Rechtsprechung
   BAG, 19.01.1962 - 1 ABR 14/60   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1962,806
BAG, 19.01.1962 - 1 ABR 14/60 (https://dejure.org/1962,806)
BAG, Entscheidung vom 19.01.1962 - 1 ABR 14/60 (https://dejure.org/1962,806)
BAG, Entscheidung vom 19. Januar 1962 - 1 ABR 14/60 (https://dejure.org/1962,806)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1962,806) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (2)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Antragsberechtigung - Tariffähigkeit - Arbeitnehmerorganisationen - Arbeitgeberorganisationen - Arbeitskampf - Arbeitsbedingungen

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BAGE 12, 184
  • BB 1962, 218
  • DB 1962, 242
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (8)Neu Zitiert selbst (4)

  • BAG, 06.07.1956 - 1 AZB 18/55

    Tarifvertragsrecht: Begriff der Gewerkschaft

    Auszug aus BAG, 19.01.1962 - 1 ABR 14/60
    2 , Der Senat hält daran fest, daß tariffähig nur solche Arbeitnehmer- und Arbeitgeberorganisationen sind, die im äußersten Falle auch zum Arbeitskampf für die von ihnen für notwendig erachteten Arbeitsbedingungen bereit sind (vgl. BAG 4, 351 = AP Nr. 11 zu § 11 ArbGG).

    2. Die Ansicht, daß zu diesen Erfordernissen auch die Bereitschaft zum Arbeitskampf gehöre, wurde allerdings früher vom Reichsarbeitsgericht (RAG ArbR SamraX. 4, 239, 294; 5, 217: 9, 487) bestritten und wird heute vor allem abgelehnt von Nikisch, Arbeitsrecht, 2. Aufl", Bd. 2 S. 13 und S. 255, sowie von Dietz, Die Koalitionsfreiheit, in Bettermann- Nipperdey, "Die Grundrechte", Bd. Ill 1 (1958) S. 440 ff. a Dagegen halten das Bekenntnis zur Streikbereitschaft für einen notwendigen Bestandteil des Gewerkschaftsbegriffs u.a. Hueck-Nipperdey, aaO/Bd. II S. 77 und S. 303; Hueck-Nipperdey-Tophoven,-aaC/§ 2 Anm. 38; Kaskel-Dersch, Arbeitsrecht, 5. Aufl. 1957, S. 53/54; Schein in Arbeit und Recht 1954, 74; Dersch-Volkmar, ArbGG, 6. Aufl., § 10 Anm. 5b kk; Reichel, RdA I960 S. 85. Die letztere Auffassung ist auch vom Senat vertreten worden (BAG 4, 351 = AP Nr. 11 zu $ H ArbGG) .

  • BVerfG, 18.11.1954 - 1 BvR 629/52

    Hutfabrikant

    Auszug aus BAG, 19.01.1962 - 1 ABR 14/60
    Danach kann nicht jede Organisation von Arbeitnehmern als tariffähige Gewerkschaft angesehen werden (vgl. Bundesverfassungsgericht vom 18. November 1954, BVerfGE 4, 96 = AP Nr. 1 zu Art. 9 GG) .

    Auf die se tatsächliche Entwicklung des sozialen Lebens kommt es aber für den Gewerkschaftsbegriff und damit für die rariffähigkeit an, wie auch das Bundesverfassungsgericht in der bereits erwähnten Entscheidung BVerfGE 4, 96 = AP Ur. 1 zu Art. 9 GG ausdrücklich ausgesprochen hat.

  • BAG, 19.12.1958 - 1 AZR 109/58

    Innungen des Handwerks - Zuständigkeit für Tarifverträge - Handwerkliche

    Auszug aus BAG, 19.01.1962 - 1 ABR 14/60
    Sine dahingehende Porderung findet im Gesetz keine Stütze (vgl. dazu auch BAG 7, 153 = AP Nr. 3 zu § 2 TVG).
  • BAG, 28.01.1955 - GS 1/54

    Grundsätze für die rechtliche Bewertung eines Arbeitskampfes

    Auszug aus BAG, 19.01.1962 - 1 ABR 14/60
    Nach der Entscheidung des Großen Senats BAG 1, 291 = AP Nr. 1 zu Art. 9 GG Arbeitskampf ist die Teilnahme am legalen gewerkschaftlichen Streik um die Arbeitsbedingungen kein Bruch der Arbeitsverträge.
  • BAG, 11.06.2020 - 2 AZR 660/19

    Ordentliche Kündigung - Hausangestellte

    b) Ein privater Haushalt unterfällt auch nicht dem allgemeinen Betriebsbegriff (vgl. BAG 19. Januar 1962 - 1 ABR 14/60 - zu II 2 der Gründe, BAGE 12, 184) .

    Das Bundesarbeitsgericht hatte im Jahr 1962 in anderem Zusammenhang bestätigt, dass ein Privathaushalt kein Betrieb ist (BAG 19. Januar 1962 - 1 ABR 14/60 - zu II 2 der Gründe, BAGE 12, 184 zur - fehlenden - Tariffähigkeit eines Verbands zur Vertretung von Hausgehilfinnen) .

  • BAG, 21.04.1971 - GS 1/68

    Arbeitskampfmaßnahmen

    Jede Arbeitskampfmaßnahme - sei es Streik, sei es Aussperrung - darf ferner nur nach Ausschöpfung aller Verständigungsmöglichkeiten ergriffen werden; der Arbeitskampf muß also das letzte mögliche Mittel (ultima ratio) sein (vgl. BAG 1, 291 [309] = AP Nr. 1 zu Art. 9 GG Arbeitskampf; BAG 12, 184 [190] = AP Nr. 13 zu § 2 TVG; BAG 15, 211 = AP Nr. 34 zu Art. 9 GG Arbeitskampf, Ziff. III 2 a; Hueck-Nipperdey, Lehrbuch a.a.O., § 47 B VI 2, S. 939-944 und § 49 B II 7. a-d, S. 1023-1025).
  • BAG, 29.11.1967 - GS 1/67

    Diffrerenzierung zwischen gewerkschaftlich organisierten und anders oder nicht

    Wie der Streik wegen der mit ihm verbundenen vielfältigen tiefgreifenden Folgen für Streikende, Nichtstreikende, Bestreikte und Außenstehende nur das äußerste Mittel, die ultima ratio in der Auseinandersetzung der Koalitionen sein darf (vgl. BAG [GrS] 1, 291 [309] = AP Nr. 1 zu Art. 9 GG Arbeitskampf; BAG 12, 184 [190] = AP Nr. 13 zu § 2 TVG; BAG 15, 211 [218] = AP Nr. 34 zu Art. 9 GG Arbeitskampf), müssen auch die Streikfolgen wegen ihrer Wirkungen für die davon Betroffenen so gering wie möglich gehalten werden.
  • BVerfG, 06.05.1964 - 1 BvR 79/62

    Hausgehilfinnenverband

    Der Beschluß des Ersten Senats des Bundesarbeitsgerichts vom 19. Januar 1962 -- 1 ABR 14/60 -- verletzt das Grundrecht des Beschwerdeführers aus Artikel 9 Absatz 3 des Grundgesetzes; er wird aufgehoben.
  • BAG, 15.03.1977 - 1 ABR 16/75

    Mindestanforderungen an die Tariffähigkeit einer Koalition

    Der Senat hat wiederholt Gelegenheit gehabt, zu der Frage der Tariffähigkeit von Arbeitnehmervereinigungen (-koalitionen) Stellung zu nehmen (Beschluß vom 6.7.1956 - 1 AZB 18/55 - BAG 4, 351 = AP Nr. 11 zu § 11 ArbGG 1953; Beschluß vom 19.1.1962 - 1 ABR 14/60 - BAG 12, 184 = AP Nr. 13 zu § 2 TVG; Beschluß vom 9.7.1968 - 1 ABR 2/67 - BAG 21, 98 = AP Nr. 25 zu § 2 TVG; Beschluß vom 23.4.1971 - 1 ABR 26/70 - BAG 23, 320 = AP Nr. 2 zu § 97 ArbGG 1953; als Sonderfall Beschluß vom 21.11.1975 - 1 ABR 12/75 - AP Nr. 6 zu § 118 BetrVG 1972).
  • BAG, 10.09.1985 - 1 ABR 32/83

    Gewerkschaftseigenschaft einer Arbeitnehmervereinigung

    Eine solche Konkurrenz in nur einem Wirtschaftsgebiet reicht aus, um das Antragsrecht der konkurrierenden Vereinigung nach § 97 Abs. 1 ArbGG zu begründen (BAG 12, 184 = AP Nr. 13 zu § 2 TVG).
  • BAG, 20.12.1963 - 1 AZR 157/63

    Streik - Absperrungsmaßnahmen - Boykott - Arbeitskampf

    a) Zwar gilt im Arbeitskampfrecht wegen der Natur und der Folgen des Arbeitskampfes u« a« der Grundsatz , daß der Kampf und damit der Streik nur das äußerste Mittel, die ultima ratio sein darf« Bas hat bereits der Große Senat bemerkt (BAG 1, 291 /3097) 9 und der erkennende Senat ist dem gefolgt (zuletzt BAG 12, 184 /T907 = AP Nr« 13 zu § 2 TVG)« Bas gilt aber nur für den Streikausbruch selbst« Bieser lag im Streitfall früher als der Zeitpunkt der Ausdehnung des Streiks auf die Klägerin« Baß bei dem ursprünglichen Streik ausbruch nicht alle Mittel friedlicher Regelung aus geschöpft worden wären, wird von der Klägerin selbst nicht behauptet« Vielmehr stimmen beide Parteien darin überein, daß der gegen die Kommanditgesellschaft geführte Streik in vollem Umfang rechtmäßig war« Angesichts dieser Tatsache kann für die Ausdehnung des Streiks auf die Klägerin nicht gefordert werden, daß ihr gegenüber noch in Verhandlungen ein getreten werden mußte« Es war die Klägerin, die die Beklagte durch die Aufnahme der Produktion vor eine vollendete Tatsache gestellt hatte« Baß sie, wenn die Eeklagte dem widersprochen hätte, von der Aufnahme der Produktion Abstand genommen hätte, ist ausgeschlossen« Bas zeigt eindeutig und unwiderlegbar der Verlauf des vorliegenden Rechtsstreits« Entscheidend ist jedoch abermals, daß die Klägerin wirtschaftlich ein Unternehmensteil der G KG ist«.
  • BAG, 27.11.1964 - 1 ABR 13/63

    Tariffähiger Verband - Abschluß von Tarifverträgen - Tarifzuständigkeit -

    In der Gestaltung ihrer Satzung ist die Gewerk schaft grundsätzlich frei , Insbesondere ist ihre Entschließungsfreiheit nicht, wie die Antragstellerin meint, aus Gründen eingeschränkt, die mit der Lehre von der Tarif Konkurrenz im Zusammenhang stehen , Von Tarifkonkurrenz kann nur gesprochen werden, wenn mehrere Tarifverträge Geltung beanspruchen für dieselben Belegschaftsangehörigen eines Betriebs , Das hat aber mit der Frage, ob für einen Betrieb mehrere Gewerkschaften zuständig sein können, nichts zu tune Auch dem von der Antragstellerin - insbesondere in dem von ihr in der Beschwerdeinstanz überreichten Rechtsgutachten - in den Vordergrund gestellten Industrie-Verbands-Prinzip kommt in diesem Zusammenhang keine entscheidende Bedeutung zu, Nicht nur die nach dem Inöustrie-Verbands-Prinzip gegliederten Verbände erfüllen die Voraussetzungen, von deren Vorliegen der Bestand einer tariffähigen Vereinigung abhängt (vgl" dazu auch BAG 12, 184 /T887 = AP Nr, 13 zu § 2 TVG) , Soweit in dem vorerwähnten Rechtsgutachten (vgl., Bio 142 der Vorakten) auf die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts BVerfGE 4, 96 ff /T08 f7 = AP Nr, 1 zu Arte 9 GG hingewiesen wird, darf nicht übersehen wer den, daß es in jener Entscheidung nur um die Frage der Tariffähigkeit, nicht um die der TarifZuständigkeit ginge Ist - wie im Streitfall - die Tariffähigkeit 10.
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht