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   BSG, 04.04.2019 - B 8 SO 12/17 R   

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BSG, 04.04.2019 - B 8 SO 12/17 R (https://dejure.org/2019,7770)
BSG, Entscheidung vom 04.04.2019 - B 8 SO 12/17 R (https://dejure.org/2019,7770)
BSG, Entscheidung vom 04. April 2019 - B 8 SO 12/17 R (https://dejure.org/2019,7770)
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Volltextveröffentlichungen (10)

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 22 SGB 12, § 35 SGB 12, § 53 SGB 12, § 54 SGB 12, § 6a SGB 9
    Sozialhilfe - Eingliederungshilfe - Teilhabe am Leben in der Gemeinschaft - Übernahme durch BAföG-Leistungen nicht gedeckter Unterkunftskosten

  • REHADAT Informationssystem (Volltext/Leitsatz/Kurzinformation)

    9 beim Jobcenter - notwendige Beiladung der Bundesagentur für Arbeit - Sozialhilfe - Eingliederungshilfe - Teilhabe am Leben in der Gemeinschaft - Übernahme durch BAföG-Leistungen nicht gedeckter Unterkunftskosten - Abdeckung durch andere Leistungen

  • rewis.io

    Sozialgerichtliches Verfahren - Beiladung - Stellung eines Teilhabeantrags im Sinne des § 14 SGB 9 beim Jobcenter - notwendige Beiladung der Bundesagentur für Arbeit - Sozialhilfe - Eingliederungshilfe - Teilhabe am Leben in der Gemeinschaft - Übernahme durch ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • rechtsportal.de

    Anspruch auf Leistungen der Eingliederungshilfe nach dem SGB XII

  • datenbank.nwb.de

    Sozialhilfe - Eingliederungshilfe - Teilhabe am Leben in der Gemeinschaft - Übernahme durch BAföG-Leistungen nicht gedeckter Unterkunftskosten

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (9)

  • Bundessozialgericht (Pressemitteilung)

    Unterkunftskosten für behinderte BAföG-Empfängerin als soziale Teilhabeleistung

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Unterkunftskosten für eine behinderte BAföG-Empfängerin

  • Jurion (Kurzinformation)

    Unterkunftskosten für behinderte BAföG-Empfängerin als soziale Teilhabeleistung

  • sozialberatung-kiel.de (Kurzinformation)

    Anspruch behinderter Studierender auf Zuschuss zur Miete

  • aerztezeitung.de (Pressemeldung, 11.07.2019)

    Behinderung: Zuschlag zu Wohnkosten trotz BAföG

  • juraforum.de (Kurzinformation)

    Zuschuss zu den Unterkunftskosten für behinderte Bafög-Empfänger

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    BAföG-Empfängerin mit Behinderung hat Anspruch auf Unterkunftskosten als soziale Teilhabeleistung - Zur Sicherstellung einer gleichberechtigten Teilhabe behinderter Menschen sind gegebenenfalls Kosten für Wohnraum zu erbringen

  • Bundessozialgericht (Terminbericht)

    P.-S.S. ./. Stadt Leipzig, beigeladen: Jobcenter Leipzig

    Sozialhilfe

  • Bundessozialgericht (Pressemitteilung - vor Ergehen der Entscheidung)

    Unterkunftskosten für behinderte BAföG-Empfängerin als Eingliederungshilfe?

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BSGE 128, 43
 
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Wird zitiert von ... (19)Neu Zitiert selbst (25)

  • BSG, 26.10.2004 - B 7 AL 16/04 R

    Rehabilitationsträger - vorläufige Zuständigkeit - notwendige Beiladung des

    Auszug aus BSG, 04.04.2019 - B 8 SO 12/17 R
    Danach sind Dritte notwendig beizuladen, wenn sie an dem streitigen Rechtsverhältnis derart beteiligt sind, dass die Entscheidung auch ihnen gegenüber nur einheitlich ergehen kann (echte notwendige Beiladung); für die Beiladung genügt die Möglichkeit der Leistungsverpflichtung (vgl BSG vom 26.10.2004 - B 7 AL 16/04 R - BSGE 93, 283 = SozR 4-3250 § 14 Nr. 1, RdNr 10) .

    Der Zielsetzung des § 14 SGB IX, durch eine rasche Zuständigkeitsklärung eine möglichst schnelle Leistungserbringung zu gewährleisten (vgl dazu grundlegend BSG vom 26.10.2004 - B 7 AL 16/04 R - BSGE 93, 283 = SozR 4-3250 § 14 Nr. 1) , entspricht es schließlich, auch einer Antragstellung beim Jobcenter rechtliche Relevanz für das Verfahren der Zuständigkeitsklärung nach § 14 SGB IX zuzuweisen und folglich den Lauf der Zweiwochenfrist bei der BA nach diesem Antrag zu bestimmen.

    Begann mithin die Zweiwochenfrist des § 14 Abs. 1 Satz 1 SGB IX bereits mit dieser Antragstellung beim Jobcenter zu laufen, führt die im Ergebnis unterbliebene Weitergabe des Antrags vom Jobcenter an die BA und die damit in der Konsequenz auch fehlende Weiterleitung durch die BA an den aus ihrer Sicht ggf eigentlich zuständigen Rehabilitationsträger dazu, dass die BA als iS des § 14 SGB IX erstangegangener Rehabilitationsträger zuständig geworden ist und im Außenverhältnis (behinderter Mensch/Rehabilitationsträger) den geltend gemachten Anspruch im Hinblick auf alle Rechtsgrundlagen, die überhaupt in dieser Bedarfssituation für Rehabilitationsträger vorgesehen sind (vgl auch BSG vom 26.10.2004 - B 7 AL 16/04 R - BSGE 93, 283 = SozR 4-3250 § 14 Nr. 1, RdNr 8 mwN) , zu prüfen und ggf auch die Leistung zu erbringen hat.

    Leistungen, die im Rahmen der erforderlichen wertenden Betrachtung zur persönlichen Lebensführung zählen, sind aber nicht als Hilfe zum Besuch einer Hochschule bzw der Teilhabe am Arbeitsleben förderfähig (ebenso zum Einbau eines Personenaufzugs BSG vom 20.9.2012 - B 8 SO 15/11 R - BSGE 112, 67 = SozR 4-3500 § 92 Nr. 1, RdNr 18 ff und BSG vom 26.10.2004 - B 7 AL 16/04 R - BSGE 93, 283 = SozR 4-3250 § 14 Nr. 1, RdNr 14) .

  • SG Leipzig, 19.09.2012 - S 17 AS 1142/12
    Auszug aus BSG, 04.04.2019 - B 8 SO 12/17 R
    Im sich anschließenden Klageverfahren verurteilte das Sozialgericht (SG) Leipzig (Az: S 17 AS 1142/12) den Beigeladenen, als erstangegangenen Leistungsträger nach § 14 Sozialgesetzbuch Neuntes Buch - Rehabilitation und Teilhabe behinderter Menschen - (SGB IX) Leistungen der Eingliederungshilfe nach dem Sozialgesetzbuch Zwölftes Buch - Sozialhilfe - (SGB XII; Teilhabe am Leben in der Gemeinschaft) für die Zeit vom 1.11.2011 bis 31.10.2012 in Höhe von 232 Euro monatlich zu zahlen (Urteil vom 19.9.2012; Ausführungsbescheid des Beigeladenen vom 26.10.2012) .

    Nachdem die Klägerin unter Verweis auf das Verfahren S 17 AS 1142/12 darüber hinaus Leistungen schon für die Zeit ab 1.11.2012 und - der Höhe nach - für den gesamten Zeitraum von 232 Euro geltend gemacht hatte (Schreiben vom 26.5.2013) , bewilligte der Beigeladene für die Zeit vom 1.11.2012 bis 8.1.2013 "vorläufig", gestützt auf § 40 Sozialgesetzbuch Zweites Buch - Grundsicherung für Arbeitsuchende - (SGB II) iVm § 328 Sozialgesetzbuch Drittes Buch - Arbeitsförderung - (SGB III), monatlich 232 Euro (Bescheid vom 6.8.2013) ; ab 11.1.2013 wurden, ohne zuvor Bescheide zu erlassen, monatlich ebenfalls 232 Euro gezahlt.

    Die zeitabschnittsweise Betrachtung, die das SG in dem zunächst geführten Verfahren (Az: S 17 AS 1142/12) vorgenommen und den Beigeladenen deshalb nur bis 31.10.2012 verurteilt hat, begründet in der Sache keine für die Frage der Zuständigkeit im Rahmen des § 14 SGB IX maßgebliche Zäsur (vgl dazu auch BSG vom 4.4.2019 - B 8 SO 11/17 R - zur Veröffentlichung in SozR vorgesehen) .

  • BSG, 28.02.2013 - B 8 SO 1/12 R

    Sozialhilfe - Hilfe zur Pflege - häusliche Pflege - Heranziehung einer besonderen

    Auszug aus BSG, 04.04.2019 - B 8 SO 12/17 R
    Diese ordnen - unter Beibehaltung des offenen Leistungskatalogs im Übrigen (vgl § 76 Abs. 2 Satz 1 vor Nr. 1 SGB IX) - einerseits Kosten für den Wohnraumbedarf den Kosten der Unterkunft nach § 42a SGB XII zu (behinderungsbedingt angemessener Wohnraum) und andererseits - laufende - Mehrkosten für Wohnraum wegen einer Assistenz den Fachleistungen zu (vgl auch BSG vom 28.2.2013 - B 8 SO 1/12 R - BSGE 113, 92 = SozR 4-3500 § 65 Nr. 4 zu Kosten eines Assistenzzimmers als Leistung der Hilfe zur Pflege) .

    Es fehlt aber für eine Leistung nach § 54 Abs. 1 Nr. 2 SGB XII bzw § 54 Abs. 1 SGB XII iVm § 33 SGB IX an dem notwendigen finalen Zusammenhang zwischen der begehrten Leistung (Kosten der Unterkunft) und dem Studium (vgl dazu auch BSG vom 28.2.2013 - B 8 SO 1/12 R - BSGE 113, 92 = SozR 4-3500 § 65 Nr. 4, RdNr 14) .

  • BSG, 19.05.2009 - B 8 SO 32/07 R

    Sozialhilfe - Eingliederungshilfe - Teilhabe am Leben in der Gemeinschaft -

    Auszug aus BSG, 04.04.2019 - B 8 SO 12/17 R
    Bedarfe für Kosten der Unterkunft können für den behinderten Menschen (auch) als Leistung der sozialen Teilhabe abzudecken sein (zu der Situation sich - teilweise - überschneidender Ziele von Leistungen vgl nur BSG vom 19.5.2009 - B 8 SO 32/07 R - BSGE 103, 171 = SozR 4-3500 § 54 Nr. 5, RdNr 17 mwN) .

    Ein Leistungsanspruch der Klägerin, gestützt auf § 54 Abs. 1 Nr. 2 SGB XII (Hilfe zur schulischen Ausbildung einschließlich des Besuchs einer Hochschule) oder § 54 Abs. 1 SGB XII iVm § 33 SGB IX (Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben) scheidet hingegen aus; denn hierauf zielte die begehrte Hilfe (anteilige Kosten für das Wohnen) nicht ab (zum Ziel der Hilfe als rechtlich relevanter Maßstab vgl nur: BSG vom 25.8.2011 - B 8 SO 7/10 R - BSGE 109, 56 = SozR 4-3500 § 98 Nr. 1, RdNr 15 f; BSG vom 19.5.2009 - B 8 SO 32/07 R - BSGE 103, 171 = SozR 4-3500 § 54 Nr. 5, RdNr 17; für die Abgrenzung von Leistungen im Bereich der Jugendhilfe ebenso Bundesverwaltungsgericht vom 18.10.2012 - 5 C 15/11 - BVerwGE 144, 364 RdNr 17) .

  • BSG, 22.08.2012 - B 14 AS 13/12 R

    Arbeitslosengeld II - Angemessenheit der Unterkunftskosten - Zweipersonenhaushalt

    Auszug aus BSG, 04.04.2019 - B 8 SO 12/17 R
    Die Deckung auch behinderungsbedingt entstehender Kosten der Unterkunft durch Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts entspricht dabei der gesetzlichen Grundkonzeption, wonach Aufwendungen in Höhe der tatsächlichen Aufwendungen anerkannt werden, soweit diese angemessen sind (vgl § 22 Abs. 1 Satz 1 SGB II; § 35 Abs. 1 Satz 1 iVm Abs. 2 SGB XII) , ohne dass es insoweit einer gesonderten Regelung für einen behinderungsbedingten Mehrbedarf (vgl etwa § 30 Abs. 1, 4 und 5 SGB XII, § 21 Abs. 4 SGB II) bedürfte (vgl zur Berücksichtigung ua von Behinderungen bei der Prüfung der konkret angemessenen Kosten der Unterkunft nur BSG vom 22.8.2012 - B 14 AS 13/12 R - SozR 4-4200 § 22 Nr. 64 RdNr 20 f) .

    Anders als nach § 22 SGB II, in dessen Anwendungsbereich höhere als die abstrakt angemessenen Kosten der Unterkunft bis zu den konkret angemessenen Kosten nach § 22 SGB II zuschussweise zu übernehmen sind (vgl zur Berücksichtigung ua von Behinderungen insoweit nur BSG vom 22.8.2012 - B 14 AS 13/12 R - SozR 4-4200 § 22 Nr. 64 RdNr 20 f) , sieht § 27 Abs. 4 SGB II aF auch im Fall einer besonderen Härte insoweit keine Differenzierungsmöglichkeit vor.

  • BSG, 16.06.2015 - B 4 AS 37/14 R

    Grundsicherung für Arbeitsuchende - Leistungsausschluss für Auszubildende -

    Auszug aus BSG, 04.04.2019 - B 8 SO 12/17 R
    Insoweit handelt es sich auch um einen eigenständigen Streitgegenstand (vgl nur Bundessozialgericht vom 16.6.2015 - B 4 AS 37/14 R - SozR 4-4200 § 27 Nr. 2 RdNr 12) .

    Ein Anspruch auf zuschussweise Leistungen für die Unterkunft nach § 27 Abs. 3 SGB II (in der bis 31.7.2016 maßgeblichen Normfassung vom 20.12.2011, aF) besteht in diesem Fall nicht (vgl BSG vom 16.6.2015 - B 4 AS 37/14 R - SozR 4-4200 § 27 Nr. 2 RdNr 16, 20; BSG vom 15.6.2016 - B 4 AS 27/15 R - RdNr 18) .

  • BVerwG, 19.10.1995 - 5 C 28.95

    Eingliederungshilfe für ein Studium an einer Hochschule - Hilfe in besonderen

    Auszug aus BSG, 04.04.2019 - B 8 SO 12/17 R
    Zwar ermöglicht erst das Wohnen in einer behindertengerechten Wohnung die Aufnahme und Durchführung des Studiums (vgl BVerwG vom 19.10.1995 - 5 C 28/95 - NVwZ-RR 1996, 509) .
  • BVerwG, 18.10.2012 - 5 C 15.11

    Übernahmeanspruch; Aufwendungsersatzanspruch; Selbstbeschaffung; selbst

    Auszug aus BSG, 04.04.2019 - B 8 SO 12/17 R
    Ein Leistungsanspruch der Klägerin, gestützt auf § 54 Abs. 1 Nr. 2 SGB XII (Hilfe zur schulischen Ausbildung einschließlich des Besuchs einer Hochschule) oder § 54 Abs. 1 SGB XII iVm § 33 SGB IX (Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben) scheidet hingegen aus; denn hierauf zielte die begehrte Hilfe (anteilige Kosten für das Wohnen) nicht ab (zum Ziel der Hilfe als rechtlich relevanter Maßstab vgl nur: BSG vom 25.8.2011 - B 8 SO 7/10 R - BSGE 109, 56 = SozR 4-3500 § 98 Nr. 1, RdNr 15 f; BSG vom 19.5.2009 - B 8 SO 32/07 R - BSGE 103, 171 = SozR 4-3500 § 54 Nr. 5, RdNr 17; für die Abgrenzung von Leistungen im Bereich der Jugendhilfe ebenso Bundesverwaltungsgericht vom 18.10.2012 - 5 C 15/11 - BVerwGE 144, 364 RdNr 17) .
  • BVerwG, 17.01.1985 - 5 C 29.84

    Vorschrift - Ausschlußwirkung - Ausbildungsbezogener Bedarf

    Auszug aus BSG, 04.04.2019 - B 8 SO 12/17 R
    Soweit die Kosten für das Wohnen ihrer Höhe nach keine behinderungsbedingten Besonderheiten aufweisen, kann sie Leistungen dafür nur nach Maßgabe des BAföG (vgl bereits BVerwG vom 17.1.1985 - 5 C 29/84 - BVerwGE 71, 12 RdNr 10) und - soweit trotz des Bezugs von BAföG noch ein ungedeckter Bedarf an Wohnkosten besteht - ergänzend nach § 27 Abs. 4 SGB II aF bis zur Höhe der abstrakt angemessenen Kosten der Unterkunft als Darlehen erhalten.
  • BSG, 24.03.2009 - B 8 SO 29/07 R

    Abgrenzung Sozial- und Jugendhilfe - Leistungen für alleinerziehende geistig

    Auszug aus BSG, 04.04.2019 - B 8 SO 12/17 R
    Vor einer Beiladung der BA ist der Senat indes gehindert, über die von der Revision aufgeworfenen materiell-rechtlichen Fragen für das LSG bindend (§ 170 Abs. 5 SGG) zu entscheiden, weil anderenfalls das rechtliche Gehör (§ 62 SGG, Art. 103 Abs. 1 Grundgesetz , Art. 6 Abs. 1 Europäische Menschenrechtskonvention) der Beizuladenden verletzt würde (vgl BSG vom 7.11.2006 - B 7b AS 14/06 R - BSGE 97, 242 = SozR 4-4200 § 20 Nr. 1, RdNr 17; BSG vom 24.3.2009 - B 8 SO 29/07 R - BSGE 103, 39 = SozR 4-2800 § 10 Nr. 1, RdNr 14) .
  • BSG, 04.04.2019 - B 8 SO 11/17 R

    Erstattungsanspruch des Jugendamtes als erstangegangenem, aber nur nachrangig

  • BSG, 25.06.2008 - B 11b AS 19/07 R

    Arbeitslosengeld II - Ganztagesschule für Sprachbehinderte - Essensgeld für

  • BSG, 07.11.2006 - B 7b AS 14/06 R

    Arbeitslosengeld II - Wahrnehmung des Umgangsrechtes mit dem minderjährigen

  • BSG, 02.02.2012 - B 8 SO 9/10 R

    Sozialhilfe - Eingliederungshilfe - Übernahme der Kosten für den

  • BSG, 12.12.2013 - B 4 AS 14/13 R

    Anspruch auf Erstattung von vorläufig gezahlten Sozialleistungen gegenüber einem

  • BSG, 22.03.2012 - B 8 SO 1/11 R

    Sozialhilfe - Hilfe zur Pflege - andere Leistungen - Erforderlichkeit der

  • BSG, 02.04.2014 - B 4 AS 26/13 R

    Grundsicherung für Arbeitsuchende - Eingliederungsvereinbarung - Zusage der

  • BSG, 15.06.2016 - B 4 AS 27/15 R

    Grundsicherung für Arbeitsuchende - Leistungen für Auszubildende -

  • BSG, 20.09.2012 - B 8 SO 15/11 R

    Sozialhilfe - Eingliederungshilfe - Übernahme der Kosten für den Einbau eines

  • BVerfG, 03.09.2014 - 1 BvR 1768/11

    Leistungen nach SGB 2 und Grundrecht auf Gewährleistung eines menschenwürdigen

  • BSG, 25.08.2011 - B 8 SO 7/10 R

    Sozialrechtliches Verwaltungsverfahren - Erstattungsansprüche der Leistungsträger

  • BSG, 09.12.2016 - B 8 SO 15/15 R

    Sozialgerichtliches Verfahren - statthafte Klageart - kombinierte Anfechtungs-

  • BSG, 28.10.2008 - B 8 SO 22/07 R

    Sozialgerichtliches Verfahren - notwendige Beiladung - Sozialhilfe -

  • BSG, 06.04.2011 - B 4 AS 119/10 R

    Zulässigkeit der kombinierten Anfechtungs- und Leistungsklage auf endgültige

  • BSG, 11.12.2007 - B 8/9b SO 20/06 R

    Sozialhilfe - Einkommens- und Vermögenseinsatz - Blindengeld als privilegiertes

  • BSG, 28.01.2021 - B 8 SO 9/19 R

    Anspruch auf Leistungen zur Teilhabe am Leben in der Gemeinschaft in Form eines

    Eine vom Träger der Eingliederungshilfe vorgenommene Befristung der Leistung, die vom Leistungsberechtigten nicht angegriffen wird, führt deshalb auch nicht zu einer maßgeblichen Zäsur des Rehabilitationsgeschehens, wie der Senat bereits mehrfach entschieden hat (BSG vom 4.4.2019 - B 8 SO 11/17 R - BSGE 128, 36 = SozR 4-1300 § 111 Nr. 10, RdNr 22; BSG vom 4.4.2019 - B 8 SO 12/17 R - BSGE 128, 43 = SozR 4-3500 § 53 Nr. 9, RdNr 24; BSG vom 28.11.2019 - B 8 SO 8/18 R - BSGE 129, 241 = SozR 4-3250 § 14 Nr. 30, RdNr 18) .
  • BSG, 07.05.2020 - B 3 KR 7/19 R

    Krankenversicherung - Hilfsmittel - Spezialtherapiedreirad - Vorbeugung einer

    Einen "Rehabilitationsantrag" stellte die Klägerin durch ihren Antrag auf Kostenübernahme für ein auf ihre Bedürfnisse angepasstes Spezialtherapierad unter Hinweis ua auf ihre Behinderung (zu den - niedrigen - Anforderungen an einen Antrag auf Teilhabeleistungen und den - hohen - Anforderungen an dessen Prüfung vgl BSG Urteil vom 24.1.2013 - B 3 KR 5/12 R - BSGE 113, 40 = SozR 4-3250 § 14 Nr. 19, RdNr 22 ff; vgl insoweit zum Meistbegünstigungsantrag zuletzt BSG Urteil vom 4.4.2019 - B 8 SO 12/17 R - juris RdNr 22, zur Veröffentlichung in BSGE und SozR 4-3500 § 53 Nr. 9 vorgesehen) .
  • BSG, 19.05.2022 - B 8 SO 13/20 R

    Sozialhilfe - Eingliederungshilfe - Teilhabe am Leben in der Gemeinschaft -

    Sie bestimmen sich nach der Differenz der Kosten der selbstgewählten Freizeitgestaltung des behinderten Menschen zu den Kosten eines nichtbehinderten Menschen bei dieser Freizeitaktivität (vgl BSG vom 4.4.2019 - B 8 SO 12/17 R - BSGE 128, 43 = SozR 4-3500 § 53 Nr. 9, RdNr 29 f).
  • BSG, 28.11.2019 - B 8 SO 8/18 R

    Rechtmäßigkeit der Erstattung von Kosten für Maßnahmen der Eingliederungshilfe

    Dass auch die zeitabschnittsweise Bewilligung von Leistungen bei einem einheitlichen Rehabilitationsgeschehen keine für die Frage der Zuständigkeit im Rahmen des § 14 SGB IX maßgebliche Zäsur begründet, hat der Senat bereits entschieden (BSG vom 4.4.2019 - B 8 SO 12/17 R - SozR 4-3500 § 53 Nr. 9 RdNr 24, zur Veröffentlichung in BSGE vorgesehen) .
  • BSG, 11.09.2020 - B 8 SO 22/18 R

    Anspruch auf Hilfe zur Wohnungserhaltung nach dem SGB XII

    Die Abgrenzung von einer Leistung zur Teilhabe am Leben in der Gemeinschaft von einer Leistung zur Deckung von Unterkunftsbedarfen richtet sich dabei danach, ob allein behinderungsbedingt weitere Kosten für Wohnbedarf entstehen, die von Leistungen des Lebensunterhalts nicht, nicht vollständig oder nicht ohne Einschränkungen umfasst werden (vgl BSG vom 4.4.2019 - B 8 SO 12/17 R - BSGE 128, 43 = SozR 4-3500 § 53 Nr. 9, RdNr 28 f; im Einzelnen später) .

    Ein durch seine Wünsche (mit)bestimmtes Teilhabeziel ist legitim und entspricht gerade dem vom Gesetz anerkannten Ziel eines den besonderen Bedürfnissen behinderter Menschen entsprechenden Wohnraums (zu den Zielen der Leistungen nach § 55 SGB IX vgl BSG vom 19.5.2009 - B 8 SO 32/07 R - BSGE 103, 171 = SozR 4-3500 § 54 Nr. 5, RdNr 16) , der ihnen die Führung eines möglichst selbstbestimmten eigenverantwortlichen Lebens ermöglicht (§ 4 Abs. 1 Nr. 4 SGB IX; zum selbstbestimmten Wohnen als Aspekt der sozialen Teilhabe vgl auch BSG vom 4.4.2019 - B 8 SO 12/17 R - BSGE 128, 43 = SozR 4-3500 § 53 Nr. 9, RdNr 28 f) .

    Wie der Senat bereits entschieden hat, gehen Ansprüche vor, soweit die in Rede stehenden Kosten das Grundbedürfnis des Wohnens für behinderte als auch für nicht behinderte Menschen gleichermaßen sichern (vgl bereits BSG vom 4.4.2019 - B 8 SO 12/17 R - BSGE 128, 43 = SozR 4-3500 § 53 Nr. 9, RdNr 29 f) .

  • BSG, 06.10.2022 - B 8 SO 2/21 R

    Kostenübernahme einer Krankenhausbehandlung gemäß dem SGB XII Nothelferansprüche

    Soweit die Klägerin Ansprüche aus abgetretenem Recht der Patientin geltend macht, war diese insbesondere nicht als denkbar berechtigte Empfängerin von Leistungen der Sozialhilfe nach § 75 Abs. 2 Alt 1 SGG notwendig beizuladen (echte notwendige Beiladung (vgl BSG vom 4.4.2019 - B 8 SO 12/17 R - BSGE 128, 43 = SozR 4-3500 § 53 Nr. 9, RdNr 11 f) .
  • BSG, 03.07.2020 - B 8 SO 5/19 R

    Anspruch auf Leistungen der Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung nach

    Die Auslegung behördlichen Verwaltungshandelns im Hinblick darauf, ob es eine Regelung im Sinne dieser Vorschrift enthält, richtet sich nach den für die Auslegung von Willenserklärungen geltenden Grundsätzen; maßgeblich ist der "Empfängerhorizont" eines verständigen Beteiligten, der die Zusammenhänge berücksichtigt, die die Behörde nach ihrem wirklichen Willen (§ 133 Bürgerliches Gesetzbuch ) erkennbar in ihre Entscheidung einbezogen hat (vgl nur BSG vom 4.4.2019 - B 8 SO 12/17 R - für BSGE vorgesehen = SozR 4-3500 § 53 Nr. 9, RdNr 16 mwN) .
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 09.06.2021 - 12 B 636/21

    Gewährung von Leistungen zum Aufenthalt in der Intensivwohngruppe und der

    vgl. BSG, Urteil vom 28. November 2019 - B 8 SO 8/18 R -, juris Rn. 18, unter Bezugnahme auf BSG, Urteil vom 4. April 2019 - B 8 SO 12/17 R -, juris Rn. 24; zur Frage, ob hinsichtlich eines vom erstangegangenen und daraufhin selbst leistenden Rehabilitationsträger geltend gemachten Erstattungsanspruchs (§ 104 SGB X i. V. m. § 14 Abs. 1 SGB IX) die Ausschlussfrist des § 111 Satz 1 SGB X wegen einer zwischenzeitlichen Beendigung der - sodann fortgeführten - Leistung greift oder ob es sich um eine einheitliche Leistung handelt, vgl. ferner BSG, Urteil vom 4. April 2019 - B 8 SO 11/17 R -, juris Rn. 22.
  • LSG Berlin-Brandenburg, 19.08.2020 - L 16 R 974/16

    Hörgerät - erstangegangener Leistungsträger - verspätete Weiterleitung -

    Mit der Verpflichtung zum Erlass eines Verwaltungsakts wird zugunsten der Klägerin ein Rechtsgrund für die Zahlung geschaffen; denn die einstweilige Anordnung verliert mit der endgültigen Entscheidung ihre Rechtswirkungen (ständige Rpsr. des BSG, vgl. zuletzt Urteil vom 4. April 2019 - B 8 SO 12/17 R - juris - Rn. 13 m.w.N.).
  • LSG Baden-Württemberg, 31.01.2023 - L 11 KR 3181/20

    Krankenversicherung - Hilfsmittelversorgung - keine Kostenerstattung für

    Die Klägerin begehrt die Versorgung mit einem Assistenzhund und hat dieses Begehren mit umfassenden Teilhabebedarfen "in allen Bereichen ihres Lebens" begründet (vgl zur Auslegung eines Teilhabeantrags zB BSG 04.04.2019, B 8 SO 12/17 R, B 8 SO 12/17 R, BSGE 128, 43).
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 14.06.2021 - L 9 SO 27/19

    Anspruch eines behinderten Menschen auf Leistungen der Eingliederungshilfe nach

  • LSG Hamburg, 05.11.2020 - L 4 SO 96/18
  • LSG Schleswig-Holstein, 01.10.2021 - L 10 BA 95/21

    Sozialversicherungspflicht bzw -freiheit - Fremdgeschäftsführer einer GmbH & Co

  • SG Magdeburg, 16.06.2023 - S 34 AS 3828/16

    Arbeitslosengeld II - Unterkunft und Heizung - rückwirkende Feststellung einer

  • BSG, 26.07.2021 - B 8 SO 13/21 BH

    Anspruch auf Eingliederungshilfeleistungen im Zusammenhang mit einer neuen

  • LSG Bayern, 25.01.2023 - L 8 SO 343/22

    Sozialhilfe: Kosten für eine Eignungsuntersuchung zum Führen eines Kfz

  • SG Duisburg, 23.11.2022 - S 3 SO 94/22

    Kostenübernahme einer Wortschatzerweiterung eines Talkers mit dem Vokabular der

  • SG Duisburg, 15.10.2019 - S 48 SO 49/16
  • SG Hamburg, 20.03.2023 - S 62 AS 3150/20

    Grundsicherung für Arbeitsuchende - Leistungsausschluss für Ausländer ohne

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