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   BAG, 03.11.1955 - 2 AZR 86/54   

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https://dejure.org/1955,22
BAG, 03.11.1955 - 2 AZR 86/54 (https://dejure.org/1955,22)
BAG, Entscheidung vom 03.11.1955 - 2 AZR 86/54 (https://dejure.org/1955,22)
BAG, Entscheidung vom 03. November 1955 - 2 AZR 86/54 (https://dejure.org/1955,22)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 26 § 28 § 626
    Arbeitsverhältnis: Kündigung durch eine juristische Person, Fristlose Kündigung aus wichtigem Grund

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Wirksamkeit einer Kündigung - Juristische Person - Kündigungserklärung - Willensbildung - Mehrköpfiger Vorstand - Führung der Vorstandsgeschäfte - Zumutbarkeit der Weiterarbeit

  • Evers OK-Vertriebsrecht(Abodienst) (Leitsatz)

    Wichtiger Grund

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BAGE 2, 207
  • NJW 1956, 239
  • DB 1955, 1227
  • DB 1958, 574
 
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Wird zitiert von ... (113)Neu Zitiert selbst (2)

  • BAG, 04.08.1955 - 2 AZR 88/54

    Arbeitsverhältnis: Außerordentliche Kündigung eines Dauerangestellten

    Auszug aus BAG, 03.11.1955 - 2 AZR 86/54
    Nachprüfbar bleibt, ob das Landesarbeitsgericht den Begriff des wichtigen Grundes an sich verkannt hat, und ob der Sachverhalt allgemein gesehen, also ohne die Besonderheiten des Einzelfalls als rein tatsächliche Umstände, geeignet ist, einen wichtigen Kündigungsgrund abzugeben (so die herrschende Meinung, auch das RG und RAG , vgl. die Nachweisungen bei Nikisch, Arbeitsrecht 2. Aufl., S. 596, 597, ferner bereits die Entscheidung des erkennenden Senats, AP 55 Nr. 1 zu § 626 und seine noch nicht veröffentlichte Entscheidung in Sachen 2 AZR 88/54 vom 04. August 1955).
  • RG, 26.02.1909 - V 932/08

    1. Vertretung eines rechtsfähigen Vereins, insbesondere bei Stellung eines

    Auszug aus BAG, 03.11.1955 - 2 AZR 86/54
    Die im älteren Schrifttum im Falle eines eingetragenen Vereins dagegen erhobenen rechtlichen Bedenken sind durch die einheitliche neuere Rechtsprechung als überholt anzusehen (vgl. u.a. RGSt 42, 216; IG Bremen, NJW 1949, 345 m.w.N.; RGRKomm, 10. Aufl., Rdn. 1 zu § 28).
  • BAG, 09.12.1982 - 2 AZR 620/80

    Ein Grund für eine außerordentliche Kündigung kann das Tragen einer auffälligen

    Das Revisionsgericht kann insoweit nur nachprüfen, ob ein bestimmter Vorgang für sich genommen überhaupt geeignet ist, einen wichtigen Grund i. S. des § 626 BGB zu bilden und ob das Berufungsgericht alle vernünftigerweise in Betracht kommenden Umstände, die für oder gegen die außerordentliche Kündigung sprechen, bedacht und abgewogen hat (ständige Rechtsprechung, vgl. BAG 2, 207, 212; BAG 9, 263, 267 f.; BAG 24, 401, 407; BAG Urteil vom 26. August 1976 -- 2 AZR 377/75 -- AP Nr. 68 zu § 626 BGB).
  • BAG, 18.12.1980 - 2 AZR 980/78

    Geschäftsführer - GmbH - Gemeinsame Vertretung - Gesamtvertretung -

    Das Revisionsgericht kann insoweit nur nachprüfen, ob ein bestimmter Vorgang für sich genommen überhaupt geeignet ist, einen wichtigen Grund im Sinne von § 626 BGB zu geben und ob das Landesarbeitsgericht alle vernünftigerweise in Betracht kommenden Umstände, die für oder gegen die außerordentliche Kündigung sprechen, bedacht und abgewogen hat (vgl. nur BAG 2, 207 = AP Nr. 5 und BAG 24, 401 [407] = AP Nr. 65 zu § 626 BGB [zu III 1 der Gründe]).
  • BAG, 10.05.1990 - 2 AZR 607/89

    Außerordentliche Kündigung - Status von sogenannten Vertragsamateuren

    Ein gesamtvertretungsberechtigtes Vorstandsmitglied kann aber von dem oder von den anderen gesamtvertretungsberechtigten Vorstandsmitgliedern zur Vornahme bestimmter Geschäfte - so auch der Abgabe von Willenserklärungen - ermächtigt werden (BAGE 2, 207, 209 = AP Nr. 5 zu § 626 BGB, zu I der Gründe; Palandt/Heinrichs, BGB, 48. Aufl., § 26, Anmerkung 2 C; Reichert/Dannecker/Kühr, Handbuch des Vereins- und Verbandsrechts, 4. Aufl., Rz 894 ff.).
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