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   BSG, 09.12.2016 - B 8 SO 15/15 R   

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https://dejure.org/2016,44868
BSG, 09.12.2016 - B 8 SO 15/15 R (https://dejure.org/2016,44868)
BSG, Entscheidung vom 09.12.2016 - B 8 SO 15/15 R (https://dejure.org/2016,44868)
BSG, Entscheidung vom 09. Dezember 2016 - B 8 SO 15/15 R (https://dejure.org/2016,44868)
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Volltextveröffentlichungen (11)

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 54 Abs 1 SGG, § 130 Abs 1 S 1 SGG, § 41 Abs 1 SGB 12 vom 27.12.2003, § 19 Abs 2 S 1 SGB 12 vom 27.12.2003, § 90 Abs 1 SGB 12
    Sozialgerichtliches Verfahren - statthafte Klageart - kombinierte Anfechtungs- und Verpflichtungsklage gerichtet auf ein Grundurteil - Zuschuss statt Darlehen - Sozialhilfe - Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung - Vermögenseinsatz - selbst genutztes ...

  • Wolters Kluwer

    Anspruch auf Leistungen der Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung nach dem SGB XII als Darlehen; Verwertbarkeit von Grundstücken unter Berücksichtigung des Gesundheitszustandes

  • rewis.io

    Sozialgerichtliches Verfahren - statthafte Klageart - kombinierte Anfechtungs- und Verpflichtungsklage gerichtet auf ein Grundurteil - Zuschuss statt Darlehen - Sozialhilfe - Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung - Vermögenseinsatz - selbst genutztes ...

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Anspruch auf Leistungen der Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung nach dem SGB XII als Darlehen; Verwertbarkeit von Grundstücken unter Berücksichtigung des Gesundheitszustandes

  • rechtsportal.de

    SGB XII § 90 Abs. 1
    Anspruch auf Leistungen der Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung nach dem SGB XII als Darlehen

  • datenbank.nwb.de

    Sozialgerichtliches Verfahren - statthafte Klageart - kombinierte Anfechtungs- und Verpflichtungsklage gerichtet auf ein Grundurteil - Zuschuss statt Darlehen - Sozialhilfe - Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung - Vermögenseinsatz - selbst genutztes ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZS 2017, 357
  • FamRZ 2018, 221
 
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Wird zitiert von ... (55)Neu Zitiert selbst (28)

  • BSG, 19.05.2009 - B 8 SO 7/08 R

    Sozialhilfe - Vermögenseinsatz - Zweifamilienhaus - Angemessenheit des

    Auszug aus BSG, 09.12.2016 - B 8 SO 15/15 R
    Da der Beklagte bereits geleistet und die Klägerin noch nicht zurückgezahlt hat, muss lediglich der Rechtsgrund der Zahlung (Zuschuss) geändert werden (BSG, Urteil vom 28.2.2013 - B 8 SO 4/12 R - RdNr 9; Urteil vom 30.8.2010 - B 4 AS 70/09 R - RdNr 12; SozR 4-5910 § 88 Nr. 3) .

    Eine Beurteilung der tatsächlichen Verwertbarkeit verlangt eine Betrachtung des Einzelfalls (vgl BSG SozR 4-5910 § 88 Nr. 3) .

    So kann sich eine hohe Überschuldung des Hauseigentümers, aber möglicherweise auch eine vertraglich gesicherte Verpflichtung zur Pflege der Eltern, gebunden an eine bestimmte Wohnstätte, als faktisches Verwertungshindernis auswirken (vgl BSG SozR 4-5910 § 88 Nr. 3) .

    Innerhalb der Verwertbarkeitsprüfung sind daher für die Frage eines tatsächlichen Verwertungshindernisses diejenigen Kriterien maßstabsbildend heranzuziehen, die grundsätzlich bei Prüfung eines Härtefalls iS von § 90 Abs. 3 SGB XII eine Rolle spielen (vgl: BSG SozR 4-5910 § 88 Nr. 3 für den Fall einer Pflegeverpflichtung gegenüber den Eltern; SozR 4-3500 § 90 Nr. 1 RdNr 15 und SozR 4-5910 § 88 Nr. 3 RdNr 22 zu den Maßstäben einer Härte; BVerfG, Beschluss vom 6.7.2016 - 2 BvR 548/16 - RdNr 11 f; BVerfGE 52, 214, 219 ff zur Berücksichtigung des Grundrechts auf Leben und körperliche Unversehrtheit bei einer Härteprüfung im Rahmen des § 765a ZPO) .

    Dass Kreditinstitute die Klägerin als nicht kreditwürdig angesehen hätten, weil sie aus den Grundsicherungsleistungen kaum in der Lage gewesen wäre, ein Darlehen zu tilgen und entsprechende Zinsen zu tragen, ist gut denkbar (vgl dazu schon BSG SozR 4-5910 § 88 Nr. 3; vgl zur Kreditwürdigkeitsprüfung bei Immobiliar-Verbraucherdarlehensverträgen nunmehr ausdrücklich §§ 491 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1, 505a Abs. 1 Satz 2, 505b Abs. 2 Satz 2 und 3 BGB idF des Gesetzes zur Umsetzung der Wohnimmobilienkreditrichtlinie und zur Änderung handelsrechtlicher Vorschriften vom 11.3.2016 - BGBl I 396) .

    Der unbestimmte Rechtsbegriff der Angemessenheit ist von Fall zu Fall im Wege einer Gesamtbetrachtung und unter Abwägung aller in § 90 Abs. 2 Nr. 8 Satz 2 SGB XII aufgeführten personen-, sach- und wertbezogenen Kriterien zu beurteilen; anstelle einer starren Wertgrenze ist die Angemessenheit des Hausgrundstücks insgesamt maßgeblich (sog Kombinationstheorie - vgl BSG SozR 4-3500 § 90 Nr. 7 RdNr 16; zu § 88 Abs. 2 Nr. 7 Bundessozialhilfegesetz vgl BSG SozR 4-5910 § 88 Nr. 3 RdNr 16 f; BVerwGE 87, 278, 281).

  • BSG, 25.08.2011 - B 8 SO 19/10 R

    Sozialhilfe - Grundsicherung bei Erwerbsminderung - Vermögenseinsatz -

    Auszug aus BSG, 09.12.2016 - B 8 SO 15/15 R
    Hierzu zählen alle beweglichen und unbeweglichen Güter und Rechte in Geld und Geldeswert (BSG, Urteil vom 25.8.2011 - B 8 SO 19/10 R - RdNr 13; BSGE 100, 131 ff RdNr 15 = SozR 4-3500 § 90 Nr. 3) , folglich auch das Alleineigentum der Klägerin an dem Hausgrundstück.

    Verwertbar ist Vermögen dann, wenn seine Gegenstände übertragen oder belastet werden können (BSG, Urteil vom 25.8.2011 - B 8 SO 19/10 R - RdNr 17; vgl entsprechend zum Recht der Grundsicherung für Arbeitsuchende: BSGE 115, 148 ff = SozR 4-4200 § 12 Nr. 23; BSG SozR 4-4200 § 12 Nr. 12 RdNr 20; SozR 4-4200 § 12 Nr. 24 RdNr 15; stRspr) .

    Beide Aspekte verlangen eine Berücksichtigung der zeitlichen Dimension, innerhalb der das Vermögen voraussichtlich verwertet werden kann (BSG, Urteil vom 25.8.2011 - B 8 SO 19/10 R RdNr 14; BSGE 100, 131 ff RdNr 15 = SozR 4-3500 § 90 Nr. 3) .

    Maßgebend für die Prognose, dass ein rechtliches oder tatsächliches Verwertungshindernis wegfällt, ist im Regelfall der Zeitraum, für den die Leistungen bewilligt werden, also regelmäßig der zwölfmonatige Bewilligungszeitraum des § 44 Abs. 1 Satz 1 SGB XII aF (BSG, Urteil vom 25.8.2011 - B 8 SO 19/10 R - RdNr 15) .

    Auf ein tatsächliches Verwertungshindernis läuft dies aber regelmäßig nur bei Unzumutbarkeit eines Auszugs innerhalb eines Jahres hinaus (BSG, Urteil vom 25.8.2011 - B 8 SO 19/10 R - RdNr 15) .

  • BSG, 28.02.2013 - B 8 SO 4/12 R

    Sozialrechtliches Verwaltungsverfahren - Überprüfungsantrag - Sozialhilfe -

    Auszug aus BSG, 09.12.2016 - B 8 SO 15/15 R
    Die Anordnung eines Darlehens durch den Sozialhilfeträger ist keine bloße Nebenbestimmung, bei deren isolierter Aufhebung eine (dann zuschussweise) Leistungsbewilligung verbliebe; vielmehr ist die zuschussweise im Verhältnis zur darlehensweise gewährten Sozialhilfe ein Aliud (BSG, Urteil vom 28.2.2013 - B 8 SO 4/12 R - RdNr 11) .

    Da der Beklagte bereits geleistet und die Klägerin noch nicht zurückgezahlt hat, muss lediglich der Rechtsgrund der Zahlung (Zuschuss) geändert werden (BSG, Urteil vom 28.2.2013 - B 8 SO 4/12 R - RdNr 9; Urteil vom 30.8.2010 - B 4 AS 70/09 R - RdNr 12; SozR 4-5910 § 88 Nr. 3) .

    Die Konstellation des vorliegenden Falles, in der Leistungen darlehensweise bewilligt und bereits ausgezahlt worden sind, ohne schon zurückgezahlt worden zu sein, ist mit den von § 130 Abs. 1 SGG unmittelbar erfassten Fallkonstellationen - wie einer vollständigen Ablehnung der Leistungsgewährung durch die Behörde oder einer nur darlehensweisen Bewilligung, ohne dass der Betrag bereits ausgezahlt wurde, oder einer nur darlehensweisen Bewilligung, auf die das Darlehen zwischenzeitlich zurückbezahlt wurde (letzteres unabhängig davon, ob der Bescheid bereits bestandskräftig geworden ist und die Klage zur Leistung im Rahmen eines Überprüfungsantrags nach § 44 SGB X erfolgt; vgl dazu BSG, Urteil vom 28.2.2013 - B 8 SO 4/12 R) - vergleichbar.

  • BSG, 18.03.2008 - B 8/9b SO 9/06 R

    Sozialhilfe - Vermögenseinsatz - Bestattungsvorsorgevertrag - Kündigungsrecht -

    Auszug aus BSG, 09.12.2016 - B 8 SO 15/15 R
    Hierzu zählen alle beweglichen und unbeweglichen Güter und Rechte in Geld und Geldeswert (BSG, Urteil vom 25.8.2011 - B 8 SO 19/10 R - RdNr 13; BSGE 100, 131 ff RdNr 15 = SozR 4-3500 § 90 Nr. 3) , folglich auch das Alleineigentum der Klägerin an dem Hausgrundstück.

    Beide Aspekte verlangen eine Berücksichtigung der zeitlichen Dimension, innerhalb der das Vermögen voraussichtlich verwertet werden kann (BSG, Urteil vom 25.8.2011 - B 8 SO 19/10 R RdNr 14; BSGE 100, 131 ff RdNr 15 = SozR 4-3500 § 90 Nr. 3) .

  • BVerfG, 03.10.1979 - 1 BvR 614/79

    Zwangsvollstreckungsverfahren und Grundsatz Verhältnismäßigkeit

    Auszug aus BSG, 09.12.2016 - B 8 SO 15/15 R
    Innerhalb der Verwertbarkeitsprüfung sind daher für die Frage eines tatsächlichen Verwertungshindernisses diejenigen Kriterien maßstabsbildend heranzuziehen, die grundsätzlich bei Prüfung eines Härtefalls iS von § 90 Abs. 3 SGB XII eine Rolle spielen (vgl: BSG SozR 4-5910 § 88 Nr. 3 für den Fall einer Pflegeverpflichtung gegenüber den Eltern; SozR 4-3500 § 90 Nr. 1 RdNr 15 und SozR 4-5910 § 88 Nr. 3 RdNr 22 zu den Maßstäben einer Härte; BVerfG, Beschluss vom 6.7.2016 - 2 BvR 548/16 - RdNr 11 f; BVerfGE 52, 214, 219 ff zur Berücksichtigung des Grundrechts auf Leben und körperliche Unversehrtheit bei einer Härteprüfung im Rahmen des § 765a ZPO) .
  • BSG, 20.02.2014 - B 14 AS 10/13 R

    Grundsicherung für Arbeitsuchende - Vermögensberücksichtigung -

    Auszug aus BSG, 09.12.2016 - B 8 SO 15/15 R
    Verwertbar ist Vermögen dann, wenn seine Gegenstände übertragen oder belastet werden können (BSG, Urteil vom 25.8.2011 - B 8 SO 19/10 R - RdNr 17; vgl entsprechend zum Recht der Grundsicherung für Arbeitsuchende: BSGE 115, 148 ff = SozR 4-4200 § 12 Nr. 23; BSG SozR 4-4200 § 12 Nr. 12 RdNr 20; SozR 4-4200 § 12 Nr. 24 RdNr 15; stRspr) .
  • BGH, 06.02.2013 - XII ZB 582/12

    Vergütungsanspruch des Betreuers bei Mittellosigkeit des Betreuten:

    Auszug aus BSG, 09.12.2016 - B 8 SO 15/15 R
    Der Schutz der Wohnstatt ist nicht für Hilfesuchende ohne Angehörige ausgeschlossen (ebenso BGH, Beschluss vom 6.2.2013 - XII ZB 582/12 -, FamRZ 2013, 620 ff).
  • BVerfG, 06.07.2016 - 2 BvR 548/16

    Von Vollstreckungsgerichten sind Vorkehrungen zu treffen, die

    Auszug aus BSG, 09.12.2016 - B 8 SO 15/15 R
    Innerhalb der Verwertbarkeitsprüfung sind daher für die Frage eines tatsächlichen Verwertungshindernisses diejenigen Kriterien maßstabsbildend heranzuziehen, die grundsätzlich bei Prüfung eines Härtefalls iS von § 90 Abs. 3 SGB XII eine Rolle spielen (vgl: BSG SozR 4-5910 § 88 Nr. 3 für den Fall einer Pflegeverpflichtung gegenüber den Eltern; SozR 4-3500 § 90 Nr. 1 RdNr 15 und SozR 4-5910 § 88 Nr. 3 RdNr 22 zu den Maßstäben einer Härte; BVerfG, Beschluss vom 6.7.2016 - 2 BvR 548/16 - RdNr 11 f; BVerfGE 52, 214, 219 ff zur Berücksichtigung des Grundrechts auf Leben und körperliche Unversehrtheit bei einer Härteprüfung im Rahmen des § 765a ZPO) .
  • BSG, 27.01.2009 - B 14 AS 42/07 R

    Grundsicherung für Arbeitsuchende - Vermögensberücksichtigung - nicht selbst

    Auszug aus BSG, 09.12.2016 - B 8 SO 15/15 R
    Verwertbar ist Vermögen dann, wenn seine Gegenstände übertragen oder belastet werden können (BSG, Urteil vom 25.8.2011 - B 8 SO 19/10 R - RdNr 17; vgl entsprechend zum Recht der Grundsicherung für Arbeitsuchende: BSGE 115, 148 ff = SozR 4-4200 § 12 Nr. 23; BSG SozR 4-4200 § 12 Nr. 12 RdNr 20; SozR 4-4200 § 12 Nr. 24 RdNr 15; stRspr) .
  • BVerwG, 17.01.1991 - 5 C 53.86

    Kein Zugriff des Sozialhilfeträgers auf eine "kleine Eigentumswohnung"

    Auszug aus BSG, 09.12.2016 - B 8 SO 15/15 R
    Der unbestimmte Rechtsbegriff der Angemessenheit ist von Fall zu Fall im Wege einer Gesamtbetrachtung und unter Abwägung aller in § 90 Abs. 2 Nr. 8 Satz 2 SGB XII aufgeführten personen-, sach- und wertbezogenen Kriterien zu beurteilen; anstelle einer starren Wertgrenze ist die Angemessenheit des Hausgrundstücks insgesamt maßgeblich (sog Kombinationstheorie - vgl BSG SozR 4-3500 § 90 Nr. 7 RdNr 16; zu § 88 Abs. 2 Nr. 7 Bundessozialhilfegesetz vgl BSG SozR 4-5910 § 88 Nr. 3 RdNr 16 f; BVerwGE 87, 278, 281).
  • BSG, 11.12.2007 - B 8/9b SO 20/06 R

    Sozialhilfe - Einkommens- und Vermögenseinsatz - Blindengeld als privilegiertes

  • BSG, 13.06.2013 - B 13 R 454/12 B

    Nichtzulassungsbeschwerde - Verfahrensmangel - versehentliches Übergehen eines

  • BGH, 10.11.1983 - VII ZR 72/83

    Zulässigkeit einer bedingten unselbstständigen Anschlussberufung

  • BSG, 13.11.2008 - B 14 AS 36/07 R

    Arbeitslosengeld II - Sonderbedarf - mehrtägige Klassenfahrt - keine Beschränkung

  • BSG, 17.06.2008 - B 8 AY 11/07 R

    Sozialgerichtliches Verfahren - Widerspruchsverfahren - Streitgegenstand -

  • BSG, 30.08.2010 - B 4 AS 70/09 R

    Grundsicherung für Arbeitsuchende - Vermögensberücksichtigung - dinglich

  • BSG, 17.05.1988 - 10 RKg 3/87

    Stattgeben der Klage - Anschlussberufung - Hilfsweise Klage - Verpflichtungsklage

  • BSG, 16.04.2002 - B 9 VG 1/01 R

    Gewaltopferentschädigungsanspruch - schwerstbehindertes Kind aus Inzestbeziehung

  • BSG, 16.11.1999 - B 1 KR 16/98 R

    Begrenzung des Kostenerstattungsanspruches nach § 38 Abs. 4 S. 2 SGB V auch für

  • Drs-Bund, 19.05.1953 - BT-Drs I/4357
  • BVerfG, 03.04.1990 - 1 BvR 1186/89

    Ausweitung des Anwendungsbereichs des Merkmals "anderer Familienangehöriger" in §

  • BSG, 01.08.1978 - 7 RAr 37/77

    Verfahrensgegenstand - Abänderungsbescheid - Rückforderung einer Leistung -

  • BSG, 31.01.2008 - B 13 R 43/07 B

    Gegenstand des Widerspruchsverfahrens bei teilweiser Begründung, Erfüllung der

  • BSG, 23.02.1966 - 2 RU 103/65

    Berufungsanschließung - Beschwer des sich Anschließenden - Erweiterung des

  • BSG, 23.11.1995 - 1 RK 11/95

    Anspruch auf Haushaltshilfe

  • BSG, 08.02.2007 - B 9b SO 5/05 R

    Anspruch auf Sozialhilfe, Zuordnung des Kindergeldes bei volljährigem behinderten

  • BSG, 01.12.1960 - 5 RKn 69/59
  • BSG, 27.05.2014 - B 8 SO 1/13 R

    Sozialrechtliches Verwaltungsverfahren - Überprüfungsantrag nach § 44 Abs 2 SGB

  • LSG Niedersachsen-Bremen, 11.12.2017 - L 11 AS 349/17

    Jobcenter muss Hartz-IV-Empfängern Schulbücher bezahlen

    Neben der bereits festgestellten planwidrigen Regelungslücke ist zentrale Voraussetzung das Vorliegen einer vergleichbaren Interessenlage zwischen den von der existierenden Norm erfassten und den im Einzelfall zu beurteilenden Lebensverhalten (vgl. allgemein BSG, Urteil vom 9. Dezember 2016 - B 8 SO 15/15 R - juris Rn. 15 m.w.N.).
  • BSG, 27.02.2019 - B 8 SO 15/17 R

    Kostenersatz für erbrachte Sozialhilfeleistungen nach dem Tod des

    Nach der vom BVerwG entwickelten (BVerwG vom 17.1.1991 - 5 C 53.86 - BVerwGE 87, 278, 282 f) und von der Rechtsprechung des Senats übernommenen Kombinationstheorie ist die Angemessenheit nach Maßgabe und Würdigung aller in § 90 Abs. 2 Nr. 8 SGB XII bezeichneten personen-, sach- und wertbezogenen Kriterien zu beurteilen (BSG vom 19.5.2009 - B 8 SO 7/08 R - SozR 4-5910 § 88 Nr. 3 RdNr 17; BSG vom 24.3.2015 - B 8 SO 12/14 R - SozR 4-3500 § 90 Nr. 7 RdNr 16; BSG vom 9.12.2016 - B 8 SO 15/15 R - SozR 4-3500 § 90 Nr. 8 RdNr 33) .

    Unabhängig von fehlenden Feststellungen zu den übrigen, nach § 90 Abs. 2 Nr. 8 SGB XII maßgebenden Kriterien scheitert eine endgültige Entscheidung des Senats daran, dass die Beurteilung grundsätzlich dem Tatrichter obliegt und das Revisionsgericht in seiner Prüfung darauf beschränkt ist, ob der rechtliche Rahmen verkannt, Denkgesetze oder allgemeine Erfahrungssätze verletzt und ob alle für die Beurteilung wesentlichen Umstände berücksichtigt oder angemessen abgewogen worden sind (BSG vom 9.12.2016 - B 8 SO 15/15 R - SozR 4-3500 § 90 Nr. 8 RdNr 33) .

    Sie formuliert ihrem Wortlaut nach eine gleichrangige, kumulative Voraussetzung neben dem Erfordernis des Bewohnens des Hausgrundstücks durch den Hilfesuchenden oder eine andere einsatzpflichtige Person (BSG vom 9.12.2016 - B 8 SO 15/15 R - SozR 4-3500 § 90 Nr. 8 RdNr 32; Mecke in jurisPK-SGB XII, 2. Aufl 2014, § 90 RdNr 76) und stellt damit lediglich ein Kriterium für die zum Zeitpunkt der Antragstellung zu treffende Prognoseentscheidung und die Frage eines Verwertungshindernisses während des Leistungsbezugs dar (vgl Geiger in LPK-SGB XII, 10. Aufl 2015, § 90 RdNr 49; LSG Baden-Württemberg vom 22.12.2010 - L 2 SO 5548/08 - juris RdNr 37) .

    Dabei können diejenigen Kriterien maßstabsbildend herangezogen werden, die grundsätzlich für die Frage der Verwertbarkeit iS des § 90 SGB XII eine Rolle spielen (vgl BSG vom 9.12.2016 - B 8 SO 15/15 R - SozR 4-3500 § 90 Nr. 8 RdNr 27) .

  • BSG, 04.04.2019 - B 8 SO 12/17 R

    Sozialhilfe - Eingliederungshilfe - Teilhabe am Leben in der Gemeinschaft -

    Das Innehaben einer Wohnung dient nicht nur dem Schutz vor Witterungseinflüssen und der Sicherung des "Grundbedürfnisses Wohnen" (dazu BSG vom 9.12.2016 - B 8 SO 15/15 R - SozR 4-3500 § 90 Nr. 8 RdNr 32) , sondern grundsätzlich auch der sozialen Teilhabe, weil so gesellschaftliche Ausgrenzung vermieden wird.
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