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   BSG, 17.05.2018 - B 8 SO 1/18 B   

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https://dejure.org/2018,29442
BSG, 17.05.2018 - B 8 SO 1/18 B (https://dejure.org/2018,29442)
BSG, Entscheidung vom 17.05.2018 - B 8 SO 1/18 B (https://dejure.org/2018,29442)
BSG, Entscheidung vom 17. Mai 2018 - B 8 SO 1/18 B (https://dejure.org/2018,29442)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Erstattung von Kosten für ein behindertengerechtes Wohnumfeld als Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben; Unzulässigkeit der Nichtzulassungsbeschwerde

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    SGG § 160 Abs. 2
    Erstattung von Kosten für ein behindertengerechtes Wohnumfeld als Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (10)

  • BSG, 29.09.1975 - 8 BU 64/75

    Bezeichnung eines Verfahrensmangels - Substantiierte Darlegung - Entscheidung des

    Auszug aus BSG, 17.05.2018 - B 8 SO 1/18 B
    Um einen Verfahrensmangel in diesem Sinne geltend zu machen, müssen die Umstände bezeichnet werden, die den entscheidungserheblichen Mangel ergeben sollen (vgl zB BSG SozR 1500 § 160a Nr. 14, 24, 36).

    Darüber hinaus ist die Darlegung zu verlangen, dass und warum die Entscheidung - ausgehend von der Rechtsansicht des LSG - auf dem Mangel beruhen kann, also die Möglichkeit der Beeinflussung der Entscheidung besteht (BSG SozR 1500 § 160a Nr. 14 und 36), es sei denn, es werden absolute Revisionsgründe gerügt, bei denen gemäß § 202 SGG iVm § 547 Zivilprozessordnung (ZPO) der Einfluss auf die Entscheidung unwiderlegbar vermutet wird (BSGE 4, 281, 288; BSG SozR 1500 § 136 Nr. 8).

  • BSG, 25.09.2002 - B 7 AL 142/02 B

    Begründung der Nichtzulassungsbeschwerde

    Auszug aus BSG, 17.05.2018 - B 8 SO 1/18 B
    Um der Darlegungspflicht zu genügen, muss eine konkrete Rechtsfrage formuliert, ihre (abstrakte) Klärungsbedürftigkeit, ihre (konkrete) Klärungsfähigkeit (Entscheidungserheblichkeit) sowie die über den Einzelfall hinausgehende Bedeutung der von ihr angestrebten Entscheidung (sog Breitenwirkung) dargelegt werden (vgl nur BSG SozR 3-1500 § 160a Nr. 34 S 70 mwN).
  • BSG, 29.11.1989 - 7 BAr 130/88

    Begründung der Nichtzulassungsbeschwerde, Abweichung

    Auszug aus BSG, 17.05.2018 - B 8 SO 1/18 B
    Eine Divergenz liegt nur dann vor, wenn das LSG einen tragenden abstrakten Rechtssatz in Abweichung von einem tragenden abstrakten Rechtssatz des BSG aufgestellt hätte; eine Abweichung ist erst dann zu bejahen, wenn das LSG diesen Kriterien - wenn auch unter Umständen unbewusst - widersprochen, also andere rechtliche Maßstäbe entwickelt hat (BSG SozR 1500 § 160a Nr. 67).
  • BSG, 18.02.1980 - 10 BV 109/79

    Rechtliches Gehör - Verhindertes Vorbringen - Bezeichnung -

    Auszug aus BSG, 17.05.2018 - B 8 SO 1/18 B
    Wer die Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör (§ 62 SGG, Art. 103 Abs. 1 GG, Art. 47 Abs. 2 Charta der Grundrechte der EU, Art. 6 Abs. 1 EMRK) rügt, muss hierzu ausführen, welchen erheblichen Vortrag das Gericht bei seiner Entscheidung nicht zur Kenntnis genommen hat, welches Vorbringen des Rechtsuchenden dadurch verhindert worden ist und inwiefern das Urteil auf diesem Sachverhalt beruht (vgl zB BSG SozR 1500 § 160a Nr. 36).
  • BSG, 26.06.1975 - 12 BJ 12/75

    Grundsätzliche Bedeutung einer Rechtssache - Erhalt der Rechtseinheit - Förderung

    Auszug aus BSG, 17.05.2018 - B 8 SO 1/18 B
    Gegenstand der Nichtzulassungsbeschwerde ist jedoch nicht, ob das Berufungsgericht in der Sache richtig entschieden hat (BSG SozR 1500 § 160a Nr. 7).
  • BSG, 03.11.2011 - B 3 KR 8/11 R

    Krankenversicherung - Hilfsmittel - Ausstattung eines behinderten Kindes mit

    Auszug aus BSG, 17.05.2018 - B 8 SO 1/18 B
    Die Klägerin selbst trägt jedoch vor, dass die Weiterleitung an den Landkreis nicht innerhalb der "Zwei-Wochen-Frist" des § 14 Abs. 1 SGB IX erfolgt sei; nach ihrem Vortrag konnte der Landkreis daher nicht als zweitangegangener Reha-Träger zuständig werden (vgl aber zum Unterschied zwischen Prüfung der Zuständigkeit und unverzüglicher Weiterleitung BSGE 109, 199 = SozR 4-2500 § 33 Nr. 37, RdNr 11).
  • BSG, 20.09.2012 - B 8 SO 15/11 R

    Sozialhilfe - Eingliederungshilfe - Übernahme der Kosten für den Einbau eines

    Auszug aus BSG, 17.05.2018 - B 8 SO 1/18 B
    Im Übrigen habe das Bundessozialgericht (BSG) bereits entschieden, dass der Einbau eines Personenaufzugs in ein Wohnhaus eine nur einkommensabhängig zu erbringende Maßnahme zur Teilhabe am Leben in der Gemeinschaft sei (unter Verweis auf BSG Urteil vom 20.9.2012 - B 8 SO 15/11 R), die die Klägerin gerade nicht geltend mache.
  • BSG, 08.03.2016 - B 1 KR 25/15 R

    Krankenversicherung - Antrag auf Krankenbehandlung (hier Psychotherapie) -

    Auszug aus BSG, 17.05.2018 - B 8 SO 1/18 B
    Soweit die Klägerin hierzu die zu § 13 Abs. 3a Satz 1 Sozialgesetzbuch Fünftes Buch - Gesetzliche Krankenversicherung - (SGB V) ergangene Rechtsprechung des BSG (vgl BSGE 121, 40 = SozR 4-2500 § 13 Nr. 33, RdNr 25 f mwN) heranzieht, legt sie nicht dar, weshalb die dort entwickelten Auslegungsmaßstäbe auch für § 15 SGB IX Geltung beanspruchen sollen, der eine dem § 13 Abs. 3a SGB V entsprechende Genehmigungsfiktion gerade nicht kennt (vgl jetzt anders § 18 Abs. 3 SGB IX in der seit 1.1.2018 gültigen Fassung des Gesetzes zur Stärkung der Teilhabe und Selbstbestimmung von Menschen mit Behinderungen - Bundesteilhabegesetz [BTHG] vom 23.12.2016, BGBl I 3234).
  • LSG Saarland, 23.11.2017 - L 11 SO 9/14

    Streitigkeiten nach dem SGB XII; Berufungen

    Auszug aus BSG, 17.05.2018 - B 8 SO 1/18 B
    LSG für das Saarland 23.11.2017 - L 11 SO 9/14.
  • BSG, 14.02.1957 - 8 RV 691/55
    Auszug aus BSG, 17.05.2018 - B 8 SO 1/18 B
    Darüber hinaus ist die Darlegung zu verlangen, dass und warum die Entscheidung - ausgehend von der Rechtsansicht des LSG - auf dem Mangel beruhen kann, also die Möglichkeit der Beeinflussung der Entscheidung besteht (BSG SozR 1500 § 160a Nr. 14 und 36), es sei denn, es werden absolute Revisionsgründe gerügt, bei denen gemäß § 202 SGG iVm § 547 Zivilprozessordnung (ZPO) der Einfluss auf die Entscheidung unwiderlegbar vermutet wird (BSGE 4, 281, 288; BSG SozR 1500 § 136 Nr. 8).
  • BSG, 13.12.2018 - B 5 RE 1/18 B

    Befreiung eines Architekten von der Versicherungspflicht in der gesetzlichen

    b) Hinsichtlich der von § 160 Abs. 2 Nr. 3 SGG geforderten möglichen Kausalität zwischen geltend gemachtem Verfahrensmangel und der angefochtenen Entscheidung stellt sich bei der Rüge der unterlassenen notwendigen Beiladung iS von § 75 Abs. 2 Alt 1 SGG die Frage, ob der Beschwerdeführer auch darlegen muss, dass und warum die Entscheidung - ausgehend von der Rechtsauffassung des LSG - auf dem Mangel beruhen kann (so BSG Beschluss vom 28.12.2017 - B 8 SO 71/17 B - Juris RdNr 7; BSG Beschluss vom 17.5.2018 - B 8 SO 1/18 B - Juris RdNr 6; Beschluss des Senats vom 31.7.2018 - B 5 R 38/18 B - Juris RdNr 10; vgl auch BSG Beschluss vom 10.4.2017 - B 6 KA 22/17 B - Juris RdNr 6), oder ob bei einem solchen Verfahrensverstoß der Einfluss auf die Entscheidung entsprechend einem absoluten Revisionsgrund (§ 202 S 1 SGG iVm § 547 ZPO) unwiderlegbar vermutet wird (so BFH Beschluss vom 8.5.2008 - IV B 138/07 - Juris RdNr 9; BFH Beschluss vom 14.11.2008 - IV B 136/07 - Juris RdNr 40; BFH Beschluss vom 21.12.2011 - IV B 101/10 - Juris RdNr 6; vgl auch Ratschow in Gräber, FGO, 8. Aufl 2015, § 115 RdNr 97).
  • BSG, 22.11.2018 - B 8 SO 35/18 B

    Anspruch eines Sonderrechtsnachfolgers auf Zahlung noch offener Heimkosten

    Die vermeintliche inhaltliche Unrichtigkeit der Berufungsentscheidung kann indes nicht Gegenstand der Nichtzulassungsbeschwerde sein ( BSG vom 17.5.2018 - B 8 SO 1/18 B - RdNr 8; BSG SozR 1500 § 160a Nr. 7).
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