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   BAG, 07.12.1956 - 1 AZR 480/55   

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https://dejure.org/1956,285
BAG, 07.12.1956 - 1 AZR 480/55 (https://dejure.org/1956,285)
BAG, Entscheidung vom 07.12.1956 - 1 AZR 480/55 (https://dejure.org/1956,285)
BAG, Entscheidung vom 07. Dezember 1956 - 1 AZR 480/55 (https://dejure.org/1956,285)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BAGE 4, 59
  • NJW 1957, 726
  • DB 1957, 237
 
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Wird zitiert von ... (8)Neu Zitiert selbst (1)

  • BGH, 28.01.1953 - II ZR 265/51

    Entlassung eines Vorstandsmitglieds

    Auszug aus BAG, 07.12.1956 - 1 AZR 480/55
    Abgesehen davon, dass der Bundesgerichtshof (BGHZ 8, 348), wieder zu der strengen Anwendung des 817 Satz 2 zurückgekehrt ist, handelt es sich.
  • BAG, 26.08.1960 - 1 AZR 425/58

    Ausschlußfrist - Fortgeltende Tarifordnung - Ansprüche auf Mehrarbeitsvergütung

    Dieser Hinwand greift hier ebenso wie gegenüber tariflichen Ansprüchen nur in besonders krassen Pallen durch (vgl. BAG 4, 59), so z.B., wenn der Arbeitgeber offensichtlich böswillig darauf ausgeht, seine Arbeitnehmer untertariflich zu entlohnen (LAG Prankfurt a»k vom 11, 10.1950 in AP 51 Nr. 285; LAG Düsseldorf vom 18.3» 1955 in Betr. 1955, 511 = SAE 1955 Nr. 125), oder wenn er dem Arbeitnehmer Zusicherungen gemacht hatte, daß er bestimmte Ansprüche anerkennen werde (LAG Düsseldorf vom 24.4,1953 in Betr. 1953, 847),.
  • LAG Berlin-Brandenburg, 21.09.2018 - 2 Sa 774/18

    Tarifliche Kündigungseinschränkung - Rechtsmissbrauch - Auflösungsantrag

    a) Zwar ist der Beklagten die Berufung auf den Rechtsmissbrauch, Arglist oder sonst einen Verstoß gegen § 242 BGB nicht etwa deshalb versagt, weil tarifliche Ansprüche grundsätzlich weder verwirken noch verzichtbar sind gemäß § 4 Abs. 4 TVG, denn § 4 Abs. 4 TVG hindert den Arglisteinwand nicht (vgl. bereits BAG 07.12.1956 - 1 AZR 480/55 - BAGE 4, 59, 63; BAG 17.07.1958 - 2 ARZ 312/57 - BAGE 6, 170 ff. m. w. N.).
  • BAG, 09.04.1960 - 2 AZR 457/57

    Darlegungslast - Beweislast - Erkrankung des Arbeitnehmers - Eigenes Verschulden

    Die eigene Vertragspflichtverletzung kann aber auch dazu führen, daß sogar einem nicht auf Vertrag, sondern, hinsichtlich der näheren Ausgestaltung eines Vertrages, auf zwingendem Gesetz beruhenden Anspruch der Einwand des Rechtsmißbrauchs entgegen steht , Pur den Urlaubsanspruch ist das sowohl vom Ersten Senat (BAG 3, 77) wie vom Vierten Senat (AP Nr«, 1 zu Art " 7 UrlGes» Bayern) ausgesprochen» Hierbei ist wegen des zwingenden Charakters des Anspruchs allerdings äusserste Zurückhaltung am Platze (vgl» die Anmerkungen von Dersch zu AP Hrc 9 zu § 611 BGB urlaubsrecht und zum letztgenannten Urteil)" An den Einwand des Rechtsmißbrauchs müssen insoweit ähnlich strenge Anforderungen gestellt werden wie gegenüber einem - ebenfalls unabdingbaren - Tarifanspruch (BAG 4, 59).
  • BAG, 17.07.1958 - 2 AZR 312/57

    Nichtforderung von Mehrarbeit - Abgeltung - Zahlung des Arbeitnehmers -

    Zwar ist dem Beklagten die Berufung auf eine Arglist der Klägerinnen nicht etwa deshalb versagt, weil tarifliche Ansprüche - und wie oben ausgeführt, ist der Anspruch der Klägerinnen ein Anspruch auf den tariflichen Lohn - grundsätzlich weder verwirken noch verzichtbar sind ( § 4 TVG ); denn § 4 1VG hindert nicht den Einwand der Arglist (BAG 4, 59 /~'63 7$ Hueck- Nipperdey, fVG, 3° Aufl" § 4 Anm" 63).
  • ArbG Kassel, 14.06.2006 - 5 Ca 349/05
    Einem solchen Anspruch aus ungerechtfertigter Bereicherung steht hier auf jeden Fall die Vorschrift des § 817 Satz 2 BGB entgegen (BAG, Urteil vom 07. Dezember 1956, 1 AZR 480/55).
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