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   BSG, 23.03.2010 - B 8 SO 15/08 R   

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https://dejure.org/2010,3642
BSG, 23.03.2010 - B 8 SO 15/08 R (https://dejure.org/2010,3642)
BSG, Entscheidung vom 23.03.2010 - B 8 SO 15/08 R (https://dejure.org/2010,3642)
BSG, Entscheidung vom 23. März 2010 - B 8 SO 15/08 R (https://dejure.org/2010,3642)
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Volltextveröffentlichungen (12)

  • REHADAT Informationssystem (Volltext/Leitsatz/Kurzinformation)

    Höhere Leistungen der Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung - Kosten für Mittagessen in WfbM

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Anspruch auf Sozialhilfe; Grundsicherungsleistungen im Alter und bei Erwerbsminderung; Berücksichtigung von Ausbildungsgeld in Werkstatt für behinderte Menschen als Einkommen

  • rewis.io
  • ra.de
  • rewis.io
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Anspruch auf Sozialhilfe; Grundsicherungsleistungen im Alter und bei Erwerbsminderung; Berücksichtigung von Ausbildungsgeld in Werkstatt für behinderte Menschen als Einkommen

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

Besprechungen u.ä.

  • reha-recht.de (Entscheidungsbesprechung)

    Grundsicherungsleistungsbezug von dauerhaft voll erwerbsgeminderten Menschen (RA Dr. Sabine Wendt)

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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (16)Neu Zitiert selbst (12)

  • BSG, 23.03.2010 - B 8 SO 17/09 R
    Auszug aus BSG, 23.03.2010 - B 8 SO 15/08 R
    Bereits mit Urteil vom 19.5.2009 (BSGE 103, 181 ff = SozR 4-3500 § 42 Nr. 2) hat der Senat entschieden, dass seit dem 1.1.2005, mit dem Inkrafttreten des SGB XII, zur Vermeidung von Wertungswidersprüchen zwischen dem Sozialgesetzbuch Zweites Buch - Grundsicherung für Arbeitsuchende - (SGB II) und dem SGB XII Einsparungen bei gemeinsamer Haushaltsführung nur anzunehmen sind und damit ein abgesenkter Regelsatz von 80 % als Haushaltsangehöriger nur gerechtfertigt ist, wenn die zusammenlebenden Personen bei Bedürftigkeit eine Bedarfsgemeinschaft iS des SGB II oder eine Einsatzgemeinschaft iS des § 19 SGB XII bilden bzw bilden würden (näher dazu auch Senatsurteil vom 23.3.2010 - B 8 SO 17/09 R).

    Insbesondere ist nicht erkennbar, dass es sich bei dem Ausbildungsgeld nach der Vorstellung des Gesetzgebers um eine Mehraufwandsentschädigung handeln sollte (so aber: LSG Niedersachsen-Bremen, Urteil vom 26.2.2009 - L 8/13 SO 7/07; LSG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 21.2.2008 - L 23 SO 269/06) ; auch kann in einem "Taschengeldcharakter" des Ausbildungsgelds (BSG SozR 3-2500 § 44 Nr. 8) und einer damit beabsichtigten Stärkung der Motivation zur Aufnahme oder Fortsetzung der Ausbildung (BSG SozR 3-4100 § 58 Nr. 1) keine nach § 83 Abs. 1 SGB XII relevante Zwecksetzung gesehen werden (s dazu näher das Senatsurteil vom 23.3.2010 - B 8 SO 17/09 R) .

    Um einen solchen "begründeten Fall" handelt es sich - mit Rücksicht darauf, dass es wie Einkommen aus einer nichtselbständigen Tätigkeit zu behandeln ist - bei dem dem Kläger gewährten Ausbildungsgeld, selbst wenn es kein Einkommen aus einer Tätigkeit im eigentlichen Sinn ist (näher dazu das Senatsurteil vom 23.3.2010 - B 8 SO 17/09 R) .

    Das der Beklagten durch Satz 3 ("... kann ...") eingeräumte Ermessen ist vorliegend auf die eine richtige Entscheidung der Nichtanrechnung des Ausbildungsgelds - mithin auf Null - reduziert (s dazu näher das Senatsurteil vom 23.3.2010 - B 8 SO 17/09 R) .

    Im Hinblick auf die Rechtslage im Rahmen des SGB II ist es aus Harmonisierungsgründen - wie dort - auch nicht als Einkommen zu berücksichtigen (s dazu Senatsurteil vom 23.3.2010 - B 8 SO 17/09 R) .

  • BSG, 14.02.2001 - B 1 KR 1/00 R

    Behinderter - Werkstatt für Behinderte - Eingliederungshilfe - Arbeitsbereich -

    Auszug aus BSG, 23.03.2010 - B 8 SO 15/08 R
    Insbesondere ist nicht erkennbar, dass es sich bei dem Ausbildungsgeld nach der Vorstellung des Gesetzgebers um eine Mehraufwandsentschädigung handeln sollte (so aber: LSG Niedersachsen-Bremen, Urteil vom 26.2.2009 - L 8/13 SO 7/07; LSG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 21.2.2008 - L 23 SO 269/06) ; auch kann in einem "Taschengeldcharakter" des Ausbildungsgelds (BSG SozR 3-2500 § 44 Nr. 8) und einer damit beabsichtigten Stärkung der Motivation zur Aufnahme oder Fortsetzung der Ausbildung (BSG SozR 3-4100 § 58 Nr. 1) keine nach § 83 Abs. 1 SGB XII relevante Zwecksetzung gesehen werden (s dazu näher das Senatsurteil vom 23.3.2010 - B 8 SO 17/09 R) .
  • BSG, 19.05.2009 - B 8 SO 8/08 R

    Sozialhilfe - Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung - gemeinsame

    Auszug aus BSG, 23.03.2010 - B 8 SO 15/08 R
    Bereits mit Urteil vom 19.5.2009 (BSGE 103, 181 ff = SozR 4-3500 § 42 Nr. 2) hat der Senat entschieden, dass seit dem 1.1.2005, mit dem Inkrafttreten des SGB XII, zur Vermeidung von Wertungswidersprüchen zwischen dem Sozialgesetzbuch Zweites Buch - Grundsicherung für Arbeitsuchende - (SGB II) und dem SGB XII Einsparungen bei gemeinsamer Haushaltsführung nur anzunehmen sind und damit ein abgesenkter Regelsatz von 80 % als Haushaltsangehöriger nur gerechtfertigt ist, wenn die zusammenlebenden Personen bei Bedürftigkeit eine Bedarfsgemeinschaft iS des SGB II oder eine Einsatzgemeinschaft iS des § 19 SGB XII bilden bzw bilden würden (näher dazu auch Senatsurteil vom 23.3.2010 - B 8 SO 17/09 R).
  • BSG, 11.12.2007 - B 8/9b SO 21/06 R

    Sozialhilfe - Grundsicherung bei Erwerbsminderung - kostenloses Mittagessen in

    Auszug aus BSG, 23.03.2010 - B 8 SO 15/08 R
    Nach der Rechtsprechung des Senats im Urteil vom 11.12.2007 (BSGE 99, 252 ff = SozR 4-3500 § 28 Nr. 3) kommt eine bedarfsmindernde Berücksichtigung von Zuwendungen nach § 28 Abs. 1 Satz 2 SGB XII nur in Betracht, wenn diese Leistungen von einem (anderen) Träger der Sozialhilfe erbracht werden, was vorliegend nicht der Fall war.
  • BSG, 18.06.2008 - B 14 AS 22/07 R

    Arbeitslosengeld II - Einkommensberücksichtigung - freie Verpflegung bei

    Auszug aus BSG, 23.03.2010 - B 8 SO 15/08 R
    Im SGB II fehlte es bei einer dem SGB XII ähnlichen Rechtslage bis 31.12.2007 an einer hinreichend bestimmten Rechtsgrundlage (§ 31 Sozialgesetzbuch Erstes Buch - Allgemeiner Teil - ) ; für die Zeit ab 1.1.2008, für die die Verordnung zur Berechnung von Einkommen sowie zur Nichtberücksichtigung von Einkommen und Vermögen beim Arbeitslosengeld II/Sozialgeld (Alg II-V) vom 17.12.2007 (BGBl I 2942) dann eine genaue Regelung enthielt (§ 2 Abs. 5 Alg II-V) , wurden vom 14. Senat des Bundessozialgerichts (BSG) jedoch deutliche Zweifel an der Ermächtigungskonformität angemeldet (BSGE 101, 70 ff = SozR 4-4200 § 11 Nr. 11; BSG, Urteil vom 18.6.2008 - B 14 AS 46/07 R) .
  • BSG, 11.12.2007 - B 8/9b SO 12/06 R

    Grundsicherung für Arbeitsuchende - Bedarf an hauswirtschaftlicher Unterstützung

    Auszug aus BSG, 23.03.2010 - B 8 SO 15/08 R
    Die Rechtslage ist damit nicht der vergleichbar, bei der die Leistung zunächst abgelehnt, für spätere Zeiträume (nach Erlass des Widerspruchsbescheids) jedoch bewilligt worden ist (s dazu BSG SozR 4-3500 § 21 Nr. 1 RdNr 8) .
  • BVerwG, 12.04.1984 - 5 C 3.83

    Sozialhilfe - Einkommen - Begriff - Berücksichtigung - Rente

    Auszug aus BSG, 23.03.2010 - B 8 SO 15/08 R
    Nur dann soll dem Empfänger der Leistung diese Bedarfsdeckung nicht dadurch unmöglich gemacht werden, dass er durch Versagung von Sozialhilfe gezwungen wird, die andere Leistung ihrer Zweckbestimmung zuwider zu verwenden (BVerwGE 69, 177 ff = Buchholz 436.0 § 77 BSHG Nr. 7) .
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 26.02.2009 - L 8/13 SO 7/07

    Anspruch eines Behinderten auf höhere Leistungen der Grundsicherung im Alter und

    Auszug aus BSG, 23.03.2010 - B 8 SO 15/08 R
    Insbesondere ist nicht erkennbar, dass es sich bei dem Ausbildungsgeld nach der Vorstellung des Gesetzgebers um eine Mehraufwandsentschädigung handeln sollte (so aber: LSG Niedersachsen-Bremen, Urteil vom 26.2.2009 - L 8/13 SO 7/07; LSG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 21.2.2008 - L 23 SO 269/06) ; auch kann in einem "Taschengeldcharakter" des Ausbildungsgelds (BSG SozR 3-2500 § 44 Nr. 8) und einer damit beabsichtigten Stärkung der Motivation zur Aufnahme oder Fortsetzung der Ausbildung (BSG SozR 3-4100 § 58 Nr. 1) keine nach § 83 Abs. 1 SGB XII relevante Zwecksetzung gesehen werden (s dazu näher das Senatsurteil vom 23.3.2010 - B 8 SO 17/09 R) .
  • LSG Berlin-Brandenburg, 21.02.2008 - L 23 SO 269/06

    Sozialhilfe - Grundsicherung bei Erwerbsminderung - Einkommenseinsatz -

    Auszug aus BSG, 23.03.2010 - B 8 SO 15/08 R
    Insbesondere ist nicht erkennbar, dass es sich bei dem Ausbildungsgeld nach der Vorstellung des Gesetzgebers um eine Mehraufwandsentschädigung handeln sollte (so aber: LSG Niedersachsen-Bremen, Urteil vom 26.2.2009 - L 8/13 SO 7/07; LSG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 21.2.2008 - L 23 SO 269/06) ; auch kann in einem "Taschengeldcharakter" des Ausbildungsgelds (BSG SozR 3-2500 § 44 Nr. 8) und einer damit beabsichtigten Stärkung der Motivation zur Aufnahme oder Fortsetzung der Ausbildung (BSG SozR 3-4100 § 58 Nr. 1) keine nach § 83 Abs. 1 SGB XII relevante Zwecksetzung gesehen werden (s dazu näher das Senatsurteil vom 23.3.2010 - B 8 SO 17/09 R) .
  • BSG, 18.06.2008 - B 14 AS 46/07 R

    Verpflegung, die eine Bezieherin von Arbeitslosengeld II im Haushalt der Eltern

    Auszug aus BSG, 23.03.2010 - B 8 SO 15/08 R
    Im SGB II fehlte es bei einer dem SGB XII ähnlichen Rechtslage bis 31.12.2007 an einer hinreichend bestimmten Rechtsgrundlage (§ 31 Sozialgesetzbuch Erstes Buch - Allgemeiner Teil - ) ; für die Zeit ab 1.1.2008, für die die Verordnung zur Berechnung von Einkommen sowie zur Nichtberücksichtigung von Einkommen und Vermögen beim Arbeitslosengeld II/Sozialgeld (Alg II-V) vom 17.12.2007 (BGBl I 2942) dann eine genaue Regelung enthielt (§ 2 Abs. 5 Alg II-V) , wurden vom 14. Senat des Bundessozialgerichts (BSG) jedoch deutliche Zweifel an der Ermächtigungskonformität angemeldet (BSGE 101, 70 ff = SozR 4-4200 § 11 Nr. 11; BSG, Urteil vom 18.6.2008 - B 14 AS 46/07 R) .
  • BSG, 17.06.2008 - B 8 AY 11/07 R

    Sozialgerichtliches Verfahren - Widerspruchsverfahren - Streitgegenstand -

  • BSG, 26.09.1990 - 9b/7 RAr 100/89

    Bemessung des Ausbildungsgeldes bei beruflicher Bildungsmaßnahme im

  • BSG, 23.03.2010 - B 8 SO 17/09 R

    Sozialhilfe - Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung - kein

    Betroffen ist hier ein Zeitraum vor der Änderung des § 7 Abs. 3 Nr. 4 SGB II. Die Regelung gilt nicht rückwirkend, was nicht zuletzt § 68 Abs. 1 SGB II belegt, wonach § 7 SGB II in der bis zum 30.6.2006 geltenden Fassung sogar weiterhin für Bewilligungszeiträume anzuwenden ist, die vor dem 1.7.2006 beginnen (Senatsurteil vom 23.3.2010 - B 8 SO 15/08 R) .
  • BSG, 09.06.2011 - B 8 SO 20/09 R

    Sozialhilfe - Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung - gemischte

    Danach kann nämlich abweichend von Abs. 3 Satz 1 in begründeten Fällen ein anderer Betrag vom Einkommen abgesetzt werden (BSGE 106, 62 ff RdNr 29 ff = SozR 4-3500 § 82 Nr. 6; BSG, Urteil vom 23.3.2010 - B 8 SO 15/08 R - RdNr 18).
  • BSG, 09.06.2011 - B 8 SO 11/10 R

    Sozialhilfe - Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung - Zusammenleben

    Betroffen ist hier ein Zeitraum vor der Änderung des § 7 Abs. 3 Nr. 4 SGB II. Die Regelung gilt nicht rückwirkend, was nicht zuletzt § 68 Abs. 1 SGB II belegt, wonach § 7 SGB II in der bis zum 30.6.2006 geltenden Fassung sogar weiterhin für Bewilligungszeiträume anzuwenden ist, die vor dem 1.7.2006 beginnen (Senatsurteil vom 23.3.2010 - B 8 SO 15/08 R - RdNr 15) .
  • BSG, 25.04.2018 - B 8 SO 24/16 R

    Höhe von Leistungen der Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung

    Insbesondere Art. 3 GG gebietet dies nicht (unter Gleichbehandlungsgesichtspunkten hat der Senat einen erhöhten Freibetrag für ein nach § 104 Abs. 1 Nr. 3 aF iVm § 107 Sozialgesetzbuch Drittes Buch - Arbeitsförderung - geleistetes Ausbildungsgeld mit Rücksicht auf die besondere Situation behinderter Menschen in Werkstätten angenommen, vgl BSGE 106, 62 = SozR 4-3500 § 82 Nr. 6; BSG Urteil vom 23.3.2010 - B 8 SO 15/08 R - Juris RdNr 18).
  • BSG, 14.04.2011 - B 8 SO 12/09 R

    Sozialhilfe - Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung -

    Einen begründeten Fall hat der Senat für ein nach § 104 Abs. 1 Nr. 3 iVm § 107 Sozialgesetzbuch Drittes Buch - Arbeitsförderung - (SGB III) geleistetes Ausbildungsgeld mit Rücksicht auf die besondere Situation behinderter Menschen in Werkstätten aus Gleichheitsgründen angenommen (BSGE 106, 62 ff RdNr 29 ff = SozR 4-3500 § 82 Nr. 6; Urteil vom 23.3.2010 - B 8 SO 15/08 R - RdNr 18) .
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 16.01.2014 - L 9 SO 40/13
    Das BSG habe in der Entscheidung vom 17.03.2010 (B 8 SO 15/08 R) festgestellt, dass wegen der identischen sozialrechtlichen Funktion beider Leistungen nach dem Sozialgesetzbuch Zweites Buch - Grundsicherung für Arbeitsuchende - (SGB II) als auch nach dem SGB XII - der Sicherstellung des Lebensunterhalts - keine unterschiedlichen Maßstäbe und Kriterien herangezogen werden dürften.
  • SG Köln, 02.03.2011 - S 21 SO 138/09

    Sozialhilfe

    Sie wiederholt und vertieft ihr Vortrag aus dem Widerspruchsverfahren und verweist auf die Urteile des Bundessozialgerichts (BSG) vom 19.5.2009 (B 8 SO 8/08 R) und 23.3.2010 (B 8 SO 15/08 R).

    Ein Anspruch der Klägerin auf den Regelsatz eines Haushaltsvorstandes lässt sich auch unter Berücksichtigung der Urteile des BSG vom 19.5.2009 (B 8 SO 8/08 R) und 23.3.2010 (B 8 SO 15/08 R) nicht begründen.

  • SG Detmold, 02.02.2016 - S 2 SO 157/12

    Gewährung von Grundsicherungsleistungen ohne Anrechnung des gewährten

    Die Anrechnung stehe nicht im Einklang mit der Entscheidung des Bundessozialgerichts vom 23.03.2010 zum Verfahren B 8 SO 17/09 R und B 8 SO 15/08 R.
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 27.10.2016 - L 8 SO 191/15
    Einen begründeten Fall i.S. von § 82 Abs. 3 Satz 3 SGB XII hat das BSG beispielsweise für ein nach § 104 Abs. 1 Nr. 3 i.V. mit § 107 SGB III geleistetes Ausbildungsgeld mit Rücksicht auf die besondere Situation behinderter Menschen in Werkstätten aus Gleichheitsgründen angenommen (Urteile vom 23. März 2010 B 8 SO 17/09 R juris Rn. 29 und - B 8 SO 15/08 R - juris Rn. 18).
  • LSG Bayern, 29.06.2010 - L 8 SO 205/09

    Höhenstreit - Streitgegenstand und Prüfungsumfang - Sozialhilfe - Grundsicherung

    Gemäß § 82 Absatz 3 Satz 3 SGB XII soll im Wege einer Ermessensentscheidung dem Hilfeträger die Möglichkeiten geben werden, flexibel zu reagieren (vgl. auch BSG, Urt. v. 23.03.2010, B 8 SO 15/08 R).
  • SG Augsburg, 28.10.2010 - S 15 SO 113/10

    Sozialhilfe - Einkommenseinsatz - Aufwandsentschädigung für Teilnahme an

  • SG Duisburg, 15.08.2011 - S 16 SO 6/09

    Sozialhilfe

  • SG Augsburg, 16.09.2010 - S 15 SO 40/10

    Anspruch auf Leistungen der Grundsicherung im Alter unter Berücksichtigung des

  • SG Duisburg, 12.04.2011 - S 2 SO 211/10

    Sozialhilfe

  • SG Lüneburg, 19.11.2009 - S 7 AL 35/09
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 26.02.2009 - L 8/13 SO 7/07
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