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   BAG, 02.11.1983 - 7 AZR 65/82   

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BAG, 02.11.1983 - 7 AZR 65/82 (https://dejure.org/1983,98)
BAG, Entscheidung vom 02.11.1983 - 7 AZR 65/82 (https://dejure.org/1983,98)
BAG, Entscheidung vom 02. November 1983 - 7 AZR 65/82 (https://dejure.org/1983,98)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BAGE 44, 201
  • BB 1984, 1749
  • DB 1984, 407
  • JR 1985, 264
 
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Wird zitiert von ... (94)Neu Zitiert selbst (12)

  • BAG, 26.05.1977 - 2 AZR 632/76

    Beschäftigungspflicht - Meinungsäußerung im Bereich des Betriebs - Flugblätter -

    Auszug aus BAG, 02.11.1983 - 7 AZR 65/82
    Der Streitfall erfordert keine Stellungnahme zu der Frage, ob dem gekündigten Arbeitnehmer über die vom Zweiten Senat des Bundesarbeitsgerichts in dem Urteil vom 26. Mai 1977 - 2 AZR 632/76 - (BAG 29, 195 = AP Nr. 5 zu § 611 BGB Beschäftigungspflicht ) aufgestellten Grundsätze hinaus ein Anspruch auf Weiterbeschäftigung bis zum rechtskräftigen Abschluß des Kündigungsrechtsstreits zusteht (vgl. hierzu den Vorlagebeschluß des Zweiten Senats des Bundesarbeitsgerichts vom 18. Januar 1979 - 2 AZR 662/76 - (BAG 31, 228 = AP Nr. 7 zu § 611 BGB Beschäftigungspflicht ).

    Nach der Ansicht des Zweiten Senats des Bundesarbeitsgerichts (Urteil vom 26. Mai 1977, aaO, zu III 7 der Gründe) steht dem gekündigten Arbeitnehmer jedenfalls bei einer offensichtlich unwirksamen Kündigung ein Weiterbeschäftigungsanspruch für die Dauer des Kündigungsrechtsstreits zu.

    Als off ensichtlich unwirksame Kündigung hat der Zweite Seant in dem Urteil vom 26. Mai 1977 (aaO) auch die Fälle der offenbar rechtsmißbräuchlichen oder willkürlichen Kündigung angesehen.

  • BAG, 13.07.1978 - 2 AZR 717/76

    Anhörung des Betriebsrats - Beabsichtigte Kündigung - Mitteilungspflicht des

    Auszug aus BAG, 02.11.1983 - 7 AZR 65/82
    a) Das Landesarbeitsgericht ist zwar im Ausgangspunkt zutreffend von den Grundsätzen ausgegangen, die das Bundesarbeitsgericht (BAG 30, 386 = AP Nr. 17 zu § 102 BetrVG 1972; BAG 31, 1 = AP Nr. 18 zu § 102 BetrVG 1972; BAG 31, 83 = AP Nr. 19 zu § 102 BetrVG 1972) zum Inhalt und Umfang der dem Arbeitgeber gemäß § 102 Abs. 1 Satz 2 BetrVG obliegenden Mitteilungspflicht in den Fällen der hier vorliegenden Art aufgestellt hat.

    b) Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts (vgl. insbesondere BAG 27, 209 = AP Nr. 4 zu § 102 BetrVG 1972, zu II 3 a der Gründe; BAG 30, 386 = AP Nr. 17 zu § 102 BetrVG 1972, zu III 3 a der Gründe) ist eine Kündigung gemäß § 102 Abs. 1 Satz 3 BetrVG nicht nur dann unwirksam, wenn der Arbeitgeber gekündigt hat, ohne daß er überhaupt mit dem Betriebsrat in Verbindung getreten ist, sondern auch dann, wenn der Arbeitgeber seine Mitteilungspflicht nicht richtig, insbesondere nicht ausführlich genug erfüllt hat.

  • BAG, 27.08.1982 - 7 AZR 30/80

    Frage der ordnungsgemäßen Einleitung eines Anhörungsverfahrens nach § 102 Abs. 1

    Auszug aus BAG, 02.11.1983 - 7 AZR 65/82
    Der Grundsatz der vertrauensvollen Zusammenarbeit zwischen Arbeitgeber und Betriebsrat (5 2 Abs. 1 BetrVG) ist auch im Rahmen des Anhör'ungsverfahrens nach § 102 BetrVG zu beachten (Bestätigung des Senatsurteils vom 27. August 1982 - 7 AZR 30/80 - AP Nr. 25 zu $ 102 BetrVG 1972, zum Abdruck in der Amtlichen Sammlung des Gerichts bestimmt).

    Die Nichtbekanntgäbe dieses für den Ausspruch der beabsichtigten Kündigung maßgeblichen Umstandes gegenüber dem Betriebsrat stellt einen Verstoß gegen den Grundsatz der vertrauensvollen Zusammenarbeit (§ 2 Abs. 1 BetrVG) dar, der auch im Rahmen des Anhörungsverfahrens nach § 102 BetrVG zu beachten ist (vgl. die Entscheidung des Senats vom 27. August 1982 - 7 AZR 30/80 - AP Nr. 25 zu § 102 BetrVG 1972, zum Abdruck in der Amtlichen Sammlung des Gerichts bestimmt).

  • BAG, 30.11.1960 - 3 AZR 480/58

    Kündigung - Bestandsschutz - Schadensersatzpflicht

    Auszug aus BAG, 02.11.1983 - 7 AZR 65/82
    Eine Kündigung kann nur dann wegen Rechtsmißbrauchs nichtig sein, wenn sie aus Gründen, die durch § 1 KSchG nicht erfaßt sind, die Gebote von Treu und Glauben verletzt (vgl. BAG 8, 132, 140 f . = AP Nr. 1 zu § 620 BGB Schuldrechtliche Kündigungsbeschränkung zu II 5 b der Gründe; BAG 10, 207 = AP Nr. 2 zu § 242 BGB Kündigung; BAG 24, 438, 445 = AP Nr. 2 zu § 134 BGB zu IV der Gründe).

    b) Im Streitfall ergibt sich die Treuwidrigkeit der Kündigung bereits daraus, daß der Beklagte aufgrund einer nicht bestätigten Aussage vom Hörensagen unsubstanti ierte Verdächtigungen von weitreichender Tragweite für das spätere berufliche Fortkommen des Klägers zum Anlaß einer ordentlichen Kündigung genommen hat, ohne dem Kläger vor Ausspruch der Kündigung Gelegenheit gegeben zu haben, zu den unsubstantiierten Vorwürfen Stellung zu nehmen (vgl. BAG 10, 207 = AP Nr. 2 zu § 242 BGB Kündigung).

  • BAG, 28.09.1978 - 2 AZR 2/77

    Erfüllung der sechsmonatigen Wartezeit - Kündigung aus sachlichem Grunde -

    Auszug aus BAG, 02.11.1983 - 7 AZR 65/82
    a) Das Landesarbeitsgericht ist zwar im Ausgangspunkt zutreffend von den Grundsätzen ausgegangen, die das Bundesarbeitsgericht (BAG 30, 386 = AP Nr. 17 zu § 102 BetrVG 1972; BAG 31, 1 = AP Nr. 18 zu § 102 BetrVG 1972; BAG 31, 83 = AP Nr. 19 zu § 102 BetrVG 1972) zum Inhalt und Umfang der dem Arbeitgeber gemäß § 102 Abs. 1 Satz 2 BetrVG obliegenden Mitteilungspflicht in den Fällen der hier vorliegenden Art aufgestellt hat.
  • BAG, 13.07.1978 - 2 AZR 798/77

    Anhörung des Betriebsrats - Beabsichtigte Kündigung - Mitteilungspflicht des

    Auszug aus BAG, 02.11.1983 - 7 AZR 65/82
    a) Das Landesarbeitsgericht ist zwar im Ausgangspunkt zutreffend von den Grundsätzen ausgegangen, die das Bundesarbeitsgericht (BAG 30, 386 = AP Nr. 17 zu § 102 BetrVG 1972; BAG 31, 1 = AP Nr. 18 zu § 102 BetrVG 1972; BAG 31, 83 = AP Nr. 19 zu § 102 BetrVG 1972) zum Inhalt und Umfang der dem Arbeitgeber gemäß § 102 Abs. 1 Satz 2 BetrVG obliegenden Mitteilungspflicht in den Fällen der hier vorliegenden Art aufgestellt hat.
  • BAG, 28.09.1972 - 2 AZR 469/71

    Fristgemäße Kündigung u. evtl. Verstoß gegen §§ 134, 138, 242 BGB

    Auszug aus BAG, 02.11.1983 - 7 AZR 65/82
    Eine Kündigung kann nur dann wegen Rechtsmißbrauchs nichtig sein, wenn sie aus Gründen, die durch § 1 KSchG nicht erfaßt sind, die Gebote von Treu und Glauben verletzt (vgl. BAG 8, 132, 140 f . = AP Nr. 1 zu § 620 BGB Schuldrechtliche Kündigungsbeschränkung zu II 5 b der Gründe; BAG 10, 207 = AP Nr. 2 zu § 242 BGB Kündigung; BAG 24, 438, 445 = AP Nr. 2 zu § 134 BGB zu IV der Gründe).
  • BAG, 04.08.1975 - 2 AZR 266/74

    Betriebsrat: Mitbestimmung bei Kündigung, Delegierung auf einen Ausschuß,

    Auszug aus BAG, 02.11.1983 - 7 AZR 65/82
    b) Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts (vgl. insbesondere BAG 27, 209 = AP Nr. 4 zu § 102 BetrVG 1972, zu II 3 a der Gründe; BAG 30, 386 = AP Nr. 17 zu § 102 BetrVG 1972, zu III 3 a der Gründe) ist eine Kündigung gemäß § 102 Abs. 1 Satz 3 BetrVG nicht nur dann unwirksam, wenn der Arbeitgeber gekündigt hat, ohne daß er überhaupt mit dem Betriebsrat in Verbindung getreten ist, sondern auch dann, wenn der Arbeitgeber seine Mitteilungspflicht nicht richtig, insbesondere nicht ausführlich genug erfüllt hat.
  • BAG, 08.10.1959 - 2 AZR 501/56

    Wirksame ordentliche Kündigung - Schadenersatz - Schuldhafte Vertragsverletzung -

    Auszug aus BAG, 02.11.1983 - 7 AZR 65/82
    Eine Kündigung kann nur dann wegen Rechtsmißbrauchs nichtig sein, wenn sie aus Gründen, die durch § 1 KSchG nicht erfaßt sind, die Gebote von Treu und Glauben verletzt (vgl. BAG 8, 132, 140 f . = AP Nr. 1 zu § 620 BGB Schuldrechtliche Kündigungsbeschränkung zu II 5 b der Gründe; BAG 10, 207 = AP Nr. 2 zu § 242 BGB Kündigung; BAG 24, 438, 445 = AP Nr. 2 zu § 134 BGB zu IV der Gründe).
  • LAG Baden-Württemberg, 22.12.1981 - 4 Sa 131/81

    Kündigung: Kündigungsgründe vom Hörensagen - Unterrichtungspflicht des

    Auszug aus BAG, 02.11.1983 - 7 AZR 65/82
    Die Revision des Beklagten gegen das Urteil des Landesarbeitsgerichts Baden-Württemberg vom 22. Dezember 1981 - 4 Sa 131/81 - wird zurückgewiesen .
  • BAG, 12.02.1986 - 7 AZR 482/84

    Befristung - Wissenschaftlicher Nachwuchs - Förderung - Wissenschaflicher

  • BAG, 18.01.1979 - 2 AZR 662/76

    Dauer des Kündigungsschutzprozesses - Anspruch auf Beschäftigung - Ablauf der

  • BAG, 27.02.1985 - GS 1/84

    Anspruch des Arbeitnehmers auf Weiterbeschäftigung während der Dauer des

    Diese tragend auf den Persönlichkeitsschutz des Arbeitnehmers abstellende Rechtsprechung hat das Bundesarbeitsgericht seither fortgesetzt (BAG 23, 484 = AP Nr. 44 zu Art. 9 GG Arbeitskampf; BAG 28, 168 = AP Nr. 4 zu § 611 BGB Beschäftigungspflicht, mit zust. Anm. v. Birk = AR-Blattei Beschäftigungspflicht, Entscheidung 4, mit zust. Anm. v. Buchner = SAE 1978, 66, mit zust. Anm. v. Mayer-Maly; BAG 29, 195 = AP Nr. 5 zu § 611 BGB Beschäftigungspflicht; BAG 44, 201, 210, 211 = AP Nr. 29 zu § 102 BetrVG 1972, zu B I der Gründe).
  • BAG, 05.12.2002 - 2 AZR 697/01

    Betriebsbedingte Kündigung - soziale Auswahl

    Die Anhörung soll in geeigneten Fällen dazu beitragen, daß es gar nicht erst zum Ausspruch einer Kündigung kommt (BAG 2. November 1983 - 7 AZR 65/82 - BAGE 44, 201, zu A I 2 b der Gründe).

    Der Arbeitgeber genügt daher der ihm obliegenden Mitteilungspflicht nicht, wenn er den Kündigungssachverhalt nur pauschal, schlagwort- oder stichwortartig umschreibt oder lediglich ein Werturteil abgibt, ohne die für seine Bewertung maßgeblichen Tatsachen mitzuteilen (BAG 2. November 1983 - 7 AZR 65/82 - aaO).

  • BAG, 26.01.1995 - 2 AZR 649/94

    Verhaltensbedingte Kündigung

    Der Arbeitgeber genügt daher der ihm obliegenden Mitteilungspflicht nicht, wenn er den Kündigungssachverhalt nur pauschal, schlagwort- oder stichwortartig umschreibt oder lediglich ein Werturteil abgibt, ohne die für seine Bewertung maßgeblichen Tatsachen mitzuteilen (BAG Urteil vom 2. November 1983 - 7 AZR 65/82 - BAGE 44, 2 [BAG 11.01.1983 - 3 AZR 212/80]O1 = AP Nr. 29 zu § 1O2 BetrVG 1972, zu I 2 b der Gründe).
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