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   BSG, 16.12.2014 - B 9 V 6/13 R   

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https://dejure.org/2014,40223
BSG, 16.12.2014 - B 9 V 6/13 R (https://dejure.org/2014,40223)
BSG, Entscheidung vom 16.12.2014 - B 9 V 6/13 R (https://dejure.org/2014,40223)
BSG, Entscheidung vom 16. Dezember 2014 - B 9 V 6/13 R (https://dejure.org/2014,40223)
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Volltextveröffentlichungen (14)

  • Sozialgerichtsbarkeit.de

    Rentenversicherung

  • lexetius.com

    Soziales Entschädigungsrecht - rechtsstaatswidrige Verfolgungsmaßnahmen in der DDR - Kausalität - wesentliche Bedingung - annähernde Gleichwertigkeit bei mehreren Mitursachen

  • openjur.de

    Soziales Entschädigungsrecht; Rehabilitierung; rechtsstaatswidrige Verfolgungsmaßnahmen in der DDR; Kausalität; Theorie der wesentliche Bedingung; annähernde Gleichwertigkeit bei mehreren Mitursachen; Überwiegen der übrigen Umstände; möglicher Unterschied zum ...

  • rechtsprechung-im-internet.de

    Anlage Teil C Nr 1 Buchst b VersMedV, § 2 VersMedV, § 3 Abs 5 S 1 VwRehaG, § 3 Abs 1 S 1 VwRehaG, § 1 Abs 1 S 1 VwRehaG
    Soziales Entschädigungsrecht - Rehabilitierung - rechtsstaatswidrige Verfolgungsmaßnahmen in der DDR - Kausalität - Theorie der wesentliche Bedingung - annähernde Gleichwertigkeit bei mehreren Mitursachen - Überwiegen der übrigen Umstände - möglicher Unterschied zum ...

  • rechtsprechung-im-internet.de

    Anlage Teil C Nr 1 Buchst b VersMedV, § 2 VersMedV, § 3 Abs 5 S 1 VwRehaG, § 3 Abs 1 S 1 VwRehaG, § 1 Abs 1 S 1 VwRehaG
    Soziales Entschädigungsrecht - Rehabilitierung - rechtsstaatswidrige Verfolgungsmaßnahmen in der DDR - Kausalität - Theorie der wesentliche Bedingung - annähernde Gleichwertigkeit bei mehreren Mitursachen - Überwiegen der übrigen Umstände - möglicher Unterschied zum ...

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Feststellung von Schädigungsfolgen und Leistungen nach dem Verwaltungsrechtlichen Rehabilitierungsgesetz aufgrund rechtsstaatswidriger Verfolgungsmaßnahmen in der ehemaligen DDR; Kein Zusammenhang zwischen dem schädigenden Ereignis der Verfolgung und der gesundheitlichen ...

  • grundeigentum-verlag.de(Abodienst, Leitsatz frei)

    Soziales Entschädigungsrecht; Rehabilitierung; rechtsstaatswidrige Verfolgungsmaßnahmen in der DDR; Kausalität; Theorie der wesentlichen Bedingung; annähernde Gleichwertigkeit bei mehreren Mitursachen; Überwiegen der übrigen Umstände; möglicher Unterschied zum ...

  • rewis.io

    Soziales Entschädigungsrecht - Rehabilitierung - rechtsstaatswidrige Verfolgungsmaßnahmen in der DDR - Kausalität - Theorie der wesentliche Bedingung - annähernde Gleichwertigkeit bei mehreren Mitursachen - Überwiegen der übrigen Umstände - möglicher Unterschied zum ...

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Feststellung von Schädigungsfolgen und Leistungen nach dem Verwaltungsrechtlichen Rehabilitierungsgesetz aufgrund rechtsstaatswidriger Verfolgungsmaßnahmen in der ehemaligen DDR; Kein Zusammenhang zwischen dem schädigenden Ereignis der Verfolgung und der gesundheitlichen ...

  • rechtsportal.de

    Feststellung von Schädigungsfolgen und Leistungen nach dem Verwaltungsrechtlichen Rehabilitierungsgesetz aufgrund rechtsstaatswidriger Verfolgungsmaßnahmen in der ehemaligen DDR; Kein Zusammenhang zwischen dem schädigenden Ereignis der Verfolgung und der gesundheitlichen ...

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Bundessozialgericht (Terminbericht)

    Schwerbehindertenrecht; Versorgungs- und Entschädigungsrecht; Opferentschädigung

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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (134)Neu Zitiert selbst (21)

  • BSG, 12.06.2001 - B 9 V 5/00 R

    Kriegsopferversorgung - Prozeßvertretung - Landesversorgungsamt -

    Auszug aus BSG, 16.12.2014 - B 9 V 6/13 R
    Haben neben einer Verfolgungsmaßnahme mehrere weitere Umstände zum Eintritt einer Schädigungsfolge beigetragen, ist im Recht der "SED-Unrechtsbereinigung" (Rehabilitierung) die Verfolgungsmaßnahme versorgungsrechtlich nur dann im Rechtssinn wesentlich und die Schädigungsfolge der Verfolgungsmaßnahme zuzurechnen, wenn sie in ihrer Bedeutung und Tragweite für den Eintritt des Erfolgs - verglichen mit den übrigen Umständen in ihrer Gesamtheit - mindestens annähernd gleichwertig ist (Anschluss an BSG vom 12.6.2001 - B 9 V 5/00 R = BSGE 88, 153 = SozR 3-3100 § 5 Nr 9 und vom 20.7.2005 - B 9a V 1/05 R).

    Wie sonst im sozialen Entschädigungsrecht (vgl zB parallel § 1 Abs. 1 StrRehaG, § 4 Abs. 1 S 1 HHG, § 1 Abs. 1 S 1 OEG) gilt trotz des Verweises auf das BVG nur wegen der Folgen der Schädigung (§ 3 Abs. 1 S 1 VwRehaG) gleichwohl die Kausalnorm der wesentlichen Bedingung (BT-Drucks 12/4994 S 32 zu § 3; vgl Rademacker in Knickrehm, Gesamtes Soziales Entschädigungsrecht, 2012, VwRehaG, §§ 1 bis 18 RdNr 9; allgemein BSG Urteil vom 12.6.2001 - B 9 V 5/00 R - BSGE 88, 153 = SozR 3-3100 § 5 Nr. 9) .

    a) Bei der Beurteilung des Ursachenzusammenhangs hat das LSG der versorgungsrechtlich relevanten Teilursache der Verfolgungsmaßnahmen mit etwa einem Drittel rechtsfehlerfrei eine untergeordnete und für den Ursachenzusammenhang unwesentliche Bedeutung beigemessen, in dem es die Kausalitätsnorm der wesentlichen Bedingung in der spezifisch versorgungsrechtlichen Ausprägung zugrunde gelegt hat wie sie im Anschluss an die Rechtsprechung des Reichsversicherungsamtes (RVA - AN 1912, 930) in ständiger Rechtsprechung seit BSGE 1, 72 und BSGE 1, 150 durch den 9. Senat vertreten wird (zuletzt BSG Urteil vom 12.6.2001 - B 9 V 5/00 R - BSGE 88, 153 = SozR 3-3100 § 5 Nr. 9) .

    Im Einzelfall muss die Entscheidung darüber, welche Bedingungen im Rechtssinne als Ursache oder Mitursache zu gelten haben und welche nicht, aus der Auffassung des praktischen Lebens abgeleitet werden (BSGE 1, 72 = SozR BVG § 1 Nr. 1; BSG Urteil vom 12.6.2001 - B 9 V 5/00 R - BSGE 88, 153 = SozR 3-3100 § 5 Nr. 9 Juris RdNr 32).

  • BSG, 09.05.2006 - B 2 U 1/05 R

    Gesetzliche Unfallversicherung - Arbeitsunfall - Verletztenrente - Kausalität -

    Auszug aus BSG, 16.12.2014 - B 9 V 6/13 R
    Nach dem Ergebnis der Beweisaufnahme durch die Tatsacheninstanzen besteht kein Zweifel, dass der Kläger an einer chronifizierten schweren Zwangsstörung leidet, auch wenn das LSG insoweit von einer exakten Klassifizierung nach ICD 10 abgesehen hat (ggf F42; zur Notwendigkeit einer solchen Feststellung im Unfallversicherungsrecht vgl BSG Urteil vom 9.5.2006 - B 2 U 1/05 R - BSGE 96, 196 = SozR 4-2700 § 8 Nr. 17) .

    Auch eine nicht annähernd gleichwertige, sondern rechnerisch verhältnismäßig niedriger zu bewertende Ursache kann danach für den Erfolg rechtlich wesentlich sein, solange die andere(n) Ursache(n) keine überragende Bedeutung hat (haben) (BSG Urteil vom 9.5.2006 - B 2 U 1/05 R - BSGE 96, 196 = SozR 4-2700 § 8 Nr. 17, RdNr 15).

    Die genannte Entscheidung des 2. Senats (BSG Urteil vom 9.5.2006 - B 2 U 1/05 R - BSGE 96, 196 = SozR 4-2700 § 8 Nr. 17, RdNr 15) ist auf dem Gebiet der gesetzlichen Unfallversicherung (§ 8 Abs. 1 SGB VII) ergangen, während hier die Auslegung des § 3 Abs. 1 S 1 VwRehaG Gegenstand der Entscheidung ist.

  • BSG, 10.06.1955 - 10 RV 390/54

    Versorgungsanspruch wegen

    Auszug aus BSG, 16.12.2014 - B 9 V 6/13 R
    a) Bei der Beurteilung des Ursachenzusammenhangs hat das LSG der versorgungsrechtlich relevanten Teilursache der Verfolgungsmaßnahmen mit etwa einem Drittel rechtsfehlerfrei eine untergeordnete und für den Ursachenzusammenhang unwesentliche Bedeutung beigemessen, in dem es die Kausalitätsnorm der wesentlichen Bedingung in der spezifisch versorgungsrechtlichen Ausprägung zugrunde gelegt hat wie sie im Anschluss an die Rechtsprechung des Reichsversicherungsamtes (RVA - AN 1912, 930) in ständiger Rechtsprechung seit BSGE 1, 72 und BSGE 1, 150 durch den 9. Senat vertreten wird (zuletzt BSG Urteil vom 12.6.2001 - B 9 V 5/00 R - BSGE 88, 153 = SozR 3-3100 § 5 Nr. 9) .

    Im Einzelfall muss die Entscheidung darüber, welche Bedingungen im Rechtssinne als Ursache oder Mitursache zu gelten haben und welche nicht, aus der Auffassung des praktischen Lebens abgeleitet werden (BSGE 1, 72 = SozR BVG § 1 Nr. 1; BSG Urteil vom 12.6.2001 - B 9 V 5/00 R - BSGE 88, 153 = SozR 3-3100 § 5 Nr. 9 Juris RdNr 32).

    Diese Rechtsprechung, die ihren Ausgangspunkt ebenfalls in der Rechtsprechung des RVA (AN 1912, 930) und den frühen Entscheidungen des BSG in BSGE 1, 72 und BSGE 1, 150 nimmt, schließt die Wesentlichkeit einer von drei ungefähr gleichwertigen Teilursachen nicht bereits deshalb aus, weil die allein maßgebliche Teilursache nur zu einem Drittel Berücksichtigung finden kann (vgl BSG SozR Nr. 6 zu § 589 RVO im Anschluss an BSGE 13, 175 = SozR Nr. 32 zu § 542 RVO) .

  • BSG, 16.12.2004 - B 9 VS 1/04 R

    Wehrdienstbeschädigung - Wegeunfall - innerer Zusammenhang - Handlungstendenz -

    Auszug aus BSG, 16.12.2014 - B 9 V 6/13 R
    e) Eine Abweichung iS des § 41 Abs. 2 SGG als Voraussetzung einer Anfrage beim 2. Senat bzw Vorlage an den Großen Senat kommt nur dann in Betracht, wenn es sich um die unterschiedliche Beantwortung derselben Rechtsfrage handelt, auf der die frühere Entscheidung eines anderen Senats beruht, wenn also eine Identität der Rechtsfrage in der zu entscheidenden Sache und der früheren Entscheidung des anderen Senats besteht (vgl BSGE 94, 133 = SozR 4-3200 § 81 Nr. 2 Juris RdNr 29, 30 mwN).

    Soweit der erkennende Senat in der Entscheidung vom 11.10.1994 (BSGE 75, 180, 182 mwN = SozR 3-3200 § 81 Nr. 12) ausgeführt hat, die Grundentscheidungen des sozialen Unfallversicherungsrechts seien auch im Entschädigungsrecht zu beachten, würde damit die Rechtsfrage gleichwohl nicht zu einer solchen auf dem Gebiet der gesetzlichen Unfallversicherung, sondern beträfe weiterhin die Auslegung von Normen des sozialen Entschädigungsrechts, für die lediglich bestimmte Grundentscheidungen des Rechts der gesetzlichen Unfallversicherung herangezogen werden (vgl BSGE 94, 133 = SozR 4-3200 § 81 Nr. 2 Juris RdNr 29, 30 mwN) .

  • BSG, 14.07.1955 - 8 RV 177/54

    Tatsächliches Vorliegen eines wesentlichen Verfahrensmangels -

    Auszug aus BSG, 16.12.2014 - B 9 V 6/13 R
    a) Bei der Beurteilung des Ursachenzusammenhangs hat das LSG der versorgungsrechtlich relevanten Teilursache der Verfolgungsmaßnahmen mit etwa einem Drittel rechtsfehlerfrei eine untergeordnete und für den Ursachenzusammenhang unwesentliche Bedeutung beigemessen, in dem es die Kausalitätsnorm der wesentlichen Bedingung in der spezifisch versorgungsrechtlichen Ausprägung zugrunde gelegt hat wie sie im Anschluss an die Rechtsprechung des Reichsversicherungsamtes (RVA - AN 1912, 930) in ständiger Rechtsprechung seit BSGE 1, 72 und BSGE 1, 150 durch den 9. Senat vertreten wird (zuletzt BSG Urteil vom 12.6.2001 - B 9 V 5/00 R - BSGE 88, 153 = SozR 3-3100 § 5 Nr. 9) .

    Diese Rechtsprechung, die ihren Ausgangspunkt ebenfalls in der Rechtsprechung des RVA (AN 1912, 930) und den frühen Entscheidungen des BSG in BSGE 1, 72 und BSGE 1, 150 nimmt, schließt die Wesentlichkeit einer von drei ungefähr gleichwertigen Teilursachen nicht bereits deshalb aus, weil die allein maßgebliche Teilursache nur zu einem Drittel Berücksichtigung finden kann (vgl BSG SozR Nr. 6 zu § 589 RVO im Anschluss an BSGE 13, 175 = SozR Nr. 32 zu § 542 RVO) .

  • BSG, 20.07.2005 - B 9a V 1/05 R

    Kriegsopferversorgung - Berufsschadensausgleich - besondere berufliche

    Auszug aus BSG, 16.12.2014 - B 9 V 6/13 R
    Haben neben einer Verfolgungsmaßnahme mehrere weitere Umstände zum Eintritt einer Schädigungsfolge beigetragen, ist im Recht der "SED-Unrechtsbereinigung" (Rehabilitierung) die Verfolgungsmaßnahme versorgungsrechtlich nur dann im Rechtssinn wesentlich und die Schädigungsfolge der Verfolgungsmaßnahme zuzurechnen, wenn sie in ihrer Bedeutung und Tragweite für den Eintritt des Erfolgs - verglichen mit den übrigen Umständen in ihrer Gesamtheit - mindestens annähernd gleichwertig ist (Anschluss an BSG vom 12.6.2001 - B 9 V 5/00 R = BSGE 88, 153 = SozR 3-3100 § 5 Nr 9 und vom 20.7.2005 - B 9a V 1/05 R).

    Das ist dann der Fall, wenn die Verfolgungsmaßnahme in ihrer Bedeutung und Tragweite für den Eintritt des Erfolges allein mindestens so viel Gewicht hat wie die übrigen Umstände zusammen (vgl zB BSG SozR Nr. 23 zu § 30 BVG Juris RdNr 10; BSG Urteil vom 20.7.2005 - B 9a V 1/05 R RdNr 38) .

  • BSG, 16.02.2012 - B 9 V 17/11 B

    Nichtzulassungsbeschwerde - Verfahrensmangel - Verstoß gegen den

    Auszug aus BSG, 16.12.2014 - B 9 V 6/13 R
    f) Das LSG brauchte deshalb den weiteren Beweisanträgen des Klägers zur bisher noch offengelassenen Brückensymptomatik (Revisionsbegründung S 19, 20; vgl zu Fällen einer möglichen Entbehrlichkeit der Brückensymptomatik BSG Beschluss vom 16.2.2012 - B 9 V 17/11 B - Juris RdNr 10) nicht nachgehen, da es auf die unter Beweis gestellten Tatsachen nicht mehr ankam (BSG Beschluss vom 31.1.2008 - B 13 R 53/07 B).
  • BSG, 31.01.2008 - B 13 R 53/07 B

    Verletzung der Amtsermittlungspflicht im sozialgerichtlichen Verfahren,

    Auszug aus BSG, 16.12.2014 - B 9 V 6/13 R
    f) Das LSG brauchte deshalb den weiteren Beweisanträgen des Klägers zur bisher noch offengelassenen Brückensymptomatik (Revisionsbegründung S 19, 20; vgl zu Fällen einer möglichen Entbehrlichkeit der Brückensymptomatik BSG Beschluss vom 16.2.2012 - B 9 V 17/11 B - Juris RdNr 10) nicht nachgehen, da es auf die unter Beweis gestellten Tatsachen nicht mehr ankam (BSG Beschluss vom 31.1.2008 - B 13 R 53/07 B).
  • BSG, 11.10.1994 - 9 RV 8/94

    Soldatenversorgung - Verkehrsunfall - Verurteilung - Gefährdung des

    Auszug aus BSG, 16.12.2014 - B 9 V 6/13 R
    Soweit der erkennende Senat in der Entscheidung vom 11.10.1994 (BSGE 75, 180, 182 mwN = SozR 3-3200 § 81 Nr. 12) ausgeführt hat, die Grundentscheidungen des sozialen Unfallversicherungsrechts seien auch im Entschädigungsrecht zu beachten, würde damit die Rechtsfrage gleichwohl nicht zu einer solchen auf dem Gebiet der gesetzlichen Unfallversicherung, sondern beträfe weiterhin die Auslegung von Normen des sozialen Entschädigungsrechts, für die lediglich bestimmte Grundentscheidungen des Rechts der gesetzlichen Unfallversicherung herangezogen werden (vgl BSGE 94, 133 = SozR 4-3200 § 81 Nr. 2 Juris RdNr 29, 30 mwN) .
  • BSG, 30.06.1993 - 2 RU 42/92

    Verletztenrente wegen Berufskrankheit - Jahresarbeitsverdienst -

    Auszug aus BSG, 16.12.2014 - B 9 V 6/13 R
    Diese Regelung gehört zum Kernbestand der gesetzlichen Unfallversicherung (vgl BSG Urteil vom 26.6.2007 - B 2 U 17/06 R - BSGE 98, 285 = SozR 4-2700 § 105 Nr. 2, RdNr 16) und legt damit auch wesentliche Umfangmerkmale des Schadensausgleichs fest (BSGE 73, 1 = SozR 3-2200 § 571 Nr. 2 Juris RdNr 17).
  • BSG, 11.10.1994 - 9 BV 55/94

    Inhaltliche Anforderungen an die Bezeichnung eines Verfahrensmangels -

  • BSG, 01.12.1960 - 5 RKn 66/59
  • BSG, 26.06.2007 - B 2 U 17/06 R

    Gesetzliche Unfallversicherung - Haftungsbeschränkung - privilegierter

  • BSG, 17.07.2008 - B 9/9a VS 5/06 R

    Soldatenversorgung - Wehrdienstbeschädigung - Schädigungsfolge - Kausalität -

  • BSG, 27.11.2007 - B 5a/5 R 60/07 B

    Verletzung des Fragerechts nach § 116 S. 2 SGG im sozialgerichtlichen Verfahren

  • BVerfG, 03.02.1998 - 1 BvR 909/94

    Verletzung von GG Art 103 Abs 1 durch Ablehnung des Antrags auf mündliche

  • BVerwG, 09.10.2003 - 3 C 1.03

    Verwaltungsrechtliche Rehabilitierung; Maßnahmen der "Zersetzung" als hoheitliche

  • BSG, 27.07.2004 - B 7 AL 76/03 R

    Arbeitslosengeld - Leistungsgruppenzuordnung - Lohnsteuerklassenwechsel von

  • BVerwG, 12.12.2001 - 8 C 17.01

    Berufungsbegründungsfrist; Fristverlängerung; Grundstücksverkehrsgenehmigung;

  • BSG, 07.04.2011 - B 9 VG 2/10 R

    Gewaltopferentschädigung - tätlicher Angriff - Nachstellung - Stalking - Straftat

  • BVerfG, 24.09.2014 - 2 BvR 2782/10

    Gebot des effektiven Rechtsschutzes verlangt Ausschöpfung sämtlicher

  • BSG, 12.12.2018 - B 12 R 15/18 R

    Erhebung von Säumniszuschlägen auf nachgeforderte Sozialversicherungsbeiträge für

    Mangels Identität der Rechtsfrage in der hier zu entscheidenden Sache und einer früheren Entscheidung des 13. Senats liegt eine Abweichung iS des § 41 Abs. 2 SGG als Voraussetzung einer Anfrage beim 13. Senat nicht vor ( vgl BSG Urteil vom 16.12.2014 - B 9 V 6/13 R - SozR 4-7945 § 3 Nr. 1 RdNr 22) .
  • BSG, 16.03.2017 - B 10 EG 9/15 R

    Elterngeld - Einkommensermittlung - nichtselbstständige Erwerbstätigkeit -

    Welche Ursache wesentlich ist und welche nicht, muss aus der Auffassung des praktischen Lebens über die besondere Beziehung der Ursache zum Eintritt des Erfolgs bzw Gesundheitsschadens abgeleitet werden (stRspr vgl BSGE 1, 72, 76; BSG Urteil vom 9.5.2006 - B 2 U 1/05 R - BSGE 96, 196 = SozR 4-2700 § 8 Nr. 17, RdNr 14; BSG Urteil vom 17.2.2009 - B 2 U 18/07 R - SozR 4-2700 § 8 Nr. 31 RdNr 12; BSG Urteil vom 16.12.2014 - B 9 V 6/13 R - SozR 4-7945 § 3 Nr. 1 RdNr 18).
  • BSG, 18.11.2015 - B 9 V 1/14 R

    Soziales Entschädigungsrecht - Opferentschädigung - sexueller Missbrauch in der

    Das LSG hat die haftungsbegründende und haftungsausfüllende Kausalität über den Bedingungszusammenhang im naturwissenschaftlich-philosophischen Sinne hinaus zutreffend an der Theorie der wesentlichen Bedingung (siehe hierzu BSG Urteil vom 16.12.2014 - B 9 V 6/13 R - SozR 4-7945 § 3 Nr. 1) orientiert.
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