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   BAG, 02.06.1954 - 2 AZR 17/54   

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https://dejure.org/1954,227
BAG, 02.06.1954 - 2 AZR 17/54 (https://dejure.org/1954,227)
BAG, Entscheidung vom 02.06.1954 - 2 AZR 17/54 (https://dejure.org/1954,227)
BAG, Entscheidung vom 02. Juni 1954 - 2 AZR 17/54 (https://dejure.org/1954,227)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    ArbGG (1953) § 72 Abs. 1 S. 3 § 74 Abs. 3 S. 4
    Arbeitsgerichtsverfahren: Anforderungen an eine Divergenzrüge, Fristbeginn nach § 74 Abs. 3 S. 4 ArbGG

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Revisionsbegründungsschrift - Abweichende Entscheidung - Anforderungen an Bezeichnung - Mindestanforderungen - Statthaftigkeit der Revision - Fristbeginn

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BAGE 1, 10
  • NJW 1954, 1344 (Ls.)
  • JR 1954, 381
 
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Wird zitiert von ... (21)Neu Zitiert selbst (1)

  • BAG, 02.06.1954 - 2 AZR 136/54

    Arbeitsgerichtsverfahren: Rechtsmittelstreitwert, Divergenz

    Auszug aus BAG, 02.06.1954 - 2 AZR 17/54
    Dass der Revisionskläger, der die Statthaftigkeit der Revision auf § 72 Abs. 1 Satz 3 ArbGG stützt, die abweichende Entscheidung des anderen Landesarbeitsgerichts oder des oberen Arbeitsgerichts eines Landes schon in der Revisionsbegründung bezeichnen muss, hat das Bundesarbeitsgericht in seiner Entscheidung vom 02. Juni 1954 ( 2 AZR 136/54) bereits ausgesprochen.
  • LAG Rheinland-Pfalz, 23.05.2017 - 8 Sa 483/16

    Aufstockungsverlangen eines teilzeitbeschäftigten Arbeitnehmers - Schadensersatz

    Triftige Gründe liegen bspw. vor bei Versetzung oder Vorgesetztenwechsel (vgl. zur gleichlautenden Vorgängerregelung des § 61 Abs. 2 BAT bereits BAG 1, 10.1998 - 6 AZR 176/97 - m.w.N., AP BAT § 61 Nr. 2).

    Eine langjährige Zusammenarbeit kann am besten von den mitwirkenden Personen dargestellt und gewürdigt werden (BAG 1, 10.1998 - 6 AZR 176/97 - m.w.N., AP BAT § 61 Nr. 2).

  • ArbG Berlin, 29.08.2014 - 28 Ca 6704/14

    Prozessbeschäftigung- vertragsgemäße Beschäftigung - Bindung an Inhalt des

    Der grundsätzlichen Bindung des Arbeitgebers an die Inhalte eines früheren Zwischenzeugnisses (s. BAG 1, 10.1998 - 6 AZR 176/97 - NZA 1999, 894 [1 d.]; 16.10.2007 - 9 AZR 248/07 - NZA 2008, 298) hinsichtlich des Tätigkeitsbereichs (hier: "Leiterin des Ladens") kann in einem solchen Falle bei Einforderung eines aktualisierten Zwischenzeugnisses nach unwirksamer Arbeitgeberkündigung nicht unter Berufung auf das zeugnisrechtliche Wahrheitsgebot mit dem Hinweis ausgewichen werden, die Zielperson verrichte ja unterdessen die Tätigkeit als "Leiterin des Ladens" nicht mehr.

    Er kann dann, so die besagte Rechtsprechung weiter, nur dann vom Zwischenzeugnis abweichen, "wenn die späteren Leistungen und das spätere Verhalten des Arbeitnehmers dies rechtfertigen" 104So BAG 16.10.2007 (Fn. 102) [A.I.2 b, bb (2 a.)]; im selben Sinne schon BAG 1, 10.1998 (Fn. 102) [1 d.] - Zitat Fn. 102.So BAG 16.10.2007 (Fn. 102) [A.I.2 b, bb (2 a.)]; im selben Sinne schon BAG 1, 10.1998 (Fn. 102) [1 d.] - Zitat Fn. 102. Auch insofern bliebe jedoch der Fundamentalgrundsatz des Zeugnisrechts im Auge zu behalten, dass insbesondere singuläre Vorgänge das Gesamtbild im Zeugnis nicht verdunkeln dürfen, sofern sie die Vertragsbeziehung nicht komplett charakterisieren 105 S. dazu bereits BAG 23.6.1960 5 AZR 560/58 - BAGE 9, 289 = AP § 73 HGB Nr. 1 = NJW 1960, 1973 [Leitsatz 1.]: "Das Zeugnis soll einerseits dem Arbeitnehmer als Unterlage für eine neue Bewerbung dienen, andererseits einen Dritten, der die Einstellung des Zeugnisinhabers erwägt, unterrichten.

    104) So BAG 16.10.2007 (Fn. 102) [A.I.2 b, bb (2 a.)]; im selben Sinne schon BAG 1, 10.1998 (Fn. 102) [1 d.] - Zitat Fn. 102.

  • LAG Berlin, 09.06.2000 - 19 Sa 112/00

    Arbeitsentgelt: Tarifzulage (ZÜL) nach ZTV - Voraussetzungen der Weitergewährung

    bb) Denn nach dem Wortlaut des § 10a Abs. 1 Nr. 4 ZTV DB AG, von dem bei der Tarifauslegung zunächst auszugehen ist (ständige Rechtsprechung, vgl. nur BAG 1, 10.1998 EzA § 4 TVG Deutsche Bahn Nr. 1, zu 1a d.Gr.; BAG 12.11.1997 AP Nr. 1 zu § 1 TVG Tarifverträge: Deutsche Bahn, zu II 2 d.Gr.; jeweils m.w.N.), kann nur ein "vorübergehender Wechsel" ein für den Kläger günstiges Auslegungsergebnis ergeben.

    Im Hinblick auf die kurzen Fristen im Arbeitsrecht ist daher an sich von einem Zeitraum von ca. sechs Monaten auszugehen, da ab diesem Zeitraum sowohl die Tarifvertragsparteien als auch der Gesetzgeber bestimmte Rechtsfolgen eintreten lassen, die sich negativ für eine Arbeitsvertragspartei auswirken (z.B. § 1 Abs. 1 KSchG ; § 5 Abs. 3 KSchG ; § 20 Abs. 1 Nr. 1 SchwerbG; § 70 BAT ; vgl. dazu auch BAG 1, 10.1998 a.a.O., zum Anwenderhinweis Nr. 3 zu § 7 Abs. 1 ÜTV).

    cc) Im Hinblick auf den weiter bei der Tarifauslegung zu berücksichtigenden, sich aus dem Gesamtzusammenhang der tariflichen Norm zu entnehmenden Sinn und Zweck (vgl. dazu nur BAG 1, 10.1998, a.a.O., zu 1b d.Gr. m.w.N. aus der Rechtsprechung) muß dieser Wechsel innerhalb von 12 Monaten in einen Bereich erfolgen, für den am 31.10.97 das Leistungslohnverfahren nach § 10a Abs. 1 Nr. 1a ZTV DB AG gegolten hat.

  • BAG, 11.11.1980 - 6 AZR 292/78

    Wichtiger Grund, Vorbereitung nachvertraglicher Wettbewerbstätigkeit, Abgrenzung

    Hiermit rügt die Revision hinreichend deutlich eine Verletzung des § 286 ZPO (BAG AP Nr. 11 zu § 72 ArbGG 1953 Streitwert revision [zu III der Gründe]).
  • BSG, 21.06.1999 - B 7 AL 228/98 B

    Voraussetzungen für die Begründung der Nichtzulassungsbeschwerde

    Der Rechtssatz des BSG, der genau zu bezeichnen ist (BSG SozR 1500 § 160a Nr. 14; BVerwG Buchholz 310 § 132 VwGO Nr. 48; BFHE 99, 25, 26; 138, 152, 153; BAGE 1, 10, 12), muß rechtserheblich gewesen sein; Abweichung setzt nämlich voraus, daß die gegenüberzustellenden Entscheidungen eine bestimmte Rechtsfrage nicht nur erwogen, sondern tatsächlich auch beantwortet haben (BSG SozR 1500 § 160 Nr. 61; BVerwG Buchholz 310 § 132 VwGO Nr. 86).
  • LAG Rheinland-Pfalz, 07.09.2012 - 6 Sa 336/11

    Vertragsauslegung - Keine automatische Beendigung des Arbeitsverhältnisses bei

    Zudem hätte vorliegend ein in Anwendung § 33 Abs. 4 Satz 2 TVöD beachtliches amtsärztliches Gutachten - wie zu § 59 Abs. 1 Unterabs. 2 Satz 2 BAT entschieden - nur dann beachtlich sein können, wenn dies den Rechtsbegriff der Erwerbsfähigkeit zutreffend erfasst hätte (BAG 1, 10.1970 - 2 AZR 538/69 - zu 1 der Gründe, AP BAT § 59 Nr. 2 ), was im gegebenen Fall aufgrund der beklagtenseits nur zur Dienstfähigkeit oder -Unfähigkeit erbetenen Begutachtung nicht der beachtet war.
  • BAG, 16.02.1956 - 3 AZR 250/54

    Divergenzrevision - Eindeutige Bezeichnung - Angabe einer Fundstelle -

    2. Juni 1954 (BAG 1, 10) verlangt, daß im Falle einer Divergenzrevision nach § 72 Abs. 1 Satz 3 ArbGG die abweichenden Entscheidungen hinsichtlich des Gerichts, des Datums und der Fundstelle, erforderlichenfalls hinsichtlich der Parteien und des Aktenzeichens, ein deutig zu bezeichnen sind, so besagt dies nicht, die , Angabe einer Fundstelle sei unbedingt erforderlich.

    Es ist zwar in dem Beschluß des Bundesarbeitsgerichts vom 2. Juni 1954 (BAG 1, 10) gesagt, daß die abweichenden Entscheidungen hinsichtlich des Gerichts, des Datums und der Fundstelle, erforderlichenfalls hinsichtlich der Parteien und des Aktenzeichens, eindeutig anzugeben sind.

  • BAG, 23.12.1963 - 2 AZR 449/63
    Eine Divergenz vom Urteil des Bundesarbeitsgerichts vom 29. I.'Jl rz 1957 EAG 4, 4l (45/46) ist weder hinreichend dargetan (vgl. BAG 1, 10 und BAG AP Nr. 16 zu § 72 ArbGG Divergenzrevision) noch tatsächlich gegeben.

    Voraussetzung der Zulässigkeit einer Divergenzrevision ist aber, daß das oundesarbeitsgericht selbst einen Rechtssatz "aufgestellt", Iso eine durch den Wortlaut des Gesetzes nicht eindeutig antwortete Rechtsfrage geklärt hat (vgl. die ständige "schtsprechung zu § 72 Abs. 1 Satz 2, z.B. BAG 1, 10 und .P Nr. 16 zu § 72 ArbGG Divergenzrevision).

  • LAG Düsseldorf, 04.07.2007 - 7 (18) Sa 416/06

    Unbefristetes Widerspruchsrecht gegen Betriebsübergang bei fehlerhafter

    Zwar ist einer Leistungsklage grundsätzlich Vorrang vor einer Feststellungsklage einzuräumen (vgl. BAG 1, 10.2002, 9 AZR 298/01, juris).
  • BSG, 07.12.1993 - 7 BAr 108/93

    Rücknahme der Bewilligung von Arbeitslosengeld - Unzulässigkeit der

    Der Rechtssatz der anderen obergerichtlichen Entscheidung, die genau zu bezeichnen ist (BSG SozR 1500 § 160a Nr. 14; BVerwG Buchholz 310 § 132 VwGO Nr. 48; BFHE 99, 25, 26; 138, 152, 153; BAGE 1, 10, 12), muß rechtserheblich gewesen sein; Abweichung setzt nämlich voraus, daß die gegenüberzustellenden Entscheidungen eine bestimmte Rechtsfrage nicht nur erwogen, sondern tatsächlich auch beantwortet haben (BSG SozR 1500 § 160 Nr. 61; BVerwG Buchholz 310 § 132 VwGO Nr. 86; Kummer, aaO, RdNrn 165 mwN).
  • BGH, 31.10.1969 - V ZR 133/66

    Freie Widerruflichkeit des Einverständnisses mit dem Erlass einer Entscheidung

  • BAG, 14.07.1954 - 2 AZR 141/54

    Arbeitsgerichtsverfahren: Nichtzulassungsbeschwerde, Divergenz

  • ArbG Berlin, 06.05.2011 - 28 Ca 4241/11
  • BAG, 17.04.1984 - 2 AZN 190/84
  • BAG, 14.10.1955 - 2 AZR 368/55

    Arbeitsgerichtsverfahren: Divergenz zu anderen LAG-Entscheidungen

  • BAG, 18.06.1954 - 2 AZR 53/54

    Arbeitsgerichtsverfahren: Anforderungen an eine Divergenzrüge, Fristbeginn nach §

  • BAG, 18.08.1961 - 2 AZR 280/61

    Divergenzrevision - Divergenz - Anforderungen an schlüssige Darlegung

  • BAG, 26.07.1961 - 2 AZR 178/61

    Begründung der Divergenz - Bindungswirkung eines Urteils - Divergenzrevision

  • BAG, 23.07.1954 - 2 AZR 219/54

    Arbeitsgerichtsverfahren: Nichtzulassungsbeschwerde, Divergenz

  • BSG, 22.10.1975 - 8 BU 52/75
  • BAG, 23.03.1965 - 1 AZR 75/65

    Divergenz - Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts - Sinn des angefochtenen

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