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   BAG, 21.11.2001 - 5 AZR 158/00   

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BAG, 21.11.2001 - 5 AZR 158/00 (https://dejure.org/2001,766)
BAG, Entscheidung vom 21.11.2001 - 5 AZR 158/00 (https://dejure.org/2001,766)
BAG, Entscheidung vom 21. November 2001 - 5 AZR 158/00 (https://dejure.org/2001,766)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • Judicialis

    BGB § 242 Inhaltskontrolle

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Verkehrsflugzeugführer; Copilot; Musterberechtigung; Fokker 50; Ausbildungskosten; Rückzahlungsklausel; Type-Rating; Kostenbeteiligung; Inhaltskontrolle; Berufsfreiheit; Ausbildungskosten eines Copiloten; Vertragskontrolle

  • Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)

    BGB § 242, § 315, § 812; BBiG § 1, § 5, § 10, § 19; GG Art. 12; LuftVG § 4; LuftVZO § 20; Luft PersV §§ 66 ff.
    Berechtigte Beteiligung an Ausbildungskosten

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Evers OK-Vertriebsrecht(Abodienst) (Leitsatz)

    Beteiligung an Ausbildungskosten, gerichtliche Billigkeitskontrolle, Kostenbeteiligung, Ermöglichung einer kontinuierlichen Berufsentwicklung, Erhöhung der Chancen auf dem Arbeitsmarkt zu berücksichtigende Werte

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BAGE 100, 13
  • MDR 2002, 953
  • NZA 2002, 551
  • BB 2002, 628
  • DB 2002, 744
 
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Wird zitiert von ... (53)Neu Zitiert selbst (9)

  • BAG, 16.10.1974 - 5 AZR 575/73

    Ausbildungsbeihilfen - Schulische Ausbildung - Betriebliche Ausbildung -

    Auszug aus BAG, 21.11.2001 - 5 AZR 158/00
    Sie setzt voraus, daß der Auszubildende in einen Betrieb eingegliedert ist, in einer dem Arbeitsverhältnis nahestehenden Rechtsbeziehung zum Ausbildenden steht und für den Betrieb mit einer vom Ausbildungszweck bestimmten Zielrichtung arbeitet (BAG 16. Oktober 1974 - 5 AZR 575/73 - AP BBiG § 1 Nr. 1, zu I 2 der Gründe; 24. Juni 1999 - 8 AZR 339/98 - AP BGB § 611 Ausbildungsverhältnis Nr. 36 = EzA BGB § 326 Nr. 1, zu II 1 der Gründe).

    Die Senatsentscheidung vom 16. Oktober 1974 (- 5 AZR 575/73 - AP BBiG § 1 Nr. 1) zur Beteiligung an den Kosten für eine allgemeine Fluglizenz ist deshalb vom Landesarbeitsgericht zu Recht als nicht unmittelbar einschlägig angesehen worden.

    Das Landesarbeitsgericht hat schon zutreffend auf die Unterschiede zwischen einer unbedingten Kostenbeteiligung und einer nachträglichen Zahlungsverpflichtung bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses vor Ablauf bestimmter Fristen hingewiesen (vgl. auch BAG 16. Oktober 1974 aaO, zu II der Gründe).

  • BAG, 24.06.1999 - 8 AZR 339/98

    Schadensersatz wegen fehlgeschlagener Pilotenausbildung

    Auszug aus BAG, 21.11.2001 - 5 AZR 158/00
    Sie setzt voraus, daß der Auszubildende in einen Betrieb eingegliedert ist, in einer dem Arbeitsverhältnis nahestehenden Rechtsbeziehung zum Ausbildenden steht und für den Betrieb mit einer vom Ausbildungszweck bestimmten Zielrichtung arbeitet (BAG 16. Oktober 1974 - 5 AZR 575/73 - AP BBiG § 1 Nr. 1, zu I 2 der Gründe; 24. Juni 1999 - 8 AZR 339/98 - AP BGB § 611 Ausbildungsverhältnis Nr. 36 = EzA BGB § 326 Nr. 1, zu II 1 der Gründe).

    Damit wird dem Umstand hinreichend Rechnung getragen, daß es sich bei der "Fokker 50" nicht um einen sehr verbreiteten Flugzeugtyp handelt und der Erwerb der Musterberechtigung nicht unmittelbaren Zugang zu gut dotierten Arbeitsplätzen bei den großen Fluggesellschaften eröffnet (vgl. demgegenüber den Fall, der der Entscheidung des Achten Senats vom 24. Juni 1999 - aaO - zugrunde lag).

  • BAG, 16.03.1994 - 5 AZR 339/92

    Ausbildungskosten - Rückzahlungsvereinbarung

    Auszug aus BAG, 21.11.2001 - 5 AZR 158/00
    Voraussetzung ist eine typisierbare Fallgestaltung, die eine strukturelle Unterlegenheit des einen Vertragsteils erkennen läßt (BAG 16. März 1994 - 5 AZR 339/92 - BAGE 76, 155, 166 ff.).

    Hier gilt nach der Rechtsprechung des Senats folgendes (vgl. nur BAG 16. März 1994 aaO, S 170 ff.):.

  • BVerfG, 07.02.1990 - 1 BvR 26/84

    Handelsvertreter

    Auszug aus BAG, 21.11.2001 - 5 AZR 158/00
    Ist der Inhalt eines Vertrags für eine Seite ungewöhnlich belastend und als Interessenausgleich offensichtlich unangemessen, muß korrigierend eingegriffen werden (BVerfG 7. Februar 1990 - 1 BvR 26/84 - BVerfGE 81, 242, 254 ff.; 19. Oktober 1993 - 1 BvR 567, 1044/89 - BVerfGE 89, 214, 231 ff.).

    Die beiderseitigen durch Art. 12 GG geschützten Rechtspositionen des Arbeitnehmers und des Arbeitgebers sind im Rahmen einer umfassenden Güter- und Interessenabwägung nach Maßgabe des Verhältnismäßigkeitsgrundsatzes zu einem angemessenen Ausgleich zu bringen (BVerfG 7. Februar 1990 - 1 BvR 26/84 - aaO).

  • BVerfG, 19.10.1993 - 1 BvR 567/89

    Bürgschaftsverträge

    Auszug aus BAG, 21.11.2001 - 5 AZR 158/00
    Ist der Inhalt eines Vertrags für eine Seite ungewöhnlich belastend und als Interessenausgleich offensichtlich unangemessen, muß korrigierend eingegriffen werden (BVerfG 7. Februar 1990 - 1 BvR 26/84 - BVerfGE 81, 242, 254 ff.; 19. Oktober 1993 - 1 BvR 567, 1044/89 - BVerfGE 89, 214, 231 ff.).
  • BAG, 27.09.1994 - GS 1/89

    Haftung des Arbeitnehmers

    Auszug aus BAG, 21.11.2001 - 5 AZR 158/00
    Die Norm umfaßt nicht nur das Recht, den gewählten Arbeitsplatz zu wechseln oder aufzugeben, sondern bezieht sich auch auf Maßnahmen, die am Erwerb eines zur Verfügung stehenden Arbeitsplatzes hindern, zur Annahme eines bestimmten Arbeitsplatzes zwingen oder die Aufgabe eines Arbeitsplatzes verlangen (BVerfG 24. April 1991 - 1 BvR 1341/90 - BVerfGE 84, 133, 146 f.; BAG 27. September 1994 - GS 1/89 [A] - BAGE 78, 56, 65 f.).
  • BVerfG, 24.04.1991 - 1 BvR 1341/90

    Abwicklung von DDR-Einrichtungen

    Auszug aus BAG, 21.11.2001 - 5 AZR 158/00
    Die Norm umfaßt nicht nur das Recht, den gewählten Arbeitsplatz zu wechseln oder aufzugeben, sondern bezieht sich auch auf Maßnahmen, die am Erwerb eines zur Verfügung stehenden Arbeitsplatzes hindern, zur Annahme eines bestimmten Arbeitsplatzes zwingen oder die Aufgabe eines Arbeitsplatzes verlangen (BVerfG 24. April 1991 - 1 BvR 1341/90 - BVerfGE 84, 133, 146 f.; BAG 27. September 1994 - GS 1/89 [A] - BAGE 78, 56, 65 f.).
  • LAG Baden-Württemberg, 14.12.1999 - 18 Sa 56/99

    Wirksamkeit einer Vereinbarung einer Rückzahlungspflicht für Ausbildungskosten

    Auszug aus BAG, 21.11.2001 - 5 AZR 158/00
    Auf die Revision der Beklagten wird das Urteil des Landesarbeitsgerichts Baden-Württemberg vom 14. Dezember 1999 - 18 Sa 56/99 - aufgehoben.
  • BAG, 24.02.1999 - 5 AZB 10/98

    Rechtsweg - Auszubildende in berufsbildenden Schulen und "sonstigen

    Auszug aus BAG, 21.11.2001 - 5 AZR 158/00
    Er wurde nicht für die Beklagte tätig, sondern sollte extern eine Befähigung erwerben, die seinen Einsatz luftfahrtrechtlich erst ermöglichte (vgl. BAG 24. Februar 1999 - 5 AZB 10/98 - AP ArbGG 1979 § 5 Nr. 45 = EzA ArbGG 1979 § 5 Nr. 32, zu II 4 c dd der Gründe).
  • BAG, 25.05.2005 - 5 AZR 572/04

    Einzelvertragliche zweistufige Ausschlussfrist

    Das betrifft in erster Linie die Hauptpflichten des Vertrags und erfordert grundsätzlich eine Gesamtschau der vertraglichen Regelungen (BVerfG 19. Oktober 1993 - 1 BvR 567, 1044/89 - BVerfGE 89, 214, 232 f., zu C II 2 c der Gründe; 2. Mai 1996 - 1 BvR 696/96 - NJW 1996, 2021, zu II 1 a der Gründe; BAG 21. November 2001 - 5 AZR 158/00 - BAGE 100, 13, 18 f.; unentschieden zur Billigkeitskontrolle BGH 16. November 1990 - V ZR 217/89 - NJW 1991, 843, 844, zu 2 der Gründe; zu einseitigen Ausschlussfristen BAG 2. März 2004 - 1 AZR 271/03 - AP TVG § 3 Nr. 31 = EzA BetrVG 2001 § 87 Betriebliche Lohngestaltung Nr. 4, auch zur Veröffentlichung in der Amtlichen Sammlung vorgesehen, zu VI 2 der Gründe).
  • BAG, 19.01.2011 - 3 AZR 621/08

    Rückzahlung von Aus- oder Fortbildungskosten

    wenn die Aus- oder Weiterbildungsmaßnahme für ihn von geldwertem Vorteil gewesen wäre (vgl. BAG 21. November 2001 - 5 AZR 158/00 - zu I 2 b aa der Gründe, BAGE 100, 13; 19. Februar 2004 - 6 AZR 552/02 - zu I 2 a bb der Gründe, BAGE 109, 345; 15. September 2009 - 3 AZR 173/08 - Rn. 38, AP BGB § 611 Ausbildungsbeihilfe Nr. 42 = EzA BGB 2002 § 611 Ausbildungsbeihilfe Nr. 13) und er nur die bis zum Ausscheiden tatsächlich entstandenen Kosten zurückzuzahlen hat.

    Dieses Kriterium ist von der Rechtsprechung jedoch für Klauseln entwickelt worden, die eine Rückzahlungsverpflichtung für den Fall vorsehen, dass der Arbeitnehmer nach Abschluss der Ausbildung aus dem Arbeitsverhältnis ausscheidet (vgl. BAG 21. November 2001 - 5 AZR 158/00 - zu I 2 b bb der Gründe, BAGE 100, 13; 14. Januar 2009 - 3 AZR 900/07 - Rn. 18, BAGE 129, 121) .

  • BAG, 14.01.2009 - 3 AZR 900/07

    Fortbildungsvertrag - Bindungsdauer - Verbot der geltungserhaltende Reduktion -

    Es geht nicht um rechnerische Gesetzmäßigkeiten, sondern um richterrechtlich entwickelte Regelwerte, die einzelfallbezogenen Abweichungen zugänglich sind (vgl. insgesamt dazu: BAG 19. Juni 1974 - 5 AZR 299/73 - zu I 1 a der Gründe, AP BGB § 611 Ausbildungsbeihilfe Nr. 1; 12. Dezember 1979 - 5 AZR 1056/77 - zu II 2 der Gründe, AP BGB § 611 Ausbildungsbeihilfe Nr. 4 = EzA BGB § 611 Ausbildungsbeihilfe Nr. 1; 23. Februar 1983 - 5 AZR 531/80 - zu II und III der Gründe, BAGE 42, 49; 11. April 1984 - 5 AZR 430/82 - zu II 3 der Gründe, AP BGB § 611 Ausbildungsbeihilfe Nr. 8 = EzA BGB § 611 Ausbildungsbeihilfe Nr. 4; 23. April 1986 - 5 AZR 159/85 - AP BGB § 611 Ausbildungsbeihilfe Nr. 10 = EzA BGB § 611 Ausbildungsbeihilfe Nr. 5; 15. Dezember 1993 - 5 AZR 279/93 - zu B II 2 b der Gründe, BAGE 75, 215; 6. September 1995 - 5 AZR 241/94 - AP BGB § 611 Ausbildungsbeihilfe Nr. 23 = EzA BGB § 611 Ausbildungsbeihilfe Nr. 14; 21. November 2001 - 5 AZR 158/00 - zu I 2 b bb der Gründe, BAGE 100, 13; 21. Juli 2005 - 6 AZR 452/04 - zu 2 und 3 b der Gründe, AP BGB § 611 Ausbildungsbeihilfe Nr. 37 = EzA BGB 2002 § 611 Ausbildungsbeihilfe Nr. 8).
  • BAG, 09.09.2003 - 9 AZR 574/02

    Vertragskontrolle - Dienstwagen

    a) Ungeachtet der Bereichsausnahme des § 23 AGB-Gesetzes unterliegen Arbeitsverträge der allgemeinen richterlichen Inhaltskontrolle (vgl. BAG 21. November 2001 - 5 AZR 158/00 - BAGE 100, 13).
  • BAG, 21.08.2012 - 3 AZR 698/10

    Fortbildungskosten - Transparenz - Bereicherungsanspruch

    Dem Beklagten wird mit der Ausbildung zum Kfz-Prüfingenieur keine breit angelegte berufliche Grundbildung iSd. § 1 Abs. 3 BBiG vermittelt (vgl. BAG 21. November 2001 - 5 AZR 158/00 - zu I 1 der Gründe, BAGE 100, 13) .

    Unter § 26 BBiG fällt nicht die Weiterbildung von bereits ausgebildeten Fachkräften für bestimmte Aufgaben, die im Rahmen der beruflichen Weiterbildung oder beruflichen Anpassung eng abgegrenzte betriebliche Bildungsmaßnahmen besuchen (BAG 21. November 2001 - 5 AZR 158/00 - zu I 1 der Gründe, BAGE 100, 13; 15. März 1991 - 2 AZR 516/90 - zu II 2 c aa der Gründe, AP BBiG § 47 Nr. 2 = EzA BBiG § 47 Nr. 1) .

  • BAG, 11.04.2006 - 9 AZR 610/05

    Rückzahlung von Ausbildungskosten - AGB - Inhaltskontrolle

    a) Das Bundesarbeitsgericht hat schon nach altem Schuldrecht trotz Geltung der 20 Bereichsausnahme in § 23 Abs. 1 ABGB eine allgemeine richterliche Inhaltskontrolle vorgenommen, um dem grundgesetzlichen Schutzauftrag mit den Mitteln des Zivilrechts Geltung zu verschaffen (BAG 21. November 2001 - 5 AZR 158/00 - BAGE 100, 13; Senat 9. September 2003 - 9 AZR 574/02 - BAGE 107, 256).

    In Anwendung von §§ 138, 242, 315 BGB sind ua. auch vorformulierte Rückzahlklauseln in Arbeitsverträgen darauf überprüft worden, ob sie den Arbeitnehmer entgegen dem Gebot von Treu und Glauben unangemessen benachteiligen (BAG 21. November 2001 - 5 AZR 158/00 - BAGE 100, 13, 18).

  • BAG, 18.11.2008 - 3 AZR 192/07

    Rückzahlung von Ausbildungskosten - Anwendbarkeit des BBiG - unangemessene

    (1) Allerdings bestehen grundsätzlich keine Bedenken, wenn ein Arbeitgeber die Kosten einer beruflichen Aus- oder Fortbildung, die die Arbeitsmarktchancen des Arbeitnehmers deutlich erhöhen, in wirtschaftlich angemessener Weise auf den Arbeitnehmer ohne weitere Bedingungen abwälzt (vgl. BAG 21. November 2001 - 5 AZR 158/00 - zu I 2 der Gründe, BAGE 100, 13; ähnlich bereits 24. Juni 1999 - 8 AZR 339/98 - zu II 2 und 3 der Gründe, AP BGB § 611 Ausbildungsverhältnis Nr. 36 = EzA BGB § 326 Nr. 1).
  • BAG, 05.12.2002 - 6 AZR 539/01

    Rückzahlung von Fortbildungskosten

    Die Abwägung hat sich insbesondere daran zu orientieren, ob und inwieweit der Arbeitnehmer mit der Fortbildung einen geldwerten Vorteil erlangt (st. Rspr., vgl. BAG 16. März 1994 - 5 AZR 339/92 - aaO S 170 ff.; 21. November 2001 - 5 AZR 158/00 - AP BGB § 611 Ausbildungsbeihilfe Nr. 31 = EzA BGB § 611 Inhaltskontrolle Nr. 9, zu I 2 b bb der Gründe).

    Die Höhe der Arbeitgeberaufwendungen und die Qualität der erworbenen Qualifikation hängen regelmäßig von der Dauer der Fortbildung ab (BAG 21. November 2001 - 5 AZR 158/00 - aaO, zu I 2 b bb der Gründe).

  • BAG, 19.02.2004 - 6 AZR 552/02

    Erstattung verauslagter Ausbildungskosten

    Sie ist sowohl bestimmend für die Höhe der Arbeitgeberaufwendungen und damit dessen Bedarf am Schutz seiner Investitionen als auch für die Qualität der erworbenen Qualifikation und damit verbundene Erhöhung der beruflichen Chancen des Arbeitnehmers (21. November 2001 - 5 AZR 158/00 - BAGE 100, 13, zu I 2 b bb der Gründe).

    Obergrenze ist in jedem Fall der vereinbarte Betrag (BAG 21. November 2001 - 5 AZR 158/00 - BAGE 100, 13).

    Beteiligt sie sich dennoch an den Kosten einer hierfür notwendigen Ausbildung, geht ihr Interesse jedenfalls dahin, einen über Leistung und Gegenleistung hinausgehenden Aufwand zu verringern (vgl. BAG 21. November 2001 - 5 AZR 158/00 - BAGE 100, 13).

    Der Erwerb der Musterberechtigung kann daher nicht mit einer nur dem Arbeitgeber dienenden Einweisung auf das Arbeitsgerät gleichgesetzt werden (vgl. hierzu BAG 21. November 2001 - 5 AZR 158/00 - BAGE 100, 13).

    Zunächst ist zu berücksichtigen, dass trotz einer relativ kurzen Ausbildungszeit von etwa zwei Monaten vergleichsweise hohe Kosten anfallen und der Kläger durch den Erwerb der Musterberechtigung einen höheren Qualifikationsgrad erreicht, mit der Folge, dass der verhältnismäßig kurzen Fortbildungsdauer keine allein ausschlaggebende Indizfunktion hinsichtlich der Höhe der Ausbildungskosten und der Qualität der erworbenen Qualifikation zukommt (vgl. BAG 21. November 2001 - 5 AZR 158/00 - BAGE 100, 13).

    Bei der gebotenen typisierenden Betrachtungsweise genügt es, dass sich für den Kläger überhaupt entsprechende Einsatzmöglichkeiten als Pilot bei anderen Arbeitgebern eröffnen (vgl. BAG 21. November 2001 - 5 AZR 158/00 - BAGE 100, 13, zu I 2 d bb der Gründe).

    Faktisch ermöglicht regelmäßig erst eine ausreichende Flugerfahrung auf einem solchen kleineren Flugzeug, Musterberechtigungen für größere Verkehrsflugzeuge zu erwerben (vgl. BAG 21. November 2001 - 5 AZR 158/00 - BAGE 100, 13, zu I 2 d cc der Gründe).

    Auf diesen Gesichtspunkt hat auch der Fünfte Senat des Bundesarbeitsgerichts nunmehr in seiner Entscheidung vom 21. November 2001 (- 5 AZR 158/00 - BAGE 100, 13, zu I 2 d cc der Gründe) zur Zulässigkeit einer unbedingten Kostenbeteiligung des Arbeitnehmers hingewiesen und in einem vergleichbaren Fall eine dreijährige Bindung für wirksam gehalten.

  • BAG, 21.07.2005 - 6 AZR 452/04

    Rückzahlung von Weiterbildungskosten

    Sie ist sowohl bestimmend für die Höhe der Arbeitgeberaufwendungen und damit dessen Bedarf am Schutz seiner Investionen als auch für die Qualität der erworbenen Qualifikation und damit verbundenen Erhöhung der beruflichen Chancen des Arbeitnehmers (BAG 21. November 2001 - 5 AZR 158/00 - BAGE 100, 13, 20; 19. Februar 2004 - 6 AZR 552/02 -BAGE 109, 345, 350).
  • LAG Hamm, 23.08.2005 - 19 Sa 286/05

    Rückzahlung von Ausbildungskosten; Unzulässigkeit der Rückzahlungsvereinbarung

  • LAG Berlin-Brandenburg, 20.01.2021 - 15 Sa 1128/20

    Erwerb Musterberechtigung - Flugbegleiter - Darlehen - Rückzahlung von

  • BGH, 17.09.2009 - III ZR 207/08

    Wirksamkeit der in einem Ausbildungsvertrag enthaltenen Klausel zum (Teil-)Erlass

  • BAG, 05.06.2007 - 9 AZR 604/06

    Fortbildung - Rückzahlungsklausel - Tarifvorbehalt - Mitbestimmung - Personalrat

  • BAG, 25.01.2022 - 9 AZR 144/21

    Erstattung von Fortbildungskosten - Musterberechtigung eines Co-Piloten

  • BAG, 27.02.2002 - 9 AZR 543/00

    Einzelvertragliche Ausschlußfrist

  • LAG Hamm, 09.03.2012 - 7 Sa 1500/11

    Rückforderung von Fort- und Weiterbildungskosten; unangemessene Benachteili-gung;

  • BAG, 10.05.2005 - 9 AZR 294/04

    Bezugnahmeklausel - Altersteilzeit - Ermessensentscheidung

  • BAG, 21.11.2002 - 6 AZR 77/01

    Erstattung von Fortbildungskosten

  • BAG, 24.10.2002 - 6 AZR 632/00

    Ausbildungskosten - selbständige Handelsvertreterin

  • LAG Niedersachsen, 30.10.2018 - 10 Sa 268/18

    Formularmäßige Vereinbarung der Erstattung der Kosten einer Bildungsmaßnahme bei

  • LAG Rheinland-Pfalz, 07.10.2004 - 11 Sa 279/04

    Unwirksamkeit einer Rückzahlungsvereinbarung für einwöchigen Computerkurs

  • BAG, 18.11.2008 - 3 AZR 312/07

    Rückzahlung von Ausbildungskosten

  • BAG, 09.03.2005 - 5 AZR 231/04

    Arbeitspflicht - Direktionsrecht

  • BAG, 05.09.2023 - 9 AZR 357/22

    Kostenbeteiligung des Flugschülers - Pilotenausbildung - Risiko einer wertlosen

  • BAG, 05.09.2023 - 9 AZR 350/22

    Kostenbeteiligung des Flugschülers - Pilotenausbildung - Risiko einer wertlosen

  • LAG Sachsen-Anhalt, 06.09.2007 - 10 Sa 142/07

    Rückzahlungsabreden für Aus- und Fortbildungskosten - unangemessene

  • BAG, 05.09.2023 - 9 AZR 356/22

    Kostenbeteiligung des Flugschülers - Pilotenausbildung - Risiko einer wertlosen

  • BAG, 16.01.2003 - 6 AZR 384/01

    Rückzahlung von Ausbildungskosten

  • BAG, 05.09.2023 - 9 AZR 355/22

    Kostenbeteiligung des Flugschülers - Pilotenausbildung - Risiko einer wertlosen

  • BAG, 05.09.2023 - 9 AZR 351/22

    Kostenbeteiligung des Flugschülers - Pilotenausbildung - Risiko einer wertlosen

  • LAG Hamm, 07.03.2006 - 19 Sa 1958/05

    Rückzahlungsklausel über Ausbildungsbeihilfe

  • BAG, 18.03.2003 - 9 AZR 44/02

    Vertragsauslegung - Ausschlußfristen

  • LAG Berlin-Brandenburg, 11.08.2010 - 15 Sa 2600/09

    Vorgezogener Beginn eines Arbeitsverhältnisses - kein Vorarbeitsverhältnis -

  • ArbG Frankfurt/Main, 21.09.2022 - 9 Ca 7522/21
  • ArbG Frankfurt/Main, 24.08.2022 - 9 Ca 7744/21
  • LAG Berlin, 22.08.2003 - 5 Sa 314/03

    Anschluß eines sachlich-rechtlichen Kostenerstattungsanspruchs

  • ArbG Frankfurt/Main, 24.08.2022 - 9 Ca 7827/21
  • LAG Hessen, 09.06.2022 - 11 Sa 1558/21
  • LAG Hessen, 09.06.2022 - 11 Sa 1034/21
  • LAG Hessen, 09.06.2022 - 11 Sa 1543/20
  • LAG Hessen, 09.06.2022 - 11 Sa 643/21
  • LAG Baden-Württemberg, 27.02.2002 - 3 Sa 47/01

    Eingruppierung einer Lehrerin - Eingruppierungsrichtlinien

  • LAG Hessen, 09.06.2022 - 11 Sa 1432/21
  • ArbG Düsseldorf, 07.10.2021 - 9 Ca 2977/21

    AGB-Prüfung: Arbeitgeberdarlehen für eine Fortbildung ( Arbeitsvertraglichen

  • LAG Hamm, 06.09.2019 - 1 Sa 10/19

    Anspruch des Arbeitgebers auf Rückzahlung eines für Fort- und Ausbildungskosten

  • LAG Hessen, 16.02.2023 - 11 Sa 1381/21
  • LAG Rheinland-Pfalz, 19.09.2013 - 10 Sa 85/13

    Rückzahlung von Ausbildungskosten - Rückzahlungsklausel - Inhaltskontrolle

  • LAG Köln, 30.07.2002 - 9 Sa 1301/01

    Anspruch eines Flugzeugführers auf Rückzahlung verauslagter Ausbildungskosten;

  • LAG Köln, 19.09.2002 - 10 Sa 612/02

    Ausbildungskosten, Rückzahlung, Type-Rating mit CCC-Schulung, Bindungsdauer

  • BAG, 24.10.2002 - 6 AZR 633/00

    Kosten der Ausbildung eines selbständigen Handelsvertreters - Kontrollfähigkeit

  • LAG Hessen, 04.05.2023 - 11 Sa 294/22
  • LAG Baden-Württemberg, 24.05.2012 - 9 Sa 30/12
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