66/08, Revision anhängig unter B 7 AL 9/09 R; LSG Schleswig-Holstein, Urteil vom 26.3.2010, L 3 AL 10/09, Revision anhängig unter B 11 AL 21/10 R; Rolfs aaO, RdNr 67) .
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