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   BSG, 16.02.2012 - B 9 SB 1/11 R   

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BSG, 16.02.2012 - B 9 SB 1/11 R (https://dejure.org/2012,8003)
BSG, Entscheidung vom 16.02.2012 - B 9 SB 1/11 R (https://dejure.org/2012,8003)
BSG, Entscheidung vom 16. Februar 2012 - B 9 SB 1/11 R (https://dejure.org/2012,8003)
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Volltextveröffentlichungen (13)

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 4 Abs 1 S 1 SchwbG, § 69 Abs 1 S 1 SGB 9, § 6 Abs 1 S 1 SchwbAwV vom 25.07.1991, § 6 Abs 1 S 2 SchwbAwV vom 25.07.1991, § 33b EStG
    Schwerbehindertenrecht - besonderes Interesse an der rückwirkenden GdB-Feststellung - beabsichtigte Inanspruchnahme von Steuervorteilen - Glaubhaftmachung - Beweiserleichterung - Darlegungspflicht - Beibringungspflicht - Amtsermittlungsgrundsatz

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 4 Abs 1 S 1 SchwbG, § 69 Abs 1 S 1 SGB 9, § 6 Abs 1 S 1 SchwbAwV vom 25.07.1991, § 6 Abs 1 S 2 SchwbAwV vom 25.07.1991, § 33b EStG
    Schwerbehindertenrecht - besonderes Interesse an der rückwirkenden GdB-Feststellung - beabsichtigte Inanspruchnahme von Steuervorteilen - Glaubhaftmachung - Beweiserleichterung - Darlegungspflicht - Beibringungspflicht - Amtsermittlungsgrundsatz

  • REHADAT Informationssystem (Volltext/Leitsatz/Kurzinformation)

    Schwerbehindertenrecht - besonderes Interesse an der rückwirkenden GdB-Feststellung - beabsichtigte Inanspruchnahme von Steuervorteilen - Glaubhaftmachung

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Feststellung des Grades der Behinderung; Feststellungsinteresse für eine rückwirkende GdB-Feststellung

  • rewis.io

    Schwerbehindertenrecht - besonderes Interesse an der rückwirkenden GdB-Feststellung - beabsichtigte Inanspruchnahme von Steuervorteilen - Glaubhaftmachung - Beweiserleichterung - Darlegungspflicht - Beibringungspflicht - Amtsermittlungsgrundsatz

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Feststellung des Grades der Behinderung; Feststellungsinteresse für eine rückwirkende GdB-Feststellung

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Bundessozialgericht (Terminbericht)

    Gewaltopferentschädigung; Schwerbehindertenrecht

  • 123recht.net (Kurzinformation)

    Wie erfolgt die Feststellung des Grads der Behinderung? // Feststellung des Behinderungsgrades auch rückwirkend möglich?

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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (38)Neu Zitiert selbst (16)

  • BSG, 07.04.2011 - B 9 SB 3/10 R

    Schwerbehindertenrecht - Behinderung - GdB - Schwerbehinderung - rückwirkende

    Auszug aus BSG, 16.02.2012 - B 9 SB 1/11 R
    Die behördliche Feststellung eines GdB (s allgemein zuletzt BSG Urteil vom 7.4.2011 - B 9 SB 3/10 R - SozR 4-3250 § 69 Nr. 13) ist, da sich der GdB - abhängig vom Gesundheitszustand eines Menschen - jederzeit verändern kann, aus der Natur der Sache heraus auf bestimmbare Zeiträume zu beziehen.

    Die Einzelheiten der Ausweisausstellung sind in der SchwbAwV (Näheres s BSG Urteil vom 7.4.2011 - B 9 SB 3/10 R - SozR 4-3250 § 69 Nr. 13 RdNr 22) geregelt.

    Der erkennende Senat hat sich zuletzt in seinem Urteil vom 7.4.2011 (aaO) zu dem Anspruch des behinderten Menschen auf eine vor seinen Feststellungsantrag zurückwirkende Feststellung eines GdB geäußert.

    In seinem Urteil vom 7.4.2011 (aaO) hat der Senat im Einklang mit der dortigen Vorinstanz auch die Möglichkeit des Bezuges einer abschlagsfreien Altersrente ausreichen lassen, um ein besonderes Interesse an der vor die Antragstellung zurückwirkenden Feststellung eines GdB von 50 als Grundlage für die Feststellung der Schwerbehinderung (s § 2 Abs. 2 SGB IX) anzunehmen.

    Dass diese rechtliche Voraussetzung in Verfahren der Erstfeststellung des GdB nicht gilt, hat das BSG unlängst entschieden (Urteil vom 7.4.2011, aaO) .

  • BSG, 29.05.1991 - 9a/9 RVs 11/89

    Anwendung von § 44 Abs. 1 und 4 SGB X nur bei Verwaltungsakten über die Gewährung

    Auszug aus BSG, 16.02.2012 - B 9 SB 1/11 R
    In Abgrenzung zu seinem Urteil vom 29.5.1991 (- 9a/9 RVs 11/89 - BSGE 69, 14 = SozR 3-1300 § 44 Nr. 3) hat er entschieden, dass für die behördliche Erstfeststellung, dass ein GdB von 50 bereits zu einem Zeitpunkt vor der Antragstellung vorgelegen hat, (nur) die Glaubhaftmachung eines besonderen Interesses erforderlich ist und eine solche rückwirkende Feststellung im Erstfeststellungsverfahren, um das es sich auch hier handelt, nicht auf offensichtliche Fälle beschränkt ist.

    Zwar war es auch in dem durch das Urteil vom 29.5.1991 (BSGE 69, 14 = SozR 3-1300 § 44 Nr. 3) entschiedenen Revisionsverfahren Ziel des dortigen Klägers, Steuervorteile in Anspruch zu nehmen.

    Das im hiesigen Revisionsverfahren angefochtene Urteil des LSG schließlich hat seine Beurteilung allein mit dem Hinweis auf das Urteil des BSG vom 29.5.1991 (- 9a/9 RVs 11/89 - BSGE 69, 14 = SozR 3-1300 § 44 Nr. 3) begründet.

  • BSG, 08.08.2001 - B 9 V 23/01 B

    Verfahrensfehler und Beweiswürdigung im sozialgerichtlichen Verfahren

    Auszug aus BSG, 16.02.2012 - B 9 SB 1/11 R
    Die Glaubhaftmachung ist eine Beweisführung, die dem Richter einen geringeren Grad der Wahrscheinlichkeit vermitteln soll (Reichold in Thomas/Putzo, ZPO, 32. Aufl 2011, § 294 RdNr 1; s auch BSG SozR 5070 § 3 Nr. 1 und SozR 3-3900 § 15 Nr. 4) .

    Nach der Rechtsprechung des BSG (SozR 3-3900 § 15 Nr. 4) ist im sozialen Entschädigungsrecht sogar von drei Beweismaßstäben, nämlich vom Vollbeweis, von der Wahrscheinlichkeit und der Glaubhaftmachung, auszugehen.

  • BSG, 17.12.1980 - 12 RK 42/80

    Glaubhaftmachung von Tatsachen - Verfolgung - Entschädigung

    Auszug aus BSG, 16.02.2012 - B 9 SB 1/11 R
    Die Glaubhaftmachung ist eine Beweisführung, die dem Richter einen geringeren Grad der Wahrscheinlichkeit vermitteln soll (Reichold in Thomas/Putzo, ZPO, 32. Aufl 2011, § 294 RdNr 1; s auch BSG SozR 5070 § 3 Nr. 1 und SozR 3-3900 § 15 Nr. 4) .

    Die Amtsermittlungspflicht setzt allerdings erst dann ein, wenn der Antragsteller seinen Darlegungspflichten nachgekommen und die Wahrscheinlichkeit für den glaubhaft zu machenden Umstand dargetan hat (BSGE 45, 1, 9 = SozR 3900 § 40 Nr. 9; BSG SozR 5070 § 3 Nr. 1; BSG Beschluss vom 10.8.1989 - 4 BA 94/89) .

  • BSG, 05.07.2007 - B 9/9a SB 2/07 R

    Verwaltungszuständigkeit - Wechsel - Zuständigkeitswechsel - Auslandsversorgung -

    Auszug aus BSG, 16.02.2012 - B 9 SB 1/11 R
    Die bloße Geltendmachung im Sinne der Behauptung einer Möglichkeit (s dazu Keller, aaO, § 54 RdNr 9, 10 mwN) reicht hier aus (s insbesondere BSG Urteil vom 5.7.2007 - B 9/9a SB 2/07 R - BSGE 99, 9 = SozR 4-3250 § 69 Nr. 6 RdNr 16, 18) .

    Als entsprechenden Vorteil hatte das BSG zuvor bereits die - grundsätzliche - Möglichkeit der Inanspruchnahme einer gesetzlichen Altersrente für schwerbehinderte Menschen anerkannt (BSG SozR 4-3250 § 69 Nr. 5; BSGE 99, 9 = SozR 4-3250 § 69 Nr. 6).

  • SG Dortmund, 29.03.2004 - S 43 SB 20/03

    Behindertenausweis wird nicht zurückdatiert

    Auszug aus BSG, 16.02.2012 - B 9 SB 1/11 R
    Das SG Dortmund (Urteil vom 29.3.2004 - S 43 SB 20/03) hat es für entscheidend gehalten, dass steuerliche Vergünstigungen für im Arbeitsleben stehende behinderte Menschen die typische Folge der Feststellung eines GdB seien und daher ein besonderes Interesse an dessen rückwirkender Feststellung nicht begründen könnten.
  • BGH, 11.09.2003 - IX ZB 37/03

    Anforderungen an die Glaubhaftmachung bei Versagung der Restschuldbefreiung;

    Auszug aus BSG, 16.02.2012 - B 9 SB 1/11 R
    Diese Darlegungs- und Beibringungspflicht besteht nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (BGH) auch im Rahmen der Glaubhaftmachung nach § 294 ZPO (BGH Beschluss vom 11.9.2003 - IX ZB 37/03 - BGHZ 156, 139).
  • BSG, 22.09.1977 - 10 RV 15/77

    Gewährung von Berufsschadensausgleich im Zugunstenwege - Verbot einer Abänderung

    Auszug aus BSG, 16.02.2012 - B 9 SB 1/11 R
    Die Amtsermittlungspflicht setzt allerdings erst dann ein, wenn der Antragsteller seinen Darlegungspflichten nachgekommen und die Wahrscheinlichkeit für den glaubhaft zu machenden Umstand dargetan hat (BSGE 45, 1, 9 = SozR 3900 § 40 Nr. 9; BSG SozR 5070 § 3 Nr. 1; BSG Beschluss vom 10.8.1989 - 4 BA 94/89) .
  • BSG, 10.08.1989 - 4 BA 94/89
    Auszug aus BSG, 16.02.2012 - B 9 SB 1/11 R
    Die Amtsermittlungspflicht setzt allerdings erst dann ein, wenn der Antragsteller seinen Darlegungspflichten nachgekommen und die Wahrscheinlichkeit für den glaubhaft zu machenden Umstand dargetan hat (BSGE 45, 1, 9 = SozR 3900 § 40 Nr. 9; BSG SozR 5070 § 3 Nr. 1; BSG Beschluss vom 10.8.1989 - 4 BA 94/89) .
  • LSG Saarland, 02.09.2002 - L 5 B 12/01

    Schwerbehindertenrecht - GdB - rückwirkende Feststellung - Steuervorteile

    Auszug aus BSG, 16.02.2012 - B 9 SB 1/11 R
    Das LSG für das Saarland (Beschluss vom 5.11.2002 - L 5 B 12/01 SB) hat maßgebend darauf abgehoben, dass die rückwirkende Feststellung auf offenkundige Fälle beschränkt bleiben müsse.
  • BSG, 29.04.2010 - B 9 SB 1/10 R

    Schwerbehindertenrecht - Feststellung eines GdB von 50 - ausländische

  • BSG, 26.09.1996 - 2 RU 14/96

    Anforderungen an die Revisionsbegründung im sozialgerichtlichen Verfahren

  • BSG, 25.04.2001 - B 9 V 70/00 B

    Verfahrensmangel im sozialgerichtlichen Verfahren, mündliche Vollmachterteilung

  • BSG, 05.07.2007 - B 9/9a SB 2/06 R

    Verwaltungszuständigkeit - Wechsel - Zuständigkeitswechsel - Auslandsversorgung -

  • BSG, 28.10.1992 - 6 RKa 2/92

    Zuständigkeit - Aufteilung - Antrag - Befreiung - Notfalldienst - Kassenarzt

  • BSG, 02.01.1979 - 11 RA 54/78

    Revision - Materiell-rechtliche Rüge - Begründung der Revision

  • LSG Baden-Württemberg, 21.02.2019 - L 6 SB 4715/17

    Schwerbehindertenrecht - rückwirkende GdB-Feststellung - vor dem Zeitpunkt der

    In seiner jüngeren Rechtsprechung hat das BSG entschieden, dass auch die beabsichtigte Inanspruchnahme konkreter Steuervorteile ein besonderes Interesse an einer vor die Antragstellung zurückreichenden Feststellung des GdB begründen kann (Urteil vom 16. Februar 2012 - B 9 SB 1/11 R -, SozR 4-3250 § 69 Nr. 15, Rz. 40 ff.).
  • LAG Rheinland-Pfalz, 12.01.2017 - 5 Sa 361/16

    Sonderkündigungsschutz - schwerbehinderter Mensch

    Dazu gehört auch die Regelung des § 6 Abs. 1 S. 2 SchwbAwV (vgl. BSG 16.02.2012 - B 9 SB 1/11 R - Rn. 37).
  • LSG Baden-Württemberg, 21.02.2013 - L 6 SB 4007/12

    Schwerbehindertenrecht - behindertes Kind - rückwirkende Feststellung der

    Im Gesetz war und ist zwar nicht geregelt, von welchem Zeitpunkt an die Entscheidung über die gesetzlich vorgeschriebene behördliche Feststellung der Behinderung und des GdB (§ 4 Abs. 1 S. 1 SchwbG, § 69 Abs. 1 S. 1 SGB IX) zu treffen ist (vgl. zum Folgenden BSG, Urteil vom 16. Februar 2012 - B 9 SB 1/11 - SozR 4-3250 § 69 Nr. 15).
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