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   BAG, 03.12.1954 - 1 AZR 150/54   

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BAG, 03.12.1954 - 1 AZR 150/54 (https://dejure.org/1954,44)
BAG, Entscheidung vom 03.12.1954 - 1 AZR 150/54 (https://dejure.org/1954,44)
BAG, Entscheidung vom 03. Dezember 1954 - 1 AZR 150/54 (https://dejure.org/1954,44)
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Volltextveröffentlichungen (3)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Interesse des gekündigten Arbeitnehmers - Innehaltung einer Frist - Recht zur fristlosen Entlassung - Kündigungsrecht - Betriebsratsmitglieder - Gewerbliche Arbeitnehmer - Grober Verstoß gegen Amtspflichten - Amtspflichtverletzung - Parteipolitische Agitation - ...

Papierfundstellen

  • BAGE 1, 185
  • NJW 1955, 606
  • DB 1955, 147
  • DB 1955, 148
  • DB 1955, 923
 
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Wird zitiert von ... (57)Neu Zitiert selbst (3)

  • BVerfG, 07.05.1953 - 1 BvL 104/52

    Notaufnahme

    Auszug aus BAG, 03.12.1954 - 1 AZR 150/54
    3, 647. Ein Verstoß gegen Art. 3 Abs. 3 GG liegt nur vor, wenn die Sonderbehandlung gerade wegen und nur wegen eines der dort genannten Gründe erfolgt, vgl. auch BVerfGE 2, 266.
  • BAG, 14.07.1954 - 1 AZR 105/54

    Hausarbeitstag: Geltungsbereich und Umfang des nordrhein-westfälischen

    Auszug aus BAG, 03.12.1954 - 1 AZR 150/54
    Auch das normative Bekenntnis des GG zum sozialen Rechtsstaat (Art. 20, 28 GG ), das für die Auslegung des GG und anderer Gesetze von grundlegender Bedeutung ist (vgl. die Entscheidungen des erkennenden Senats vom 14. Juli 1954, BAGE 1, 51 ff. = AB Nr. 1 zu Art. 3 GG und des Zweiten Senats vom 21. Oktober 1954, AP Nr. 7 zu § 1 KSchG mit weiteren Angaben) spricht für die unmittelbare privatrechtliche Wirkung der Grundrechtsbestimmungen, die für den Verkehr der Rechtsgenossen untereinander in einer freiheitlichen und sozialen Gemeinschaft unentbehrlich sind.
  • BAG, 21.10.1954 - 2 AZR 25/53

    Arbeitsverhältnis: Befristung

    Auszug aus BAG, 03.12.1954 - 1 AZR 150/54
    Auch das normative Bekenntnis des GG zum sozialen Rechtsstaat (Art. 20, 28 GG ), das für die Auslegung des GG und anderer Gesetze von grundlegender Bedeutung ist (vgl. die Entscheidungen des erkennenden Senats vom 14. Juli 1954, BAGE 1, 51 ff. = AB Nr. 1 zu Art. 3 GG und des Zweiten Senats vom 21. Oktober 1954, AP Nr. 7 zu § 1 KSchG mit weiteren Angaben) spricht für die unmittelbare privatrechtliche Wirkung der Grundrechtsbestimmungen, die für den Verkehr der Rechtsgenossen untereinander in einer freiheitlichen und sozialen Gemeinschaft unentbehrlich sind.
  • BAG, 21.04.1971 - GS 1/68

    Arbeitskampfmaßnahmen

    Das Bundesarbeitsgericht hat von Anfang an in ständiger Rechtsprechung der Umgehung des Kündigungsschutzes der Arbeitnehmer Grenzen gesetzt (vgl. BAG 1, 128 [132] = AP Nr. 7 zu § 1 KSchG und BAG 1, 136 [138] = AP Nr. 1 zu § 620 BGB Befristeter Arbeitsvertrag; BAG 1, 185 [193] = AP Nr. 2 zu § 13 KSchG).
  • BGH, 20.01.1981 - VI ZR 162/79

    Springer ./. Wallraff: Schutz eines Zeitungsunternehmens vor Offenbarung

    Allerdings sind Beschränkungen des Arbeitnehmers bei seinen kritischen Äußerungen über Arbeitgeber und Beschäftigungsbetrieb durch den Inhalt des Anstellungsvertrags und die ihm übertragenen Aufgaben sowie durch allgemein anerkannte arbeitsrechtliche Grundsätze, die zum Schutz vertrauensvoller Zusammenarbeit im Betrieb bestehen, vorgegeben (vgl. BAGE 1, 185, 194 ff; 7, 256, 260 ff; 24, 438, 444 = NJW 1973, 77; BAG AP § 611 BGB - Beschäftigungspflicht - Nr. 5 = NJW 1978, 239 [BAG 26.05.1977 - 2 AZR 632/76]; § 1 KSchG 1969 - verhaltensbedingte Kündigung - Nr. 1 = NJW 1978, 1872; § 626 BGB Nr. 69 = NJW 1978, 1874, 1875; vgl. auch BVerfGE 28, 191, 199 ff, 202 ff - NJW 1970, 1498, 1501) [BGH 04.06.1970 - VII ZR 187/68].
  • BAG, 09.12.1982 - 2 AZR 620/80

    Ein Grund für eine außerordentliche Kündigung kann das Tragen einer auffälligen

    Die Meinungsfreiheit des Arbeitnehmers wird insoweit jedoch durch die Grundregeln über das Arbeitsverhältnis begrenzt (BAG 1, 185, 194 ff.; BAG 7, 256, 261; BAG 24, 438, 444; BAG 29, 195, 200).

    Auch die Vertreter des Arbeitgebers sind Mitglieder der Betriebsgemeinschaft, deren Reaktion für die Auswirkungen auf den Betriebsfrieden von Bedeutung ist (BAG 1, 185, 190).

  • BAG, 31.01.1996 - 2 AZR 158/95

    Außerordentliche Druckkündigung - Änderungskündigung

    Daß eine Änderungskündigung schließlich als außerordentliche Kündigung ausgesprochen werden kann, ist ebenso unbestritten (vgl. z. B. BAG Urteil vom 7. Juni 1973 - 2 AZR 450/72 - AP Nr. 1 zu § 626 BGB Änderungskündigung und Urteil vom 7. Dezember 1989 - 2 AZR 134/89 - RzK I 7 c 7, zu II 3 der Gründe) wie die Zulässigkeit der Erklärung einer außerordentlichen Kündigung mit Auslauffrist, ohne daß die Kündigung durch die Fristgewährung den Charakter als außerordentliche Kündigung verliert (so schon BAG Urteil vom 3. Dezember 1954 - 1 AZR 150/54 - AP Nr. 2 zu § 13 KSchG und vom 16. Juli 1959 - 1 AZR 193/57 - AP Nr. 31 zu § 626 BGB).
  • BAG, 31.03.1993 - 2 AZR 467/92

    Klagefrist; eventuelle subjektive Klagehäufung

    Dies wird durch die weit auszulegende Vorschrift des § 6 KSchG unterstrichen (vgl. BAGE 12, 75, 78 f. = AP Nr. 3 zu § 5 KSchG, zu 3 der Gründe; BAG Urteil vom 28. Juni 1973 - 2 AZR 378/72 - AP Nr. 2 zu § 13 KSchG 1969, zu 2 a der Gründe; BAGE 42, 142, 148 ff. = AP Nr. 1 zu § 6 KSchG 1969, zu I 4 der Gründe).
  • LAG Berlin-Brandenburg, 28.07.2016 - 10 TaBV 367/16

    Störung des Betriebsfriedens - Entlassungsbegehren des Betriebsrats

    In einer Entscheidung vom 3. Dezember 1954 (1 AZR 150/54) wurde der Betriebsfrieden mit Ruhe und Ordnung im Betrieb gleichgesetzt, wobei es im konkreten Fall um die Verteilung von Wahlwerbung im Betrieb für die Kommunistische Partei Deutschlands (KPD) ging.
  • BAG, 10.05.1957 - 1 AZR 249/56

    Vereinbarung einer auflösenden Bedingung - Eheschließung der Arbeitnehmerin -

    Der Senat hat sich bereits in seinem Urteil vom 3. Dezember 1954 (BAG 1, 185 ff. = AP Nr. 2 zu § 13 KSchG) dahin ausgesprochen, daß zwar nicht alle, aber doch eine Reihe bedeutsamer Grundrechte der Verfassung nicht nur Freiheitsrechte gegenüber der Staatsgewalt garantieren, vielmehr Ordnungsgrundsätze für das soziale Leben sind, die in einem aus dem Grundrecht näher zu entwickelnden Umfang unmittelbare Bedeutung auch für den privaten Rechtsverkehr der Bürger untereinander haben.

    Auch das normative Bekenntnis des Grundgesetzes zum sozialen Rechtsstaat (Art. 20, 28 GG), das für die Auslegung des GG und anderer Gesetze von grundlegender Bedeutung ist, spricht für die unmittelbare privatrechtliche Wirkung der grundrechtlichen Bestimmungen, die für den Verkehr der Rechtsgenossen untereinander in einer freiheitlichen und sozialen Gemeinschaft unentbehrlich sind (vgl. die Angaben in AP Nr. 2 zu § 13 KSchG).

  • BAG, 15.01.1955 - 1 AZR 305/54

    Arbeitsentgelt: Gleichberechtigung von Mann und Frau beim Arbeitslohn

    Die im Anschluss an das Bonner Gutachten a.a.O., Hueck a.a.O., Schätzel, RdA 1950, 248 und W. Jellinek, BB 1950, 425 vertretene Ansicht der Revisionsbeklagten, der Lohngleichheitsgrundsatz binde als Grundrecht nur die staatliche Gewalt, nicht aber die Tarifvertragsparteien, ist nicht zutreffend, Der erkennende Senat hat bereits in seinem Urteil 1 AZR 159/54, abgedruckt in AP Nr. 2 zu § 13 KSchG des Näheren ausgeführt, dass zwar nicht alle, aber doch eine Reihe bedeutsamer Grundrechte der Verfassung nicht nur Freiheitsrechte gegenüber der Staatsgewalt garantieren, vielmehr Ordnungsgrundsätze für das soziale Leben sind, die in einem aus dem Grundrecht näher zu entwickelnden Umfang unmittelbare Bedeutung auch für den privaten Rechtsverkehr der Bürger untereinander haben können (vgl. dazu die Schrifttumangaben in dem angeführten Urteil).
  • BAG, 28.09.1972 - 2 AZR 469/71

    Fristgemäße Kündigung u. evtl. Verstoß gegen §§ 134, 138, 242 BGB

    Dabei geht der Senat zugunsten des Klägers in Übereinstimmung mit der ständigen Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts von der sogenannten Drittwirkung dieser Grundrechte, also von der Rechtsansicht aus, daß die genannten Verfassungsvorschriften unmittelbar auf den Privatrechtsverkehr anzuwenden sind (vgl. z.B. BAG 1, 185 [191 ff.] = AP Nr. 2 zu § 13 KSchG , BAG 4, 240 [242 f.] = AP Nr. 16 zu Art. 3 GG ; BAG 4, 274 [276 ff.] = AP Nr. 1 zu Art. 6 Abs. 1 GG Ehe und Familie; BAG 13, 168 [174 ff.] = AP Nr. 25 zu Art. 12 GG ; alle mit weiteren Hinweisen), ohne damit abschließend zu dieser noch immer umstrittenen Frage Stellung zu nehmen (vgl. zum Streitstand die Hinweise bei Palandt-Heinrichs, BGB , 31. Aufl., § 242 Anm. 1d).

    Ein Verstoß gegen Art. 3 Abs. 3 GG kann also nur dann vorliegen, wenn die Sonderbehandlung gerade wegen und nur wegen eines der dort genannten Gründe erfolgt (so schon BAG 1, 185 [196] = AP Nr. 2 zu § 13 KSchG ; AP Nr. 26 zu § 1 KSchG ; vgl. auch die Rechtsprechungshinweise bei Leibholz-Rinck, Grundgesetz , 4 Aufl., Art. 3 Anm. 36 sowie BVerfGE 7, 155 [171]).

    b) In Anwendung des Art. 5 Abs. 2 GG hat das Bundesarbeitsgericht wiederholt entschieden, daß das Recht der freien Meinungsäußerung im Bereich des Arbeitsrechts seine Schranke in den Grundregeln über das Arbeitsverhältnis findet (BAG 1, 185 [194 ff.] = AP Nr. 2 zu § 13 KSchG ; BAG 7, 256 [261] = AP Nr. 1 zu Art. 5 Abs. 1 GG Meinungsfreiheit).

  • BAG, 23.02.1979 - 1 AZR 172/78

    Kernbereich koalitionsmäßiger Betätigung - Gewerkschaftliche Werbung auf

    mit Art. 1 GG als Prüfungsmaßstab im vor liegenden Pall auch dann aus, wenn man - gemäß der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts (BAG 1, 185 [191 ff.]; 4, 274 [276 ff.]; 13, 168 [175 ff.]) - von dessen "Drittwirkung" ausgeht.
  • BAG, 26.01.1962 - 2 AZR 244/61

    Berufungsbegründungsfrist - Verlängerung über beantragte Zeitspanne -

  • BAG, 26.05.1977 - 2 AZR 632/76

    Beschäftigungspflicht - Meinungsäußerung im Bereich des Betriebs - Flugblätter -

  • BAG, 25.10.1962 - 2 AZR 549/61

    Betriebsratsanhörung - Kündigungsgrund

  • BAG, 28.02.1958 - 1 AZR 491/56

    Arbeitszeit: außergewöhnlicher Fall - Arbeitsverweigerung - außerordentliche

  • BAG, 29.06.1962 - 1 AZR 343/61

    Grundrecht - Abwehrrecht - Arbeitsplatzwahl

  • BAG, 16.10.1986 - 2 ABR 71/85

    Außerordentliche Kündigung eines Betriebsratsmitglieds; Verletzung von Amts- und

  • BAG, 13.01.1956 - 1 AZR 167/55

    Volksabstimmung - Parteipolitisches Interesse der KPD - Amtspflichten eines

  • BAG, 13.10.1955 - 2 AZR 106/54

    Arbeitsverhältnis: Voraussetzungen für die außerordentliche Kündigung eines

  • BAG, 24.04.1975 - 2 AZR 118/74

    Betriebsrat: Kündigung eines betriebsratsmitglieds

  • LAG Düsseldorf, 06.12.2001 - 11 Sa 1204/01

    Befristung nach dem BeschFG

  • BAG, 18.09.1975 - 2 AZR 311/74

    Arbeitsverhältnis: Druckkündigung, Verfristung, Umdeutung

  • ArbG Hamburg, 06.06.1979 - 15 Ca 124/79

    Berechtigung des Tragens einer "Atomkraft - Nein Danke" - Plakette während der

  • BAG, 23.02.1959 - 3 AZR 583/57

    Feststellungsantrag - Fristlose Entlassung - Hilfsantrag - Befristete Kündigung -

  • BSG, 15.05.1985 - 7 RAr 83/83

    Unterstützung einer verfassungsfeindlichen Partei - Eintritt einer Sperrzeit -

  • BAG, 20.12.1961 - 1 AZR 404/61

    Außerordentliche Kündigung eines Betriebsratsmitglieds

  • BAG, 14.09.1994 - 2 AZR 182/94

    Klagefrist bei mündlicher und anschließender schriftlicher Kündigung am

  • LAG Hessen, 17.04.2012 - 13 Sa 1603/11

    Außerordentliche krankheitsbedingte Kündigung - Sonderkündigungsschutz -

  • BAG, 05.07.1979 - 2 AZR 521/77

    Betriebsratsmitglieder - Niederlegung des Betriebsratsamt - Nachwirkender

  • BAG, 12.06.1986 - 6 AZR 559/84

    Abmahnung: Verstoß gegen das Verbot politischer Betätigung, Anspruch auf

  • BAG, 10.05.1957 - 1 AZR 249/57

    Zölibatsklausel

  • BAG, 02.02.1956 - 1 AZR 510/55
  • LAG Hamm, 02.07.1992 - 17 Sa 205/92

    Kündigungsschutzklage; Klagefrist; Klagehäufung; Außerordentliche Kündigung;

  • BSG, 13.03.1990 - 11 RAr 107/89

    Sozialstaatsprinzip - Ordentliche Kündigungsfrist - Außerordentliche Kündigung -

  • BAG, 24.10.1963 - 2 AZR 396/62

    Kirchliche Aufsichtsbehörde - Krankenhaus - Chefarzt - Genehmigung -

  • BAG, 08.10.1957 - 3 AZR 136/55
  • BAG, 23.03.1957 - 1 AZR 326/56

    Verfassungssatz der Gleichberechtigung - Benachteiligung wegen des Geschlechts -

  • BAG, 23.10.1969 - 2 AZR 127/69

    Betriebsratsmitgliedskündigung

  • BSG, 13.03.1990 - 11 RAr 129/88
  • BAG, 30.11.1956 - 1 AZR 260/55

    Arbeitsgerichtsverfahren: Darlegungs- und Beweispflicht bei Klage gegen

  • BAG, 16.10.1986 - 6 AZR 331/83

    Streitigkeit über die Zulässigkeit von Maßnahmen einer Sicherheitsprüfung bei den

  • BAG, 28.04.1966 - 2 AZR 176/65

    Kollektive Ausübung von Änderungskündigungen als Arbeitskampfmittel

  • BAG, 27.09.1957 - 1 AZR 493/55

    Rücktritt des Betriebsrates und Kündigungsschutz bis zur Neuwahl

  • LAG Hamm, 14.08.1980 - 10 Sa 221/80

    Voraussetzungen für die Wirksamkeit einer Entlassung; Vorliegen eines allgemeinen

  • BAG, 08.10.1957 - 3 AZR 124/55

    Ordentliche Kündigung - Anderweite Unterbringung - Dringende betriebliche

  • BAG, 15.11.1972 - 5 AZR 276/72

    Gerichtsstandsvereinbarung

  • BAG, 23.07.1970 - 2 AZR 426/69

    Gesamthafenbetriebsgesellschaft - Hafenarbeiter - Vermittlung in einzelne

  • BAG, 14.02.1963 - 2 AZR 364/62

    Anhörung des Betriebsrats - Fristlose Kündigung - Wirksamkeitsvoraussetzung -

  • BAG, 20.05.1960 - 5 AZR 431/59

    Anwaltsassessoren - Rechtsanwaltsordnung - Britische Zone - Zuweisung an

  • BAG, 03.10.1957 - 2 AZR 13/55

    Rückerstattungsberechtigter - Unüberwindliches Mißtrauen - Fristlose Entlassung -

  • BAG, 23.04.1981 - 2 AZR 1091/78
  • BAG, 18.05.1965 - 2 AZR 329/64

    Betriebsrat - Mitbestimmungsrecht - Personalverkauf

  • BAG, 14.11.1980 - 7 AZR 655/78
  • OVG Berlin, 22.11.1974 - II PV 22.74
  • BSG, 26.08.1965 - 7 RAr 32/64

    Befugnis, einen Anspruch auf Arbeitslosengeld mit einer Sperrfrist für 12 Tage

  • BAG, 10.05.1957 - 1 AZR 479/55

    Zölibatsklausel

  • BAG, 11.12.1980 - 2 AZR 939/78
  • BDH, 21.02.1958 - I DV 7/57

    Rechtsmittel

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