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   BAG, 30.05.1958 - 2 AZR 451/55   

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https://dejure.org/1958,685
BAG, 30.05.1958 - 2 AZR 451/55 (https://dejure.org/1958,685)
BAG, Entscheidung vom 30.05.1958 - 2 AZR 451/55 (https://dejure.org/1958,685)
BAG, Entscheidung vom 30. Mai 1958 - 2 AZR 451/55 (https://dejure.org/1958,685)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Sportunfall - Arbeitsunfähigkeit - Unglück - Ungefährlicher Sport - Leistungsfähigkeit des Sporttreibenden - Sportliche Betätigung gegen Entgelt - Vertragsspieler der Fußballoberliga - Einrede der Arglist

  • RIS Bundeskanzleramt Österreich (Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BAGE 5, 307
  • NJW 1958, 1204
  • DB 1958, 715
 
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Wird zitiert von ... (8)

  • BAG, 07.10.1981 - 5 AZR 338/79

    Drachenfliegen als gefährliche Sportart

    Darüber hinaus ist in der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts eine solche Sportverletzung als verschuldet angesehen worden, die sich der Arbeitnehmer bei der Teilnahme an einer sogenannten gefährlichen Sportart zugezogen hat (vgl. BAG 5, 307 = AP Nr. 5 zu § 63 HGB; BAG AP Nr. 18 und Nr. 39 zu § 1 LohnFG).
  • BAG, 21.01.1976 - 5 AZR 593/74

    Verschuldete Arbeitsunfähigkeit - Amateurfußball

    Sportart zuzieht und wenn er sich in einer seine Krafte und Fahigkeiten deutlich ubersteigenden Weise sportlich betatigt (vgl. BAG 5, 307 [309] = AP Nr. 5 zu ä 63 HGB [Bl. 1 R]; BAG AP Nr. 18 zu ä 1 LohnFG [zu 2 der Grunde]).

    Ob ein Lizenzfuüballspieler, der sich gegen die Folgen von Sportunfallen versichern kann, Lohnfortzahlung auch in einem weiteren Arbeitsverhaltnis verlangen ko nnte (vgl. hierzu die bereits erwahnte Entscheidung des 2. Senats BAG 5, 307 [311] = AP Nr. 5 zu ä 63 HGB [Bl. 2 R und 3]), braucht der Senat hier nicht zu entscheiden.

  • BSG, 20.12.1961 - 3 RK 65/57

    Beiträge zur Sozialversicherung für Fußballspieler einer

    Daß diese Einnahmen auch der Pflege des Sports dienen und für sonstige gemeinnützige Zwecke des Gesamtvereins verwendet werden und daß die Spiele der Vertragsmannschaften geeignet sind, die Zuschauer zu eigener sportlicher Betätigung anzuregen, ändert nichts an der wirtschaftlichen Zwecksetzung der Vertragsspielertätigkeit (vgl. BAG in AP Nr. 5 zu § 63 HGB = NJW 1958, 1204; Karl Heinrich Schmidt, Arbeit und Recht 1961, 329).
  • LAG Berlin, 03.07.1969 - 5 Sa 57/68

    Qualifizierung von Fallschirmspringen als besonders gefährlicher Sport i.S.d.

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  • BAG, 09.04.1960 - 2 AZR 457/57

    Darlegungslast - Beweislast - Erkrankung des Arbeitnehmers - Eigenes Verschulden

    Die Klägerin war auch in der Zeit vom 18» Januar bis 22, Februar 1956 durch ein Unglück, nämlich durch Krankheit, an der Leistung der Dienste verhindert» Daß die Klägerin in diesem Zeitraum arbeitsunfähig krank war, ist vom angefochtenen Urteil für die Revisionsinstanz bindend festgestellt worden, ohne daß insoweit Revisionsrügen erhoben worden sind» Die Beklagte trägt nun in der Revisionsbegründung vor, die Klägerin habe diesen Krankheitszustand schuldhaft dadurch hervorgerufen bzw. verlängert, daß sie erst am 26» Januar 1956 den Arzt aufge sucht habe» Mit diesem Sachvortrag ist jedoch die Beklagte in der Revisionsinstanz ausgeschlossen» In den Tatsacheninstanzen hat sie weder zu behaupten vermocht, die Klägerin habe sich selbst gegenüber (vgl» BAG 5, 307) nicht die erforderliche Sorgfalt beachtet noch im einzelnen dargelegt, daß eine schuldhafte Handlungsweise der Klägerin zu einer Verschlimmerung oder Verlängerung ihrer Krankheit beigetragen habe» Die Darlegungs- und Beweislast dafür, daß jedenfalls eine Krankheit auf Verschulden des Arbeitnehmers, hier des Handlungsgehilfen, beruht, trifft den Arbeitgeber ( siehe auch B/sG AP Nr» 1 zu § 2 ArbKrankhG)» Die schuldhafte Herbeiführung der Erkrankung durch den Arbeitnehmer selbst ist erfahrungsgemäß ein Einzelfall» Ein allgemeiner dahingehender Verdacht gegenüber den Angehörigen der Arbeitnehmerschaft, eine Erkrankung derselben gehe auf eigenes Verschulden zurück, wäre insbesondere auch mit der Menschenwürde nicht vereinbar» Schließlich stellt auch die Revision zu Unrecht in Abrede, daß die Klägerin "durch" diese Krankheit an der Leistung ihrer Dienste verhindert war» Das Landesarbeitsgericht hat nämlich mit a.uch insoweit für das Revisionsgericht bindender Wirkung festgestellt, daß die Klägerin allein oder doch mindestens überwiegend infolge ihrer Krankheit in der Zeit vom 18. Januar bis 22o Februar 1956 an ihrer Dienstleistung gehindert war.
  • LAG Düsseldorf, 23.12.1970 - 6 Sa 760/70
    Nach herrschender Meinung (vgl Hueck-Nipperdey: Lehrbuch des Arbeitsrechts, 7. Auflage, 1. Bd, S 331; Nikisch: Arbeitsrecht, 3. Auflage 1. Bd, S 615; Gros in AR Blattei unter D Krankheit des Arbeitnehmers, 1. Übersicht unter 4; Vergleiche BAG 1958-05-30 2 AZR 451/55 = DB 1958, 715 und BAG 1962-04-05 2 AZR 182/61 = DB 1962, 971 und BAG 1964-06-25 2 AZR 421/63 = DB 1964, 1268 und LAG Düsseldorf 1968-10-02 3 Sa 185/68 = DB 1968, 1908) entfällt der Anspruch auf Fortzahlung des Gehaltes oder Lohnes vielmehr erst dann, wenn der Angestellte oder Arbeiter seine Krankheit durch ein unverständiges grob leichtfertiges oder gar mutwilliges Verhalten herbeigeführt hat und es unbillig wäre, den Arbeitgeber mit den Folgen dieses Verhaltens zu belasten.
  • LAG Düsseldorf, 24.11.1966 - 7 Sa 549/66
    "Ein..., Verschulden" iS des ArbKrankhG § 1 Abs. 1 S 1, das sich insoweit mit dem Begriff des "Verschuldens" in den gleichlautenden Bestimmungen für Angestellte (BGB § 616 Abs. 2, HGB § 63, GewO § 133c Abs. 2) deckt, liegt immer dann vor, wenn die zur Arbeitsunfähigkeit des Arbeiters führenden Tatbestände als ein gröblicher Verstoß gegen das von einem verständigen Menschen im eigenen Interesse zu erwartenden Verhalten angesehen werden müssen (vergleiche BAG 1960-01-21 2 AZR 523/58 = AP Nr. 13 zu § 1 ArbKrankhG und BAG 1961-04-21 1 AZR 62/60 = AP Nr. 32 zu § 1 ArbKrankhG; BAG 1958-05-30 2 AZR 451/55 = AP Nr. 5 zu § 63 HGB und BAG 1962-04-05 2 AZR 182/61 = AP Nr. 28 zu § 63 HGB; Schmatz/Fischwasser, Gesetz zur Verbesserung der wirtschaftlichen Sicherung der Arbeiter im Krankheitsfalle 5. Auflage, Seite 72 ff; Höhne/Marienhagen.Betrieblicher Krankengeldzuschuß für Arbeiter, 2. Auflage, Seite 108; Gelberg/Spix, Erläuterungen zum Krankengeldzuschuß nach dem ArbKrankhG, Nr. 5 Ziffer 2).Es kommt für den Ausschluß des Krankengeldzuschusses nicht auf jedes schuldhafte Verhalten des Arbeiters an.
  • ArbG Hildesheim, 11.08.1970 - 2 Ca 437/70
    Der Begriff des Verschuldens iS des LFZG § 1 Abs. 1 deckt sich nicht mit der gesetzlichen Regelung des BGB § 276. Vielmehr handelt es sich nach herrschender Meinung in Anlehnung an die Grundsätze zu ArbKrankhG § 1, BGB § 616, HGB § 63 und GewO § 133c um ein Verschulden gegen sich selbst, das zu bejahen ist, wenn der Arbeitnehmer gröblich gegen das Verhalten verstoßen hat, das man von einem verständigen Menschen im eigenen Interesse erwartet (Hueck/Nipperdey, Lehrbuch des Arbeitsrechts, 7. Auflage, 1. Bd S 331; BAG 1958-05-30 2 AZR 451/55 = AP Nr. 5 zu § 63 HGB).
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