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   BSG, 13.02.2014 - B 8 SO 58/13 B   

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https://dejure.org/2014,4878
BSG, 13.02.2014 - B 8 SO 58/13 B (https://dejure.org/2014,4878)
BSG, Entscheidung vom 13.02.2014 - B 8 SO 58/13 B (https://dejure.org/2014,4878)
BSG, Entscheidung vom 13. Februar 2014 - B 8 SO 58/13 B (https://dejure.org/2014,4878)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • rewis.io

    Sozialhilfe - Nothilfe - kein Fortbestehen des Eilfalles bei Kenntnis des Sozialhilfeträgers vom Leistungsfall - Anwendbarkeit des § 16 SGB 1 im Sozialhilferecht - Antragstellung beim unzuständigen Leistungsträger

  • ra.de
  • datenbank.nwb.de

    Sozialhilfe - Nothilfe - kein Fortbestehen des Eilfalles bei Kenntnis des Sozialhilfeträgers vom Leistungsfall - Anwendbarkeit des § 16 SGB 1 im Sozialhilferecht - Antragstellung beim unzuständigen Leistungsträger

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (34)Neu Zitiert selbst (3)

  • BSG, 12.12.2013 - B 8 SO 13/12 R

    Sozialhilfe - Nothilfe - Erstattungsanspruch einer Krankenhausträgers wegen

    Auszug aus BSG, 13.02.2014 - B 8 SO 58/13 B
    Die unter Nr. 3 gestellte Rechtsfrage, ob der sozialhilferechtliche Eilfall auch bei Kenntnis des Sozialhilfeträgers vom Leistungsfall bis zur Entscheidung des Sozialhilfeträgers fortbesteht, hat der Senat mittlerweile entschieden (Urteile vom 23.8.2013 - B 8 SO 19/12 R - SozR 4-5910 § 121 Nr. 1 und vom 12.12.2013 - B 8 SO 13/12 R) ; sie ist nicht mehr klärungsbedürftig.
  • BSG, 26.08.2008 - B 8/9b SO 18/07 R

    Sozialhilfe - Hilfe zur Pflege - Empfänger von Arbeitslosengeld II - Anspruch auf

    Auszug aus BSG, 13.02.2014 - B 8 SO 58/13 B
    Der Senat hat nämlich bereits entschieden, dass § 16 SGB I, der Regelungen zur Antragstellung auf Sozialleistungen trifft, auch für die Sozialhilfe gilt, obwohl diese nicht im eigentlichen Sinne antragsabhängig ist und die Antragstellung beim unzuständigen Leistungsträger die nach § 18 SGB XII erforderliche Kenntnis vermittelt (vgl BSG SozR 4-3500 § 18 Nr. 1 RdNr 22 f) .
  • BSG, 23.08.2013 - B 8 SO 19/12 R

    Sozialhilfe - Nothilfe - Erstattungsanspruch eines Krankenhausträgers wegen

    Auszug aus BSG, 13.02.2014 - B 8 SO 58/13 B
    Die unter Nr. 3 gestellte Rechtsfrage, ob der sozialhilferechtliche Eilfall auch bei Kenntnis des Sozialhilfeträgers vom Leistungsfall bis zur Entscheidung des Sozialhilfeträgers fortbesteht, hat der Senat mittlerweile entschieden (Urteile vom 23.8.2013 - B 8 SO 19/12 R - SozR 4-5910 § 121 Nr. 1 und vom 12.12.2013 - B 8 SO 13/12 R) ; sie ist nicht mehr klärungsbedürftig.
  • BSG, 03.12.2015 - B 4 AS 44/15 R

    Grundsicherung für Arbeitsuchende - Leistungsausschluss für Ausländer bei

    Die Beigeladene muss sich insoweit die Kenntnis des Beklagten aufgrund des Antrags auf SGB II-Leistungen nach der gefestigten Rechtsprechung des BSG zurechnen lassen (BSG vom 2.12.2014 - B 14 AS 66/13 R - SozR 4-4200 § 7 Nr. 42 RdNr 25; BSG vom 13.2.2014 - B 8 SO 58/13 B - SozR 4-3500 § 25 Nr. 4 RdNr 8; BSG vom 26.8.2008 - B 8/9b SO 18/07 R - SozR 4-3500 § 18 Nr. 1 RdNr 22 ff) .
  • BSG, 02.12.2014 - B 14 AS 66/13 R

    Grundsicherung für Arbeitsuchende - Leistungsausschluss bei Unterbringung in

    Denn nach der Rechtsprechung des für das Sozialhilferecht zuständigen 8. Senats des BSG, der sich der 14. Senat anschließt, gilt § 16 SGB I, der Regelungen zur Antragstellung auf Sozialleistungen trifft, auch für die Sozialhilfe, obwohl diese nicht im eigentlichen Sinne antragsabhängig ist, und vermittelt die Antragstellung beim unzuständigen Leistungsträger die nach § 18 SGB XII erforderliche Kenntnis (vgl BSG Beschluss vom 13.2.2014 - B 8 SO 58/13 B - SozR 4-3500 § 25 Nr. 4 RdNr 8; BSG Urteil vom 26.8.2008 - B 8/9b SO 18/07 R - SozR 4-3500 § 18 Nr. 1 RdNr 22 ff) .
  • BSG, 08.12.2022 - B 7/14 AS 10/21 R

    Vergleichbarkeit einer russischen Altersarbeitsrente mit einer deutschen

    Soweit eine solche Zurechnung im Leistungsverhältnis auf der Grundlage von § 16 Abs. 2 Satz 2 SGB l und § 18 Abs. 2 SGB XII allgemein anerkannt ist (BSG vom 26.8.2008 - B 8/9b SO 18/07 R - SozR 4-3500 § 18 Nr. 1 RdNr 22 ff; BSG vom 13.2.2014 - B 8 SO 58/13 B - SozR 4-3500 § 25 Nr. 4 RdNr 8; BSG vom 2.12.2014 - B 14 AS 66/13 R - BSGE 117, 303 = SozR 4-4200 § 7 Nr. 42, RdNr 25; BSG vom 3.12.2015 - B 4 AS 44/15 R - BSGE 120, 149 = SozR 4-4200 § 7 Nr. 43, RdNr 39) , ist dies auf das Erstattungsverhältnis im Rahmen des § 105 Abs. 3 SGB X nicht übertragbar.
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