Rechtsprechung
   BAG, 25.04.1960 - 1 AZR 16/58   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1960,525
BAG, 25.04.1960 - 1 AZR 16/58 (https://dejure.org/1960,525)
BAG, Entscheidung vom 25.04.1960 - 1 AZR 16/58 (https://dejure.org/1960,525)
BAG, Entscheidung vom 25. April 1960 - 1 AZR 16/58 (https://dejure.org/1960,525)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1960,525) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (2)

Kurzfassungen/Presse

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BAGE 9, 179
  • NJW 1960, 1686 (Ls.)
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (14)Neu Zitiert selbst (3)

  • BAG, 06.12.1956 - 2 AZR 192/56

    Arbeitsentgelt: Lohnausfall wegen Betriebsstillegung aus seuchenhygienischen

    Auszug aus BAG, 25.04.1960 - 1 AZR 16/58
    Zwar kann der Lohnfortzahlungsanspruch aus § 616 Abs, 1 BGB sowohl durch Einzelarbeitsvertrag als auch durch Tarifvertrag abgedungen werden (BAG 3, 190 ZT927» 4? 189 /j90/> 7, 347; Beschluß des Großen Senats vom 17° Dezember 1959 - GS 2/59 - in AP Nr, 21 zu § 616 BGB zu B I Abs. 2), Eine solche Abdingung ist aber in § 5 N r , 6 TV - alle übrigen Bestimmungen des § 5 TV scheiden nach ihrem Inhalt für den vorliegenden Pall aus - nicht enthalten.

    Insofern besteht ein grundsätzlicher Unterschied zu dem in BAG 3, 190 behandelten Tarifvertrag, Im übrigen besagt auch der oben angeführte Wortlaut des Satzes 1 des § 5 Hr. 6 TV, daß an der Bestimmung des § 616 BGB grundsätzlich festgehalten wird.

  • BAG, 10.04.1957 - 4 AZR 515/54

    Änderung des Klagegrundes - Tätigkeitsmerkmale der Vergütungsgruppe - Nachprüfung

    Auszug aus BAG, 25.04.1960 - 1 AZR 16/58
    b Da somit bei der gesetzlichen Voraussetzung der "Arbeitsverhinderung aus Gründen in der Person des Arbeitnehmers" auf die Präge der Zuniutbarkeit der Arbeitsleistung im Sinne einer Abwägung der beiderseitigen Interessen abzustellen ist, geht es in rechtlicher Beziehung um die Anwendung eines unbestimmten Rechtsbegriffs" Insoweit muß sich die Nachprüfung durch das Revisionsgericht auf die Prägen beschränken, ob der Rechtsbegriff selbst verkannt ist, ob bei der Unterordnung des Sachverhaltes unter die Rechtsnorm Denkgesetze oder allgemeine Erfahrungssätze verletzt sind oder ob die Bewertung wegen Außerachtlassung wesentlicher Umstände offensichtlich fehlerhaft ist (BAG 4, 152 /" 55/; 5, 20 / 257) °.
  • BAG, 18.12.1959 - GS 8/58

    Lohnfortzahlung bei Krankheit -; Arbeiter und Angestellte

    Auszug aus BAG, 25.04.1960 - 1 AZR 16/58
    a) Zur Frage des Rechtscharakters des § 616 Abs» 1 BGB hat der Große Senat des Bundesarbeitsgerichts ausführlich und überzeugend dargelegt, daß diese Vorschrift "als Ausnehmeregelung einen an sich nicht bestehenden Anspruch auf Fortzahlung des Entgeltes für den besonderen Fall kurzfristiger Verhinderung aus sozialen Gründen gewährt" (Beschluß vom 18o Dezember 1959 - GS 8/58 - in AP Hr. 22 zu § 616 BGB zu B II 2 a.E ).
  • BAG, 19.04.1978 - 5 AZR 834/76

    Zur Weiterbezahlung eines Arbeitnehmers im Falle eines erkrankten, in seinem

    Dieser objektiven Unmöglichkeit stehen Fälle gleich, in denen die Dienstleistung dem Arbeitnehmer nicht zuzumuten ist (BAG 9, 179 (182) = AP Nr. 23 zu § 616 BGB (zu 2 b der Gründe); BAG AP Nr. 43 zu § 616 BGB (zu 2 der Gründe)).

    Dabei muß sich der Arbeitnehmer aber um andere Pflegemöglichkeiten kümmern, wenn er mit einer länger dauernden Erkrankung rechnen muß; er muß den Arbeitsausfall zu begrenzen suchen (BAG 9, 179 (182) = AP Nr. 23 zu § 616 BGB (zu 2 b der Gründe)).

  • BAG, 29.02.1984 - 5 AZR 92/82

    Anspruch auf Lohn für die Arbeitszeit, die aus Anlass eines Hörtestes bei einem

    Nach § 616 Abs. 1 Satz 1 BGB entfällt eine Verpflichtung zur Arbeitsleistung, wenn dem Arbeitnehmer die Leistung unzumutbar ist (vgl. BAG 9, 179, 182 = AP Nr. 23 zu § 616 BGB, zu 2 b der Gründe).
  • BAG, 09.01.1985 - 5 AZR 415/82

    Bestrahlungsbehandlung - Bestrahlungstherapie - Ambulante Therapie - Erbkrankheit

    Die Bestimmung kann tarifvertraglich abbedungen und modifiziert werden (vgl. BAG Urteil vom 20. Juni 1979 - 5 AZR 392/78 - AP Nr. 51 zu § 616 BGB; BAG 9, 179, 181 = AP Nr. 23 zu § 616 BGB; BAG 40, 75, 78 = AP Nr. 1 zu § 26 ArbGG 1979; BAG Urteil vom 8. Dezember 1982 - 4 AZR 134/80 - AP Nr. 58 zu § 616 BGB, Bl. 2; jeweils mit weiteren Nachweisen).
  • VG Berlin, 16.11.2022 - 32 K 109.22

    Erstattung von Arbeitgeberaufwendungen nach dem Infektionsschutzgesetz:

    Enthält der Katalog eine beispielhafte Aufzählung von Fällen der Entgeltfortzahlung, so ist dagegen im Zweifel keine abschließende Regelung gewollt (vgl. BAG, Urteil vom 25. April 1960 - 1 AZR 16/58 - juris Rn. 10 ("beispielsweise"); BAG, Urteil vom 29. Februar 1984 - 5 AZR 92/82 - juris Rn. 7, 21 ("insbesondere")).

    Aus der Rechtsprechung des BAG lässt sich ableiten, dass dieses wohl überwiegend auf die einzelnen Arbeitstage abstellt (vgl. etwa BAG, Urteil vom 19. April 1978 - 5 AZR 834/76 - juris Rn. 22 zur Kinderbetreuung; BAG, Urteil vom 25. April 1960 - 1 AZR 16/58 - juris Rn. 12 zur gleichen Bedeutung von Verhinderung in § 616 BGB und "versäumter Arbeitszeit"), jedoch finden sich insbesondere bei mehrwöchigen Fehlzeiten auch Urteile, die pauschal von Wochen sprechen und mithin auf Kalendertage abstellen (vgl. etwa BAG, Urteil vom 11. August 1988 - 8 AZR 721/85 - juris Rn. 43 zu einer mehr als sechswöchigen Untersuchungshaft; Landesarbeitsgericht Niedersachsen, Urteil vom 27. März 2015 - 10 Sa 1005/14 - juris Rn. 32 zu einem dreiwöchigen Kuraufenthalt).

  • BAG, 07.06.1978 - 5 AZR 466/77

    Erkrankung eines Kindes - Haushalt des Handlungsgehilfen - Unverschuldetes

    Zwar muß der Handlungs gehilfe - entsprechendes gilt auch für Arbeitnehmer, die ihre Ansprüche auf § 616 Abs. 1 Satz 1 BGB stützen - nach Möglichkeit einen Arbeitsausfall zu vermeiden suchen (BAG 9, 179 [182] = AP Nr. 23 zu § 616 BGB [zu 2 b der Gründe]).

    Dagegen sind Arbeitnehmer, die sich nur auf die BGB-Regelung berufen können, benachteiligt, was die rechtliche Ausgestaltung ihres Anspruchs betrifft: Ansprüche nach § 616 Abs. 1 Satz 1 BGB werden allgemein für abdingbar gehalten (vgl. BAG [GS] 8, 283 [292] = AP Nr. 21 zu § 616 BGB [zu B I der Gründe]; BAG 9, 179 [181] = AP Nr. 23 zu § 616 BGB [zu 1 b der Gründe]; Schaub, Arbeit srechtshandbuch, 3. Auf1., § 97 III, S. 461 mit weiteren Nachweisen).

  • BAG, 25.08.1982 - 4 AZR 1147/79

    Anspruch auf Zahlung des Arbeitsentgelts bei einer Schulung für ehrenamtliche

    Zwar geht das Landesarbeitsgericht zutreffend davon aus, daß die Geltung dieser Gesetzesnorm tarifvertraglich abbedungen und modifiziert werden kann (vgl. die Urteile des BAG vom 20. Juni 1979 - 5 AZR 392/78 -, AP Nr. 51 zu § 616 BGB; BAG 9, 179, 181 = AP Nr. 23 zu § 616 BGB sowie BAG 3, 190, 192 = AP Nr. 8 zu § 616 BGB; Hueck/Nipperdey, Lehrbuch des Arbeitsrechts, 7. Aufl., Band I, § 44 III 1 f,S. 339; Nikisch, Lehrbuch des Arbeitsrechts, 3. Aufl., § 43 II 9,S. 622; Staudinger/ Nipperdey/Mohnen, BGB, 11. Aufl., § 616 Rz 65 ff. mit weiteren Nachweisen).
  • BAG, 25.08.1982 - 4 AZR 1064/79

    Tarifklausel

    § 616 Abs. 1 BGB enthält jedoch dispositives Recht, so daß die Geltung der Gesetzesnorm tarifvertraglich abbedungen und modifiziert werden kann (vgl. die Urteile des BAG vom 20. Juni 1979 - 5 AZR 392/78 -, AP Nr. 51 zu § 616 BGB; BAG 9, 179, 181 = AP Nr. 23 zu § 616 BGB sowie BAG 3, 190, 192 = AP Nr. 8 zu § 616 BGB; Hueck/Nipperdey, Lehrbuch - 4 -.
  • LAG Thüringen, 28.08.1995 - 4 Sa 15/94

    Abfindung: Auflösung der Beschäftigungsstelle

    Das BAG stellt insoweit in ständiger Rechtsprechung bei der Frage der Arbeitsverhinderung auf die Zumutbarkeit der Arbeitsleistung ab (vgl. BAG, Urteil vom 25.04.1960 - 1 AZR 16/58 -, EzA § 616 BGB , Entsch. 2; Urteil vom 25.10.1973 - 5 AZR 156/73 -, EzA aaO., Entsch. 6).
  • BAG, 24.03.1982 - 5 AZR 1209/79
    Item stehen Fälle gleich, in denen ihm die Dienstleistung nicht zumutbar ist (BAG 9, 179, 182 = AP Nr. 23 zu § 616 BGB; BAG 30, 240, 244 f. » AP Nr. 48 zu § 616 BGB, zu II 1 a und b der Gründe).
  • BAG, 29.02.1984 - 5 AZR 467/81
    Nach f 616 Abs. 1 Satz 1 BGB entfällt eine Verpflichtung zur Arbeitsleistung, wenn dem Arbeitnehmer die Leistung unzumutbar ist (vgl. BAG 9, 179, 182 = AP Nr. 23 zu S 616 BGB, zu 2 b der Gründe).
  • BAG, 09.03.1983 - 4 AZR 62/80

    Freistellung zur Ausübung der Beiratstätigkeit unter Fortzahlung der Vergütung

  • BAG, 05.04.1978 - 4 AZR 640/76

    Privates Bankgewerbe - Öffentliche Banken - Entgeltfortzahlung -

  • BAG, 14.10.1982 - 6 AZR 1157/79
  • LAG Berlin, 19.03.1985 - 3 Sa 119/84

    Ausschluss von freigestellten Betriebsratsmitgliedern von innerbetrieblichen und

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht