Rechtsprechung
   BAG, 05.02.1965 - 1 ABR 14/64   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1965,837
BAG, 05.02.1965 - 1 ABR 14/64 (https://dejure.org/1965,837)
BAG, Entscheidung vom 05.02.1965 - 1 ABR 14/64 (https://dejure.org/1965,837)
BAG, Entscheidung vom 05. Februar 1965 - 1 ABR 14/64 (https://dejure.org/1965,837)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1965,837) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (3)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Mitbestimmungsrecht - Gesamtbetriebsrat - Urlaubsplanaufstellung

Papierfundstellen

  • BAGE 17, 72
  • NJW 1965, 1501
  • BB 1965, 668
  • DB 1965, 898
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (9)Neu Zitiert selbst (1)

  • BAG, 15.05.1964 - 1 AZR 432/63

    Prämienregelung - Betriebsabwesenheit - Betriebsabwesenheit

    Auszug aus BAG, 05.02.1965 - 1 ABR 14/64
    Vereinbarung von Weihnachtsgratifikationen, handelt (dagegen verneint Maus aaO Anm. 2 mit Recht hinsichtlich des § 56 Abs. 1 a BetrVG (Regelung der Arbeits zeit) die Zuständigkeit des GSamtbetriebsrats [anderer Ansicht LAG "Düsseldorf "DB 64, 774]).
  • BAG, 15.08.1978 - 6 ABR 56/77

    Betriebsvereinbarung nach § 47 Abs. 5 BetrVG

    Entscheidend ist, ob durch das konkrete Verfahren die betriebsverfassungsrechtliche Stellung eines Beteiligten unmittelbar berührt wird (vgl. BAGE 2, 97, 98-99 = AP Nr. 2 zu § 81 BetrVG ; BAGE 17, 72, 73 = AP Nr. 1 zu § 56 BetrVG Urlaubsplan; BAGE 21, 210, 217 = AP Nr. 18 zu § 76 BetrVG ; BAG, Beschluss vom 16. Februar 1973 - 1 ABR 18/72 -, AP Nr. 1 zu § 19 BetrVG 1972, zum Abdruck in der Amtlichen Sammlung bestimmt; Beschluss vom 1. Juni 1976 - 1 ABR 99/74 -, AP Nr. 1 zu § 28 BetrVG 1972; Beschluss vom 25. April 1978 - 6 ABR 9/75 -, zur Veröffentlichung in AP vorgesehen).

    Denn im vorliegenden Verfahren geht es um ihre Mitgliedschaft und damit um ihre Stellung im Gesamtbetriebsrat (vgl. auch BAG, Beschluss vom 5. Februar 1965 - 1 ABR 14/64 -, AP Nr. 1 zu § 56 BetrVG Urlaubsplan, in dem der Erste Senat für die Beteiligungsbefugnis der Gesamtbetriebsratsmitglieder darauf abstellt, ob sie durch das Verfahren in ihrer Stellung als Gesamtbetriebsratsmitglieder berührt werden).

  • BFH, 13.07.1995 - VII S 1/95

    Anwendbarkeit des § 850 c Zivilprozessordnung (ZPO) auf den

    Demgegenüber kann die teilweise in der Zivil- und Arbeitsgerichtsbarkeit vertretene Gegenmeinung (vgl. LG Köln, BB 1964, 175; LAG Hamm, BB 1965, 668, und Der Betrieb -- DB -- 1989, 488 -- jeweils für den Fall der Durchführung des Lohnsteuer-Jahresausgleichs durch den Arbeitgeber --; ebenso Quardt, Pfändbarkeit des Anspruchs aus dem Lohnsteuer-Jahresausgleich, NJW 1959, 518; anders jedoch LG Braunschweig, NJW 1972, 2315 [LG Braunschweig 05.07.1972 - 8 T 268/72] und LG Aachen, Der Deutsche Rechtspfleger -- Rpfleger -- 1988, 418) nicht zu einem anderen Ergebnis führen.
  • BAG, 06.04.1973 - 1 ABR 20/72

    Beisitzer - Einigungsstelle - Honoraranspruch - Freistellungsanspruch -

    Das Landesarbeitsgericht hat zutreffend (vgl. BAG 2, 97 [98/99] « AP Nr. 2 zu § 81 BetrVG; BAG 17, 72 [73] - AP Nr. 1 zu § 56 BetrVG Urlaubsplan) die Antragsbefugnis der Antragsteller bejaht.
  • BAG, 06.04.1976 - 1 ABR 27/74

    Darlehn zum Erwerb eines Eigenheimes - Mitbestimmungsrecht bei der Vergabe der

    Er ist von der Möglichkeit ausgegangen, daß der Gesamtbetriebsrat in gewill kürter Prozeßstandschaft für die Einzelbetriebsräte ein Verfahren einleitet und durchführt (vgl. BAG 18, 182 [186] = AP Nr. 1 zu § 69 BetrVG; vgl. auch schon BAG 17, 72 [81 f.] =AP Nr. 1 zu § 56 BetrVG Urlaubsplan).
  • BAG, 25.03.1971 - 2 AZR 185/70

    Betriebsvereinbarung - Altersgrenze - Arbeitsverhältnis - Versorgungsregelung -

    Bisher nicht behandelt ist dagegen die Frage, ob im vorliegenden Fall das Urteilsverfahren die richtige Verfahrensärt ist» Der Ausgeng des Rechtsstreits hängt nämlich entscheidend davon ab, ob die Gesamtbetriebsvereinbarung vom 7° Dezember 1962 (GBY) rechtswirksam ist oder nicht» Uber das Bestehen oder Nichtbestehen einer Betriebsvereinbarung und damit über deren Wirksamkeit wie auch über die hier ebenfalls in Rede stehende Zuständigkeit des Gesamtbetriebsrats haben die Gerichte für Arbeitssachen im Beschlußverfähren zu entscheiden (§ 8 Abs. 1, § 2 Abs. 1 Nr. 4 Buchst, i und k ArbGG i. V. m. § 82 Abs. 1 Buchst, i und k BetrVG; vgl. auch BAG AP Nr. 1 zu § 2 ArbGG 1953 Betriebsvereinbarung [zu 1.]; BAG 16, 177 [179] = AP Nr. 5 zu § 80 ArbGG 1953 [zu 1.]; BAG 17, 72'[77] = AP Nr. 1 zu § 56 BetrVG Urlaubs plan [zu 3» Abs .30 E.) " Beschluß- und Urteilsverfahren aber schließen einander aus (ständ. Rechtspr.; vgl. zuletzt BAG AP Nr. 1 zu § 8 ArbGG 1953 [zu 2. mit Hinweisen], auch zur Veröffentlichung in der Amtlichen Sammlung des Bundesarbe it sgerichts vorgesehen).
  • BFH, 26.09.1995 - VII B 117/95

    Aufrechnung gegen Einkommensteuererstattungsanspruch bei Anwendung des § 32 d

    Demgegenüber kann die teilweise in der Zivil- und Arbeitsgerichtsbarkeit vertretene Gegenmeinung (vgl. Landgericht -- LG -- Köln, BB 1964, 175; Landesarbeitsgericht -- LAG -- Hamm, BB 1965, 668, und Der Betrieb -- DB -- 1989, 488 -- jeweils für den Fall der Durchführung des Lohnsteuer-Jahresausgleichs durch den Arbeitgeber --; ebenso Quardt, Pfändbarkeit des Anspruchs aus dem Lohnsteuer-Jahresausgleich, Neue Juristische Wochenschrift -- NJW -- 1959, 518; anders jedoch LG Braunschweig, NJW 1972, 2315 [LG Braunschweig 05.07.1972 - 8 T 268/72], und LG Aachen, Der Deutsche Rechtspfleger -- Rpfleger -- 1988, 418) nicht zu einem anderen Ergebnis führen.
  • LAG Berlin, 22.06.1998 - 9 TaBV 3/98

    Einigungsstelle: Prüfung der Zuständigkeit - offensichtliche Unzuständigkeit -

    Ausgehend von der Begründung des Regierungsentwurfes zum Betriebsverfassungsgesetz 52 (Bundestags-Drucksache I Nr. 1546, S. 49), wonach der Gesamtbetriebsrat nur für diejenigen Angelegenheiten zuständig sein sollte, die über den natürlichen Zuständigkeitsbereich der einzelnen Betriebsräte hinausgehen, wurde deshalb nach dem Sinn und Zweck der Institution des Gesamtbetriebsrates dessen sachliche Zuständigkeit für überbetriebliche Fragen dann bejaht, wenn und soweit deren einheitliche Regelung auf Unternehmensseite erforderlich war (vgl. nur Hueck/Nipperdey, Lehrbuch des Arbeitsrechts, Bd II/2, 7. Aufl. 1970, S. 1209), während die bloße Zweckmäßigkeit einer unternehmensbezogenen Regelung nicht als ausreichend angesehen worden ist (BAG vom 05.02.1965, DB 1965, 898 ff).
  • BAG, 16.02.1973 - 1 ABR 18/72

    Prozeßführungsrecht - Antragsrecht - Gewerkschaft - Wahlanfechtung - Persönliche

    Entscheidend ist, pb im konkreten Verfahren die betriebsverfassungsrechtliche Stellung eines Beteiligten unmittelbar berührt wird (ständige Rechtsprechung des Senats, vgl. BAG 2, 97 [98/99] » AP Nr. 2 zu § 81 BetrVG; BAG 17, 72 [73] = AP Nr. 1 zu § 56 BetrVG Urlaubsplan; BAG 21, 210 [217] = AP Nr. 18 zu § 76 BetrVG).
  • BAG, 16.11.1967 - 5 AZR 157/67

    Gratifikationszahlung - Gratifikationsrückzahlungsklausel

    Das Landesarbeitsgericht geht davon aus, daß der Gesamtbetriebsrat zuständig gewesen wäre, die hier streitige Betriebsvereinbarung abzuschließen» Hiergegen wendet sich die Revision» Sievertritt die Auffassung, daß zum Abschluß einer solchen Betriebsvereinbarung nur die einzelnen Betriebsräte zuständig gewesen seien, nicht , aber der Gesamtbetriebsrat» Die Revision verweist hierzu auf die Entscheidung des Ersten Senats des Bundesarbeitsgerichts in BAG 17, 72 - AP Nr» 1 zu § 56 BetrVG Urlaubs plan».
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht