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   BAG, 14.10.1954 - 2 AZR 34/53   

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https://dejure.org/1954,141
BAG, 14.10.1954 - 2 AZR 34/53 (https://dejure.org/1954,141)
BAG, Entscheidung vom 14.10.1954 - 2 AZR 34/53 (https://dejure.org/1954,141)
BAG, Entscheidung vom 14. Oktober 1954 - 2 AZR 34/53 (https://dejure.org/1954,141)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 620 Abs. 2 § 626; KSchG § 3 § 7 Abs. 1 S. 2
    Kündigungsschutzklage: Prüfungsreihenfolge

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Kündigungsschutzklage - Einzelvertragliche Voraussetzungen - Tarifvertragliche Voraussetzungen - Ordentliche Kündigung - Außerordentliche Kündigung - Antrag des Arbeitgebers - Wertung der Persönlichkeit - Wirtschaftliche Schwierigkeiten - Betriebliche Gegebenheiten - ...

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BAGE 1, 152
  • NJW 1955, 156
  • MDR 1955, 206
  • DB 1955, 24
 
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Wird zitiert von ... (16)

  • LAG Baden-Württemberg, 22.06.2016 - 4 Sa 5/16

    Außerordentliche Kündigung - Beleidigung in Facebook mittels Emoticons

    Als Gründe, die eine den Betriebszwecken dienliche weitere Zusammenarbeit zwischen den Parteien nicht erwarten lassen, kommen nur Umstände in Betracht, die das persönliche Verhältnis zum Arbeitgeber, die Wertung der Persönlichkeit des Arbeitnehmers, seine Leistung oder seiner Eignung für die ihm gestellten Aufgaben, etwa als Vorgesetzter und sein Verhalten zu den übrigen Mitarbeitern betreffen (BAG 14. Oktober 1954 - 2 AZR 34/53 - BAGE 1, 152).
  • BAG, 10.10.2002 - 2 AZR 598/01

    Betriebsbedingte Kündigung - Streichung einer Hierarchieebene - leitender

    In Betracht kommen - ausgehend von einer individuellen Würdigung des Betriebszwecks (BVerfG 9. Februar 1990 - 1 BvR 717/87 - EzA KSchG nF § 9 Nr. 36) - insbesondere: Das Verhältnis zum Arbeitgeber, die Persönlichkeit des Arbeitnehmers, seine Leistungen, Eignung, Stellung im Betrieb und das Verhältnis zu den übrigen Mitarbeitern (s. schon BAG 14. Oktober 1954 - 2 AZR 34/52 - BAGE 1, 152; zuletzt Senat 7. März 2002 - 2 AZR 158/01 - zur Veröffentlichung vorgesehen, zu B II 2 c der Gründe).
  • BAG, 25.11.1982 - 2 AZR 21/81

    Kündigung - Auflösungsantrag - Verzugslohn

    Zwar kommen als Auflösungsgründe nur Umstände in Betracht, die das persönliche Verhältnis, die Wertung der Persönlichkeit des Arbeitnehmers, seiner Leistung oder seiner Eignung für die ihm gestellten Aufgaben betreffen (BAG Urteil vom 14. Oktober 1954 - 2 AZR 34/53 - AP Nr. 6 zu § 3 KSchG, zu 4 der Gründe).
  • LAG Baden-Württemberg, 23.03.2001 - 18 Sa 65/00

    Auflösungsantrag nach § 9 Abs 1 S 2 KSchG

    Es kommen nur Umstände in Betracht, die das persönliche Verhältnis zum Arbeitgeber, die Wertung der Persönlichkeit des Arbeitnehmers, seiner Leistungen oder seiner Eignung für die ihm gestellten Aufgaben und sein Verhältnis zu den übrigen Mitarbeitern betreffen (vgl. BAG Urteil vom 14.05.1987 -- 2 AZR 294/86 = AP Nr. 18 zu § 9 KSchG 1969; Urteil vom 14.10.1954 -- 2 AZR 34/53= AP Nr. 6 zu § 3 KSchG).
  • LAG Hamm, 31.05.2007 - 17 Sa 1857/06

    Unwirksame Kündigung bei tariflichem Schutz vor Rationalisierungsmaßnahmen im

    Als Gründe, die einer den Betriebszwecken dienlichen weiteren Zusammenarbeit entgegenstehen können, kommen nur Umstände in Betracht, die das persönliche Verhältnis zum Arbeitgeber, die Wertung der Persönlichkeit des Arbeitnehmers, seiner Leistungen oder seiner Eignung für die ihm gestellten Aufgaben oder sein Verhältnis zu den übrigen Mitarbeitern betreffen (vergleiche BAG, Urteil vom 14.10.1954 - 2 AZR 34/53, AP Nr. 6 zu § 3 KSchG 1951).
  • LAG Hamm, 15.08.2018 - 3 Sa 238/18

    Zugang einer schriftlichen Willenserklärung unter Abwesenden

    Als Auflösungsgründe kommen nur solche in Betracht, die das persönliche Verhältnis, die Wertung der Persönlichkeit des Arbeitnehmers, seiner Leistung oder seiner Eignung für die ihm gestellten Aufgaben oder das Verhältnis zu den übrigen Mitarbeitern betreffen (BAG 14.10.1954, AP KSchG § 3 Nr. 6; BAG 10.10.2002, EzA KSchG § 9 n.F. Nr. 46), wobei es allerdings nicht erforderlich ist, dass der Arbeitnehmer diese schuldhaft herbeigeführt hat; es kommt vielmehr auf die objektive Lage im Zeitpunkt der letzten mündlichen Verhandlung an (BAG 30.06.1959, AP KSchG § 1 Nr. 56 ; BAG 23.06.2005, EzA KSchG § 9 n.F. Nr. 52 ).
  • LAG Berlin, 27.05.2004 - 13 Sa 313/04

    Auflösungsantrag bei besonderem Kündigungsschutz

    Dem Arbeitgeber soll mit dem Auflösungsrecht nach § 9 Abs. 1 Satz 2 KSchG keine im Vergleich zur Kündigung erleichterte Lösungsmöglichkeit eingeräumt werden (BAG 14.10.1954 - 2 AZR 34/53 - AP Nr. 3 zu § 3 KSchG 1951, zu 4. der Gründe; BAG 29.03.1960 - 3 AZR 568/58 - AP Nr. zu § 7 KSchG 1951; Müller, Anm. zu BAG 10.10.2002, a.a.O., unter IV. m.w.N.).
  • LAG Nürnberg, 15.08.2006 - 7 Sa 857/05

    Verhaltensbedingte Kündigung - Wegnahme - Zahlungsabsicht - Zahlung vor

    Als Gründe, die eine den Betriebszwecken dienliche weitere Zusammenarbeit zwischen den Parteien nicht erwarten lassen, kommen nur Umstände in Betracht, die das persönliche Verhältnis zum Arbeitgeber, die Wertung der Persönlichkeit des Arbeitnehmers, seiner Leistungen oder seiner Eignung für die ihm gestellten Aufgaben, etwa als Vorgesetzter, und sein Verhältnis zu den übrigen Mitarbeitern betreffen (BAG Urteil vom 14.10.1954, AP Nr. 6 zu § 3 KSchG 1951).
  • LAG Rheinland-Pfalz, 19.01.2005 - 10 Sa 849/04

    Berücksichtigung von Zeiten einer Vorstandsmitgliedschaft im Rahmen einer

    Als solche kommen nur Umstände in Betracht, die das persönliche Verhältnis des Arbeitnehmers zum Arbeitgeber, die Wertung der Persönlichkeit des Arbeitnehmers, seiner Leistungen oder seiner Eignung für die ihm gestellten Aufgaben, etwa als Vorgesetzter, und sein Verhältnis zu den übrigen Mitarbeitern betreffen (BAG, AP Nr. 6 zu § 3 KSchG 1951).
  • LAG Hamm, 24.05.1985 - 16 (11) Sa 1985/84

    Kündigungsschutz; Außerordentliche Kündigung; Umdeutung einer Kündigung;

    Kontextvorschau leider nicht verfügbar
  • LAG Hamm, 24.06.2009 - 3 Sa 1908/08

    Unwirksame verhaltensbedingte Kündigung bei zumutbarer Hinnahme wiederholten

  • LAG Rheinland-Pfalz, 21.10.2009 - 8 Sa 393/09

    Verhaltensbedingten Änderungskündigung - Auflösungsantrag - Anrechnung auf

  • BAG, 07.12.1972 - 2 AZR 235/72

    Betriebsangehöriger - Kündigungsschutzprozeß - Auflösungsantrag - Mitglied des

  • LAG Sachsen, 11.09.1992 - 3 Sa 8/92
  • LAG Hessen, 16.06.1989 - 14 Sa 895/87

    Soziale Rechtfertigung einer ordentlichen Kündigung aus verhaltensbedingten

  • LAG München, 09.03.1988 - 7 Sa 295/87

    Streitigkeit über einen Auflösungsantrag nach dem Kündigungsschutzgesetz (KSchG);

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