Rechtsprechung
   BSG, 17.12.2015 - B 8 SO 10/14 R   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2015,38503
BSG, 17.12.2015 - B 8 SO 10/14 R (https://dejure.org/2015,38503)
BSG, Entscheidung vom 17.12.2015 - B 8 SO 10/14 R (https://dejure.org/2015,38503)
BSG, Entscheidung vom 17. Dezember 2015 - B 8 SO 10/14 R (https://dejure.org/2015,38503)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2015,38503) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (12)

  • Sozialgerichtsbarkeit.de

    Sozialhilfe

  • lexetius.com

    Sozialhilfe - Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung - Unterkunft und Heizung - hilfebedürftiges volljähriges Kind in der Mietwohnung bzw im Haushalt der Eltern - Nichtbestehen einer Einsatzgemeinschaft - fehlende rechtliche Verpflichtung zur Zahlung von ...

  • openjur.de
  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 41 Abs 1 S 1 SGB 12 vom 24.03.2011, § 42 Nr 4 Halbs 1 SGB 12 vom 24.03.2011, § 35 Abs 1 S 1 SGB 12 vom 24.03.2011, § 35 Abs 4 S 1 SGB 12 vom 24.03.2011
    Sozialhilfe - Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung - Unterkunft und Heizung - tatsächliche Aufwendungen - volljähriges Kind im Haushalt der Eltern - keine rechtliche Verpflichtung zur Zahlung von Kosten der Unterkunft und Heizung durch Miet- oder ...

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Anspruch auf Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung nach dem SGB XII; Leistungen für Unterkunft und Heizung bei Zusammenleben mit Nichthilfebedürftigen; Bestehen eines Miet- bzw. Untermietvertrages

  • rewis.io

    Sozialhilfe - Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung - Unterkunft und Heizung - tatsächliche Aufwendungen - volljähriges Kind im Haushalt der Eltern - keine rechtliche Verpflichtung zur Zahlung von Kosten der Unterkunft und Heizung durch Miet- oder ...

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Anspruch auf Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung nach dem SGB XII ; Leistungen für Unterkunft und Heizung bei Zusammenleben mit Nichthilfebedürftigen; Bestehen eines Miet- bzw. Untermietvertrages

  • rechtsportal.de

    Anspruch auf Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung nach dem SGB XII ; Leistungen für Unterkunft und Heizung bei Zusammenleben mit Nichthilfebedürftigen; Bestehen eines Miet- bzw. Untermietvertrages

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (24)Neu Zitiert selbst (5)

  • BSG, 07.11.2006 - B 7b AS 8/06 R

    Arbeitslosengeld II - Unterkunftskosten - selbst genutztes Wohneigentum -

    Auszug aus BSG, 17.12.2015 - B 8 SO 10/14 R
    In der Sache hat sie damit ihr Begehren in zulässiger Weise auf diese Leistungen dem Grund nach (§ 130 Abs. 1 SGG) im Rahmen der Leistungen der Grundsicherung beschränkt (vgl zu dieser Möglichkeit nur BSGE 97, 217 ff RdNr 18 = SozR 4-4200 § 22 Nr. 1; BSGE 104, 41 ff RdNr 13 = SozR 4-4200 § 22 Nr. 23) .
  • BSG, 03.03.2009 - B 4 AS 37/08 R

    Arbeitslosengeld II - angemessene Unterkunftskosten - Mietvertrag -

    Auszug aus BSG, 17.12.2015 - B 8 SO 10/14 R
    Ist der Leistungsberechtigte verpflichtet und insbesondere einer wirksamen (vgl §§ 117 Abs. 1, 133 Bürgerliches Gesetzbuch) Mietzinsforderung ausgesetzt, folgt zwar schon allein daraus ein entsprechender Bedarf (vgl nur BSG SozR 4-4200 § 22 Nr. 15 RdNr 24) .
  • BSG, 02.07.2009 - B 14 AS 36/08 R

    Arbeitslosengeld II - Unterkunft und Heizung - Unzulässigkeit der Pauschalierung

    Auszug aus BSG, 17.12.2015 - B 8 SO 10/14 R
    In der Sache hat sie damit ihr Begehren in zulässiger Weise auf diese Leistungen dem Grund nach (§ 130 Abs. 1 SGG) im Rahmen der Leistungen der Grundsicherung beschränkt (vgl zu dieser Möglichkeit nur BSGE 97, 217 ff RdNr 18 = SozR 4-4200 § 22 Nr. 1; BSGE 104, 41 ff RdNr 13 = SozR 4-4200 § 22 Nr. 23) .
  • BSG, 25.08.2011 - B 8 SO 29/10 R

    Sozialhilfe - Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung - Unterkunft und

    Auszug aus BSG, 17.12.2015 - B 8 SO 10/14 R
    In den vom LSG zur Begründung seiner abweichenden Auffassung zitierten Entscheidungen war auf der Grundlage der dortigen bindenden (vgl § 163 SGG) tatsächlichen Feststellungen der Vorinstanzen für den Senat allerdings davon auszugehen, dass unter keinem Gesichtspunkt - weder aufgrund mietvertraglicher Verpflichtung noch aus sonstigen Gründen - eine tatsächliche Belastung der nachfragenden Person mit Unterkunftskosten bestand; die dortigen Kläger waren vielmehr von Zahlungen endgültig freigestellt (vgl: BSG SozR 4-3500 § 29 Nr. 3 RdNr 15; BSG, Urteil vom 25.8.2011 - B 8 SO 29/10 R - RdNr 13, missverständlich insoweit der in der Entscheidungsdatenbank von juris veröffentlichte nichtamtliche Orientierungssatz) .
  • BSG, 02.01.1979 - 11 RA 54/78

    Revision - Materiell-rechtliche Rüge - Begründung der Revision

    Auszug aus BSG, 17.12.2015 - B 8 SO 10/14 R
    Sie setzt sich ausreichend mit den Gründen der Vorinstanz auseinander (vgl zu dieser Voraussetzung BSG SozR 1500 § 164 Nr. 12 S 17 und Nr. 20 S 33 f mwN) .
  • BSG, 23.03.2021 - B 8 SO 14/19 R

    Anspruch auf Leistungen der Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung nach

    Nach früherem Recht mussten auch die mit nahen Angehörigen zusammenlebenden Leistungsberechtigten für die Anerkennung von Aufwendungen für Kosten der Unterkunft und Heizung den Nachweis führen, dass sie rechtlich wirksam zur Zahlung eines Anteils an den Unterkunftskosten verpflichtet waren und tatsächlich entsprechende Zahlungen leisteten (vgl BSG vom 14.4.2011 - B 8 SO 18/09 R - SozR 4-3500 § 29 Nr. 3; BSG vom 25.8.2011 - B 8 SO 29/10 R - FEVS 63, 442) oder dass sie die Aufwendungen für die Wohnung zumindest faktisch mitgetragen haben, auch ohne dass eine entsprechende rechtliche Verpflichtung bestand (BSG vom 17.12.2015 - B 8 SO 10/14 R - SozR 4-3500 § 35 Nr. 4) .
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 16.02.2016 - L 2 AS 242/12

    Vorsicht bei Mietverträgen unter Verwandten!

    Insoweit genügt, dass sich die betroffenen Bewohner der Unterkunft faktisch einig sind, ohne dass daraus eine rechtliche Verpflichtung entstehen muss, dass gegenüber diesen Leistungsberechtigten die ernsthafte Erwartung einer Beteiligung an den Kosten für Unterkunft und Heizung besteht (BSG, Urteil vom 17.12.2015 - B 8 SO 10/14 R, RdNr. 16, zitiert nach juris).

    Es obliegt diesbezüglich tatrichterlicher Würdigung im Einzelfall, ob gegenüber dem Leistungsberechtigten die ernsthafte Erwartung einer Beteiligung für Kosten der Unterkunft und Heizung besteht (vgl. BSG, Urteil vom 17.12.2015 - B 8 SO 10/14 R, RdNr. 17, zitiert nach juris).

  • LSG Bayern, 21.10.2021 - L 8 SO 121/21

    Sozialhilfe: Keine Erhöhung der Sozialhilfeansprüche bei Abschluss eines nur pro

    Eine Beschränkung auf die Leistungen für Unterkunft und Heizung ist zulässig (vgl. BSG, Urteil vom 17.12.2015 - B 8 SO 10/14 R - juris).

    Über diese Beträge hinausgehende tatsächliche Aufwendungen liegen weder aufgrund der Mietverträge vom 30.11.2017 (für die Zeit bis Ende Juni 2019) bzw. vom 18./21.09.2019 (für die Zeit ab Juli 2019) noch aufgrund einer tatsächlichen Handhabung (vgl. BSG, Urteil vom 17.12.2015 - B 8 SO 10/14 R - juris) vor.

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht