Rechtsprechung
BSG, 02.02.2012 - B 8 SO 9/10 R |
Volltextveröffentlichungen (12)
- Sozialgerichtsbarkeit.de
Sozialhilfe
- lexetius.com
Sozialhilfe - Eingliederungshilfe - Übernahme der Kosten für den behindertengerechten Umbau eines Kraftfahrzeugs - Angewiesensein auf das Kraftfahrzeug - keine Verpflichtung zum Abwarten der Entscheidung des Sozialhilfeträgers bei Anspruch auf Geldleistung
- openjur.de
Sozialgerichtliches Verfahren; Rehabilitation und Teilhabe; notwendige Beiladung des erstangegangenen Rehabilitationsträgers iS des § 14 SGB 9; Kostenerstattung für den behindertengerechten Umbau eines Kfz; gesetzliche Krankenversicherung; Versorgung mit Hilfsmitteln; nur ...
- rechtsprechung-im-internet.de
§ 75 Abs 2 Alt 1 SGG vom 17.08.2001, § 14 Abs 2 S 1 SGB 9, § 33 Abs 1 S 1 Alt 3 SGB 5, § 15 Abs 1 S 4 Alt 2 SGB 9, § 6 Abs 1 S 1 KfzHV
Sozialgerichtliches Verfahren - Rehabilitation und Teilhabe - notwendige Beiladung des erstangegangenen Rehabilitationsträgers iS des § 14 SGB 9 - Kostenerstattung für den behindertengerechten Umbau eines Kfz - gesetzliche Krankenversicherung - Versorgung mit Hilfsmitteln ... - REHADAT Informationssystem (Volltext/Leitsatz/Kurzinformation)
Kostenübernahme für Anschaffung und Einbau eines schwenkbaren Autositzes als Hilfe für schwerbehinderte Menschen
- JLaw (App) | www.prinz.law
- Wolters Kluwer
Annahme eines Härtefalls bei der Hilfe in besonderen Lebenslagen ; Kostenerstattung für den behindertengerechten Umbau eines Kfz
- rewis.io
Sozialgerichtliches Verfahren - Rehabilitation und Teilhabe - notwendige Beiladung des erstangegangenen Rehabilitationsträgers iS des § 14 SGB 9 - Kostenerstattung für den behindertengerechten Umbau eines Kfz - gesetzliche Krankenversicherung - Versorgung mit Hilfsmitteln ...
- ra.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Anspruch auf Sozialhilfe; Kostenerstattung für den behindertengerechten Umbau eines Kfz
- datenbank.nwb.de
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (11)
- Bundessozialgericht (Pressemitteilung)
Kostenübernahme für Anschaffung und Einbau eines schwenkbaren Autositzes als Hilfe für schwerbehinderte Menschen
- Bundessozialgericht (Pressemitteilung)
Kostenübernahme für Anschaffung und Einbau eines schwenkbaren Autositzes als Hilfe für schwerbehinderte Menschen
- Bundessozialgericht (Pressemitteilung)
Kostenübernahme für Anschaffung und Einbau eines schwenkbaren Autositzes als Hilfe für schwerbehinderte Menschen
- Bundessozialgericht (Pressemitteilung)
Kostenübernahme für Anschaffung und Einbau eines schwenkbaren Autositzes als Hilfe für schwerbehinderte Menschen
- Bundessozialgericht (Pressemitteilung)
Kostenübernahme für Anschaffung und Einbau eines schwenkbaren Autositzes als Hilfe für schwerbehinderte Menschen
- Bundessozialgericht (Pressemitteilung)
Kostenübernahme für Anschaffung und Einbau eines schwenkbaren Autositzes als Hilfe für schwerbehinderte Menschen
- Bundessozialgericht (Pressemitteilung)
Kostenübernahme für Anschaffung und Einbau eines schwenkbaren Autositzes als Hilfe für schwerbehinderte Menschen
- Bundessozialgericht (Terminbericht)
Sozialhilferecht
- Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)
Kostenübernahme für einen schwenkbaren Autositz
- wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)
Kostenübernahme für Anschaffung und Einbau eines schwenkbaren Autositzes als Hilfe für schwerbehinderte Menschen
- infodienst-schuldnerberatung.de (Kurzinformation)
Kostenübernahme für Anschaffung und Einbau eines schwenkbaren Autositzes für schwerbehinderte Menschen
Besprechungen u.ä. (2)
- reha-recht.de (Entscheidungsbesprechung)
Anspruch auf einen schwenkbaren Autositz gegen die Krankenkasse?
- reha-recht.de (Entscheidungsbesprechung)
Anspruch auf einen schwenkbaren Autositz gegen die Krankenkasse
Verfahrensgang
- SG Aachen, 08.08.2007 - S 19 SO 35/05
- LSG Nordrhein-Westfalen, 22.02.2010 - L 20 SO 75/07
- BSG, 02.02.2012 - B 8 SO 9/10 R
Wird zitiert von ... (53) Neu Zitiert selbst (19)
- BSG, 19.05.2009 - B 8 SO 32/07 R
Sozialhilfe - Eingliederungshilfe - Teilhabe am Leben in der Gemeinschaft - …
Auszug aus BSG, 02.02.2012 - B 8 SO 9/10 R
Rechtsgrundlage des Anspruchs auf Zahlung der Kosten für Anschaffung und Einbau des schwenkbaren Autositzes ist § 28 Abs. 1 Satz 1 BSHG iVm §§ 39, 40 Abs. 1 Satz 1 BSHG und § 9 Abs. 2 Nr. 11 Eingliederungshilfe-VO iVm § 55 Abs. 2 Nr. 1 SGB IX; ob insoweit auf die Rechtslage zum Zeitpunkt der Entstehung der Kosten (vgl dazu in anderen Konstellationen: BSGE 103, 171 ff RdNr 11 = SozR 4-3500 § 54 Nr. 5;… BSGE 104, 219 ff RdNr 17 = SozR 4-3500 § 74 Nr. 1) , also auf den Zeitpunkt der Fälligkeit der mit der Rechnung vom 28.5.2004 gegenüber der Klägerin geltend gemachten Forderung, oder auf den Zeitpunkt der Kenntniserlangung (Antragstellung) abzustellen ist, kann dahinstehen, weil sich an der Vermögenssituation nur dadurch etwas geändert hat, dass sich die Art der Vermögenswerte (Geld-, Sachwerte) verändert hat und daraus - wie noch ausgeführt wird - keine Verwertungs- bzw Berücksichtigungshindernisse ergeben.Obwohl eine Hilfsmittelgewährung wegen der Identität des Leistungsinhalts mit dem des SGB V (vgl § 40 Abs. 1 Satz 1 BSHG) im Rahmen der medizinischen Rehabilitation ausscheidet, bedeutet dies nicht, dass eine Leistungserbringung nicht unter einer anderen Zielsetzung möglich ist; die Abgrenzung zwischen der Hilfsmittelerbringung als Bestandteil der medizinischen und der sozialen Rehabilitation ist nicht am Begriff des Hilfsmittels selbst vorzunehmen, sondern danach, welche Bedürfnisse mit dem Hilfsmittel befriedigt werden sollen, also welchen Zwecken und Zielen das Hilfsmittel dienen soll (BSGE 103, 171 ff RdNr 17 = SozR 4-3500 § 54 Nr. 5 mwN;… BSG SozR 4-3500 § 54 Nr. 6 RdNr 21) .
- BSG, 16.09.2004 - B 3 KR 19/03 R
Krankenversicherung - Erstattungsanspruch - Versicherter - Hilfsmittel - …
Auszug aus BSG, 02.02.2012 - B 8 SO 9/10 R
Der schwenkbare Autositz ist für die Klägerin kein Hilfsmittel iS des § 33 Abs. 1 Satz 1 3. Alt SGB V; das Gebot eines möglichst weitgehenden Behinderungsausgleichs, das sich auch auf den Ausgleich von indirekten Folgen der Behinderung erstreckt (vgl: BSGE 93, 176 ff RdNr 12 = SozR 4-2500 § 33 Nr. 7;… BSGE 98, 213 ff RdNr 12 = SozR 4-2500 § 33 Nr. 15;… BSG SozR 3-2500 § 33 Nr. 3 und 29; BSG, Urteil vom 16.9.2004 - B 3 KR 15/04 R), erfordert gleichwohl keine Leistungserbringung.Damit war dem Grundbedürfnis des täglichen Lebens, bei Krankheit und Behinderung Ärzte und Therapeuten aufzusuchen, bereits Genüge getan, weil im Rahmen der Hilfsmittelgewährung nach § 33 Abs. 1 Satz 1 SGB V (allein) die notwendige medizinische Versorgung sichergestellt sein muss (BSGE 93, 176 ff RdNr 12 = SozR 4-2500 § 33 Nr. 7) .
- BSG, 07.11.2006 - B 7b AS 14/06 R
Arbeitslosengeld II - Wahrnehmung des Umgangsrechtes mit dem minderjährigen …
Auszug aus BSG, 02.02.2012 - B 8 SO 9/10 R
Die genaueren Ermittlungen, wer beizuladen ist, und die Beiladung selbst können jedoch dem LSG überlassen werden, wenn auch ohne den verfahrensrechtlichen Mangel der unterbliebenen Beiladung aus anderen Gründen ohnedies zurückverwiesen werden muss (vgl: BSGE 97, 242 ff RdNr 17 = SozR 4-4200 § 20 Nr. 1;… BSGE 103, 39 ff RdNr 14 = SozR 4-2800 § 10 Nr. 1) .Vor einer Beiladung ist der Senat indes gehindert, über die von der Revision aufgeworfenen materiellrechtlichen Fragen für das LSG bindend (§ 170 Abs. 5 SGG) zu entscheiden, weil anderenfalls das rechtliche Gehör (§ 62 SGG; Art. 103 Abs. 1 GG, Art. 6 Abs. 1 Europäische Menschenrechtskonvention) des Beizuladenden verletzt würde (vgl: BSGE 97, 242 ff RdNr 17 = SozR 4-4200 § 20 Nr. 1;… BSGE 103, 39 ff RdNr 14 = SozR 4-2800 § 10 Nr. 1) .
- BSG, 19.04.2007 - B 3 KR 9/06 R
Krankenversicherung - Hilfsmittel - Erschließen eines körperlichen Freiraums - …
Auszug aus BSG, 02.02.2012 - B 8 SO 9/10 R
Der schwenkbare Autositz ist für die Klägerin kein Hilfsmittel iS des § 33 Abs. 1 Satz 1 3. Alt SGB V; das Gebot eines möglichst weitgehenden Behinderungsausgleichs, das sich auch auf den Ausgleich von indirekten Folgen der Behinderung erstreckt (…vgl: BSGE 93, 176 ff RdNr 12 = SozR 4-2500 § 33 Nr. 7; BSGE 98, 213 ff RdNr 12 = SozR 4-2500 § 33 Nr. 15;… BSG SozR 3-2500 § 33 Nr. 3 und 29; BSG, Urteil vom 16.9.2004 - B 3 KR 15/04 R), erfordert gleichwohl keine Leistungserbringung.Es besteht grundsätzlich kein Anspruch darauf, den Radius der selbstständigen Fortbewegung durch das Auto (erheblich) zu erweitern, selbst wenn im Einzelfall die Alltagsgeschäfte nicht im Nahbereich erledigt werden können; es gilt vielmehr ein abstrakter, von den Besonderheiten des jeweiligen Wohnorts unabhängiger Maßstab (BSGE 98, 213 ff RdNr 17 = SozR 4-2500 § 33 Nr. 15) .
- BSG, 24.03.2009 - B 8 SO 29/07 R
Abgrenzung Sozial- und Jugendhilfe - Leistungen für alleinerziehende geistig …
Auszug aus BSG, 02.02.2012 - B 8 SO 9/10 R
Die genaueren Ermittlungen, wer beizuladen ist, und die Beiladung selbst können jedoch dem LSG überlassen werden, wenn auch ohne den verfahrensrechtlichen Mangel der unterbliebenen Beiladung aus anderen Gründen ohnedies zurückverwiesen werden muss (…vgl: BSGE 97, 242 ff RdNr 17 = SozR 4-4200 § 20 Nr. 1; BSGE 103, 39 ff RdNr 14 = SozR 4-2800 § 10 Nr. 1) .Vor einer Beiladung ist der Senat indes gehindert, über die von der Revision aufgeworfenen materiellrechtlichen Fragen für das LSG bindend (§ 170 Abs. 5 SGG) zu entscheiden, weil anderenfalls das rechtliche Gehör (§ 62 SGG; Art. 103 Abs. 1 GG, Art. 6 Abs. 1 Europäische Menschenrechtskonvention) des Beizuladenden verletzt würde (…vgl: BSGE 97, 242 ff RdNr 17 = SozR 4-4200 § 20 Nr. 1; BSGE 103, 39 ff RdNr 14 = SozR 4-2800 § 10 Nr. 1) .
- BSG, 18.05.2011 - B 3 KR 12/10 R
Krankenversicherung - Rollstuhl-Bike als Hilfsmittel - Zielrichtungen des …
Auszug aus BSG, 02.02.2012 - B 8 SO 9/10 R
Ein Hilfsmittel ist von der Gesetzlichen Krankenversicherung nur dann zu gewähren, wenn es Grundbedürfnisse des täglichen Lebens betrifft, zu denen das Gehen, Stehen, Greifen, Sehen, Hören, die Nahrungsaufnahme, das Ausscheiden, die (elementare) Körperpflege, das selbstständige Wohnen sowie das Erschließen eines gewissen körperlichen und geistigen Freiraums gehören (…BSGE 91, 60 ff RdNr 9 = SozR 4-2500 § 33 Nr. 3 S 20 mwN; BSG, Urteil vom 18.5.2011 - B 3 KR 12/10 R - RdNr 13 ff) .Allerdings ist das in Betracht kommende Grundbedürfnis des "Erschließens eines gewissen körperlichen Freiraums" krankenversicherungsrechtlich immer nur im Sinne eines Basisausgleichs der Behinderung selbst, nicht im Sinne des vollständigen Gleichziehens mit den letztlich unbegrenzten Möglichkeiten des Gesunden zu verstehen (BSG, Urteil vom 18.5.2011, aaO RdNr 15 ff mwN) .
- BSG, 11.12.2007 - B 8/9b SO 20/06 R
Sozialhilfe - Einkommens- und Vermögenseinsatz - Blindengeld als privilegiertes …
Auszug aus BSG, 02.02.2012 - B 8 SO 9/10 R
Der Senat hat bereits früher ausdrücklich offengelassen, ob Blindengeld nicht als Einkommen und Vermögen bei besonderen Sozialhilfeleistungen, die demselben Zweck dienen wie das Blindengeld, zu berücksichtigen ist (BSG SozR 4-3500 § 90 Nr. 1 RdNr 15) . - BSG, 18.03.2008 - B 8/9b SO 11/06 R
Sozialhilfe - Grundsicherung im Alter - Einkommenseinsatz - gemischte …
Auszug aus BSG, 02.02.2012 - B 8 SO 9/10 R
Eine Berücksichtigung des neuen Pkw, der grundsätzlich nach § 88 Abs. 1 BSHG verwertbares Vermögen darstellt (vgl BSGE 100, 139 ff RdNr 15 = SozR 4-3500 § 82 Nr. 4) war der Klägerin wohl zumutbar; denn im Falle seiner Veräußerung wäre der Schonbetrag nach § 1 Abs. 1 Nr. 1 Buchst b der Verordnung zur Durchführung des § 88 Abs. 2 Nr. 8 BSHG vom 11.2.1988 weit überschritten gewesen und eine Härte iS des § 88 Abs. 3 Satz 1 BSHG dürfte nicht vorgelegen haben. - BSG, 18.03.2008 - B 8/9b SO 9/06 R
Sozialhilfe - Vermögenseinsatz - Bestattungsvorsorgevertrag - Kündigungsrecht - …
Auszug aus BSG, 02.02.2012 - B 8 SO 9/10 R
Der Klägerin kann dies selbst dann entgegengehalten werden, wenn sich die Verwertung des Pkw wegen des behindertengerechten Umbaus als unwirtschaftlich darstellen sollte; im Streit um die Beihilfe für die Umrüstung muss gerade dieser Gesichtspunkt außer Betracht bleiben, weil die Klägerin eine eventuelle Bedürftigkeit selbst vorsätzlich herbeigeführt haben dürfte (vgl dazu BSGE 100, 131 ff RdNr 25 ff = SozR 4-3500 § 90 Nr. 3) . - BVerwG, 27.10.1977 - 5 C 15.77
Anspruch eines Behinderten auf Eingliederungshilfe - Voraussetzungen des …
Auszug aus BSG, 02.02.2012 - B 8 SO 9/10 R
Zu den "anderen Hilfsmitteln" gehören nach § 9 Abs. 2 Nr. 11 Eingliederungshilfe-VO auch besondere Bedienungseinrichtungen und Zusatzgeräte für ein Kfz, wenn der behinderte Mensch wegen Art und Schwere seiner Behinderung auf ein Kfz angewiesen ist; soweit die Eingliederungshilfe ein Kfz betrifft, muss der behinderte Mensch das Hilfsmittel jedoch nicht selbst bedienen können (vgl nur BVerwGE 55, 31, 33 f). - BSG, 26.02.1991 - 8 RKn 13/90
Schwenkbarer Autositz als Hilfsmittel
- BSG, 26.03.2003 - B 3 KR 23/02 R
Krankenversicherung - gehbehinderter Versicherter - keine Verpflichtung zur …
- BSG, 16.09.2004 - B 3 KR 15/04 R
Krankenversicherung - Erstattungsanspruch - Hilfsmittel - Behinderungsausgleich - …
- BSG, 26.10.2004 - B 7 AL 16/04 R
Rehabilitationsträger - vorläufige Zuständigkeit - notwendige Beiladung des …
- BSG, 26.06.2007 - B 1 KR 36/06 R
Leistungen zur medizinischen Rehabilitation als Leistungen zur Teilhabe - kein …
- BSG, 16.10.2007 - B 8/9b SO 8/06 R
Sozialhilfe - Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung - …
- BSG, 19.05.2009 - B 8 SO 7/08 R
Sozialhilfe - Vermögenseinsatz - Zweifamilienhaus - Angemessenheit des …
- BSG, 29.09.2009 - B 8 SO 23/08 R
Sozialhilfe - Übernahme von Bestattungskosten - kein Verweis auf Geltendmachung …
- BVerwG, 30.04.1992 - 5 C 12.87
Sozialhilfe - Bedarfsdeckung
- BSG, 04.04.2019 - B 8 SO 12/17 R
Sozialhilfe - Eingliederungshilfe - Teilhabe am Leben in der Gemeinschaft - …
Ist eine echte notwendige Beiladung verfahrensfehlerhaft unterblieben, kann sie zwar nach § 168 Satz 2 SGG mit Zustimmung des Beizuladenden auch noch im Revisionsverfahren nachgeholt werden; der Senat ist hierzu allerdings nicht verpflichtet (…vgl nur: BSG vom 22.3.2012 - B 8 SO 1/11 R - SozR 4-3500 § 65 Nr. 5 RdNr 10; BSG vom 2.2.2012 - B 8 SO 9/10 R - SozR 4-5910 § 39 Nr. 1 RdNr 18 mwN) und hat davon abgesehen, weil die notwendigen tatsächlichen Feststellungen (§ 163 SGG) zur Prüfung eines möglichen Leistungsanspruchs ohnedies fehlen. - LSG Baden-Württemberg, 26.09.2012 - L 2 SO 1378/11
Sozialhilfe - Eingliederungshilfe - Teilhabe am Leben in der Gemeinschaft - …
Nach Bekanntwerden der Entscheidung des Bundessozialgerichts (BSG) vom 2.2.2012 (B 8 SO 9/10 R) hat das Gericht Internet-Recherchen über gebrauchte behindertengerechte Fahrzeuge (noch ohne die vorliegend zusätzlich erforderlichen Umbaumaßnahmen) durchgeführt (Bl. 76 ff. Gerichtsakte).Die Formulierung des § 53 Abs. 1 SGB XII verdeutlicht, dass es insgesamt ausreicht, die Begegnung und den Umgang mit anderen Menschen im Sinne einer angemessenen Lebensführung zu fördern (BSG, Urteil vom 2.2.2012 - B 8 SO 9/10 R); maßgeblich sind nach der zitierten Entscheidung des BSG, der sich der Senat anschließt, im Ausgangspunkt die Wünsche des behinderten Menschen (§ 9 Abs. 2 SGB XII; vgl. BSG 2.2.2012 a.a.O.).
Wie sich aus § 8 Abs. 1 und § 9 Abs. 3 der Eingliederungshilfe-VO ergibt, gilt ein individueller und personenzentrierter Maßstab; " mit einer solchen am Einzelfall orientierten und die Wünsche des behinderten Menschen berücksichtigenden Auslegung ist die Auffassung des LSG nicht zu vereinbaren, die Hilfsmittelgewährung beschränke sich im Bereich der sozialen Rehabilitation auf eine sicherzustellende Grundversorgung " (BSG 2.2.2012, a.a.O., entgegen LSG Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 22.2.2010 - L 20 SO 75/07, auf das sich der Beklagte im Klageverfahren gestützt hat).
Dieser individuelle Maßstab steht einer pauschalierenden Betrachtung des Hilfefalls entgegen (BSG, Urteil vom 2.2.2012 - B 8 SO 9/10 R = juris RdNr. 26 m.w.N.), wie es aber der Beklagte mit seinen pauschal gewährten und bislang auf 8 Fahrten im Monat beschränkten Leistungen macht.
Eine den Anspruch dergestalt einengende Voraussetzung lässt sich dem Normtext genau so wenig entnehmen wie die vom Beklagten gebrauchte Formulierung des in den angeführten Normen nicht genannten "strengen Maßstabs" im Bescheid vom 9.5.2007 (vgl. zum Angewiesensein hingegen nunmehr BSG 2.2.2012 a.a.O. RdNr. 26 f.).
Auch für behinderte Kinder endet der Tag nicht mit dem Schulbesuch, auch sie haben Freizeit und freie Wochenenden (so zutreffend OVG Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 28.9.2007 - 3 L 231/05 = FEVS 59, 280 = RdNr. 19), auch sie existieren in sozialen Bezügen und Ausgangspunkt/Vergleichsmaßstab für den Umfang der gesellschaftlichen Kontakte ist der gleichaltrige nichtbehinderte Mensch (BSG 2.2.2012 a.a.O. RdNr. 27).
Soweit die Eingliederungshilfe ein KFZ betrifft, muss der behinderte Mensch das KFZ nicht selbst bedienen können; es widerspricht dem Zweck der Eingliederungshilfe nicht, wie der Beklagte möglicherweise meint, dass die Mutter der Klägerin das KFZ steuert (vgl. BSG, Urteil vom 2.2.2012 a.a.O. RdNr. 25; siehe bereits BVerwG, Urteil vom 27.10.1977 - V C 15.77 - BVerwGE 55, 31, 33 f. = FEVS 26, 89).
Maßstab für die Anschaffung eines KFZ ist nach der Rechtsprechung des BSG (Urteil vom 2.2.2012 a.a.O.), der sich der Senat anschließt ein gebrauchtes KFZ, das im Hinblick auf § 8 Abs. 4 der Eingliederungshilfe-Verordnung eine Nutzungsdauer von mindestens fünf Jahren gewährleisten muss.
Unschädlich ist es, da der Anspruch auf eine Geldleistung zielt, wenn sich die Klägerin das KFZ nebst Umbau umgehend selbst beschafft und dem Beklagten den Betrag in Rechnung stellt (vgl. BSG 2.2.2012 a.a.O. RdNr. 21).
- BSG, 20.09.2012 - B 8 SO 15/11 R
Sozialhilfe - Eingliederungshilfe - Übernahme der Kosten für den Einbau eines …
Es bedarf deshalb keiner Entscheidung, ob es sich bei einem Hilfsmittel überhaupt um eine Leistung der Teilhabe im Rahmen des § 14 SGB IX handelt (vgl dazu das Senatsurteil vom 2.2.2012 - B 8 SO 9/10 R - RdNr 15) .Dieser mögliche Anspruch ist gemäß § 10 Abs. 3 SGB XII ein originärer Geldleistungsanspruch (vgl zu dieser Problematik das Senatsurteil vom 2.2.2012 - B 8 SO 9/10 R - RdNr 20) , sodass § 15 Abs. 1 Satz 4 SGB IX (Erstattung bei selbstbeschaffter Sachleistung) nicht anwendbar ist.
Abzustellen ist jedoch auf die Einkommenssituation zum Zeitpunkt der Entstehung der einzelnen Kosten (Senatsurteil vom 2.2.2012 - B 8 SO 9/10 R - RdNr 19 mwN) .
- LSG Nordrhein-Westfalen, 24.06.2014 - L 20 SO 388/13
Prüfung der Notwendigkeit einer Beihilfe zur Beschaffung eines …
Eine Nutzungsintensität vergleichbar mit dem Gebrauch eines KFZ für die Teilhabe am Arbeitsleben sei nach neuerer Rechtsprechung des BSG nicht erforderlich (Urteil vom 02.02.2012 - B 8 SO 9/10 R).Die vom Sozialgericht herangezogene Entscheidung vom 02.02.2012 - B 8 SO 9/10 R betreffe nicht eine Hilfe zur Beschaffung, sondern zum Umbau eines bereits vorhandenen Fahrzeuges.
Die Ausführungen des BSG im Urteil vom 02.02.2012 - B 8 SO 9/10 R seien nicht generell auf die §§ 8 und 10 EinglHV übertragbar.
Denn jedenfalls im Bereich der KFZ-Hilfe nach den §§ 8, 9 EinglHV handelt es sich um originäre Geldleistungsansprüche (BSG, Urteile vom 02.02.2012 - B 8 SO 9/10 R Rn. 20 …und vom 12.12.2013 - B 8 SO 18/12 R Rn. 12, vgl. auch Urteil vom 20.09.2012 - B 8 SO 15/11 R Rn. 12).
Letztlich kommt es darauf ohnehin nicht an, weil der Beklagte nach § 3 seiner Satzung das Recht hat, im Einzelfall selber tätig zu werden (vgl. dazu auch BSG, Urteil vom 02.02.2012 - B 8 SO 9/10 R Rn. 12).
Nach diesen konkretisierenden Ausführungen des BSG sind (in Zusammenschau mit seiner Entscheidung vom 02.02.2012 - B 8 SO 9/10 R Rn. 26 m.w.N.) bei § 8 Abs. 1 EinglHV und § 9 Abs. 1 Nr. 11 EinglHV letztlich identische Maßstäbe anzulegen.
- LSG Nordrhein-Westfalen, 28.05.2015 - L 9 SO 303/13
Anspruch auf Übernahme der Kosten für die Anschaffung eines behindertengerechten …
Es gelte ein individueller und personenzentrierter Maßstab, der regelmäßig einer pauschalierenden Betrachtung des Hilfefalls entgegenstehe (Hinweis auf BSG, Urt. v. 02.02.2012 - B 8 SO 9/10 R - für Hilfen nach § 9 Abs. 2 Nr. 11 Eingliederungshilfe-VO).Dem stehe auch nicht die Entscheidung des BSG vom 02.02.2012 (B 8 SO 9/10 R) entgegen, wonach es für ein Angewiesensein ausreiche, dass durch die Kfz-Hilfe die Begegnung und der Umgang mit anderen Menschen im Sinne einer angemessenen Lebensführung gefördert werde.
Soweit sich die Klägerin im Hinblick auf das maßgebende Wunsch- und Wahlrecht beim "Angewiesensein" auf das Urteil des BSG vom 02.02.2012 - B 8 SO 9/10 R - berufe, habe diesem als Entscheidungsmaßstab § 9 Abs. 2 Nr. 11 Eingliederungshilfe-VO zugrunde gelegen, d.h. die Kostenübernahme für einen behindertengerechten Umbau eines Pkw und nicht - wie im vorliegenden Fall - die Übernahme von Kosten für die Anschaffung eines behindertengerechten Pkws nach § 8 Abs. 1 Eingliederungshilfe-VO, für die ein strengerer Maßstab gelte.
- LSG Saarland, 04.04.2019 - L 11 SO 14/17
Sozialhilfe - Eingliederungshilfe - Teilhabe am Leben in der Gemeinschaft - Hilfe …
Nach der Rechtsprechung des Bundessozialgerichts, der sich der Senat anschließt, entfällt die Notwendigkeit von Kraftfahrzeughilfe, wenn bereits ein verkehrstaugliches Kfz vorhanden ist (vgl. BSG…, Urteil vom 08.03.2017 - B 8 SO 2/16 R - juris Rn. 20), wobei es kein Ausschlusskriterium ist, dass der Kläger hier nicht in der Lage ist, ein Kfz selbst zu steuern, sondern dies vor allem von seinem Assistenten im Rahmen der 24-Stunden-Betreuung übernommen wird (§ 8 Abs. 3 EinglHV "in der Regel";… vgl. BSG, Urteile vom 08.03.2017 - B 8 SO 2/16 R - juris Rn. 23 und vom 02.02.2012 - B 8 SO 9/10 R - juris Rn. 25;… Wehrhahn in: jurisPK-SGB XII, § 8 EinglHV Rn. 9, mwN).Infolge dessen kam es auch nicht mehr darauf an, ob das vom Kläger angeschaffte Fahrzeug selbst angemessen wäre oder ein anderes oder gebrauchtes Fahrzeug mit erheblich geringerem Wert nicht den Ansprüchen in gleicher Weise genügen würde (vgl. BSG, Urteil vom 02.02.2012 - B 8 SO 9/10 R - juris Rn. 23).
- SG Detmold, 05.12.2019 - S 11 SO 255/18
Querschnittsgelähmte Klägerin hat Anspruch auf die Übernahme der Kosten für ein …
Die Formulierung verdeutlicht, dass es insgesamt ausreicht, die Begegnung und den Umgang mit anderen Menschen im Sinne einer angemessenen Lebensführung zu fördern (vgl. BSG, Urteil vom 02.02.2012 - B 8 SO 9/10 R).Nach der Rechtsprechung des BSG zu § 8 Abs. 1 und § 9 Abs. 2 Nr. 11 EGHV ist der behinderte Mensch daher auf die Benutzung eines KFZ angewiesen, wenn zwei Voraussetzungen erfüllt sind: Zum Einen muss die Anschaffung des Kfz zum Erreichen des Eingliederungsziels geeignet sein und zum Anderen muss sie dafür auch unentbehrlich sein (vgl. (BSG, Urteil vom 02.02.2012 - B 8 SO 9/10 R; BSG, Urteil vom 12.12.2013 - B 8 SO 18/12 R; dem folgend LSG NRW, Urteil vom 24.06.2013 - L 20 SO 388/13).
Die Entscheidung für einen Gebrauchtwagen ist auch bei Menschen, die nicht auf Sozialhilfemittel angewiesen sind, weit verbreitet und muss nicht mit einem Verzicht auf ein "zuverlässiges" Auto einhergehen (vgl. BSG, Urteil vom 02.02.2012 - B 8 SO 9/10 R, Rn. 23).
- LSG Nordrhein-Westfalen, 22.12.2014 - L 20 SO 236/13
Anspruch auf Leistungen der Eingliederungshilfe in Form des ambulant betreuten …
Diese hat das BSG (insbesondere in den Urteilen vom 02.02.2012 - B 8 SO 9/10 R und vom 12.12.2013 - B 8 SO 18/12 R) anknüpfend an die Vorschriften der §§ 9 Abs. 2, 53 Abs. 3 S. 2 und Abs. 2 S. 1, 54 Abs. 1 S. 1 SGB XII i.V.m. §§ 4 Abs. 1 und 55 Abs. 1 SGB IX entwickelt (…vgl. dazu ausführlich Urteil des erkennenden Senats vom 24.06.2014 - L 20 SO 388/13 Rn. 50 ff.). - LSG Nordrhein-Westfalen, 27.03.2014 - L 9 SO 497/11
Streit über die Erbringung von Leistungen der Eingliederungshilfe nach SGB XII …
Mit Eingliederung ist dabei nicht ein Mindestmaß an Teilhabe gemeint, das auch kaum ohne externe, nicht normtextbezogene Wertungen bestimmt werden könnte (vgl. dazu auch BSG, Urt. v. 02.02.2012 - B 8 SO 9/10 R -, juris Rn. 27).Maßgeblich sind allerdings stets die individuellen Verhältnisse im Einzelfall (vgl. insoweit auch BSG, Urt. v. 02.02.2012 - B 8 SO 9/10 R -, juris Rn. 26).
Wie auch bei anderen Leistungen der Eingliederungshilfe muss für die Erforderlichkeit aber ein individueller, einzelfallbezogener Maßstab gelten, der die angemessenen Wünsche des behinderten Menschen und die Verhältnisse nichtbehinderter Menschen berücksichtigt (…vgl. insoweit BSG, Urt. v. 29.09.2009 - B 8 SO 19/08 R -, juris Rn. 22; Urt. v. 02.02.2012 - B 8 SO 9/10 R -, juris Rn. 26).
- LSG Nordrhein-Westfalen, 15.03.2018 - L 9 SO 344/16
Übernahme von Heimkosten als Hilfe zur Pflege
Dabei ist auf die Rechtslage zum Zeitpunkt der Entstehung der Kosten (= Bedarf) abzustellen, also den Zeitpunkt der (jeweiligen) Fälligkeit der gegenüber dem Leistungsberechtigten von Seiten der Klägerin geltend gemachten Forderung (vgl. BSG, Urt. v. 02.02.2012 - B 8 SO 9/10 R -, juris Rn. 19;… BSG, Urt. v. 23.08.2013 - B 8 SO 24/11 R -, juris Rn. 20). - LSG Baden-Württemberg, 02.02.2021 - L 11 KR 635/20
Krankenversicherung - Hilfsmittelversorgung - Kostenerstattung - Versorgung mit …
- LSG Nordrhein-Westfalen, 30.08.2012 - L 9 SO 452/11
Sozialhilfe
- LSG Berlin-Brandenburg, 04.02.2016 - L 15 SO 85/12
Kraftfahrzeug - behindertengerechter Umbau - Eingliederungshilfe - …
- LSG Bayern, 21.01.2016 - L 8 SO 159/13
Eingliederungshilfe für behinderte Menschen - Elektro-Rollstuhl
- LSG Nordrhein-Westfalen, 21.07.2016 - L 9 SO 254/14
Kostenerstattung für einen Senkrechtaufzug; Kein Anspruch auf …
- SG Stralsund, 17.12.2012 - S 3 KR 12/10
Versorgung mit Sportrollstuhl zur Teilnahme am Rehabilitationssport - kein …
- LSG Berlin-Brandenburg, 17.10.2012 - L 9 KR 392/10
Anspruch des Versicherten mit einem Therapie-Dreirad
- LSG Baden-Württemberg, 17.04.2019 - L 2 SO 2287/18
Sozialhilfe - Eingliederungshilfe - Teilhabe am Leben in der Gemeinschaft - …
- LSG Nordrhein-Westfalen, 15.09.2011 - L 9 SO 40/09
Sozialhilfe
- LSG Nordrhein-Westfalen, 11.05.2017 - L 9 SO 63/16
Anspruch auf Sozialhilfe; Übernahme von PKW-Reparaturkosten im Wege der …
- LSG Berlin-Brandenburg, 07.02.2019 - L 15 SO 183/15
Sozialhilfe - Eingliederungshilfe - Hilfen zu einer angemessenen Schulbildung bzw …
- LSG Nordrhein-Westfalen, 13.05.2014 - L 20 SO 396/13
- LSG Nordrhein-Westfalen, 14.08.2012 - L 1 KR 369/11
Krankenversicherung
- SG Aurich, 26.02.2014 - S 13 SO 18/13
Anspruch eines an der Glasknochenkrankheit leidenden gesetzlich …
- LSG Baden-Württemberg, 23.09.2015 - L 5 KR 2169/15
- SG Darmstadt, 15.05.2018 - S 17 SO 28/18
Sozialhilfe - Eingliederungshilfe - Teilhabe am Leben in der Gemeinschaft - …
- SG Köln, 16.12.2015 - S 10 SO 166/15
Möglichkeit der Übernahme von PKW-Reparaturkosten als Eingliederungshilfe
- LSG Hamburg, 12.06.2017 - L 4 SO 78/16
- LSG Baden-Württemberg, 25.05.2016 - L 5 KR 1104/14
- SG Duisburg, 15.10.2019 - S 48 SO 49/16
- LSG Baden-Württemberg, 10.12.2014 - L 2 SO 4058/13
Sozialhilfe - Eingliederungshilfe - Teilhabe am Leben in der Gemeinschaft - …
- LSG Berlin-Brandenburg, 17.12.2012 - L 29 AL 337/09
Erstattung der Kosten für Tiefgarage - des behindertengerechten Umbaus der Außen- …
- LSG Hessen, 22.11.2012 - L 4 SO 283/11
Angemessenheit des Umfangs der Hilfe zur Beschaffung eines Kfz als Leistung zur …
- LSG Nordrhein-Westfalen, 08.03.2012 - L 19 AS 1998/11
Grundsicherung für Arbeitsuchende
- LSG Niedersachsen-Bremen, 14.03.2013 - L 8 SO 351/12
- LSG Baden-Württemberg, 19.10.2016 - L 2 SO 3968/15
Sozialhilfe - Eingliederungshilfe - Teilhabe am Leben in der Gemeinschaft - Hilfe …
- LSG Hessen, 24.10.2012 - L 4 SO 198/11
Angemessenheit des Umfangs der Hilfe zur Beschaffung eines Kfz als Leistung zur …
- SG Gießen, 01.06.2015 - S 15 KR 368/14
Zur Frage der Versorgung eines Jugendlichen mit einem Sesseldreirad.
- LSG Niedersachsen-Bremen, 23.07.2020 - L 8 SO 63/16
- SG Aachen, 28.03.2017 - S 20 SO 48/16
Strittiger Anspruch auf Eingliederungshilfe zur Beschaffung eines Kraftfahrzeuges …
- SG Freiburg, 21.01.2016 - S 12 SO 1791/14
Sozialhilfe - Klage eines Einrichtungsträgers gegen einen Sozialhilfeträger auf …
- LSG Niedersachsen-Bremen, 27.03.2020 - L 9 R 509/18
- SG München, 16.09.2016 - S 54 SO 457/16
Anspruch auf Gewährung einer Eingliederungshilfe in Form der Übernahme der Kosten …
- LSG Baden-Württemberg, 15.05.2013 - L 5 KR 1551/13
- SG Detmold, 03.11.2015 - S 8 SO 214/13
Leistungen der Eingliederungshilfe für die Anschaffung eine behinderungsgerechten
- LSG Baden-Württemberg, 07.08.2013 - L 5 R 5457/11
- SG Karlsruhe, 29.09.2014 - S 1 SO 3101/14
Sozialhilfe - Eingliederungshilfe - Hilfe zur schulischen Ausbildung für einen …
- LSG Niedersachsen-Bremen, 31.01.2017 - L 8 SO 114/14
- SG Aurich, 05.05.2014 - S 13 SO 28/14
Bewilligung der Eingliederungshilfe und Übernahme der Kosten für eine …
- LSG Baden-Württemberg, 30.05.2017 - L 5 KR 1634/17
- LSG Niedersachsen-Bremen, 08.10.2013 - L 8 SO 284/12
- LSG Niedersachsen-Bremen, 06.11.2015 - L 8 SO 294/12
- LSG Baden-Württemberg, 24.09.2013 - L 9 R 1081/10