Rechtsprechung
BAG, 29.05.2002 - 5 AZR 680/00 |
Volltextveröffentlichungen (11)
- lexetius.com
Rückabwicklung nach einem Statusurteil
- Kanzlei Prof. Schweizer
Rückabwicklung nach einem Statusurteil
- JLaw (App) | www.prinz.law
- Wolters Kluwer
Rückabwicklung - Arbeitsverhältnis - Statusurteil - Freier Mitarbeiter - Rückzahlung - Honorar - Abfindungsanspruch - Tarifvertrag - Abrechnung - Arbeitnehmerstatus - Arbeitnehmer
- archive.org (Volltext/Leitsatz)
Rückabwicklung nach einem Statusurteil
- Techniker Krankenkasse
- Judicialis
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Arbeitnehmerstatus; Arbeitslohn - Rückabwicklung nach einem Statusurteil; Rundfunkanstalt; freie Mitarbeit; Arbeitsverhältnis; rückwirkendes Statusurteil; Überzahlung; Verrechnung bei fehlerhafter Statusbeurteilung; ungerechtfertigte Bereicherung; Kenntnis der ...
- datenbank.nwb.de
- Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)
BGB §§ 362, 812
Nachträgliche Feststellung der Arbeitnehmereigenschaft: Rückzahlung überzahlter Honorare - Anwendung tariflicher Ausschlussfristen - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (2)
- lexetius.com (Pressemitteilung)
Rückabwicklung nach erfolgreicher Statusklage
- anwaltonline.com (Kurzinformation)
Rückabwicklung nach erfolgreicher Statusklage
Verfahrensgang
- ArbG Ulm, 08.10.1999 - 6 Ca 24/99
- LAG Baden-Württemberg, 21.09.2000 - 3 Sa 4/00
- BAG, 29.05.2002 - 5 AZR 680/00
Papierfundstellen
- BAGE 101, 247
- NJW 2002, 457
- NJW 2003, 457
- NZA 2002, 1328
- BB 2002, 2184
- DB 2002, 2330
- afp 2002, 542
Wird zitiert von ... (43) Neu Zitiert selbst (13)
- BAG, 14.03.2001 - 4 AZR 152/00
Tarifliche Ausschlußfrist für Ansprüche aus rückwirkend festgestelltem …
Auszug aus BAG, 29.05.2002 - 5 AZR 680/00
Ist ein Arbeitsverhältnis von den Vertragsparteien irrtümlich als freies Mitarbeiterverhältnis angesehen und behandelt worden und kann der Arbeitgeber deshalb die Rückzahlung überzahlter Honorare verlangen (BAG 14. März 2001 - 4 AZR 152/00 - BAGE 97, 177; 21. November 2001 - 5 AZR 87/00 - zVv.; 12. Dezember 2001 - 5 AZR 257/00 - zVv.), so umfaßt der Anspruch die Summendifferenz zwischen sämtlichen Honorarzahlungen und sämtlichen Vergütungsansprüchen.a) Nach der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts (14. März 2001 - 4 AZR 152/00 - BAGE 97, 177, zu V 2 der Gründe mwN) kann der Arbeitgeber die Rückzahlung überzahlter Honorare verlangen, wenn der Arbeitnehmerstatus eines vermeintlich freien Mitarbeiters rückwirkend festgestellt wird.
Die rückwirkende Feststellung des Arbeitnehmerstatus führt dazu, daß die in dem Vertragsverhältnis erbrachten Leistungen im Rahmen des Arbeitsverhältnisses erbracht wurden, auch wenn sie aus Sicht der Parteien seinerzeit als Erfüllung der Verpflichtungen aus dem Vertragsverhältnis als freier Mitarbeiter erfolgt sind (BAG 14. März 2001 aaO, zu V 3 der Gründe).
Er muß nicht durch die Geltendmachung des Arbeitgebers gesondert auf dieses Risiko hingewiesen werden (BAG 14. März 2001 aaO, zu V 4 b der Gründe).
- BAG, 21.11.2001 - 5 AZR 87/00
Übliche Vergütung einer Volkshochschullehrerin
Auszug aus BAG, 29.05.2002 - 5 AZR 680/00
Ist ein Arbeitsverhältnis von den Vertragsparteien irrtümlich als freies Mitarbeiterverhältnis angesehen und behandelt worden und kann der Arbeitgeber deshalb die Rückzahlung überzahlter Honorare verlangen (BAG 14. März 2001 - 4 AZR 152/00 - BAGE 97, 177; 21. November 2001 - 5 AZR 87/00 - zVv.; 12. Dezember 2001 - 5 AZR 257/00 - zVv.), so umfaßt der Anspruch die Summendifferenz zwischen sämtlichen Honorarzahlungen und sämtlichen Vergütungsansprüchen.Mit dieser Feststellung steht zugleich fest, daß der Dienstverpflichtete als Arbeitnehmer zu vergüten war und ein Rechtsgrund für die Honorarzahlungen nicht bestand, wenn bei dem Dienstberechtigten unterschiedliche Vergütungsordnungen für freie Mitarbeiter und für Arbeitnehmer galten (BAG 21. Januar 1998 - 5 AZR 50/97 - BAGE 87, 349, 351 f.; 21. November 2001 - 5 AZR 87/00 - zVv., zu II 1 b der Gründe; 12. Dezember 2001 - 5 AZR 257/00 - zVv., zu I 3 der Gründe).
- BAG, 12.12.2001 - 5 AZR 257/00
Arbeitsvergütung; Urlaubsentgelt; Verwirkung
Auszug aus BAG, 29.05.2002 - 5 AZR 680/00
Ist ein Arbeitsverhältnis von den Vertragsparteien irrtümlich als freies Mitarbeiterverhältnis angesehen und behandelt worden und kann der Arbeitgeber deshalb die Rückzahlung überzahlter Honorare verlangen (BAG 14. März 2001 - 4 AZR 152/00 - BAGE 97, 177; 21. November 2001 - 5 AZR 87/00 - zVv.; 12. Dezember 2001 - 5 AZR 257/00 - zVv.), so umfaßt der Anspruch die Summendifferenz zwischen sämtlichen Honorarzahlungen und sämtlichen Vergütungsansprüchen.Mit dieser Feststellung steht zugleich fest, daß der Dienstverpflichtete als Arbeitnehmer zu vergüten war und ein Rechtsgrund für die Honorarzahlungen nicht bestand, wenn bei dem Dienstberechtigten unterschiedliche Vergütungsordnungen für freie Mitarbeiter und für Arbeitnehmer galten (BAG 21. Januar 1998 - 5 AZR 50/97 - BAGE 87, 349, 351 f.; 21. November 2001 - 5 AZR 87/00 - zVv., zu II 1 b der Gründe; 12. Dezember 2001 - 5 AZR 257/00 - zVv., zu I 3 der Gründe).
- BAG, 14.09.1994 - 5 AZR 407/93
Beginn einer tariflichen Ausschlußfrist
Auszug aus BAG, 29.05.2002 - 5 AZR 680/00
Ihm obliegt es, ohne schuldhaftes Zögern die Voraussetzungen zu schaffen, um seinen Anspruch beziffern zu können (BAG 27. März 1996 - 5 AZR 336/94 - BAGE 82, 327, 330 f.; 14. September 1994 - 5 AZR 407/93 - AP TVG § 4 Ausschlußfristen Nr. 127 = EzA TVG § 4 Ausschlußfristen Nr. 106, zu II 3 a, b der Gründe).Die Tarifvertragsparteien haben für den Fall der Beendigung des Arbeitsverhältnisses bewußt eine kürzere Ausschlußfrist gewählt, um nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses rasch Rechtssicherheit und Rechtsklarheit für die Arbeitsvertragsparteien zu schaffen (zu diesem Zweck vgl. etwa BAG 23. August 1990 - 6 AZR 554/88 - BAGE 66, 29; 14. September 1994 aaO; 16. März 1995 - 8 AZR 58/92 - BAGE 79, 285; 4. Dezember 1997 - 2 AZR 809/96 - BAGE 87, 210).
- BAG, 19.01.1999 - 9 AZR 405/97
Rückgewähr nachvertraglich erbrachter Leistung - Ausschlußfrist
Auszug aus BAG, 29.05.2002 - 5 AZR 680/00
Eine frühere Geltendmachung liegt nicht etwa in dem Klageabweisungsantrag im Vorprozeß (vgl. BAG 19. Januar 1999 - 9 AZR 405/97 - AP BAT-O § 70 Nr. 1, zu VI 2 b bb der Gründe). - BAG, 16.03.1995 - 8 AZR 58/92
HAftung des Arbeitnehmers - tarifliche Ausschlußfrist
Auszug aus BAG, 29.05.2002 - 5 AZR 680/00
Die Tarifvertragsparteien haben für den Fall der Beendigung des Arbeitsverhältnisses bewußt eine kürzere Ausschlußfrist gewählt, um nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses rasch Rechtssicherheit und Rechtsklarheit für die Arbeitsvertragsparteien zu schaffen (zu diesem Zweck vgl. etwa BAG 23. August 1990 - 6 AZR 554/88 - BAGE 66, 29;… 14. September 1994 aaO; 16. März 1995 - 8 AZR 58/92 - BAGE 79, 285; 4. Dezember 1997 - 2 AZR 809/96 - BAGE 87, 210). - BAG, 22.04.1998 - 5 AZR 342/97
Arbeitnehmereigenschaft eines Rundfunkmitarbeiters; Befristungsgrund …
Auszug aus BAG, 29.05.2002 - 5 AZR 680/00
Mit Urteil vom 22. April 1998 (- 5 AZR 342/97 - BAGE 88, 263) stellte das Bundesarbeitsgericht fest, daß zwischen dem SWF und dem Beklagten vom 1. Juli 1990 bis zum 31. März 1995 Arbeitsverhältnisse bestanden und das letzte Arbeitsverhältnis auf Grund wirksamer Befristung mit Ablauf des 31. März 1995 endete. - BAG, 21.01.1998 - 5 AZR 50/97
Übliche Vergütung für Rundfunkmitarbeiter
Auszug aus BAG, 29.05.2002 - 5 AZR 680/00
Mit dieser Feststellung steht zugleich fest, daß der Dienstverpflichtete als Arbeitnehmer zu vergüten war und ein Rechtsgrund für die Honorarzahlungen nicht bestand, wenn bei dem Dienstberechtigten unterschiedliche Vergütungsordnungen für freie Mitarbeiter und für Arbeitnehmer galten (BAG 21. Januar 1998 - 5 AZR 50/97 - BAGE 87, 349, 351 f.; 21. November 2001 - 5 AZR 87/00 - zVv., zu II 1 b der Gründe; 12. Dezember 2001 - 5 AZR 257/00 - zVv., zu I 3 der Gründe). - BAG, 04.12.1997 - 2 AZR 809/96
Einseitige Ausschlußfristen
Auszug aus BAG, 29.05.2002 - 5 AZR 680/00
Die Tarifvertragsparteien haben für den Fall der Beendigung des Arbeitsverhältnisses bewußt eine kürzere Ausschlußfrist gewählt, um nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses rasch Rechtssicherheit und Rechtsklarheit für die Arbeitsvertragsparteien zu schaffen (zu diesem Zweck vgl. etwa BAG 23. August 1990 - 6 AZR 554/88 - BAGE 66, 29;… 14. September 1994 aaO; 16. März 1995 - 8 AZR 58/92 - BAGE 79, 285; 4. Dezember 1997 - 2 AZR 809/96 - BAGE 87, 210). - BAG, 27.03.1996 - 5 AZR 336/94
Rückforderung überzahlten Arbeitsentgelts - Beginn der Ausschlußfrist bei Zahlung …
Auszug aus BAG, 29.05.2002 - 5 AZR 680/00
Ihm obliegt es, ohne schuldhaftes Zögern die Voraussetzungen zu schaffen, um seinen Anspruch beziffern zu können (BAG 27. März 1996 - 5 AZR 336/94 - BAGE 82, 327, 330 f.; 14. September 1994 - 5 AZR 407/93 - AP TVG § 4 Ausschlußfristen Nr. 127 = EzA TVG § 4 Ausschlußfristen Nr. 106, zu II 3 a, b der Gründe). - LAG Baden-Württemberg, 21.09.2000 - 3 Sa 4/00
Rückzahlung von Honorar - Kein Anspruch auf ungerechtfertigte Bereicherung
- BAG, 17.04.2002 - 5 AZR 644/00
Mehrarbeitsvergütung - tarifliche Ausschlußfrist
- BAG, 23.08.1990 - 6 AZR 554/88
Tarifliche Ausschlußfrist - Erkennbarkeit eines Anspruchs
- BAG, 26.06.2019 - 5 AZR 178/18
Arbeitnehmerstatus - Rückabwicklung
Im Übrigen ist der Arbeitnehmer nicht ohne Rechtsgrund bereichert (BAG 9. Februar 2005 - 5 AZR 175/04 - zu III 1 a der Gründe; 29. Mai 2002 - 5 AZR 680/00 - zu I 1 a der Gründe, BAGE 101, 247) .Eine frühere Inanspruchnahme des Mitarbeiters ist nicht zumutbar, weil vom Arbeitgeber ein widersprüchliches Verhalten verlangt würde (vgl. BAG 29. Mai 2002 - 5 AZR 680/00 - zu I 2 d der Gründe, BAGE 101, 247, insoweit zur Geltendmachung im Sinne einer tariflichen Ausschlussfristenregelung) .
- BAG, 09.02.2005 - 5 AZR 175/04
Rückzahlung überzahlter Honorare - Rückwirkende Feststellung eines …
Mit dieser Feststellung steht zugleich fest, dass der Dienstverpflichtete als Arbeitnehmer zu vergüten war und ein Rechtsgrund für die Honorarzahlungen nicht bestand, wenn bei dem Dienstberechtigten unterschiedliche Vergütungsordnungen für freie Mitarbeiter und für Arbeitnehmer galten (Senat 29. Mai 2002 - 5 AZR 680/00 - BAGE 101, 247, 250; 12. Dezember 2001 - 5 AZR 257/00 - AP BGB § 612 Nr. 65 = EzA BGB § 612 Nr. 24; BAG 14. März 2001 - 4 AZR 152/00 - BAGE 97, 177, 191).Ein Arbeitnehmer, der von seinem Arbeitgeber fälschlicherweise als freier Mitarbeiter nach der für diese Personengruppe geltenden Vergütungsordnung bezahlt wird, kann die Erklärungen des Arbeitgebers grundsätzlich nicht so verstehen, die Honorarvereinbarung sei unabhängig von dem tatsächlichen Status gewollt und stelle eine übertarifliche Vergütung dar, wenn später festgestellt werde, dass die Tätigkeit tatsächlich in einem Arbeitsverhältnis erbracht wurde (Senat 29. Mai 2002 - 5 AZR 680/00 - BAGE 101, 247, 250).
Da zwischen den Parteien in den Jahren 1999 und 2000 tatsächlich ein Arbeitsverhältnis bestand, wurden die Leistungen in einem Arbeitsverhältnis erbracht, auch wenn sie seinerzeit aus Sicht der Parteien in Erfüllung der Verpflichtungen aus dem Vertragsverhältnis als freier Mitarbeiter erfolgten (Senat 29. Mai 2002 - 5 AZR 680/00 - BAGE 101, 247).
Er muss nicht durch die Geltendmachung des Arbeitgebers gesondert auf dieses Risiko hingewiesen werden (Senat 29. Mai 2002 - 5 AZR 680/00 - BAGE 101, 247, 251 f.; BAG 14. März 2001 - 4 AZR 152/00 - BAGE 97, 177, 191 f.).
- BAG, 23.03.2011 - 5 AZR 7/10
Equal Pay" -Anspruch des Leiharbeitnehmers und Ausschlussfrist
Damit ist ein Gesamtvergleich der Entgelte im Überlassungszeitraum anzustellen (…vgl. zu entsprechenden Saldierungen in anderen Regelungszusammenhängen: BAG 22. November 2005 - 1 AZR 407/04 - Rn. 22, 23 mwN, BAGE 116, 246 zu § 615 BGB; 29. Mai 2002 - 5 AZR 680/00 - BAGE 101, 247 und 9. Februar 2005 - 5 AZR 175/04 - AP BGB § 611 Lohnrückzahlung Nr. 12 = EzA BGB 2002 § 818 Nr. 1 jeweils zum rückwirkend festgestellten Arbeitnehmerstatus) .
- BAG, 08.11.2006 - 5 AZR 706/05
Arbeitnehmerstatus eines Rundfunkmitarbeiters - Rückzahlung von Honoraren
Die Beklagte muss sich im Hinblick auf die Rechtsprechung des Senats zum Umfang des Bereicherungsanspruchs (29. Mai 2002 - 5 AZR 680/00 - BAGE 101, 247, 250, 256; 9. Februar 2005 - 5 AZR 175/04 - AP BGB § 611 Lohnrückzahlung Nr. 12 = EzA BGB 2002 § 818 Nr. 1, zu III 3 der Gründe) dazu erklären, ob sie die Überzahlungen abschließend für die vom Kläger geltend gemachte Zeit des Bestehens eines Arbeitsverhältnisses verlangt. - LAG Baden-Württemberg, 30.10.2017 - 11 Sa 66/16
Rückforderung überzahlter Honorare nach Feststellung eines …
Dies gelte aber nur, wenn bei dem Dienstberechtigten unterschiedliche Vergütungsordnungen für freie Mitarbeiter und Arbeitnehmer gälten (BAG 29. Mai 2002 - 5 AZR 680/00 - BAG 9. Februar 2005 - 5 AZR 175/04 -).Überzahlungen durch den Auftraggeber und nunmehr Arbeitgeber könnten wie benannt zurückgefordert werden (BAG 29. Mai 2002 - 5 AZR 680/00; BAG 9. Februar 2005 - 5 AZR 175/04 -).
Voraussetzung dafür ist jedoch, dass bei dem Dienstberechtigten unterschiedliche Vergütungsordnungen für freie Mitarbeiter und für Arbeitnehmer gelten (…BAG 9. Februar 2005 - 5 AZR 175/04 - Rn. 23; BAG 29. Mai 2002 - 5 AZR 680/00 - Rn. 17; BAG 12. Dezember 2001 - 5 AZR 257/00 - zu I 3 der Gründe; BAG 14. März 2001 - 4 AZR 152/00 -).
Denn steht fest, dass das für Arbeitnehmer vorgesehene niedrigere Arbeitsentgelt zu zahlen ist, umfasst der Bereicherungsanspruch des Arbeitgebers die Differenz zwischen beiden Vergütungen (BAG 29. Mai 2002 - 5 AZR 680/00 - Rn. 17).
- BAG, 14.11.2006 - 1 AZR 40/06
Anrechnung einer tarifvertraglichen Abfindung auf Sozialplanabfindung
Die Erfüllung der einen Forderung soll gleichzeitig das Erlöschen einer anderen bewirken (vgl. zur "Anrechnung" bei Abfindungsleistungen nach § 113 Abs. 3 BetrVG und bei Sozialplanabfindungen BAG 13. Juni 1989 - 1 AZR 819/87 - BAGE 62, 88, zu B III 3 a der Gründe und 20. November 2001 - 1 AZR 97/01 - BAGE 99, 377, zu II der Gründe; zur "Anrechnung" von Tariflohnerhöhungen auf übertarifliche Zulagen 8. Juni 2004 - 1 AZR 308/03 - BAGE 111, 70, zu B I 1 der Gründe mwN; vgl. ferner auch 17. Oktober 2000 - 3 AZR 7/00 - BAGE 96, 54, zu B II 1 b der Gründe; 29. Mai 2002 - 5 AZR 680/00 - BAGE 101, 247, zu II 3 c bb der Gründe) . - BAG, 05.11.2003 - 5 AZR 469/02
Ausschlußfristen, Nachweis eines neu abgeschlossenen Tarifvertrags
Allein die Rückzahlungsansprüche des Arbeitgebers wegen Überzahlung gemäß § 812 Abs. 1, § 818 Abs. 3 BGB werden erst fällig, wenn feststeht, daß das Vertragsverhältnis ein Arbeitsverhältnis und kein freies Mitarbeiterverhältnis ist (Senat 29. Mai 2002 - 5 AZR 680/00 - AP BGB § 812 Nr. 27 = EzA TVG § 4 Ausschlußfristen Nr. 155, auch zur Veröffentlichung in der Amtlichen Sammlung vorgesehen; ebenso BAG 14. März 2001 - 4 AZR 152/00 - BAGE 97, 177). - LAG Rheinland-Pfalz, 08.12.2016 - 6 Sa 168/16
Annahmeverzug - Auslegung einer Vergütungsvereinbarung - übliche Vergütung
Ein Arbeitnehmer, der von seinem Arbeitgeber fälschlicherweise als freier Mitarbeiter nach der für diese Personengruppe geltenden Vergütungsordnung bezahlt wird, kann die Erklärungen des Arbeitgebers grundsätzlich nicht so verstehen, die Honorarvereinbarung sei unabhängig von dem tatsächlichen Status gewollt und stelle eine übertarifliche Vergütung dar, wenn später festgestellt werde, dass die Tätigkeit tatsächlich in einem Arbeitsverhältnis erbracht wurde (…BAG 09. Dezember 2005 - 5 AZR 175/04 - Rn. 25; 29. Mai 2002 - 5 AZR 680/00 - Rn. 18, jeweils zitiert nach juris).Auch wenn die Tilgungsbestimmung des Leistenden keine rechtlich zutreffende Qualifizierung der geschuldeten Forderung als arbeitsvertragliche oder dienstvertragliche voraussetzt, können Zahlungen auf bestimmte Forderungen nicht als Zahlungen auf Forderungen, die auf anderen Lebenssachverhalten beruhen, angesehen werden (BAG 29. Mai 2002 - 5 AZR 680/00 - Rn. 43, zitiert nach juris) .
Eine solche Verrechnung beruht auf der Einheitlichkeit des Vertragsverhältnisses und dient zum einen dem Schutz des Leistungsempfängers, der auf die Ordnungsmäßigkeit der Leistung vertraut hat, zum anderen dem Schutz des Leistenden, der seinerseits auf die Wirksamkeit seiner Tilgungsbestimmung vertraut hat (vgl. insgesamt BAG 29. Mai 2002 - 5 AZR 680/00 - Rn. 44, aaO).
- LAG Baden-Württemberg, 22.05.2019 - 21 Sa 74/18
Vollstreckungsgegenklage - Scheinselbstständigkeit - …
Mit dieser Feststellung steht zugleich fest, dass der Dienstverpflichtete als Arbeitnehmer zu vergüten war und ein Rechtsgrund für Honorarzahlungen nicht bestand, wenn bei dem Dienstberechtigten unterschiedliche Vergütungsordnungen für freie Mitarbeiter und für Arbeitnehmer galten (BAG 29. Mai 2002 5 AZR 860/00 in NZA 2002, 1328 Rn. 17 mwN). - BAG, 12.01.2005 - 5 AZR 144/04
Vergütungshöhe in einem von den Vertragsparteien als freies Mitarbeiterverhältnis …
Dagegen ist anzunehmen, die jeweilige Parteivereinbarung solle gem. § 611 Abs. 1 BGB maßgebend bleiben, wenn der Arbeitgeber Tagespauschalen nur der Höhe nach abhängig von der rechtlichen Behandlung als Selbständiger oder Arbeitnehmer zahlt (vgl. BAG 21. November 2001 - 5 AZR 87/00 - BAGE 100, 1, 6 ff.; 12. Dezember 2001 - 5 AZR 257/00 - AP BGB § 612 Nr. 65 = EzA BGB § 612 Nr. 24, zu I 3 der Gründe; 29. Mai 2002 - 5 AZR 680/00 - BAGE 101, 247, 250). - LAG Berlin-Brandenburg, 05.06.2007 - 12 Sa 524/07
AGB-Kontrolle von Ausgleichsquittungen
- LAG Schleswig-Holstein, 16.01.2020 - 5 Sa 118/19
Rückzahlung, Überzahlung, freier Mitarbeiter, Arbeitnehmer, Vertrauensschutz, …
- BAG, 10.07.2013 - 10 AZR 777/12
Pauschale Entgelterhöhung - Besitzstandsregelung
- LAG Schleswig-Holstein, 16.01.2020 - 5 Sa 150/19
Rückzahlung, Überzahlung, freier Mitarbeiter, Arbeitnehmer, Vertrauensschutz, …
- LAG Köln, 19.01.2007 - 4 Sa 740/06
Überstunden; unzulässiger Vortrag
- LAG Köln, 12.06.2009 - 4 Sa 1169/08
Beweislast für Einflussnahme auf eine Klausel
- ArbG Berlin, 31.08.2005 - 7 Ga 18429/05
Relevanz des Ausgangs des sozialversicherungsrechtlichen Statusverfahrens für das …
- BAG, 18.03.2003 - 9 AZR 44/02
Vertragsauslegung - Ausschlußfristen
- LAG München, 30.04.2014 - 11 Sa 38/14
Differenzierungsklausel; Stichtagsklausel; Gleichbehandlung
- ArbG Ulm, 04.11.2014 - 5 Ca 186/14
Darlegungs- und Beweislast - Überstunden
- ArbG Solingen, 20.02.2014 - 1 Ca 161/13
Equal Pay, Leiharbeitnehmer, Scheinselbständig
- LAG München, 08.10.2013 - 6 Sa 421/13
Tarifliche Differenzierungsklausel
- BAG, 10.07.2013 - 10 AZR 780/12
Pauschale Entgelterhöhung - Besitzstandsregelung
- LAG Rheinland-Pfalz, 01.06.2017 - 7 Sa 246/16
Auslegung einer Vergütungsvereinbarung bei von den Parteien als freies …
- LAG München, 26.11.2013 - 6 Sa 587/13
Tarifliche Differenzierungsklausel
- LAG München, 10.07.2014 - 6 Sa 176/14
Tarifliche Differenzierungsklausel
- LAG München, 14.11.2014 - 6 Sa 98/14
Sozialplan, Interessenausgleich, Koalitionsfreiheit, Bruttoeinkommen, …
- LAG München, 14.11.2014 - 6 Sa 640/13
Sozialtarifvertrag, Arbeitnehmer, Abfindung, Differenzierungsklausel, …
- LAG Hessen, 30.06.2011 - 14 Sa 29/11
Zahlung von Überstunden - Duldung
- LAG München, 14.11.2014 - 6 Sa 1029/13
Ergänzungstransfertarifvertrag, Sozialtarifvertrag, Gewerkschaft, Abfindung, …
- LAG München, 30.04.2014 - 11 Sa 41/14
Differenzierungsklausel; Stichtagsklausel; Gleichbehandlung
- LAG München, 17.12.2013 - 6 Sa 586/13
Tarifliche Differenzierungsklausel
- LAG München, 14.11.2014 - 6 Sa 693/13
Sozialplan, Interessenausgleich, für Arbeitnehmer, Arbeitsgerichte, …
- LAG München, 22.10.2013 - 6 Sa 422/13
Tarifliche Differenzierungsklausel
- LAG München, 14.11.2014 - 6 Sa 848/13
Anspruch auf Differenzvergütung und Differenzabfindung und auf Zahlung aus einem …
- LSG Berlin-Brandenburg, 17.10.2012 - L 9 KR 364/11
Versicherungspflicht - abhängige Beschäftigung - "freier" Mitarbeiter in der …
- LAG Rheinland-Pfalz, 08.12.2016 - 6 Sa 245/16
Auslegung einer Vergütungsvereinbarung bei von den Parteien als freies …
- LAG München, 14.11.2014 - 6 Sa 691/13
Tarifbindung, Ergänzungstarifvertrag
- LAG München, 14.11.2014 - 6 Sa 579/13
Tarifvertrag, Differenzierungsklausel
- LAG München, 14.11.2014 - 6 Sa 692/13
Abfindung, Arbeitsvertrag, Betriebsrat, Betriebsvereinbarung, …
- LAG Schleswig-Holstein, 16.05.2012 - 6 Sa 382/11
Kündigung, außerordentlich, verhaltensbedingt, Pflichtverletzung, …
- ArbG Köln, 04.07.2012 - 20 Ca 7904/11
- ArbG Frankfurt/Main, 14.05.2003 - 9 Ca 10080/02
- Finanzplaner -, Abgrenzung VV / AN, Scheinselbständigkeit, Eingriff in den …