Rechtsprechung
BSG, 12.12.2013 - B 8 SO 24/12 R |
Volltextveröffentlichungen (11)
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Sozialhilfe
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Sozialgerichtliches Verfahren; Verfahrensmangel; partielle Prozessunfähigkeit eines Beteiligten; keine Bestellung eines besonderen Vertreters; absoluter Revisionsgrund; Sozialhilfe; Hilfe zur Überwindung besonderer sozialer Schwierigkeiten; drohende Wohnungslosigkeit ...
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§ 71 Abs 1 SGG, § 72 Abs 1 SGG, § 202 S 1 SGG, § 547 Nr 4 ZPO, § 104 Nr 2 BGB
Sozialgerichtliches Verfahren - Verfahrensmangel - partielle Prozessunfähigkeit eines Beteiligten - keine Bestellung eines besonderen Vertreters - absoluter Revisionsgrund - Sozialhilfe - Hilfe zur Überwindung besonderer sozialer Schwierigkeiten - drohende ... - JLaw (App) | www.prinz.law
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Anspruch auf Sozialhilfe; Hilfe zum Lebensunterhalt; Leistungen für Unterkunft und Heizung bei drohender Wohnungslosigkeit nach Haftentlassung
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Anspruch auf Sozialhilfe; Hilfe zum Lebensunterhalt; Leistungen für Unterkunft und Heizung bei drohender Wohnungslosigkeit nach Haftentlassung
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- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Bundessozialgericht (Terminbericht)
Sozialhilferecht
Verfahrensgang
- SG Detmold, 27.01.2010 - S 16 SO 42/08
- LSG Nordrhein-Westfalen, 12.05.2011 - L 9 SO 105/10
- BSG, 10.11.2011 - B 8 SO 11/11 BH
- BSG, 12.12.2013 - B 8 SO 24/12 R
Wird zitiert von ... (71) Neu Zitiert selbst (6)
- BSG, 15.11.2000 - B 13 RJ 53/00 B
Begründung einer Nichtzulassungsbeschwerde im sozialgerichtlichen Verfahren
Auszug aus BSG, 12.12.2013 - B 8 SO 24/12 R
Soweit eine solche partielle Prozessunfähigkeit anzunehmen ist, erstreckt sie sich auf den gesamten Prozess (BSG SozR 3-1500 § 160a Nr. 32 S 65) . - BVerwG, 18.10.1990 - 5 C 51.86
Freigabe von Leistungen eines anderen Leistungsträgers, die der Träger der …
Auszug aus BSG, 12.12.2013 - B 8 SO 24/12 R
Nach Abs. 1 Satz 1 dieser Vorschrift, die nicht zu Leistungen eigener Art berechtigt, sondern rechtlich im Zusammenhang mit der jeweiligen Hilfeart steht, soll die Sozialhilfe vorbeugend gewährt werden, wenn prognostisch dadurch eine dem Einzelnen drohende Notlage ganz oder teilweise abgewendet werden kann (vgl: BVerwGE 87, 31, 36; BVerwG Buchholz 436.0 § 72 BSHG Nr. 2) . - BSG, 22.09.1993 - 12 RK 39/93
Ermittlung der Höhe von Gesamtsozialversicherungsbeiträgen - Anforderungen an die …
Auszug aus BSG, 12.12.2013 - B 8 SO 24/12 R
Abgesehen davon, dass bei absoluten Revisionsgründen § 170 Abs. 1 Satz 2 SGG regelmäßig keine Anwendung findet (…vgl BSG SozR 3-1500 § 164 Nr. 6 S 11; SozR 3-1750 § 551 Nr. 5 S 14 und Nr. 7 S 24;… SozR 2200 § 368a Nr. 21 S 74 f;… SozR 3-1500 § 164 Nr. 6;… Leitherer in Meyer-Ladewig/Keller/Leitherer, SGG, 10. Aufl 2012, § 170 RdNr 5a mwN zur Rspr) , kann vorliegend auf der Grundlage der übrigen Feststellungen des LSG nicht beurteilt werden, ob ein Anspruch des Klägers in der Sache besteht oder ausscheidet, wie das LSG meint.
- BSG, 17.06.2010 - B 14 AS 58/09 R
Arbeitslosengeld II - Unterkunft und Heizung - Darlehen für Mietschulden - …
Auszug aus BSG, 12.12.2013 - B 8 SO 24/12 R
Die Abgrenzung von Schulden zu laufenden Leistungen nach § 29 SGB XII aF ist danach vorzunehmen, ob es sich um einen tatsächlich eingetretenen, im Zeitpunkt der Kenntnis des Trägers der Sozialhilfe (vgl § 18 Abs. 1 SGB XII) von der Notwendigkeit der weitergehenden Sicherung der Unterkunft in der Vergangenheit liegenden und bisher noch nicht vom Sozialhilfeträger gedeckten Bedarf handelt (vgl zum Recht des SGB II: BSGE 106, 190 ff RdNr 17 = SozR 4-4200 § 22 Nr. 41) . - BSG, 29.09.1994 - 4 RA 52/93
Sozialgerichtsverfahren - Revision - Verspätete Urteilsübergabe - Fehlende …
Auszug aus BSG, 12.12.2013 - B 8 SO 24/12 R
Abgesehen davon, dass bei absoluten Revisionsgründen § 170 Abs. 1 Satz 2 SGG regelmäßig keine Anwendung findet (vgl BSG SozR 3-1500 § 164 Nr. 6 S 11;… SozR 3-1750 § 551 Nr. 5 S 14 und Nr. 7 S 24;… SozR 2200 § 368a Nr. 21 S 74 f; SozR 3-1500 § 164 Nr. 6;… Leitherer in Meyer-Ladewig/Keller/Leitherer, SGG, 10. Aufl 2012, § 170 RdNr 5a mwN zur Rspr) , kann vorliegend auf der Grundlage der übrigen Feststellungen des LSG nicht beurteilt werden, ob ein Anspruch des Klägers in der Sache besteht oder ausscheidet, wie das LSG meint. - BGH, 05.08.2009 - VI ZR 344/08
Umfang des rechtlichen Gehörs im Zivilverfahren; Besetzung des Gerichts bei …
Auszug aus BSG, 12.12.2013 - B 8 SO 24/12 R
Diese Einschätzung, die die Sachverständige nur aufgrund der damaligen Aktenlage (darunter ein Gutachten zur - im Ergebnis der Begutachtung vom dortigen Sachverständigen verneinten - Frage der Schuldfähigkeit des Klägers vom 20.3.2009 wegen begangener Beleidigungen ua zu Lasten der Bürgermeisterin der Beklagten) treffen konnte, weil der Kläger eine persönliche Untersuchung verweigert hat (zur Zulässigkeit einer Überzeugungsbildung auf Grundlage von Gutachten nach Aktenlage in diesem Fall: BGH, Beschluss vom 5.8.2009 - VI ZR 344/08 -, juris RdNr 4) , wird durch die bisherige Prozessführung im Klage- und Berufungsverfahren bestätigt.
- BSG, 03.12.2015 - B 4 AS 44/15 R
Grundsicherung für Arbeitsuchende - Leistungsausschluss für Ausländer bei …
Erwerbsfähige Hilfebedürftige, die einem Leistungsausschluss nach § 7 Abs. 4 S 2 SGB II unterfallen, können grundsätzlich Leistungen für den Lebensunterhalt nach dem SGB XII beanspruchen (BSG vom 12.12.2013 - B 8 SO 24/12 R - SozR 4-3500 § 67 Nr. 1 RdNr 20) . - LSG Niedersachsen-Bremen, 24.06.2021 - L 8 SO 50/18
Übernahme von Kosten der Unterkunft für die Zeit einer Inhaftierung; Besondere …
Ein drohender Wohnungsverlust nach der Haftentlassung gehört im Grundsatz zu den "besonderen Lebensumständen mit sozialen Schwierigkeiten" iS des § 67 SGB XII. Die Notwendigkeit von Geldleistungen zur Vermeidung von Wohnungslosigkeit hängt von einer Prognoseentscheidung im Hinblick auf die zu erwartende Situation bei Haftentlassung ab (vgl BSG v. 12.12.2013 - B 8 SO 24/12 R - juris Rn. 16 ff.).Die Abgrenzung von Schulden zu laufenden Leistungen nach § 35 SGB XII ist danach vorzunehmen, ob es sich um einen tatsächlich eingetretenen, im Zeitpunkt der Kenntnis des Trägers der Sozialhilfe (vgl § 18 Abs. 1 SGB XII) von der Notwendigkeit der weitergehenden Sicherung der Unterkunft in der Vergangenheit liegenden und bisher noch nicht vom Sozialhilfeträger gedeckten Bedarf handelt (BSG v. 12.12.2013 - B 8 SO 24/12 R - juris Rn. 21).
Nach der Rechtsprechung des BSG (Urteil vom 12.12.2013 - B 8 SO 24/12 R - juris), der sich der Senat angeschlossen hat (vgl. etwa Beschlüsse vom 18.12.2019 - L 8 SO 268/19 B - und 19.9.2016 - L 8 SO 237/16 B ER -), bezieht sich das Tatbestandsmerkmal der "besonderen Lebensverhältnisse" auf die soziale Lage des Betroffenen, die durch eine besondere Mangelsituation - etwa an Wohnraum - gekennzeichnet sein muss und wird in § 1 Abs. 2 Satz 1 der Verordnung zur Durchführung der Hilfe zur Überwindung besonderer sozialer Schwierigkeiten (BGBl. I 2001, 179, zuletzt geändert durch Gesetz vom 27.12.2003, BGBl. I 3022) durch eine abstrakte Beschreibung verschiedener typischer Situationen konkretisiert, in denen aus Sicht des Verordnungsgebers von solchen besonderen Lebensverhältnissen ausgegangen werden kann.
- LSG Niedersachsen-Bremen, 16.02.2018 - L 8 SO 69/15
SGB-XII-Leistungen; Untersuchungshaft; Unterbringung in einem psychiatrischen …
Umgekehrt kann eine ausreichend sichere Prognose dann nicht erstellt werden, wenn die Umstände nach Haftentlastung schon wegen der noch bevorstehenden Haftdauer noch nicht eingeschätzt werden können (vgl. BSG, Urteil vom 12. Dezember 2013 - B 8 SO 24/12 R - juris Rn. 17, 19).Die Übernahme von laufenden Kosten für Unterkunft und Heizung kommt insoweit nur für eine Wohnung in Betracht, die den aktuell bestehenden Unterkunftsbedarf deckt (BSG, Urteil vom 12. Dezember 2013 - B 8 SO 24/12 R - juris Rn. 20 m.w.N.).
Aus dem gleichen Grund kommt eine Schuldenübernahme nach § 36 Abs. 1 Satz 1 SGB XII nicht in Betracht (vgl. BSG, Urteil vom 12. Dezember 2013 - B 8 SO 24/12 R - juris Rn. 21).
- LSG Nordrhein-Westfalen, 30.09.2020 - L 12 SO 174/20 Nach allem gehört der drohende Wohnungsverlust nach der Haftentlassung im Grundsatz zu den besonderen Lebensumständen mit sozialen Schwierigkeiten im Gesetzessinne (BSG Urteil vom 12.12.2013, B 8 SO 24/12 R, juris Rn. 17).
Die Abgrenzung von Schulden zu laufenden Leistungen nach § 35 SGB XII ist danach vorzunehmen, ob es sich um einen tatsächlich eingetretenen, im Zeitpunkt der Kenntnis des Trägers der Sozialhilfe (vgl. § 18 Abs. 1 SGB XII) von der Notwendigkeit der weitergehenden Sicherung der Unterkunft in der Vergangenheit liegenden und bisher noch nicht vom Sozialhilfeträger gedeckten Bedarf handelt (BSG Urteil vom 12.12.2013, B 8 SO 24/12 R, juris Rn. 21;… zum Recht der Grundsicherung für Arbeitsuchende vgl. auch BSG Urteil vom 12.12.2019, B 14 AS 26/18 R, juris Rn. 19 m.w.N.).
Die Übernahme von laufenden Bedarfen für Unterkunft und Heizung kommt nach § 35 Abs. 1 S. 1 SGB XII nur für eine Wohnung in Betracht, die den aktuell bestehenden Unterkunftsbedarf deckt (BSG Urteil vom 12.12.2013, B 8 SO 24/12 R, juris Rn. 20;… dazu auch Löcken in Schlegel/Voelzke, jurisPK-SGB XII, 3. Auflage 2020, § 36 Rn. 28).
Aus den vorstehend ausgeführten Gründen bedarf es zumindest für die Zwecke des Eilverfahrens keiner weiteren Abklärung, ob es sich bei Leistungen, wie sie vorliegend im Streit stehen, um solche i.S.d. § 98 Abs. 4 i.V.m. Abs. 2 SGB XII handelt (so wohl BSG Urteil vom 12.12.2013, B 8 SO 24/12 R, juris Rn. 14;… a.A. etwa Schlette in Hauck/Noftz, SGB XII, Stand: Aug. 2019, § 98 Rn. 46) und eine örtliche Zuständigkeit der Antragsgegnerin damit überhaupt infrage kommt.
- LSG Nordrhein-Westfalen, 21.01.2015 - L 19 AS 2274/14
Kosten der Unterkunft und Heizung (KdU)
Diese Leistungssysteme stehen - grundsätzlich - zueinander im Verhältnis der Exklusivität (und damit der Alternativität), vgl. § 5 Abs. 2 S. 1 SGB II, § 21 S. 1 SGB XII. Erwerbsfähige Hilfebedürftige, bei denen ein Leistungsausschluss nach § 7 Abs. 4 SGB II vorliegt, können deshalb Leistungen für den Lebensunterhalt nach dem SGB XII erhalten (vgl. BSG, Urteil vom 12.12.2013 - B 8 SO 24/12 R - SozR 4-3500 § 67 Nr. 1 (zum Anspruch auf Übernahme von Mietkosten während einer Inhaftierung)). - LSG Nordrhein-Westfalen, 17.07.2014 - L 9 SO 388/12
Anspruch auf Sozialhilfe; Übernahme einer Gas- und Stromkostenforderung; …
Soweit Rückstände demgegenüber daraus resultieren, dass der Sozialhilfeträger Leistungen in einem Umfang erbringt, der hinter den nach den einschlägigen Rechtsvorschriften eigentlich zu übernehmenden Kosten zurückbleibt, ist ein nach § 35 Abs. 4 SGB XII zu deckender einmaliger Bedarf anzunehmen (vgl. zum Ganzen BSG, Urt. v. 12.12.2013 - B 8 SO 24/12 R -, juris Rn. 21 …sowie Urt. v. 17.06.2010 - B 14 AS 58/09 R -, juris Rn. 17 ff.;… Urt. v. 24.11.2011 - B 14 AS 121/10 R - juris Rn. 15 zur entsprechenden Rechtslage nach dem SGB II;… für das Sozialhilferecht ebenso Nguyen, in: jurisPK-SGB XII, 2. Aufl. 2014, § 35 Rn. 30, 177 sowie der Beschluss des Senats vom 17.01.2014 - L 9 SO 532/13 B ER, L 9 SO 533/13 B -, juris Rn. 7).Insoweit kann dahinstehen, ob dies bereits daraus folgt, dass die Forderung insgesamt aus einem Zeitraum vor Kenntnis des Bedarfs durch die Beklagte resultiert, in dem der Kläger keine Sozialhilfe bezogen hat (in diesem Sinne möglicherweise BSG, Urt. v. 12.12.2013 - B 8 SO 24/12 R -, juris Rn. 21), und zudem vor Beginn des Leistungsbezugs ab dem 01.04.2011 aufgrund des Bescheids vom 29.03.2011, den der Kläger hinsichtlich des Beginns der laufenden Leistungen nicht angefochten hat, fällig geworden ist, oder ob dieser Betrachtungsweise entgegensteht, dass der Kläger nach den Ausführungen zu a) unabhängig von der auf den Abrechnungszeitraum entfallenden Heizkostennachforderung einen geringfügigen Anspruch auf laufende Sozialhilfe für Februar 2011 hatte.
- LSG Bayern, 22.08.2014 - L 8 SO 117/14
Erfolgreiche Beschwerde eines Sozialhilfeträgers gegen eine einstweilige …
Besondere Lebensumstände mit sozialen Schwierigkeiten iS des § 67 SGB XII liegen grundsätzlich vor, wenn bei Haftentlassung Wohnungslosigkeit besteht (BSG, Urteil vom 12.12.2013, B 8 SO 24/12 R).Das Bundessozialgericht habe nun in seinem Urteil vom 12.12.2013 (B 8 SO 24/12 R) ausgeführt, dass es nicht auf die Gesamtdauer der Haft, sondern auf den (voraussichtlichen) Leistungszeitraum bis zur Haftentlassung ankomme.
Das BSG habe in seinem Urteil vom 12.12.2013 (B 8 SO 24/12 R) dazu ausgeführt, dass es sich nicht in erster Linie um wirtschaftliche Schwierigkeiten handele, sondern "die Beeinträchtigung der Interaktion mit dem sozialen Umfeld und damit die Einschränkung der Teilhabe am Leben und in der Gemeinschaft" gemeint sei.
Das BSG hat in seinem Urteil vom 12.12.2013 (B 8 SO 24/12 R, Rn. 16 ff.) zu einem ähnlich gelagerten Fall Folgendes ausgeführt:.
- LSG Niedersachsen-Bremen, 12.02.2015 - L 8 SO 264/14
Darlehensweise Übernahme von ungedeckten Heimkosten; Unechte Sozialhilfe gegen …
Bei einer Unterbringung in einem Pflegeheim stellt § 36 SGB XII zumindest hinsichtlich der Kosten, die auf die Zeit nach der Beantragung von Sozialhilfe entfallen, keine Anspruchsgrundlage dar (vgl. BSG, Urteil vom 12. Dezember 2013 - B 8 SO 24/12 R).Eine Schuldenübernahme gemäß § 36 Abs. 1 SGB XII dürfte deswegen ausgeschlossen sein, weil die Antragstellerin bereits im Mai 2013 die Übernahme der Heimkosten beantragt hat und die ab Juli 2013 aufgelaufenen Rückstände daher, selbst soweit sie einen Bedarf für Unterkunft und Heizung begründen können, keine Schulden i.S. des § 36 Abs. 1 Satz 1 SGB XII darstellen dürften (Bundessozialgericht (BSG), Urteil vom 12. Dezember 2013 - B 8 SO 24/12 R, Rn. 21 - juris).
- SG Duisburg, 12.12.2017 - S 48 SO 588/17
Übernahme von Mietkosten anlässlich einer Haftverbüßung
Hierauf beantragte der Verfahrensbevollmächtigte des Antragstellers mit Schriftsatz vom 06.12.2017 eine Entscheidung der Antragsgegnerin unter Hinweis auf die Rechtsprechung des Bundessozialgerichts (Urteil vom 12.12.2013, B 8 SO 24/12 R, Rn. 19), wonach nicht allein auf die Dauer der Haftstrafe abgestellt werden dürfe.Auch im Rahmen des § 67 SGB XII ist der Träger der Sozialhilfe ermächtigt und verpflichtet zu prüfen, ob der Zweck dieser Art von Sozialhilfe (Vermeidung von Wohnungslosigkeit bei Haftentlassung) nicht dadurch besser erreicht werden kann, dass die danach in Betracht kommenden Leistungen bereits vor Eintritt der Notlage gewährt werden." (BSG, Urteil vom 12.12.2013, B 8 SO 24/12 R, Rn. 18).
Umgekehrt kann eine ausreichend sichere Prognose dann nicht erstellt werden, wenn die Umstände nach Haftentlassung schon wegen der noch bevorstehenden Haftdauer noch nicht eingeschätzt werden können (BSG, Urteil vom 12.12.2013, a.a.O., Rn. 19;… vgl. zu dieser Rechtsprechung Müller, in: Jung, Stand: Nov. 2017, § 67 SGB XII, Rn. 12).
- SG Duisburg, 02.02.2018 - S 48 SO 588/17
Übernahme von Mietkosten zum Erhalt der Wohnung anlässlich einer Haftverbüßung
Hierauf beantragte der Verfahrensbevollmächtigte des Antragstellers mit Schriftsatz vom 06.12.2017 eine Entscheidung der Antragsgegnerin unter Hinweis auf die Rechtsprechung des Bundessozialgerichts (Urteil vom 12.12.2013, B 8 SO 24/12 R, Rn. 19), wonach nicht allein auf die Dauer der Haftstrafe abgestellt werden dürfe.Auch im Rahmen des § 67 SGB XII ist der Träger der Sozialhilfe ermächtigt und verpflichtet zu prüfen, ob der Zweck dieser Art von Sozialhilfe (Vermeidung von Wohnungslosigkeit bei Haftentlassung) nicht dadurch besser erreicht werden kann, dass die danach in Betracht kommenden Leistungen bereits vor Eintritt der Notlage gewährt werden." (BSG, Urteil vom 12.12.2013, B 8 SO 24/12 R, Rn. 18).
Umgekehrt kann eine ausreichend sichere Prognose dann nicht erstellt werden, wenn die Umstände nach Haftentlassung schon wegen der noch bevorstehenden Haftdauer noch nicht eingeschätzt werden können (BSG, Urteil vom 12.12.2013, a.a.O., Rn. 19;… vgl. zu dieser Rechtsprechung Müller, in: Jung, Stand: Nov. 2017, § 67 SGB XII, Rn. 12).
- LSG Berlin-Brandenburg, 25.04.2018 - L 15 SO 342/14
Sozialgerichtliches Verfahren: Voraussetzungen eines Anspruchs auf Hilfe zur …
- SG Wiesbaden, 02.05.2018 - S 29 SO 67/14
Sozialhilfe
- LSG Nordrhein-Westfalen, 14.01.2015 - L 20 SO 503/14
Übernahme von Kosten der Unterkunft nach dem SGB XII für die Zeit der …
- SG Duisburg, 24.01.2017 - S 49 AS 3602/15
Kein Leistungsausschluss für EU-Ausländer bei dessen Beschäftigung als …
- LSG Bayern, 14.06.2018 - L 18 SO 86/18
Beschwerde, Anordnungsgrund, Anordnungsanspruch, Wohnung, Strafhaft, Unterkunft, …
- SG Karlsruhe, 04.11.2014 - S 1 SO 2630/14
Sozialhilfe - Übernahme der Kosten für die Erhaltung einer Wohnung während einer …
- LSG Nordrhein-Westfalen, 20.03.2015 - L 19 AS 116/15
Gewährung von Regelbedarf für Partner entsprechend § 20 Abs. 4 SGB II an …
- BSG, 27.01.2022 - B 2 U 175/20 B
Sozialgerichtliches Verfahren - Nichtzulassungsbeschwerde - Verfahrensmangel - …
- SG Detmold, 08.07.2014 - S 8 SO 147/13
Kein Anspruch auf Übernahme der Mietkosten für die Dauer einer Inhaftierung
- SG Berlin, 14.01.2016 - S 26 AS 12515/13
Grundsicherung für Arbeitsuchende - Leistungsausschluss für Ausländer bei …
- LSG Nordrhein-Westfalen, 09.09.2015 - L 19 AS 1260/15
Verpflichtung im Wege der einstweiligen Anordnung zur Erbringung des Regelsatzes …
- BSG, 29.03.2022 - B 8 SO 1/22 BH
Sozialgerichtliches Verfahren - Nichtzulassungsbeschwerde - Verfahrensmangel - …
- BSG, 24.10.2017 - B 4 AS 196/17 B
Verfahrensrüge im Nichtzulassungsbeschwerdeverfahren
- LSG Nordrhein-Westfalen, 10.04.2015 - L 19 AS 42/15
Gewährung vorläufiger Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhaltes nach SGB II …
- VG Cottbus, 13.01.2023 - 8 L 251/22
- LSG Nordrhein-Westfalen, 01.04.2015 - L 19 AS 170/15
- LSG Sachsen, 04.03.2015 - L 3 AS 94/15
Aufwendungen, die einem Gefangenen durch seinen Aufenthalt außerhalb der Anstalt …
- LSG Thüringen, 29.04.2016 - L 6 R 247/16
Prozessfähigkeit im sozialgerichtlichen Verfahren bei Einlegung eines …
- LSG Nordrhein-Westfalen, 22.06.2015 - L 19 AS 717/15
Vorläufig Verpflichtung zur Gewährung des Regelbedarfs für Partner einschließlich …
- BSG, 17.07.2020 - B 1 KR 23/18 B
Übernahme von Kosten für Behandlungen in der Schweiz
- LSG Niedersachsen-Bremen, 03.03.2016 - L 11 AS 41/16
- LSG Nordrhein-Westfalen, 30.09.2015 - L 19 AS 1491/15
Gewährung von Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts nach SGB II an …
- LSG Niedersachsen-Bremen, 28.08.2015 - L 8 SO 201/15
- LSG Niedersachsen-Bremen, 11.02.2015 - L 8 SO 354/11
- BSG, 06.10.2022 - B 8 SO 3/22 B
Verfahrensrüge im Nichtzulassungsbeschwerdeverfahren; Stellung sachdienlicher …
- BSG, 06.10.2022 - B 8 SO 2/22 B
Begründung der Nichtzulassungsbeschwerde im sozialgerichtlichen Verfahren; …
- LSG Nordrhein-Westfalen, 03.08.2015 - L 19 AS 1284/15
Gewährung von Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts nach SGB II an …
- SG Lüneburg, 25.06.2014 - S 32 SO 13/14
- LSG Nordrhein-Westfalen, 20.08.2015 - L 12 AS 1180/15
Übernahme von Mietschulden und Gewährung von Leistungen zur Deckung laufender …
- BSG, 02.09.2020 - B 1 KR 11/20 B
Erstattung von Kosten für Behandlungen im Ausland
- LSG Nordrhein-Westfalen, 14.01.2015 - L 19 AS 2186/14
Leistungen nach dem SGB II für einen EU-Ausländer
- BSG, 13.12.2022 - B 1 KR 6/22 B
Bestellung eines besonderen Vertreters bei Prozessunfähigkeit eines Klägers im …
- BSG, 13.12.2022 - B 1 KR 3/22 B
Bestellung eines besonderen Vertreters bei Prozessunfähigkeit eines Klägers im …
- BSG, 04.08.2022 - B 8 SO 26/22 BH
Leistungen der Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung nach dem SGB XII …
- LSG Baden-Württemberg, 19.04.2018 - L 7 SO 750/18
- BSG, 13.12.2022 - B 1 KR 5/22 B
Bestellung eines besonderen Vertreters bei Prozessunfähigkeit eines Klägers im …
- BSG, 10.11.2015 - B 8 SO 86/15 B
- BSG, 04.01.2022 - B 8 SO 16/20 BH
Parallelentscheidung zu BSG B 8 SO 14/20 BH v. 03.01.2022
- BSG, 18.11.2020 - B 1 KR 12/20 B
Erstattung von Kosten für manuelle Therapie
- LSG Sachsen, 27.10.2020 - L 3 AS 673/20
- LSG Niedersachsen-Bremen, 10.12.2019 - L 8 SO 9/16
- SG Aachen, 09.08.2016 - S 20 SO 162/15
Anspruch auf Hilfe zum Lebensunterhalt und bei Krankheit nach dem Europäischen …
- LSG Thüringen, 12.05.2016 - L 6 P 248/16
Bestellung eines besonderen Vertreters für einen nicht prozessfähigen Beteiligten …
- BSG, 15.12.2021 - B 1 KR 57/21 B
Übernahme der Kosten für eine kardiologische Behandlung in der Schweiz; …
- SG Aachen, 09.08.2016 - S 20 SO 165/15
- BSG, 04.05.2022 - B 9 SB 80/21 B
Antrag auf Bestellung eines besonderen Vertreters; Privatschriftlich verfasste …
- LSG Niedersachsen-Bremen, 28.07.2020 - L 8 SO 94/20
- LSG Niedersachsen-Bremen, 22.05.2014 - L 7 AS 389/14
- LSG Niedersachsen-Bremen, 31.08.2017 - L 8 SO 249/13
- LSG Niedersachsen-Bremen, 31.08.2017 - L 8 SO 214/13
- LSG Niedersachsen-Bremen, 18.12.2019 - L 8 SO 268/19
- LSG Baden-Württemberg, 29.04.2014 - L 7 SO 4195/13
- LSG Niedersachsen-Bremen, 18.12.2018 - L 8 SO 233/18
- LSG Niedersachsen-Bremen, 19.09.2016 - L 8 SO 237/16
- SG Detmold, 12.12.2022 - S 30 SO 245/22
- LSG Niedersachsen-Bremen, 28.02.2019 - L 8 SO 184/18
- LSG Niedersachsen-Bremen, 18.02.2019 - L 8 SO 276/18
- LSG Niedersachsen-Bremen, 20.08.2018 - L 8 SO 30/18
- LSG Baden-Württemberg, 20.12.2017 - L 7 SO 4322/17
- LSG Niedersachsen-Bremen, 07.02.2017 - L 8 SO 128/15
- LSG Niedersachsen-Bremen, 04.05.2016 - L 8 SO 60/16