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   BSG, 02.12.2010 - B 9 V 1/10 R   

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BSG, 02.12.2010 - B 9 V 1/10 R (https://dejure.org/2010,12309)
BSG, Entscheidung vom 02.12.2010 - B 9 V 1/10 R (https://dejure.org/2010,12309)
BSG, Entscheidung vom 02. Dezember 2010 - B 9 V 1/10 R (https://dejure.org/2010,12309)
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Volltextveröffentlichungen (14)

  • Sozialgerichtsbarkeit.de

    Rentenversicherung

  • lexetius.com

    Grundrente - Versorgungsberechtigter - Alterszulage - Erhöhung - Schädigungsfolgen - Anpassung - rechtswidriger begünstigender Verwaltungsakt - Abschmelzung - Abschmelzen - Aussparen - Einfrieren

  • openjur.de

    Grundrente; Versorgungsberechtigter; Alterszulage; Erhöhung; Schädigungsfolgen; Anpassung; rechtswidriger begünstigender Verwaltungsakt; Abschmelzung; Abschmelzen; Aussparen; Einfrieren

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 31 Abs 1 S 2 BVG, § 31 Abs 2 BVG, § 56 BVG, § 62 Abs 3 S 1 BVG, § 37 S 1 SGB 1
    Grundrente - Versorgungsberechtigter - Alterszulage - Erhöhung - Schädigungsfolgen - Anpassung - rechtswidriger begünstigender Verwaltungsakt - Abschmelzung - Abschmelzen - Aussparen - Einfrieren

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 31 Abs 1 S 2 BVG, § 31 Abs 2 BVG, § 56 BVG, § 62 Abs 3 S 1 BVG, § 37 S 1 SGB 1
    Grundrente - Versorgungsberechtigter - Alterszulage - Erhöhung - Schädigungsfolgen - Anpassung - rechtswidriger begünstigender Verwaltungsakt - Abschmelzung - Abschmelzen - Aussparen - Einfrieren

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Erhöhung der nach dem BVG gewährten Schwerbeschädigtengrundrente wegen einer Wadenbeinnervlähmung nach Kinderlähmung

  • rewis.io

    Grundrente - Versorgungsberechtigter - Alterszulage - Erhöhung - Schädigungsfolgen - Anpassung - rechtswidriger begünstigender Verwaltungsakt - Abschmelzung - Abschmelzen - Aussparen - Einfrieren

  • ra.de
  • rewis.io

    Grundrente - Versorgungsberechtigter - Alterszulage - Erhöhung - Schädigungsfolgen - Anpassung - rechtswidriger begünstigender Verwaltungsakt - Abschmelzung - Abschmelzen - Aussparen - Einfrieren

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • rechtsportal.de
  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

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Wird zitiert von ... (20)Neu Zitiert selbst (6)

  • BSG, 20.03.2007 - B 2 U 38/05 R

    Sozialrechtliches Verwaltungsverfahren - Rücknahme eines rechtswidrig

    Auszug aus BSG, 02.12.2010 - B 9 V 1/10 R
    Die Vorschrift schreibt damit für den Fall, das ein rechtswidriger begünstigender Verwaltungsakt nicht (mehr) zurückgenommen werden kann und eine wesentliche Änderung in den tatsächlichen oder rechtlichen Verhältnissen zu Gunsten des Betroffenen eingetreten ist, zwingend ein "Aussparen" der an sich aufgrund der wesentlichen Änderung zu Gunsten des Betroffenen zu gewährenden Erhöhung vor (BSG SozR 4-1300 § 48 Nr. 10 RdNr 18).

    Dieses "Aussparen" der Erhöhung bzw das "Einfrieren" der bisherigen Leistung bzw das "Abschmelzen" des errechneten Erhöhungsbetrages (Steinwedel in KassKomm, Stand Juli 2010, § 48 SGB X RdNr 59, 61) soll einerseits den Vertrauens- oder Bestandsschutz für den Zahlbetrag wahren, andererseits aber auch verhindern, dass "Unrecht weiter wächst" (Steinwedel, aaO, RdNr 59 mit Hinweis auf die Rechtsprechung des BSG; BSG SozR 4-1300 § 48 Nr. 10 RdNr 19).

    Seinem Wortlaut nach ist § 48 Abs. 3 Satz 1 SGB X auf "Leistungen" zugeschnitten, die sich in einem "Betrag" ausdrücken lassen (Steinwedel, aaO, RdNr 64), wird aber auch bei solchen Fehlern des Ursprungsbescheides entsprechend angewendet, welche den Grund einer Leistung erfassen (BSG SozR 1300 § 48 Nr. 48, 51; Steinwedel, aaO; BSG SozR 4-1300 § 48 Nr. 10 mwN).

  • BSG, 15.12.1999 - B 9 V 26/98 R

    Keine Abschmelzung bei über 55 Jahre alten Versorgungsberechtigten

    Auszug aus BSG, 02.12.2010 - B 9 V 1/10 R
    Seit seinem Urteil vom 29.8.1990 (9a/9 RV 32/88 - SozR 3-3100 § 62 Nr. 1) wendet das BSG § 62 Abs. 3 Satz 1 BVG aber nicht nur gegen einen Eingriff wegen einer rechtswidrig gewordenen, sondern in entsprechender Anwendung auch bei einer von Anfang an rechtswidrigen Anerkennung an (s auch BSG Urteil vom 15.12.1999 - B 9 V 26/98 R - SozR 3-3100 § 62 Nr. 4) .

    Daher ist dieser Personenkreis auch gegen ein (zeitweiliges) Aussetzen der sog Dynamisierung der Leistung geschützt (s insgesamt BSG SozR 3-3100 § 62 Nr. 4 S 17) .

    Der Senat sieht es insoweit nicht als gerechtfertigt an, den besonderen Schutz des § 62 Abs. 3 BVG auf diese Fallgestaltung zu erstrecken (vgl dazu BSG SozR 3-3100 § 62 Nr. 4 S 18 f).

  • BSG, 28.07.1999 - B 9 V 18/98 R

    Schwerstbeschädigtenzulage - rechtswidrige anfängliche Feststellung -

    Auszug aus BSG, 02.12.2010 - B 9 V 1/10 R
    Ergänzend trägt sie vor, dass der vom Beklagten vertretenen Auffassung das Urteil des BSG vom 28.7.1999 - B 9 V 18/98 R - entgegenstehe.

    Hinsichtlich der unrichtigen Beurteilung des Gesundheitszustandes für den Anspruch auf Schwerstbeschädigtenzulage hat das BSG gleichsinnig entschieden (BSG Urteil vom 28.7.1999 - B 9 V 18/98 R - SozR 3-3100 § 62 Nr. 3).

  • BSG, 12.12.1995 - 9 RV 26/94

    Erhöhung der MdE bei ursprünglicher Unrichtigkeit, besonderer Bestandsschutz für

    Auszug aus BSG, 02.12.2010 - B 9 V 1/10 R
    Entgegen der Auffassung des LSG habe das BSG mit seinem Urteil vom 12.12.1995 (SozR 3-3100 § 62 Nr. 2) entschieden, dass der besondere Bestandsschutz für über 55-jährige Beschädigte nach § 62 Abs. 3 Satz 1 BVG einer Abschmelzung nach § 48 Abs. 3 SGB X nur bei den regelmäßigen Rentenanpassungen (§ 56 BVG) entgegenstehe, und für die Fälle der Leidensverschlimmerung bereits deutlich gemacht, dass darauf die sich auf die regelmäßige Rentenanpassung beschränkende Rechtsprechung nicht auszudehnen sei.

    Dies wird aus dem "Rechtsgedanken", also den Sinn und Zweck der Norm hergeleitet (s weiter BSG Urteil vom 12.12.1995 - 9 RV 26/94 - SozR 3-3100 § 62 Nr. 2).

  • BSG, 29.08.1990 - 9a/9 RV 32/88

    Anwendung von § 62 Abs. 3 S. 1 BVG bei wesentlicher Besserung des

    Auszug aus BSG, 02.12.2010 - B 9 V 1/10 R
    Seit seinem Urteil vom 29.8.1990 (9a/9 RV 32/88 - SozR 3-3100 § 62 Nr. 1) wendet das BSG § 62 Abs. 3 Satz 1 BVG aber nicht nur gegen einen Eingriff wegen einer rechtswidrig gewordenen, sondern in entsprechender Anwendung auch bei einer von Anfang an rechtswidrigen Anerkennung an (s auch BSG Urteil vom 15.12.1999 - B 9 V 26/98 R - SozR 3-3100 § 62 Nr. 4) .

    Zugleich hat das BSG aus § 62 Abs. 3 Satz 1 BVG hergeleitet, dass bei dem in der Vorschrift näher beschriebenen Personenkreis die alljährlichen Anpassungen der Versorgungsrente nach § 56 BVG und den entsprechenden Anpassungsverordnungen nicht der Abschmelzung nach § 48 Abs. 3 SGB X unterliegen (BSG SozR 3-3100 § 62 Nr. 1, 3 und 4) .

  • BSG, 22.06.1988 - 9a RV 46/86

    Sozialleistung - Höhe - Aussparung - Feststellung - Anpassungsbescheid

    Auszug aus BSG, 02.12.2010 - B 9 V 1/10 R
    Zwar darf sich die Abschmelzung nicht rückwirkend auf bereits ergangene Neufeststellungsbescheide und tatsächlich erfolgte Leistungserhöhungen erstrecken (vgl dazu BSGE 63, 266, 269 = SozR 3642 § 9 Nr. 3; Schütze, aaO, RdNr 31), der Beklagte war jedoch nicht gehindert, die Alterszulage für die Zeit ab August 2006 zu versagen.
  • BSG, 07.04.2011 - B 9 VJ 1/10 R

    Impfschaden - Impfung - Impfreaktion - Impfkomplikation - Impfstoff - Diphtherie

    So kann auch die vor Jahrzehnten bejahte Kausalität aufgrund neuerer wissenschaftlicher Erkenntnisse und Methoden als fehlend erkannt werden, mit der Folge, dass Anerkennungen unter Umständen zurückzunehmen oder nur aus Gründen des Vertrauensschutzes (§ 45 SGB X) zu belassen sind (vgl BSG Urteil vom 2.12.2010 - B 9 V 1/10 R - zur Veröffentlichung in SozR vorgesehen).
  • LSG Baden-Württemberg, 06.04.2017 - L 6 VJ 1281/15

    Soziales Entschädigungsrecht - Impfschaden - Wahrscheinlichkeit des ursächlichen

    So kann auch die vor Jahrzehnten bejahte Kausalität aufgrund neuerer wissenschaftlicher Erkenntnisse und Methoden als fehlend erkannt werden, sogar mit der Folge, dass eingeräumte Rechtspositionen zurückzunehmen oder nur aus Gründen des Vertrauensschutzes (§ 45 Zehntes Buch Sozialgesetzbuch - SGB X) zu belassen sind (vgl. BSG Urteil vom 2. Dezember 2010 - B 9 V 1/10 R -, SozR 4-3100 § 62 Nr. 2).

    So kann auch die vor Jahrzehnten bejahte Kausalität aufgrund neuerer wissenschaftlicher Erkenntnisse und Methoden als fehlend erkannt werden, sogar mit der Folge, dass eingeräumte Rechtspositionen zurückzunehmen oder nur aus Gründen des Vertrauensschutzes (§ 45 Zehntes Buch Sozialgesetzbuch - SGB X) zu belassen sind (vgl. BSG Urteil vom 2. Dezember 2010 - B 9 V 1/10 R -, SozR 4-3100 § 62 Nr. 2).

  • BSG, 18.11.2015 - B 9 V 1/15 R

    Soziales Entschädigungsrecht - Soldatenversorgung - über 55-jähriger

    Diese Vorschrift ist zwar gegenüber den verwaltungsverfahrensrechtlichen Regelungen der §§ 45, 48 SGB X die speziellere Norm (vgl BSG SozR 3-3100 § 62 Nr. 4 S 13, 17 mwN) und soll den Versorgungsempfänger sowohl gegen den Eingriff wegen einer rechtswidrig gewordenen als auch wegen einer anfänglich rechtswidrigen Anerkennung schützen (vgl BSG SozR 3-3100 § 62 Nr. 1, 2, 3 S 12 mwN; s insgesamt zum Umfang des zulässigen Regelungsvorbehalt iS von § 37 S 1 SGB I: Senatsurteil vom 2.12.2010 - B 9 V 1/10 R - SozR 4-3100 § 62 Nr. 2 RdNr 27 ff) .
  • LSG Baden-Württemberg, 17.11.2016 - L 6 VJ 4009/15

    Sozialgerichtliches Verfahren - Nichterscheinen im Termin zur mündlichen

    So kann auch die vor Jahrzehnten bejahte Kausalität aufgrund neuerer wissenschaftlicher Erkenntnisse und Methoden als fehlend erkannt werden, sogar mit der Folge, dass eingeräumte Rechtspositionen zurückzunehmen oder nur aus Gründen des Vertrauensschutzes (§ 45 Zehntes Buch Sozialgesetzbuch - SGB X) zu belassen sind (vgl. BSG Urteil vom 2. Dezember 2010 - B 9 V 1/10 R -, SozR 4-3100 § 62 Nr. 2).
  • LSG Baden-Württemberg, 28.04.2022 - L 6 VJ 254/21

    Soziales Entschädigungsrecht - Impfschaden - Erforderlichkeit der ärztlichen

    So kann auch die vor Jahrzehnten bejahte Kausalität aufgrund neuerer wissenschaftlicher Erkenntnisse und Methoden als fehlend erkannt werden, sogar mit der Folge, dass eingeräumte Rechtspositionen zurückzunehmen oder nur aus Gründen des Vertrauensschutzes (§ 45 Zehntes Buch Sozialgesetzbuch - SGB X) zu belassen sind (vgl. BSG Urteil vom 2. Dezember 2010 - B 9 V 1/10 R -, SozR 4-3100 § 62 Nr. 2).
  • VG Düsseldorf, 11.12.2012 - 19 K 7479/09

    Nachrangige Verpflichtung eines Sozialleistungsträgers für die psychiatrische

    vgl. BSG, Urteil vom 16. Februar 2012 - B 9 V 1/10 R -, zitiert nach juris; Roos in: van Wulffen, Kommentar zum SGB X, vor § 102, Rdnr. 25.
  • LSG Sachsen, 26.11.2019 - L 9 VE 22/18

    Krank nach Impfung - sofort zum Arzt gehen!

    So kann auch die vor Jahrzehnten bejahte Kausalität auf Grund neuerer wissenschaftlicher Erkenntnisse und Methoden als fehlend erkannt werden, mit der Folge, dass Anerkennungen unter Umständen zurückzunehmen oder nur aus Gründen des Vertrauensschutzes (§ 45 SGB X) zu belassen sind (vgl. BSG Urteil vom 02.12.2011 - B 9 V 1/10 R-, juris).
  • LSG Hessen, 26.06.2014 - L 1 VE 12/09

    Entschädigungspflichtiger Impfschaden (Miller-Fisher-Syndrom-Variante mit

    So kann auch die vor Jahrzehnten bejahte Kausalität aufgrund neuerer wissenschaftlicher Erkenntnisse und Methoden als fehlend erkannt werden, mit der Folge, dass Anerkennungen unter Umständen zurückzunehmen oder nur aus Gründen des Vertrauensschutzes (§ 45 Sozialgesetzbuch Zehntes Buch Verwaltungsverfahren und Sozialdatenschutz - SGB X) zu belassen sind (vgl. BSG, Urteil vom 2. Dezember 2010 - B 9 V 1/10 R - juris -).
  • LSG Bayern, 14.12.2021 - L 15 VJ 4/13

    Coronavirus, SARS-CoV-2, Erkrankung, Bescheid, Schadensersatzanspruch, Berufung,

    So kann auch die vor Jahrzehnten bejahte Kausalität aufgrund neuerer wissenschaftlicher Erkenntnisse und Methoden als fehlend erkannt werden, mit der Folge, dass Anerkennungen unter Umständen zurückzunehmen oder nur aus Gründen des Vertrauensschutzes (§ 45 SGB X) zu belassen sind (vgl BSG Urteil vom 2.12.2010 - B 9 V 1/10 R - zur Veröffentlichung in SozR vorgesehen).".
  • LSG Baden-Württemberg, 22.07.2011 - L 4 R 4536/10

    Sozialrechtliches Verwaltungsverfahren - Aussparung - Zeitpunkt der Feststellung

    Die Regelung des § 48 Abs. 3 SGB X soll den Vertrauens- und Bestandsschutz auf den Zahlbetrag wahren, andererseits aber auch verhindern, dass Unrecht weiter anwächst (vgl. BSG, Urteile vom 15. September 1988 - 9/4b RV 15/87 - SozR 1300 § 48 Nr. 51 und 02. Dezember 2010 - B 9 V 1/10 R -. in juris).
  • LSG Sachsen, 30.01.2018 - L 9 VE 25/14
  • LSG Hessen, 22.09.2016 - L 1 VE 34/14

    Opferentschädigung

  • SG Hildesheim, 03.09.2012 - S 42 AY 13/09

    Erhöhung des Bedarfs; Bedarf; räumliche Beschränkung; kurzzeitiger Besuch;

  • BSG, 13.02.2017 - B 9 V 93/16 B

    Kein Nachweis eines Impfschadens nach Einnahme von infanrix hexa

  • LSG Sachsen, 19.09.2016 - L 9 VE 17/14

    Impfschaden aufgrund Grippeschutzimpfung

  • LSG Baden-Württemberg, 17.11.2016 - L 6 VJ 3678/15
  • LSG Baden-Württemberg, 22.07.2021 - L 6 VJ 4057/19
  • SG Augsburg, 15.12.2014 - S 8 U 276/14

    Keine Schwerverletztenzulage bei Einfrieren der Verletztenrentenzahlung

  • SG Hildesheim, 21.05.2012 - S 42 AY 13/09
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 26.01.2012 - L 8 AY 128/10
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