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   BAG, 18.01.1979 - 2 AZR 662/76   

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https://dejure.org/1979,1054
BAG, 18.01.1979 - 2 AZR 662/76 (https://dejure.org/1979,1054)
BAG, Entscheidung vom 18.01.1979 - 2 AZR 662/76 (https://dejure.org/1979,1054)
BAG, Entscheidung vom 18. Januar 1979 - 2 AZR 662/76 (https://dejure.org/1979,1054)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Dauer des Kündigungsschutzprozesses - Anspruch auf Beschäftigung - Ablauf der Kündigungsfrist - Fristlose Kündigung - Zeitpunkt des Kündigungszugangs - Klageweg - Verfahren der einstweiligen Verfügung

Papierfundstellen

  • BAGE 31, 228
  • NJW 1979, 1728 (Ls.)
  • NJW 1980, 360 (Ls.)
  • BB 1979, 524
  • DB 1979, 312
  • DB 1979, 747
 
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Wird zitiert von ... (13)Neu Zitiert selbst (2)

  • BAG, 26.05.1977 - 2 AZR 632/76

    Beschäftigungspflicht - Meinungsäußerung im Bereich des Betriebs - Flugblätter -

    Auszug aus BAG, 18.01.1979 - 2 AZR 662/76
    Die für eine Vielzahl vergleichbarer Fälle erhebliche Frage, unter welchen Voraussetzungen der gekündigte Arbeitnehmer einen Anspruch auf tatsächliche Beschäftigung während der Dauer des Kündigungsrechtsstreits hat, ist trotz des Urteils des Senats vom 26. Mai 1977 - 2 AZR 632/76 - (AP Nr. 5 zu § 611 BGB Beschäftigungspflicht; die Entscheidung ist auch zum Abdruck in der Amtlichen Sammlung des Gerichts bestimmt) im Schrifttum und in der Rechtsprechung nach wie vor lebhaft umstritten.

    Diese eingeschränkte Fortentwicklung des Beschäftigungsanspruchs für die Dauer des Kündigungsrechtsstreits hat im Schrifttum nur teilweise Zustimmung gefunden (vgl. Reuter, JuS 1978, 61; derselbe SAE 1978, 248; Schwerdtner, BIStSozArbR 1978, 273; Hansjörg Weber, Anm. zu BAG AP Nr. 5 zu § 611 BGB Beschäftigungspflicht).

    Gegen jede Art von Beschäftigungsanspruch wird von Hansjörg Weber (Anm. zu BAG AP Nr. 5 zu § 611 BGB Beschäftigungspflicht) erneut grundsätzlich eingewandt, daß ein all- - 11.

  • LAG Hamburg, 15.06.1978 - 4 Sa 127/77
    Auszug aus BAG, 18.01.1979 - 2 AZR 662/76
    Dies wird weiter da durch unterstrichen, daß die Auffassung des Senats auch in der Rechtsprechung sich nicht allgemein durchgesetzt hat, sondern mehrere Instanzgerichte weiterhin davon abweichend entschieden haben (vgl. z.B. ArbG Wilhelmshaven vom 17- November 1977» DB 1978, 3o6; LAG Hamburg vom 15. Juni 1978, DB 1978, 1792).
  • BAG, 27.02.1985 - GS 1/84

    Anspruch des Arbeitnehmers auf Weiterbeschäftigung während der Dauer des

    b) Das erwähnte Urteil des Zweiten Senats vom 26. Mai 1977 stützt sich ferner auf die Erwägung, die Anerkennung eines allgemeinen vertraglichen Beschäftigungsanspruchs für die Dauer des Kündigungsprozesses führe zu einer völligen Umgestaltung der arbeitsgerichtlichen Aufgaben und Befugnisse im Kündigungsrechtsstreit; der individuelle Kündigungsschutz, wie er vor allem im Kündigungsschutzgesetz geregelt sei, kenne nur eine nachträgliche Überprüfung der Rechtswirksamkeit einer Kündigung durch die Gerichte für Arbeitssachen; die finanzielle Absicherung des gekündigten Arbeitnehmers während des Kündigungsprozesses erfolge in erster Linie durch die Arbeitslosenversicherung; beim Obsiegen des Arbeitnehmers regele sich die entgeltmäßige Abwicklung nach § 615 BGB und § 11 KSchG; bei Zulassung eines allgemeinen vertraglichen Weiterbeschäftigungsanspruchs würde an die Stelle einer nachträglichen Überprüfung der Wirksamkeit einer Kündigung in Gestalt eines Feststellungsurteils (§ 4 KSchG) eine präventive Kontrolle in Gestalt eines die Weiterbeschäftigung aussprechenden Leistungsurteils treten (ebenso insbesondere G. Hueck in seiner Anmerkung zu BAG AP Nr. 7 zu § 611 BGB Beschäftigungspflicht und in seinem Kommentar zum KSchG, 10. Aufl. 1980, Einleitung Rz 130a; ferner Kraft, ZfA 1979, 123, 133; ähnlich Bötticher, BB 1981, 1954 ff., der wegen der Verzahnung von § 1 Satz 1 mit § 3 KSchG die Unwirksamkeit einer Kündigung wegen Sozialwidrigkeit für aufschiebend bedingt durch das die Unwirksamkeit feststellende letztinstanzliche Urteil hält).
  • BAG, 02.11.1983 - 7 AZR 65/82

    Anhörungsverfahren - Kündigung

    Der Streitfall erfordert keine Stellungnahme zu der Frage, ob dem gekündigten Arbeitnehmer über die vom Zweiten Senat des Bundesarbeitsgerichts in dem Urteil vom 26. Mai 1977 - 2 AZR 632/76 - (BAG 29, 195 = AP Nr. 5 zu § 611 BGB Beschäftigungspflicht ) aufgestellten Grundsätze hinaus ein Anspruch auf Weiterbeschäftigung bis zum rechtskräftigen Abschluß des Kündigungsrechtsstreits zusteht (vgl. hierzu den Vorlagebeschluß des Zweiten Senats des Bundesarbeitsgerichts vom 18. Januar 1979 - 2 AZR 662/76 - (BAG 31, 228 = AP Nr. 7 zu § 611 BGB Beschäftigungspflicht ).
  • BAG, 21.05.1981 - 2 AZR 95/79

    Beendigung des Annahmeverzugs bei befristeter Weiterbeschäftigung nach

    Der Vorschlag von Ohlendorf ist im Grundsatz sachgerecht, weil Vereinbarungen der Parteien über einen befristeten neuen Vertrag oder eine auflösend bedingte Fortsetzung des gekündigten Vertrages - jeweils zu den bisherigen Bedingungen und bis zum rechtskräftigen Abschluß des Streits über die Wirksamkeit der Kündigung - noch weitergehende Wirkungen hat als die Durchsetzung des im Schrifttum und in der Rechtsprechung noch streitigen Weiterbeschäftigungsanspruchs des Arbeitnehmers im Anschluß an eine von ihm bekämpfte Kündigung (Vorlagebeschluß BAG AP Nr. 7 zu § 611 BGB Beschäftigungspflicht).
  • BGH, 15.01.1980 - VI ZR 191/78

    Erledigungserklärung - Rechtliches Interesse - Haftungsausschluß - Kfz-Halter -

    Der II. Zivilsenat hat bereits in seinem Urteil vom 14. Mai 1979 (II ZR 15/79 - WM 1979, 1128) dargelegt, dass das Bundesarbeitsgericht seinen hiervon abweichenden früheren Standpunkt aufgegeben hat (vgl. dazu den Vorlagebeschluss vom 18. Januar 1979 - 2 AZR 662/76 -, worin das BAG nach einseitiger Erledigungserklärung durch den Kläger ohne Erörterung eines besonderen rechtlichen Interesses zur sachlichen Begründetheit des Klageantrags Stellung nimmt; zur anderen Rechtslage im Verwaltungsstreitverfahren vgl. BVerfGE 20, 146, 155; 31, 318, 320 = NJW 1969, 1798; 56, 31, 55 = NJW 1978, 2609, 2612; vgl. dazu aber auch BGH, Urteil v. 14. Mai 1979 - II ZR 15/79 - a. a. O.).
  • BAG, 21.12.1983 - 7 AZR 444/81

    Kündigung - Weiterbeschäftigungsanspruch

    Der Zweite Senat des Bundesarbeitsgerichts hatte bereits mit Beschluß vom 18. Januar 1979 - 2 AZR 662/76 - (BAG 31, 228) den Großen Senat wegen dieser Fragen angerufen; aufgrund späterer Klagrücknahme konnte der Große Senat über die ihm vorgelegten Fragen nicht entscheiden.
  • BGH, 14.05.1979 - II ZR 15/79

    Anspruch auf Ersatz der Prozesskosten des Klägers - Erklärung der Erledigung

    Das Bundesarbeitsgericht hat ersichtlich seinen hiervon abweichenden früheren Standpunkt (soweit nicht schon in der BAG 19, 342 veröffentlichten Entscheidung verlassen) nicht mehr aufrechterhalten, wie sich dem nach § 45 Abs. 2 ArbGG ergangenen Vorlagebeschluß 2 AZR 662/76 vom 18. Januar 1979 entnehmen läßt.
  • LAG Niedersachsen, 07.02.1986 - 3 Sa 101/85

    Unwirksamkeit einer Kündigung wegen einer fehlenden sozialen Rechtfertigung ;

    c) Abgesehen von Überlegungen, die sich nach der geltenden, rechtspolitisch möglicherweise unbefriedigenden Rechtslage aus §§ 11, 12 KSchG (vgl. hierzu wiederum Bötticher, Betriebsberater 1981, S. 1954, 1958 rechte Spalte; Heinze a.a.O. S. 120; BAG AP Nr. 5 zu § 611 BGB Beschäftigungspflicht; sub. III 5 a, 7 der Gründe und weiter Hueck, Anm. zu AP Nr. 7 zu § 611 BGB Beschäftigungspflicht Bl. 928 Rs) herleiten lassen, bestätigt auch ein Blick auf die Regelung in § 102 Abs. 5 BetrVG 1972 die rechtsgestaltende Funktion des Kündigungsschutzurteils.
  • LAG Berlin, 14.01.1985 - 9 Sa 107/84

    Grenzen der Meinungsäußerungsfreiheit im Arbeitsverhältnis unter

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  • LAG Niedersachsen, 23.11.1984 - 3 Sa 119/84

    Einhaltung tariflicher Ausschlussfristen; Anspruch auf Gehalt- und Urlaubsgeld;

    Abgesehen von Überlegungen, die sich nach der geltenden, rechtspolitisch möglicherweise unbefriedigenden Rechtslage aus §§ 11, 12 KSchG (vgl. hierzu wiederum Bötticher, Betriebsberater 1981, S. 1954, 1958 rechte Spalte; Heinze a.a.O. S. 120; BAG AP Nr. 5 zu § 611 BGB Beschäftigungspflicht sub. III 5 a, 7 der Gründe und weiter Hueck, Anm. zu AP Nr. 7 zu § 611 BGB Beschäftigungspflicht Bl. 928 Es) herleiten lassen, bestätigt auch ein Blick auf die Regelung in § 102 Abs. 5 BetrVG 1972 die rechtsgestaltende Punktion des Kündigungsschutzurteils.
  • BAG, 24.10.1979 - 4 AZR 1078/77

    Beschäftigungsanspruch - Öffentlicher Dienst - Beschäftigung des Arbeitnehmers -

    ausgesprochenen Kündigung bis zur rechtskräftigen Entscheidung im Kündigungsschutzprozeß geht (vgl. dazu den Vorlagebeschluß des Zweiten Senats des BAG AP Nr. 7 zu § 611 BGB Beschäftigungspflicht, auch zum Abdruck in der Amtlichen Sammlung des Gerichts bestimmt, mit Anmerkung von Götz Hueck; Coen, Das Recht auf Arbeit und der Bestandsschutz des gekündigten Arbeitsverhältnisses, S. 73 ff.; Wenzel, AuR 198o, 97 ff. mit jeweils weiteren Nachweisen).
  • LAG Baden-Württemberg, 23.06.1983 - 11 Sa 34/83

    Wirksamkeit einer ordentlichen Kündigung; Vorliegen einer sozialen Rechtfertigung

  • BAG, 22.02.1983 - 1 AZR 466/82
  • ArbG Berlin, 01.03.1979 - 35 Ca 498/78
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