Rechtsprechung
BSG, 13.07.2010 - B 8 SO 14/09 R |
Volltextveröffentlichungen (12)
- Sozialgerichtsbarkeit.de
Sozialhilfe
- lexetius.com
Grundsicherung für Arbeitsuchende - kein Anspruch Erwerbsfähiger bzw -tätiger auf vorbeugende Schuldnerberatung vor Eintritt von Hilfebedürftigkeit - keine vorbeugenden Leistungen nach SGB 12 - Beiladung
- openjur.de
- rechtsprechung-im-internet.de
§ 1 Abs 1 S 2 SGB 2, § 3 Abs 1 SGB 2, § 5 Abs 2 S 1 SGB 2, § 7 Abs 1 SGB 2, § 7 Abs 2 SGB 2
Grundsicherung für Arbeitsuchende - kein Anspruch Erwerbsfähiger bzw -tätiger auf vorbeugende Schuldnerberatung vor Eintritt von Hilfebedürftigkeit - keine vorbeugenden Leistungen nach SGB 12 - JLaw (App) | www.prinz.law
- Wolters Kluwer
Anspruch auf Grundsicherung für Arbeitsuchende; Erstattung der Kosten für eine vorbeugende Schuldnerberatung zur Vermeidung des Eintritts von Hilfebedürftigkeit
- rewis.io
Grundsicherung für Arbeitsuchende - kein Anspruch Erwerbsfähiger bzw -tätiger auf vorbeugende Schuldnerberatung vor Eintritt von Hilfebedürftigkeit - keine vorbeugenden Leistungen nach SGB 12
- ra.de
- rewis.io
Grundsicherung für Arbeitsuchende - kein Anspruch Erwerbsfähiger bzw -tätiger auf vorbeugende Schuldnerberatung vor Eintritt von Hilfebedürftigkeit - keine vorbeugenden Leistungen nach SGB 12
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Anspruch auf Grundsicherung für Arbeitsuchende; Erstattung der Kosten für eine vorbeugende Schuldnerberatung zur Vermeidung des Eintritts von Hilfebedürftigkeit
- datenbank.nwb.de
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (7)
- Bundessozialgericht (Pressemitteilung)
Keine vorbeugende Schuldnerberatung zur Verhinderung des Eintritts von Bedürftigkeit für Erwerbstätige
- Bundessozialgericht (Pressemitteilung)
Keine vorbeugende Schuldnerberatung zur Verhinderung des Eintritts von Bedürftigkeit für Erwerbstätige!
- Bundessozialgericht (Terminbericht)
Sozialhilfe
- Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)
Kostenübernahme für die Schuldnerberatung
- onlineurteile.de (Kurzmitteilung)
Sozialhilfeträger muss keine Schuldnerberatung für Erwerbstätige finanzieren, die (noch) nicht hilfebedürftig sind
- anwalt.de (Pressemitteilung)
Keine vorbeugende Schuldnerberatung zur Verhinderung des Eintritts von Bedürftigkeit Erwerbstätiger
- infodienst-schuldnerberatung.de (Kurzinformation)
Keine vorbeugende Schuldnerberatung zur Verhinderung des Eintritts von Bedürftigkeit für Erwerbstätige
Verfahrensgang
- SG Dortmund, 14.06.2007 - S 41 (30) SO 343/05
- LSG Nordrhein-Westfalen, 25.05.2009 - L 20 SO 54/07
- BSG, 13.07.2010 - B 8 SO 14/09 R
Papierfundstellen
- BSGE 106, 268
Wird zitiert von ... (43) Neu Zitiert selbst (9)
- BSG, 15.11.1979 - 11 RA 9/79
Rentenversicherungsträger und Maßnahmen der beruflichen Rehabilitation
Auszug aus BSG, 13.07.2010 - B 8 SO 14/09 R
Allerdings darf nach der Rechtsprechung des Bundessozialgerichts (BSG) einer Verurteilung eines Beigeladenen nach § 75 Abs. 5 SGG ein inhaltlich anderer Anspruch als der gegen den Beklagten erhobene - hier § 16 Abs. 2 SGB II statt § 11 Abs. 5 Satz 3 SGB XII - nur dann zugrunde gelegt werden, wenn (soweit) sich die Ansprüche gegen den Beklagten und den Beigeladenen gegenseitig ausschließen, es sich also um zwei Ansprüche handelt, die nicht nebeneinander bestehen (BSGE 49, 143, 146 = SozR 5090 § 6 Nr. 4 S 5) ; denn die Vorschrift gibt ihrem Sinn und Zweck nach den Gerichten aus prozessökonomischen Gründen in Fällen der unechten notwendigen Beiladung - nur - die Befugnis, anstelle des nicht passiv legitimierten (nicht zuständigen) Beklagten den in Wahrheit leistungspflichtigen Träger nach Beiladung zu verurteilen, um einen neuen Rechtsstreit und die Gefahr sich widersprechender Entscheidungen zu vermeiden.Sie kommt mit anderen Worten nur in Betracht, wenn die vorrangig zu prüfende Klage gegen den Beklagten keinen Erfolg hat (BSGE 49, 143 = SozR 5090 § 6 Nr. 4;… SozR 1500 § 75 Nr. 38) .
- BSG, 15.01.1959 - 4 RJ 111/57
Auszug aus BSG, 13.07.2010 - B 8 SO 14/09 R
Um dem Rechtsgedanken des § 75 Abs. 2 und 5, § 180 SGG voll gerecht werden zu können, muss das Revisionsgericht dann aber ebenfalls über alle in Frage kommenden prozessualen Ansprüche entscheiden können, wenn nur der (unterlegene) Beigeladene ein Rechtsmittel eingelegt hat (BSGE 9, 67, 69;… BSG SozR 2200 § 1237a Nr. 16 S 37) .Hält das Revisionsgericht also den Beklagten für leistungspflichtig, hat es nicht nur die Verurteilung des Beigeladenen aufzuheben, sondern auch den Beklagten zu verurteilen bzw ein gegen den Beklagten stattgebendes Urteil (erster Instanz) wieder herzustellen, ohne dass es eines ausdrücklichen Antrags eines Beteiligten bedarf (vgl: BSGE 9, 67, 69 f; BSG, Urteil vom 14.9.1978 - 11 RA 70/77) .
- BSG, 13.08.1981 - 11 RA 56/80
Revision - Beiladung - Anspruch auf einen Zugunsten- oder Rücknahmebescheid - …
Auszug aus BSG, 13.07.2010 - B 8 SO 14/09 R
Jedoch könnte eine Verletzung von § 75 Abs. 5 SGG geltend gemacht werden (BSG SozR 1500 § 75 Nr. 38 S 36) .Sie kommt mit anderen Worten nur in Betracht, wenn die vorrangig zu prüfende Klage gegen den Beklagten keinen Erfolg hat (…BSGE 49, 143 = SozR 5090 § 6 Nr. 4; SozR 1500 § 75 Nr. 38) .
- BSG, 07.11.2006 - B 7b AS 14/06 R
Arbeitslosengeld II - Wahrnehmung des Umgangsrechtes mit dem minderjährigen …
Auszug aus BSG, 13.07.2010 - B 8 SO 14/09 R
Solche Lebenslagen setzen eine besondere, atypische Bedarfslage voraus, die eine gewisse Nähe zu den speziell in den §§ 47 bis 74 SGB XII geregelten Bedarfslagen aufweist und dadurch eine Aufgabe von besonderem Gewicht darstellt (BSGE 97, 242 ff RdNr 22 = SozR 4-4200 § 20 Nr. 1) . - BVerwG, 14.12.1964 - V C 123.63
Anspruch des Hilfsbedürftigen gegen den Träger der öffentlichen Fürsorge auf …
Auszug aus BSG, 13.07.2010 - B 8 SO 14/09 R
Selbst wenn sich aus § 10 Abs. 2 SGB XII ein eigener Leistungsanspruch herleiten lassen sollte (vgl BVerwGE 20, 113 ff zur Vorgängerregelung in § 8 Abs. 2 BSHG) , wäre ein etwaiger Anspruch auf Übernahme der Kosten für eine Schuldnerberatung aber ohnehin nur in Zusammenhang mit § 11 Abs. 5 SGB XII zu beurteilen, weil dort die Voraussetzungen für eine Beratung im Einzelnen konkretisiert sind, die nach oben Gesagtem aber nicht vorliegen. - BSG, 14.09.1978 - 11 RA 70/77
Zum Urteilsinhalt des Rechtsmittelgerichtes, wenn die Klage gegen einen …
Auszug aus BSG, 13.07.2010 - B 8 SO 14/09 R
Hält das Revisionsgericht also den Beklagten für leistungspflichtig, hat es nicht nur die Verurteilung des Beigeladenen aufzuheben, sondern auch den Beklagten zu verurteilen bzw ein gegen den Beklagten stattgebendes Urteil (erster Instanz) wieder herzustellen, ohne dass es eines ausdrücklichen Antrags eines Beteiligten bedarf (vgl: BSGE 9, 67, 69 f; BSG, Urteil vom 14.9.1978 - 11 RA 70/77) . - BSG, 31.05.1988 - 2 RU 67/87
Auszug aus BSG, 13.07.2010 - B 8 SO 14/09 R
Diese Auslegung und Anwendung von § 75 Abs. 2 und 5 SGG verhindert, dass die Abweisung der Klage gegen den Beklagten (durch das LSG) in Rechtskraft erwächst (BSG Urteil vom 31.5.1988 - 2 RU 67/87). - BSG, 11.09.1980 - 1 RA 47/79
Zuständigkeit des Rentenversicherungsträgers für Berufsförderungsmaßnahmen - …
Auszug aus BSG, 13.07.2010 - B 8 SO 14/09 R
Um dem Rechtsgedanken des § 75 Abs. 2 und 5, § 180 SGG voll gerecht werden zu können, muss das Revisionsgericht dann aber ebenfalls über alle in Frage kommenden prozessualen Ansprüche entscheiden können, wenn nur der (unterlegene) Beigeladene ein Rechtsmittel eingelegt hat (BSGE 9, 67, 69; BSG SozR 2200 § 1237a Nr. 16 S 37) . - BSG, 15.11.1979 - 11 RA 22/79
Zuständigkeit des Rehabilitationsträgers (nach AFG § 57 Abs 1)
Auszug aus BSG, 13.07.2010 - B 8 SO 14/09 R
Eine Ausdehnung der Prüfung des Rechtsmittelgerichts hat das BSG allerdings in den Fällen nicht für erforderlich gehalten, in denen die Klage bereits erstinstanzlich nicht wegen fehlender Zuständigkeit des Beklagten, sondern wegen Fehlens der materiellrechtlichen Anspruchsvoraussetzungen abgewiesen worden ist (BSG SozR 4100 § 57 Nr. 9 S 30) .
- BSG, 25.08.2011 - B 8 SO 20/10 R
Sozialhilfe - Hilfe in anderen Lebenslagen - Bestattungskosten - keine Begrenzung …
Ist der Beklagte seinen Verpflichtungen, die ihm auch gegenüber der Klägerin trotz deren Bezugs von Alg II unter Berücksichtigung des § 21 Satz 1 SGB XII obliegen (BSGE 106, 268 ff RdNr 23 = SozR 4-4200 § 16 Nr. 5; Spellbrink in jurisPK-SGB XII, § 11 RdNr 5 und 12; dies verkennt die Kritik von Krahmer, Sozialrecht aktuell 2011, 161 ff, der zu Unrecht behauptet, der Senat habe entschieden, Beratungsleistungen nach §§ 11, 8 SGB XII stünden im Sinne einer echten Annexleistung nur Bedürftigen zu, die tatsächlich Sozialleistungen erhielten) , nicht bzw nicht ausreichend nachgekommen, hat er die tatsächlichen Kosten selbst dann zu übernehmen, wenn und soweit sie zu den objektiv erforderlichen Kosten nicht in einem derart auffälligen Missverhältnis stehen, dass dies der Klägerin als der Bestattungspflichtigen ohne Weiteres hätte auffallen müssen. - BSG, 30.07.2019 - B 1 KR 15/18 R
Kein Erstattungsanspruch einer gesetzlichen Krankenkasse gegen die vormalige …
Denn § 75 Abs. 5 SGG gibt nach seinem Sinn und Zweck den Gerichten aus prozessökonomischen Gründen die Befugnis, anstelle des nicht passiv legitimierten (nicht zuständigen) beklagten Trägers den in Wahrheit leistungspflichtigen Träger nach Beiladung zu verurteilen, um einen neuen Rechtsstreit und die Gefahr sich widersprechender Entscheidungen zu vermeiden (vgl BSGE 106, 268 = SozR 4-4200 § 16 Nr. 5, RdNr 12 mwN; Röhl in Zeihe/Hauck, SGG, Stand Oktober 2018, § 75 Anm 56a; Ulmer in Hennig, SGG, Stand März 2019, § 75 SGG RdNr 44) . - BSG, 23.05.2012 - B 14 AS 190/11 R
Grundsicherung für Arbeitsuchende - Kostenerstattung bei Aufenthalt im Frauenhaus …
Die Erforderlichkeit einer Eingliederungsleistung nach § 16 Abs. 2 Satz 1 SGB II aF beurteilt sich nach den Zielvorgaben der §§ 1, 3 SGB II idF des Gesetzes vom 24.12.2003 (…vgl BSG Urteil vom 23.11.2006 - B 11b AS 3/05 R - SozR 4-4200 § 16 Nr. 1 RdNr 27; BSG Urteil vom 13.7.2010 - B 8 SO 14/09 R - BSGE 106, 268 = SozR 4-4200 § 16 Nr. 5 RdNr 15) .
- BSG, 29.05.2019 - B 8 SO 8/17 R
Anspruch auf Hilfe in sonstigen Lebenslagen nach dem SGB XII
Soweit sich dessen Verurteilung als rechtswidrig erweist und damit aufzuheben ist, ist von Amts wegen das Begehren der Klägerin auf die in Streit stehenden Leistungen nach allen in Betracht kommenden Rechtsgrundlagen und damit auch gegen den Beigeladenen zu prüfen (vgl BSG vom 13.7.2010 - B 8 SO 14/09 R - BSGE 106, 268 = SozR 4-4200 § 16 Nr. 5, RdNr 19;… BSG vom 28.5.2015 - B 7 AY 4/12 R - BSGE 119, 99 = SozR 4-3520 § 2 Nr. 5, RdNr 10) . - BSG, 30.10.2013 - B 7 AY 2/12 R
Asylbewerberleistung - Kostenerstattung für eine stationäre Krankenhausbehandlung …
Sie kommt mit anderen Worten nur in Betracht, wenn die vorrangig zu prüfende Klage gegen die Beklagte keinen Erfolg hat (BSGE 106, 268 ff RdNr 19 = SozR 4-4200 § 16 Nr. 5;… BSGE 49, 143, 145 = SozR 5090 § 6 Nr. 4 S 5;… SozR 1500 § 75 Nr. 38 S 36) .Um dem Rechtsgedanken des § 75 Abs. 2 und 5 SGG voll gerecht werden zu können, muss das Revisionsgericht dann aber ebenfalls über alle in Frage kommenden prozessualen Ansprüche entscheiden können (BSGE 106, 268 ff RdNr 19 = SozR 4-4200 § 16 Nr. 5; BSGE 9, 67, 69;… BSG SozR 2200 § 1237a Nr. 16 S 37) .
Diese Auslegung und Anwendung von § 75 Abs. 2 und 5 SGG verhindert, dass die erstinstanzliche Abweisung der Klage gegen die Beklagte in Rechtskraft erwächst (BSGE 106, 268 ff RdNr 19 = SozR 4-4200 § 16 Nr. 5; Bundessozialgericht , Urteil vom 31.5.1988 - 2 RU 67/87) .
- BSG, 28.11.2019 - B 8 SO 8/18 R
Rechtmäßigkeit der Erstattung von Kosten für Maßnahmen der Eingliederungshilfe …
Insoweit gilt § 123 SGG, wonach das Gericht über die erhobenen Ansprüche (das prozessuale Begehren) zu entscheiden hat, ohne an die Fassung der Anträge gebunden zu sein (zum Ganzen BSG vom 13.7.2010 - B 8 SO 14/09 R - BSGE 106, 268 = SozR 4-4200 § 16 Nr. 5, RdNr 19 mwN) . - LSG Baden-Württemberg, 09.06.2016 - L 7 SO 3237/12
Sozialhilfe - Eingliederungshilfe - örtliche Zuständigkeit - ambulant betreutes …
Eine Verurteilung nach dieser Vorschrift kommt mithin nur in Betracht, wenn die vorrangig zu prüfende Klage gegen den Beklagten keinen Erfolg hat (ständige Rechtsprechung;… vgl. nur BSG SozR 4-1300 § 88 Nr. 2 ; BSGE 106, 268 = SozR 4-4200 § 16 Nr. 5 ;… BSGE 114, 292 = SozR 4-3500 § 25 Nr. 3 ). - BSG, 21.07.2021 - B 14 AS 18/20 R
Grundsicherung für Arbeitsuchende - kommunale Eingliederungsleistungen - …
Auch wenn das primäre Ziel der Schuldnerberatung also in einer der eigentlichen Eingliederung vorgelagerten Bewältigung von Motivationsproblemen, der Stabilisierung der Betroffenen, der Klärung von Ursachen von Ver- und Überschuldung und auch psychosozialer Betreuung liegt (…BSG vom 10.8.2016 - B 14 AS 23/15 R - BSGE 122, 46 = SozR 4-4200 § 16a Nr. 1, RdNr 22 mwN) und an diesen Kriterien also die Erforderlichkeit der Leistung zu beurteilen ist, verliert sie dadurch nicht, anders als der Kläger meint, ihren finalen Bezug zum übergeordneten Ziel der Eingliederung in Arbeit (zum davon losgelösten Anspruch auf Schuldnerberatung als Teil der Leistungen zur Überwindung besonderer sozialer Schwierigkeiten nach den §§ 67 ff SGB XII iVm § 11 Abs. 5 Satz 3 2. Halbsatz SGB XII BSG vom 13.7.2010 - B 8 SO 14/09 R - BSGE 106, 268 = SozR 4-4200 § 16 Nr. 5, RdNr 23) .Zur Beurteilung der Erforderlichkeit der Leistung nach diesen Maßstäben ist eine Prognose notwendig, ob das mit der Leistung verfolgte Eingliederungsziel erreicht werden kann und dafür erforderlich ist, weil in der Verschuldenssituation ein arbeitsmarktspezifisches Eingliederungshindernis begründet liegt (BSG vom 13.7.2010 - B 8 SO 14/09 R - BSGE 106, 268 = SozR 4-4200 § 16 Nr. 5, RdNr 14;… BSG vom 10.8.2016 - B 14 AS 23/15 R - BSGE 122, 46 = SozR 4-4200 § 16a Nr. 1) .
- BSG, 10.08.2016 - B 14 AS 23/15 R
Grundsicherung für Arbeitsuchende - kommunale Eingliederungsleistung - …
Anspruchsvoraussetzung ist deshalb, dass die Verschuldenssituation ein arbeitsmarktspezifisches Eingliederungshemmnis darstellt (vgl BSG Urteil vom 13.7.2010 - B 8 SO 14/09 R - BSGE 106, 268 = SozR 4-4200 § 16 Nr. 5, RdNr 14; ebenso Voelzke in Hauck/Noftz, SGB II, § 16a RdNr 25, Stand: 10/15; zur Abgrenzung zur Schuldnerberatung nach dem SGB XII gemäß § 11 Abs. 5 Satz 2 SGB XII: Luthe in Hauck/Noftz, SGB XII, § 11 RdNr 58a, Stand: 3/16). - BSG, 26.06.2013 - B 7 AY 6/11 R
Asylbewerberleistung - Grundleistung oder Analogleistung - Einkommenseinsatz - …
Deshalb ist nach dem sog Meistbegünstigungsprinzip (…vgl nur: BSGE 74, 77 ff = SozR 3-4100 § 104 Nr. 11 S 49 ff;… Leitherer in Meyer-Ladewig/Keller/Leitherer, SGG, 10. Aufl 2012, § 92 RdNr 12 und § 123 RdNr 3, jeweils mwN;… Roller in Handkommentar SGG, 4. Aufl 2012, § 123 RdNr 5) aufgrund des Klageantrags der Klägerin nicht allein darüber zu entscheiden, ob ihr höhere Leistungen nach § 3 AsylbLG zustehen, sondern auch, ob höhere Leistungen in Form sog Analog-Leistungen nach § 2 AsylbLG iVm §§ 41 ff Sozialgesetzbuch Zwölftes Buch - Sozialhilfe - (SGB XII) in Betracht kommen (…für eine ähnliche Fallgestaltung im Verhältnis Arbeitslosenhilfe und Arbeitslosengeld BSGE 74, 77 ff, 79 = SozR 3-4100 § 104 Nr. 11; bei der Verurteilung des Beigeladenen BSGE 106, 268 ff RdNr 19 = SozR 4-3500 § 19 Nr. 2) . - BSG, 30.08.2010 - B 4 AS 97/09 R
Grundsicherung für Arbeitsuchende - kein Leistungsausschluss bei Ausbildung im …
- LSG Baden-Württemberg, 20.10.2016 - L 7 SO 2156/13
Sozialgerichtliches Verfahren - Klage eines Krankenhausträgers gegen den …
- LSG Hessen, 26.04.2023 - L 6 AS 600/20
Anspruch rumänischer Staatsangehöriger auf Leistungen der Grundsicherung für …
- BSG, 28.03.2017 - B 1 KR 15/16 R
Krankenversicherung - Vergütungsanspruch eines Krankenhauses gegen eine …
- LSG Nordrhein-Westfalen, 19.10.2015 - L 20 SO 255/12
Streit über die Übernahme der Kosten für die Unterbringung in einer Einrichtung …
- LSG Baden-Württemberg, 09.06.2016 - L 7 SO 1741/12
- SG Dortmund, 29.11.2016 - S 32 AS 4478/16
Anspruch eines Sozialhilfeempfängers auf Gewährung von Leistungen zur Sicherung …
- LSG Sachsen-Anhalt, 24.10.2012 - L 4 KR 30/10
Sozialgerichtliches Verfahren - Einlegung von Rechtsmitteln durch Beigeladene - …
- BSG, 06.06.2017 - B 8 SO 85/16 B
Erstattung von Aufwendungen für eine Krankenhausbehandlung
- LSG Sachsen, 05.03.2014 - L 3 AS 1883/13
Anspruch auf Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhaltes nach dem SGB II; …
- LSG Baden-Württemberg, 12.11.2015 - L 7 AS 5471/13
Grundsicherung für Arbeitsuchende - Eingliederungsleistungen - berufliche …
- LSG Nordrhein-Westfalen, 13.06.2016 - L 19 AS 878/16
- LSG Nordrhein-Westfalen, 08.03.2012 - L 19 AS 1998/11
Grundsicherung für Arbeitsuchende
- LSG Berlin-Brandenburg, 05.10.2021 - L 15 AY 21/21
Asylbewerberleistungsgesetzes - Grundsicherung für Arbeitsuchende - …
- LSG Baden-Württemberg, 26.01.2017 - L 10 U 1029/15
Sozialgerichtliches Verfahren - Streitwert - Höhe - Streitigkeiten um den …
- LSG Berlin-Brandenburg, 11.03.2022 - L 15 SO 142/18
Hilfe zur Pflege - Assistenz im Krankenhaus - Einschaltung eines ambulanten …
- LSG Sachsen, 13.07.2022 - L 1 KR 228/18
- LSG Nordrhein-Westfalen, 23.05.2012 - L 7 AS 2252/11
Grundsicherung für Arbeitsuchende
- LSG Sachsen, 13.07.2022 - L 1 KR 340/19
- LSG Nordrhein-Westfalen, 06.06.2012 - L 7 AS 37/12
Grundsicherung für Arbeitsuchende
- LSG Nordrhein-Westfalen, 16.07.2012 - L 7 AS 1047/12
Grundsicherung für Arbeitsuchende
- LSG Nordrhein-Westfalen, 27.06.2012 - L 7 AS 515/12
Grundsicherung für Arbeitsuchende
- LSG Berlin-Brandenburg, 15.09.2015 - L 34 AS 1868/15
Leistungsanspruch eines Unionsbürgers, der sich ohne materielles Aufenthaltsrecht …
- LSG Sachsen, 06.09.2010 - L 7 B 633/08 AS-ER
Anspruch auf Grundsicherung für Arbeitsuchende im Verfahren des einstweiligen …
- LSG Niedersachsen-Bremen, 25.10.2019 - L 15 AS 44/16
- BSG, 21.03.2011 - B 8 SO 82/10 B
- LSG Niedersachsen-Bremen, 17.10.2011 - L 6 AS 810/11
- LSG Baden-Württemberg, 11.10.2010 - L 7 SO 4014/10
- LSG Baden-Württemberg, 13.12.2010 - L 1 AS 2934/10
- LSG Baden-Württemberg, 21.10.2010 - L 7 AS 891/08
- LSG Baden-Württemberg, 23.03.2017 - L 7 AS 17/17
- LSG Niedersachsen-Bremen, 06.06.2012 - L 12 AL 14/12
- SG Detmold, 11.08.2010 - S 18 AS 285/09
Grundsicherung für Arbeitssuchende