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   BSG, 12.05.2017 - B 8 SO 23/15 R   

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https://dejure.org/2017,14748
BSG, 12.05.2017 - B 8 SO 23/15 R (https://dejure.org/2017,14748)
BSG, Entscheidung vom 12.05.2017 - B 8 SO 23/15 R (https://dejure.org/2017,14748)
BSG, Entscheidung vom 12. Mai 2017 - B 8 SO 23/15 R (https://dejure.org/2017,14748)
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Volltextveröffentlichungen (11)

  • Sozialgerichtsbarkeit.de

    Sozialhilfe

  • lexetius.com

    Sozialrechtliches Verwaltungsverfahren - Überprüfungsverfahren - Sozialhilfe - Hilfe zur Pflege - Ablehnungsbescheid - Beteiligung sozial erfahrener Dritter - Tod des Leistungsberechtigten - Übergang des Anspruchs auf den Leistungserbringer - Einkommenseinsatz - ...

  • openjur.de
  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 44 Abs 1 S 1 SGB 10, § 44 Abs 4 S 1 SGB 10, § 116 Abs 2 SGB 12, § 116a SGB 12 vom 24.03.2011, § 61 Abs 1 S 1 SGB 12 vom 27.12.2003
    Sozialrechtliches Verwaltungsverfahren - Überprüfungsverfahren - Sozialhilfe - Hilfe zur Pflege - Ablehnungsbescheid - Beteiligung sozial erfahrener Dritter - Tod des Leistungsberechtigten - Übergang des Anspruchs auf den Leistungserbringer - Einkommenseinsatz - ...

  • Wolters Kluwer

    Anspruch auf Sozialhilfe; Fortführung eines Widerspruchsverfahrens auf der Grundlage von § 19 Abs. 6 SGB XII durch eine stationäre Einrichtung nach dem Tod des Sozialleistungsberechtigten

  • rewis.io

    Sozialhilfe - Überprüfungsverfahren - Hilfe zur Pflege - Ablehnung höherer Leistungen - Beteiligung sozial erfahrener Dritter - Tod des Leistungsberechtigten - Übergang des Anspruchs auf den Leistungserbringer - notwendiger Lebensunterhalt in Einrichtungen - weiterer ...

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Anspruch einer Pflegeeinrichtung auf weitere Leistungen für stationäre Pflege als Sonderrechtsnachfolgerin im sozialrechtlichen Verwaltungsverfahren; Keine Beteiligung sozial erfahrener Dritter

  • rechtsportal.de

    Anspruch auf Sozialhilfe

  • datenbank.nwb.de

    Sozialrechtliches Verwaltungsverfahren - Überprüfungsverfahren - Sozialhilfe - Hilfe zur Pflege - Ablehnungsbescheid - Beteiligung sozial erfahrener Dritter - Tod des Leistungsberechtigten - Übergang des Anspruchs auf den Leistungserbringer - Einkommenseinsatz - ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Bundessozialgericht (Terminbericht)

    Asylbewerberleistungsrecht; Sozialhilferecht

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Berücksichtigung von Einkommen bei den Kosten für stationäre Pflege

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZS 2018, 328
 
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Wird zitiert von ... (21)Neu Zitiert selbst (12)

  • BSG, 23.08.2013 - B 8 SO 17/12 R

    Sozialhilfe - Eingliederungshilfe - stationäre Unterbringung - weiterer

    Auszug aus BSG, 12.05.2017 - B 8 SO 23/15 R
    Der so ermittelte Betrag ist allerdings nur ein normativer Rechenposten - auch für die Beurteilung der Bedürftigkeit - der in der Einrichtung erbrachten Hilfe zum Lebensunterhalt, unabhängig vom tatsächlichen Wert dieser Leistung (dazu im Einzelnen BSGE 114, 147 ff RdNr 18 mwN = SozR 4-3500 § 92a Nr. 1) .

    Sonstige Gesichtspunkte für eine höhere Bemessung des Barbetrags im streitbefangenen Monat hat das LSG nicht festgestellt (BSGE 114, 147 RdNr 36 f = SozR 4-3500 § 92a Nr. 1; BSG SozR 4-3500 § 133a Nr. 3 RdNr 11) .

  • LSG Berlin-Brandenburg, 10.03.2011 - L 15 SO 23/09

    Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung, Übernahme doppelter Kosten für

    Auszug aus BSG, 12.05.2017 - B 8 SO 23/15 R
    Jedenfalls setzt die bedarfserhöhende Berücksichtigung von Mietkosten als Wohnungsbeschaffungskosten als weiterer notwendiger Lebensunterhalt voraus, dass der Hilfebedürftige alles ihm Mögliche und Zumutbare getan hat, um die Aufwendungen für die frühere Wohnung so gering wie möglich zu halten (so auch LSG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 10.3.2011 - L 15 SO 23/09 - RdNr 23; LSG Baden-Württemberg, Urteil vom 22.12.2010 - L 2 SO 2078/10 - RdNr 22; LSG Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 18.2.2010 - L 9 SO 6/08 - RdNr 24; Nguyen in juris Praxiskommentar SGB XII, 2. Aufl 2014, § 35 SGB XII RdNr 137 mwN) ; nur solche Kosten können "notwendiger" Bedarf sein .
  • LSG Baden-Württemberg, 22.12.2010 - L 2 SO 2078/10

    Sozialhilfe - Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung - Unterkunft und

    Auszug aus BSG, 12.05.2017 - B 8 SO 23/15 R
    Jedenfalls setzt die bedarfserhöhende Berücksichtigung von Mietkosten als Wohnungsbeschaffungskosten als weiterer notwendiger Lebensunterhalt voraus, dass der Hilfebedürftige alles ihm Mögliche und Zumutbare getan hat, um die Aufwendungen für die frühere Wohnung so gering wie möglich zu halten (so auch LSG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 10.3.2011 - L 15 SO 23/09 - RdNr 23; LSG Baden-Württemberg, Urteil vom 22.12.2010 - L 2 SO 2078/10 - RdNr 22; LSG Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 18.2.2010 - L 9 SO 6/08 - RdNr 24; Nguyen in juris Praxiskommentar SGB XII, 2. Aufl 2014, § 35 SGB XII RdNr 137 mwN) ; nur solche Kosten können "notwendiger" Bedarf sein .
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 18.02.2010 - L 9 SO 6/08

    Anspruch auf Hilfe zum Lebensunterhalt, Leistungen für die Unterkunft, Übernahme

    Auszug aus BSG, 12.05.2017 - B 8 SO 23/15 R
    Jedenfalls setzt die bedarfserhöhende Berücksichtigung von Mietkosten als Wohnungsbeschaffungskosten als weiterer notwendiger Lebensunterhalt voraus, dass der Hilfebedürftige alles ihm Mögliche und Zumutbare getan hat, um die Aufwendungen für die frühere Wohnung so gering wie möglich zu halten (so auch LSG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 10.3.2011 - L 15 SO 23/09 - RdNr 23; LSG Baden-Württemberg, Urteil vom 22.12.2010 - L 2 SO 2078/10 - RdNr 22; LSG Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 18.2.2010 - L 9 SO 6/08 - RdNr 24; Nguyen in juris Praxiskommentar SGB XII, 2. Aufl 2014, § 35 SGB XII RdNr 137 mwN) ; nur solche Kosten können "notwendiger" Bedarf sein .
  • BVerwG, 06.04.1995 - 5 C 5.93

    Bewilligung der Prozesskostenhilfe

    Auszug aus BSG, 12.05.2017 - B 8 SO 23/15 R
    Nach Sinn und Zweck dieser Norm, die vermeiden soll, dass dem Hilfeempfänger daraus ein wirtschaftlicher Vorteil erwächst, dass er (auf Kosten der Allgemeinheit) in einer seinen Lebensunterhalt und seine umfassende Betreuung und Pflege sichernden Einrichtung untergebracht ist, kann bei einer dauerhaften, umfassenden Heimbetreuung, wie sie W seit August 2007 erfuhr, die volle Heranziehung des Einkommens angemessen sein, wenn der Barbetrag (weiterer notwendiger Lebensunterhalt) ausreicht, um die persönlichen Bedürfnisse zu befriedigen und der Hilfeempfänger keine besonderen finanziellen Belastungen zu tragen hat, die eine (teilweise) Freilassung seines Einkommens erforderlich machen bzw rechtfertigen (BVerwG, Urteil vom 6.4.1995 - 5 C 5/93 - noch zur Vorgängerregelung § 85 Nr. 3 Satz 2 BSHG) .
  • BSG, 01.09.2008 - B 8 SO 12/08 B

    Leistungsempfänger von Sozialhilfe - kostenprivilegierter Personenkreis iS des §

    Auszug aus BSG, 12.05.2017 - B 8 SO 23/15 R
    Da die Klägerin als Rechtsnachfolgerin iS von § 19 Abs. 6 SGB XII Ansprüche geltend macht, gehört sie zum kostenprivilegierten Personenkreis des § 183 Satz 1 SGG (BSG SozR 4-1500 § 183 Nr. 8 RdNr 5 und 8) .
  • BSG, 11.12.2007 - B 8/9b SO 23/06 R

    Sozialhilfe - Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung -

    Auszug aus BSG, 12.05.2017 - B 8 SO 23/15 R
    Entscheidend ist allein, dass W als Kontoinhaberin nicht in Verfügungen über das Einkommen beschränkt war und die Rentenzahlungen also bereite Mittel darstellten (zur Begrifflichkeit vgl BSG, Urteil vom 11.12.2007 - B 8/9b SO 23/06 R - SozR 4-3500 § 82 Nr. 3 RdNr 15) .
  • BSG, 08.03.2017 - B 8 SO 20/15 R

    Sozialgerichtliches Verfahren - notwendige Beiladung des überörtlichen

    Auszug aus BSG, 12.05.2017 - B 8 SO 23/15 R
    Hiergegen wendet sich die Klägerin als Sonderrechtsnachfolgerin (§ 19 Abs. 6 SGB XII) der während des Widerspruchsverfahrens verstorbenen W zutreffend mit der kombinierten Anfechtungs-, Verpflichtungs- und Leistungsklage (§ 54 Abs. 1 Satz 1 und Abs. 4, § 56 SGG) , letztere gerichtet auf Zahlung an sich selbst (vgl dazu BSG, Urteil vom 8.3.2017 - B 8 SO 20/15 R - RdNr 13).
  • BSG, 23.08.2013 - B 8 SO 19/12 R

    Sozialhilfe - Nothilfe - Erstattungsanspruch eines Krankenhausträgers wegen

    Auszug aus BSG, 12.05.2017 - B 8 SO 23/15 R
    Eine Beteiligung Dritter ist insoweit mangels besonderer Schutzbedürftigkeit der Klägerin als Einrichtung nicht geboten (ähnlich zur Geltendmachung von Ansprüchen durch den Nothelfer nach § 25 SGB XII bereits BSGE 114, 161 ff RdNr 14 = SozR 4-5910 § 121 Nr. 1) .
  • BSG, 23.03.2010 - B 8 SO 17/09 R

    Sozialhilfe - Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung - kein

    Auszug aus BSG, 12.05.2017 - B 8 SO 23/15 R
    Der Bescheid ist auch nicht unter Verletzung des § 116 Abs. 2 SGB XII ergangen (zum Charakter der Norm BSGE 106, 62 ff RdNr 12 = SozR 4-3500 § 82 Nr. 6; BSG SozR 4-3500 § 116 Nr. 1 RdNr 15) .
  • BVerwG, 17.05.1973 - V C 108.72

    Tuberkulosehilfe nach dem Bundessozialhilfegesetz (BSHG) - Beschränkung eines

  • BSG, 07.09.2000 - B 7 AL 72/99 R

    Tarifvertragliche Überbrückungsbeihilfe, keine Einkommensanrechnung bei der

  • LSG Sachsen, 22.05.2018 - L 8 SO 121/17

    Vorläufige Übernahme der Kosten für ein Mittel zum Andicken von Getränken im

    Der auf der Grundlage des § 27b Abs. 1 Satz 2 SGB XII ermittelte Betrag ist ein normativer Rechenposten (BSG, Urteil vom 23.08.2013 - B 8 SO 17/12 R - juris RdNr. 18; Urteil vom 20.04.2016 - B 8 SO 25/14 R - juris RdNr. 15; Urteil vom 12.05.2017 - B 8 SO 23/15 R - juris RdNr. 28).

    § 27b Satz 1 SGB XII erfasst mit dem weiteren notwendigen Lebensunterhalt über die exemplarisch ("insbesondere") genannten persönlichen Bedarfe hinaus alle individuellen Bedarfe, die ohne die stationäre Unterbringung als Hilfe zum Lebensunterhalt zu leisten wären und von der Einrichtung selbst nicht erbracht werden (BSG, Urteil vom 15.11.2012 - B 8 SO 25/11 R - juris RdNr. 14; Urteil vom 12.05.2017 - B 8 SO 23/15 R - juris RdNr. 31).

  • LSG Baden-Württemberg, 11.12.2023 - L 7 SO 3406/22

    Sozialhilfe - Hilfe zur Pflege - stationäre Pflege - Einkommenseinsatz -

    Hinsichtlich des Einkommenseinsatzes für die Pflegekosten als Maßnahmebedarf ist zu berücksichtigen, dass dieses Einkommen jedenfalls im Zeitraum ab April 2021 - bei Berücksichtigung des nach §§ 82 ff. SGB XII bereinigten Einkommens (so etwa Giere in Grube/Wahrendorf/Flint, SGB XII, 8. Auflage 2024, § 85 SGB XII Rdnr. 14) - oder sogar durchgängig - wenn auf das bereinigte und um den notwendigen sowie den weiteren notwendigen Lebensunterhalt in Einrichtungen abgestellt wird (so BSG, Urteil vom 12. Mai 2017 - B 8 SO 23/15 R - juris Rdnr. 37 ff.) - unter der sich aus § 85 Abs. 1 SGB XII auch für Leistungen der Hilfe zur Pflege ergebenden Grenze aus dem zweifachen Betrag der Regelbedarfsstufe 1 nach der Anlage zu § 28 SGB XII, den angemessenen Aufwendungen für die Unterkunft und einem - vorliegend nicht anfallenden - Familienzuschlag gelegen hat.
  • LSG Baden-Württemberg, 17.04.2019 - L 2 SO 4356/18

    Sozialhilfe - Bestattungskosten - Unzumutbarkeit der Kostentragung -

    Der Nachlass stand daher als "bereite Mittel" (vgl. BSG Urteil vom 28. Februar 2013, B 8 SO 1/12 R - juris Rn. 22; BSG Urteil vom 12. Mai 2017 - B 8 SO 23/15 R - juris Rn. 34 und 35) zur Verfügung.
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 20.12.2017 - L 8 SO 293/15

    Keine Sonderrechtsnachfolge bei Sozialhilfeansprüchen

    Grundsätzlich kann ein Rücknahmeanspruch nach § 44 Abs. 1 SGB X zusammen mit dem zu Grunde liegenden Sozialhilfeanspruch auf einen Rechtsnachfolger übergehen, wenn - wie hier die Ehefrau des Klägers - der verstorbene Leistungsberechtigte das Überprüfungsverfahren noch zu Lebzeiten in Gang gesetzt hat (zur Sonderrechtsnachfolge gemäß § 19 Abs. 6 SGB XII: BSG, Urteil vom 12. Mai 2017 - B 8 SO 23/15 R - juris Rn. 15).
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 22.07.2019 - L 20 SO 548/17

    Kein Anspruch der Bewohnerin eines Altenwohnheims auf Auszahlung eines

    Es handelt sich also bei § 27b Abs. 1 SGB XII um eine reine Rechengröße, aus der sich der Umfang des zu erbringenden notwendigen Lebensunterhalts in einer stationären Einrichtung nicht ergibt (vgl. zu dem Charakter der Vorgängervorschrift des § 35 Abs. 1 SGB XII als nur normativer Rechenposten unabhängig vom tatsächlichen Wert der in der Einrichtung erbrachten Hilfe zum Lebensunterhalt BSG, Urteil vom 20.04.2016 - B 8 SO 25/14 R Rn. 15, sowie Urteil vom 12. Mai 2017 - B 8 SO 23/15 R Rn. 28).
  • LSG Baden-Württemberg, 19.04.2018 - L 7 SO 4981/14

    Sozialhilfe - Hilfe zur Pflege - stationäre Pflege - Tod des

    Die Beteiligten haben damit im Übrigen dem Umstand Rechnung getragen, dass Gegenstand des Widerspruchsverfahrens nach Eintritt der Sonderrechtsnachfolge nicht mehr der Widerspruch des Hilfesuchenden gegen die Ablehnung von Sozialhilfe im Wege des Schuldbeitritts (Sachleistungsverschaffung) ist, sondern ein Anspruch des Sonderrechtsnachfolgers auf Zahlung (Geldleistung) an sich selbst (vgl. BSG, Urteil vom 12. Mai 2017 - B 8 SO 23/15 R - ).
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 13.01.2022 - L 9 SO 155/20

    Anspruch auf Übernahme der Kosten für die hauswirtschaftliche Versorgung nach dem

    Nach § 19 Abs. 3 SGB XII wird Volljährigen ua Hilfe in anderen Lebenslagen, zu der die Hilfe zur Weiterführung des Haushaltes nach § 70 SGB XII gehört, nur geleistet, soweit den Leistungsberechtigten, ihren nicht getrennt lebenden Ehegatten oder Lebenspartnern die Aufbringung der Mittel aus den Einkommen und Vermögen nach den Vorschriften des Elften Kapitels dieses Buches nicht zuzumuten ist (sog. Nettoprinzip, vgl. BSG Urteil vom 12.05.2017 - B 8 SO 23/15 R).
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 12.08.2021 - L 9 SO 751/18

    Anspruch auf Eingliederungshilfe nach dem SGB XII in Form der Kostenübernahme für

    Die Bewilligung erfolgt in diesen Fällen abweichend vom sog. Netto-Prinzip (vgl dazu BSG Urteil vom 12.05.2017 - B 8 SO 23/15 R) in voller Höhe.
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 18.09.2017 - L 8 SO 24/14
    Das zu berücksichtigende Einkommen (§ 82 SGB XII) beläuft sich auf 195, 29 EUR und ist vorrangig auf den notwendigen Lebensunterhalt anzurechnen; erst ein den notwendigen Lebensunterhalt übersteigendes Einkommen wäre nach Maßgabe der §§ 85 ff. SGB XII beim Eingliederungshilfeanspruch zu berücksichtigen (BSG, Urteil vom 12. Mai 2017 - B 8 SO 23/15 R - juris Rn. 37).

    Der notwendige Lebensunterhalt setzt sich zusammen aus dem Barbetrag in Höhe von 96, 93 EUR (§ 35 Abs. 2 Satz 2 SGB XII a.F.) und dem im Pflegezentrum erbrachten notwendigen Lebensunterhalt, der sich nach § 35 Abs. 1 Satz 2 i.V.m. § 42 Satz 1 Nr. 1 bis 3 SGB XII a.F. bemisst und bei dem es sich lediglich um einen normativen Rechenposten handelt (BSG, Urteil vom 12. Mai 2017 - B 8 SO 23/15 R - juris Rn. 28).

  • LSG Niedersachsen-Bremen, 22.12.2017 - L 8 SO 293/15

    SGB-XII-Leistungen; Rechtsnachfolger; Übergang eines Rücknahmeanspruchs;

    Grundsätzlich kann ein Rücknahmeanspruch nach § 44 Abs. 1 SGB X zusammen mit dem zu Grunde liegenden Sozialhilfeanspruch auf einen Rechtsnachfolger übergehen, wenn - wie hier die Ehefrau des Klägers - der verstorbene Leistungsberechtigte das Überprüfungsverfahren noch zu Lebzeiten in Gang gesetzt hat (zur Sonderrechtsnachfolge gemäß § 19 Abs. 6 SGB XII: BSG, Urteil vom 12. Mai 2017 - B 8 SO 23/15 R - juris Rn. 15).
  • BSG, 08.10.2020 - B 8 SO 50/19 B

    Erstattung von Umzugs- und Einlagerungskosten im Rahmen einer Leistungsgewährung

  • LSG Sachsen, 19.04.2018 - L 3 AL 157/16

    Zahlung von Arbeitslosengeld an einen Sonderrechtsnachfolger

  • BSG, 20.07.2017 - B 8 SO 12/17 BH

    Aufhebung der Bewilligung von Leistungen nach dem BSHG

  • BSG, 28.07.2020 - B 8 SO 30/20 B

    Gewährung von Leistungen der Hilfe zur Pflege und Hilfe zum Lebensunterhalt in

  • LSG Niedersachsen-Bremen, 19.07.2018 - L 8 SO 70/16
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 19.12.2019 - L 8 SO 245/19
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 18.04.2019 - L 8 SO 38/19
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 11.01.2018 - L 8 SO 345/17
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 06.04.2020 - L 8 SO 258/19
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 01.03.2018 - L 8 SO 112/16
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 12.03.2019 - L 8 SO 81/18
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